14.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./388[163(38-22)]/CLA-224/63-2024

Nachdem die Stadtverordneten und die Bürgermeisterin gewählt wurden, geht es nun um die Ortsteile der Stadt Crivitz.
Bereits in wenigen Wochen findet die konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Crivitz statt, auf der auch die Ortsteilvertretungen durch die neuen Stadtvertreter gewählt werden. Leider ist es nach der jetzigen (alten) Hauptsatzung der Stadt Crivitz nicht möglich, dass die Einwohner der jeweiligen Ortsteile selbst ihre Ortsteilvertretung wählen können. Es liegt in der Verantwortung der Stadtvertretung von Crivitz, diese Entscheidung zu treffen, basierend auf der gültigen Hauptsatzung und den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen.
Die Ortsteilvertretungen sorgen dafür, dass die Belange des jeweiligen Ortsteils nicht im Schatten der großen Stadtvertretung der Stadt Crivitz stehen. Die bisherigen Ortsteilvertretungen haben dies bisher gut verstanden. Sie sind verpflichtet, in Angelegenheiten, die den Ortsteil besonders betreffen, ein Votum abzugeben und haben zudem das Recht, Einwände gegen Beschlüsse einzubringen, die den Ortsteil betreffen oder Bestimmungen aus dem Eingemeindungsvertrag betreffen.
Die neue Kommunalverfassung (seit 09.06.2024 in Kraft) sieht allerdings neu vor (im § 42 c Absatz 3): „In der Hauptsatzung kann auch bestimmt werden, dass die Mitglieder der Ortsteilvertretung abweichend von Satz 2 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils gewählt werden.“
Auch ist neu geregelt im § 42 b Absatz 2, dass die Ortsteile selbst eine Einwohnerversammlung einberufen können. „Soweit die Hauptsatzung dies vorsieht, können die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einzuladen ist.“
Neu ist allerdings auch, dass (nach § 42 c Absatz 3) keine Wahlen erfolgen müssen sondern Zuteilungen erfolgen: „Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass sich die Zuteilung der Sitze abweichend von § 32a Absatz 2 Satz 1 nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen im Ortsteil richtet.“
Das ist wirklich eine gute Sache, über die unsere Landesvertreter wirklich intensiv nachgedacht haben. Die Anpassung der Hauptsatzung in diesen Punkten wird immer Monate in Anspruch nehmen. Zunächst muss die neue Stadtvertretung ab Juli eine Debatte über die neue Hauptsatzung führen und eine Einigung mit den Fraktionen erzielen. Anschließend muss alles noch einmal von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Es ist zu erwarten, dass das Amt Crivitz bei der Durchführung solcher Wahlen an ihre Grenzen ihrer Belastbarkeit und rechtlichen Aufnahmefähigkeit stößt. Doch das gilt erst einmal nur für die ZUKUNFT, denn unsere bisherige Hauptsatzung (alte – noch gültige) der Stadt Crivitz enthält etwas anderes.
Angesichts dessen gilt das, was in der derzeitigen Fassung der Hauptsatzung steht. Und hier ist nun einmal formuliert:
Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird nur eine Ortsteilvertretung *Gädebehn* gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern; je Ortsteil wird ein Vertreter gewählt. Sollten keine Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen gewählt werden, können weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden. Die Wahl findet nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt, wählbar sind Einwohner vorgenannter Ortsteile und Stadtvertreter. Die Wahl des Vorsitzenden der Ortsteilvertretung erfolgt aus der Mitte der Mitglieder.
Für die Ortsteile Wessin, Badegow und Radepohl wird *eine Ortsteilvertretung Wessin*gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern, je einem Vertreter der Ortsteile Badegow und Radepohl und drei Vertretern des Ortsteils Wessin. Wenn keine Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen gewählt werden, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Wählbar sind Einwohner der vorgenannten Ortsteile und Stadtvertreter. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung wird durch die Mitglieder der Ortsteilvertretung aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger:
Bitte engagieren Sie sich mit Zuversicht für die Stärkung Ihres Ortsteils! Helfen Sie mit, Ihren Ortsteil zu stärken!
Wir bitten Sie, Ihre formlose und schriftliche Kandidatur frühzeitig an die folgende Adresse zu übermitteln:
Amt Crivitz, Amtsstraße 5,19089 Crivitz: Zu Händen der Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker oder Zu Händen der Bürgermeisterin von Crivitz.
Bitte lassen Sie sich den Eingang Ihrer schriftlichen Kandidatur bestätigen.
Vielen Dank
Die Redaktion