15.April-2023/P-headli.-cont.-red./268[163(38-22)]/CLA-105/46-2023

Erklärungsnot im Bauausschusses bzw. in der *Arbeitsgemeinschaft WÄRME und STROM* zum Antrag der Bau einer Photovoltaikanlage!
Die Anfrage ist bereits ca. 10 Wochen bekannt im Amt Crivitz und gelangt erst jetzt in den Ausschuss der Stadt Crivitz zur Behandlung. Der Bauausschuss und die Stadtvertretung von Crivitz haben noch 10 Tage Zeit für eine Entscheidung. Es ist immer das Gleiche, nun muss alles wieder rasant gehen. Aber warum erst jetzt? Taktische Gründe?

Um den Termin für die Entscheidung einzuhalten, muss zunächst der Bauausschuss unter dem Vorsitz von Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine) für diesen Antrag der Norddeutschen Baugenossenschaft eG „Neue Lübecker“ eine Empfehlung abgeben. Außerdem gibt es auch noch eine neue Arbeitsgemeinschaft für AG Strom und Wärme in der Stadt Crivitz. Sie ist die 17. Arbeitskreis/ Gemeinschaft in der Stadt und wird von Herrn Alexander Gamm geleitet. Was für ein Zufall? Sie tagt immer am letzten Freitag eines jeden Monats. Ob Bürger daran teilnehmen können, ist nicht bekannt und wurde auch nicht veröffentlicht. In der Regel sind in den Arbeitsgemeinschaften die „STADTVERTRETER“ (auf diese Betitelung wird neuerdings sehr großen Wert gelegt, man könnte auch sagen „Stadtpolitiker“) tätig zu den Themen. Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen. Bei jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung zu verschiedenen Themen in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Strom und Wärme!
Diese Arbeitsgemeinschaft/ Arbeitskreis beschäftigt sich ausschließlich mit der gesamten Problematik der erneuerbaren Energien in der Stadt Crivitz, da es Bestrebungen der Stadt gibt, sich als klimaaktive Kommune zu präsentieren, für eine angestrebte Teilnahme an einem Wettbewerb 2023. Der Umweltausschuss unter Leitung von Herrn Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine) arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme zusammen, um das Ziel einer klimafreundlichen Kommune für den Wettbewerb 2023 zu erreichen. Dabei steht insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien im kommunalen Fokus und das ist das Dilemma, in dem man sich befindet. Einerseits möchte man die Photovoltaikanlagen voranbringen, andererseits möchte man auch von ihnen profitieren. Allerdings hat man bereits zu diesem Antrag/Anfrage ein Urteil im Voraus vorliegen.
Norddeutsche Baugenossenschaft eG „Neue Lübecker“ ist Eigentümerin zweier Grundstücke in der Lindenallee in Crivitzer Neustadt mit einer Gesamtfläche von 7.495 m², die sie für den Bau eines Solarparks nutzen möchte. Die nutzbare Fläche für eine Photovoltaikanlage beträgt maximal 4.885 m², da das Grundstück noch mit einem Wohnhaus bebaut ist.

Die Entscheidung der „Neue Lübecker“, eine Solaranlage zu beantragen, ist im Kontext des Klima- und Umweltschutzes sowie in der Unterstützung der Bestrebungen der Stadt Crivitz, sich als klimaaktive Kommune zu präsentieren, durch die angestrebte Teilnahme am Wettbewerb 2023 zu sehen.

Das Thema ist für Vermieter natürlich sehr interessant, da man die Solarenergie grundsätzlich auf verschiedene Weise nutzen kann. Als Photovoltaikanlagen, die das Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandeln oder als solarthermische Kraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung. Oder als Solarkollektoren, die zur Warmwasseraufbereitung dienen.



