14.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./298[163(38-22)]/CLA-135/76-2023

Es ist eine neue 2. Örtliche Zufahrt an das sogenannte Premium – Viertel „Vogelviertel“ von Crivitz über die Bahnlinie. In einem Grundsatzbeschluss gab der Bauausschuss bereits seine Zustimmung vor ca. 9 Wochen, eine zweite Anbindung an das Bebauungsgebiet „Trammer Straße“!
Dieses Thema war eigentlich als öffentlicher Tagesordnungspunkt angekündigt worden, wurde aber sofort zu Beginn der Veranstaltung rasant von der Bildfläche genommen und in den nicht öffentlichen Teil geschoben. Der Vorsitzende des Ausschusses (Alexander Gamm, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE/ Heine) hat dies veranlasst. Eine Rechtfertigung für dieses Handeln wurde nicht genannt, wie es die Kommunalverfassung M-V eigentlich vorsieht, warum der Grundsatz der Öffentlichkeit bei diesem Thema wieder einmal umgangen wird, bleibt offen. Niemand erhob Einwände oder Bedenken im Bauausschuss, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Oh, liebe Kommunalverfassung und Baugesetzbuch Mecklenburg-Vorpommerns, wann werdet ihr endlich in Crivitz eintreffen?
Die Stadt Crivitz hat sich bereits 2011 mit der Deutschen Bahn intensiv gestritten, gab jedoch schließlich nach, weil man das Geld nicht hatte, um einen Rechtsstreit zu führen.
Aufgrund der Sanierung des Streckennetzes von Rehna nach Parchim im Jahr 2011 wurde ein unbeschrankter Bahnübergang geschlossen und zurückgebaut. Die Planungen der Bahn betrafen damals die Übergänge zwischen dem Zapeler Weg und dem Feldweg in unmittelbarer Nähe des heutigen Arboretums. Die Stadt Crivitz hat damals bereits Vorschläge für den Übergang Zapeler Weg gemacht, laut Berichten der SVZ 2011„Mit dem Bau einer Brücke im Gewerbegebiet in der Parchimer Straße würde es eine zweite Abfahrt aus dem Wohngebiet Trammer Straße geben, und zudem könnten die Transportfahrzeuge von Tramm so gleich auf die Umgehungsstraße fahren. Oder: Die Bahn errichtet eine Halbschrankenanlage im Zapeler Weg.“ Die Bahn lehnte die Vorschläge kategorisch ab, und die Stadt Crivitz nahm die Vorschläge zurück. Aus heutiger Sicht könnte man sagen, dass es sich um eine sehr publikumswirksame Darstellung gegenüber den Bürgern handelte, obwohl man wusste, dass man hier nichts ausrichten konnte. Kein Geld für einen Streit, aber mutig in den Vorschlägen.
Die Geschichte wiederholt sich im Jahr 2023! Kein Geld zum Bauen, aber mutig in der Planung!
12 Jahre später werden Pläne für die örtliche Erschließung des Vogelviertels aus der Schublade geholt, ebenso wie für den Marktplatzumbau und sollen nun wieder plötzlich aufleben. Das Vogelviertel soll eine 2. Zufahrt als Bahn- „Überführung“ oder „Übergang“ bekommen. So will man sich zwischen der:
Variante 2 – Bahnüberführung mit Anschluss an das Gewerbegebiet (Untervariante 2.1 Lercheneck und 2.2 Finkenweg) entscheiden. So würde eine mögliche Bahnüberführung (Brücke mit Gleisen für die Eisenbahn, auf der Züge vor allem Straßen überqueren) als Fachwerkbrücken mit größeren Stützweiten gebaut, um hohe Verkehrslasten zu tragen. Die Kosten für die Bahnüberführung und die dargestellten Straßenanbindungen in das Vogelviertel dürften bei den heutigen Baupreisen über ca. 1,8 Mio. € liegen)
Variante 1 – Bahnübergang mit Anschluss an den Zapeler Weg (Untervariante über den Gimpelweg und dann über den Drosselweg). Im Vergleich zum Bahnübergang am Zapeler Weg dürfte sich die Baukosten auch nicht günstiger darstellen. Die komplizierte Neigung der Kulisse und die langen Straßenführungen machen es wahrscheinlich, dass die Kalkulation schnell über eine Million Euro hinausgeht.
