15-April-21/P-headli.-cont.-red./65/14-21
Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?

Was ist passiert?
Seit Mitte März 2021 bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der Vermeidung von Konfliktsituationen!
Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon war am 07.04.2021 in Wessin überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.
Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am 17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.
Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!
Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!
Neue EEG – Novelle seit November 2020!
Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.
Fazit: Deshalb sind die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!