Die Entscheidung über die Anfrage der „Neue Lübecker“ wurde bereits in einer Vorlage des Amtes Crivitz klar formuliert. Es ist selten zuvor eine Ablehnung so deutlich und rigoros in diese Wahlperiode so beschrieben worden, wie für dieses Projekt.
Bisher wurden die Anfragen für den Bau von Photovoltaikanlagen 2018 nördlich der Bahnlinie Parchim – Schwerin am Moorwiesenweg mit 2,3 ha, 2022 in Wessin auf der Kiesabbaufläche mit 9,45 ha im Bereich Wessin und nun 2023 in der Lindenallee abgelehnt. Nur 2015 wurde der Errichtung einer Freiflächensolaranlage vom Zweckverband Schweriner Umland im Klärwerk zugestimmt.
Die Begründung für die Ablehnung der Anfrage der neuen Lübecker ist einfach formuliert, aber nicht plausibel!
Die Grundstücke für die Solaranlage sollen sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 Neustadt befinden und als allgemeines Wohngebiet zu Wohnzwecken festgesetzt sein! Eine Antwort auf diese Tatsache ist ein ganz wackliges JA, aber ein großes ABER. Welche Änderung des Bebauungsplans ist denn eigentlich gemeint?
Ein Bebauungsplan umfasst in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB).
Der Bebauungsplan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ ist am 13. Juli 1993 in Kraft getreten. Bis November 1995 gab es drei Änderungen. Die nachfolgende 4. Änderung lt. Beschluss Nr.131/95 wurde am 20.12.1995 beschlossen und ist zurzeit noch rechtsgültig. Hier sind die Grundstücke für den Bau der Solaranlage noch im Geltungsbereich enthalten.

5. Änderung @ALLRIS®net


Am 10.10.2016-BV Cri SV 331/16 beschloss die Stadtvertretung die Aufstellung einer 5. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplans Nr. 1/91. Aber bereits am 18.02.2019 BV Cri SV 781/19-02 änderte die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss vom 10.10.2016 in dem sie ihn aufhob und erneut eine Aufstellung der 5. Änderung beschloss, aber diesmal mit einem wesentlichen verkleinerten Geltungsbereich. Das Plangebiet der 5. Änderung wurde am südöstlichen Siedlungsrand der Stadt Crivitz, auf den Bereich der Lindenallee und des Mehlbeerenweges reduziert. Ab diesem Zeitpunkt sind die Grundstücke für den Solaranlagebau nicht mehr innerhalb des Geltungsbereichs. Am 16. März 2023 beschloss der Bauausschuss BV Cri SV 683/23 im Vorab über die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 und am 3. April 2023 wurde die Abwägung über die TÖB zur 5. Änderung Nr. 1/91 in der Stadtvertretung BV Cri SV 682/23-01 beschlossen.
Das sollte nun eigentlich in 10 Tagen alles beschlossen werden und rechtsverbindlich sein. Dann wären die Grundstücke nicht mehr Geltungsbereich des Bebauungsplans und müsste anders bewertet werden. Das wird jetzt merkwürdigerweise alles verschoben und anstatt dessen über die Ablehnung der Anfrage entschieden.
In der Regel sind Solaranlagen im unbeplanten Innenbereich unzulässig. Einschränkungen sind meistens keine Beeinträchtigung des Ortsbildes und das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung. Bei der Prüfung nach § 34 Absatz 1 BauGB „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“ dürften sich regelmäßig bodenrechtliche Spannungen ergeben, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ beeinflusst wird. Auch können Sondergebiete innerhalb eines Flächennutzungsplanes für diese Vorhaben geschaffen werden. Es sollte jedoch in einer Leitlinie festgehalten werden, wie kommunale Anforderungen für die Errichtung von Solaranlagen in einem spezifischen Kriterienkatalog für die Identifizierung konfliktarmer und geeigneter Flächen für die Nutzung abgeleitet werden können.
In Crivitz ist das momentan nicht der Fall.
Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) reichte im August 2021 einen Antrag zur Erstellung eines Kriterienkataloges für den Bau von Solaranlagen ein. Diese Anträge wurden durch die Mehrheit der Fraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) abgelehnt. Er sollte der Verwaltung als Arbeitsbasis für die Entscheidungsfindung von Bauanträgen dienen. Stattdessen wurde lediglich ein Prüfauftrag an die Bürgermeisterin im Mai 2022 zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt beschlossen und mehr nicht. Außerdem prüft man hier bis heute noch immer!
Die Stadt steht vor der Herausforderung, sowohl Investoren anfragen, für den Bau von Solaranlagen innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebietes zu bewerten, ohne eigene Leitlinien zu besitzen.
Vieles wurde angekündigt, und es wird sicherlich in die neue Wahlperiode ab 2024 verschoben werden müssen.