Das neue Millionenprojekt kann frühestens nach der Planung und Genehmigung sowie einer bestätigten Finanzierung ab dem Jahr ca. 2025–2027 als örtliche Erschließungsstraße realisiert werden.
Herr Alexander Gamm, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE/Heine, hat den Beschluss vom Bauausschuss auf der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2023 verkündet. Leider wurde dies jedoch auf der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2023 von der Tagesordnung genommen. Es wurde begründet, mit einem Kommentar dazu, der im Kern lautete, dass das alles so nicht gehen würde und es noch Gesprächsbedarf gebe. Sicher mit dem Hintergrund bedacht, dass hierzu auch die finanziellen Eigenmittel vorhanden sein müssen, um die Planung als Erschließungsplänen zu finanzieren, zu können. Die genaue Erschließungsvariante 1 oder 2 wurde nicht bekannt gegeben, welche nun bevorzugt favorisiert werden sollten. Dies sollen indessen die Erschließungsplaner ermitteln.
Aber dass das Projekt geplant wird, daran lässt der Beschluss des Bauausschusses keinen Zweifel. An dieser Stelle muss man nicht unerwähnt lassen, dass in der Eigenheimsiedlung an der Trammer Straße (Vogelviertel) auch noch ein weiteres Baugebiet erschlossen werden soll. Die Stadt schätzt die Anzahl der Grundstücke nach der entsprechenden Erschließung und Vermessung auf etwa 30 bis 40 ein. Diese Erschließung würde einen weiteren Millionenbetrag verschlingen.
Sicherlich rechnet man mit einem zukünftigen Geldsegen aus der noch zu gründenden Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG, wo dann alle finanzrelevanten Probleme gelöst werden.

Vor 12 Jahren begraben, wird soeben das Projekt im Wahlkampf wiederbelebt.
In Anbetracht der bevorstehenden Kommunalwahlen in ca. 10 Monaten ist es offensichtlich, dass man noch vor den Wahlen die Haushaltsermächtigungen festschreiben will, falls sich die Lage in einem Jahr ändern sollte. Eine begonnene Erschließungsplanung bindet nicht nur finanzielle Mittel, sondern ist auch schwer aufzuhalten, ohne Verluste zu machen. Folglich will man das Thema bereits für die nächste Wahlperiode festgeschrieben haben.
Woher die finanziellen Mittel für alle diese Projekte kommen sollen in den nächsten Jahren und wie hoch der finanzielle Eigenanteil sein wird, den die Stadt Crivitz dann leisten muss, bleibt unklar. Bei den dann anfallenden Baukosten und Zinsen muss sich die neue Mannschaft von Abgeordneten in 2024 Gedanken darüber machen, woher sie das Geld bekommen und ob sie sich es leisten können.
Aufgrund der bisherigen Haushaltslage für die kommenden Jahre 2024/25 werden es sicherlich Luftschlösser sein.
Es ist dringend erforderlich, dass nur diejenigen Abgeordneten an dieser Entwurfsplanung beteiligt werden, die nicht unmittelbar von dieser Planung profitieren können. (Wohnen im Gewerbegebiet und im Vogelviertel). Das sogenannte Mitwirkungsverbot gemäß KV M-V sollte endlich beachtet werden.
So dürfen auch die Mitglieder der Stadtvertretung weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn eine Entscheidung ihnen selbst oder ihren Angehörigen im Sinne von § 20 Absatz 5 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Eine Entscheidung, die unter Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot zustande kommt, kann auch unwirksam sein, das ergibt sich aus § 24 Abs. 4 Satz 1 der Kommunalverfassung [KV M-V]. Bereits bei dem Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz am 07.12.2020 wurde das nicht beachtet!
Die frühzeitige Klärung der Finanzierbarkeit solcher und anderen Projekts ist unerlässlich. Aufgrund der Generationengerechtigkeit und der bisherigen Schulden der Stadt Crivitz in Höhe von etwa 2,0 Millionen € ist es unerlässlich, dass alle Bürger an der Diskussion beteiligt werden. Es ist nicht sinnvoll, Tagungen und Entscheidungen in nicht öffentlichen Bereichen zu verlagern, da die Steuerzahler die Kosten und die Verantwortung dafür tragen werden.
