25.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./232[163(38-22)]/CLA-69/10-2023

Ein erneuter Schachzug des „befristeten Hauptausschusses“ im Amt Crivitz. Schnell und unauffällig, bevor es zu spät ist!
Dem Hauptausschuss unterliegen Entscheidungsbefugnisse in Personalstruktur, Personalbesetzungen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten und Vergabe von Aufträgen. Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 26.05.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser nun seine Befugnisse erneut zu gestalten im Personalwesen und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz zu erwirken.
Die Entscheidung über die Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 9b bis 10 soll nun allein der Hauptausschuss treffen. Das betrifft ca. 15 Stellen und die typischerweise für Beschäftigte mit abgeschlossenem Hochschulstudium bzw. Bachelor vergleichbar sind von den ca. 123 Mitarbeitern. Diese Gruppe umfasst die überwiegende Anzahl von Stellen im Bauamt und Amt für Finanzen. Das heißt, angefangen bei der Gehaltsgruppe E9b bei 3.170 € monatlich (im ersten Jahr) und bis 3.500 € (ab dem sechsten Jahr der Zugehörigkeit) und E10 von 4.500 € bis 4.800 €. Diese Tarife gelten derzeit noch, da die Tarifverhandlungen 2023 noch andauern und es Pläne gibt, diese Einstufungen um noch einmal mindestens 500 Euro mehr zu erhöhen.
Die Amtsvorsteherin soll jetzt nur über alle anderen Stellen, die unterhalb dieser Besoldungsgrenzen liegen, personalrechtlich alleine entscheiden (ca. 79).
Die Stellen der sechs Sachgebietsleiter und des Klimamanagers, die bisher in der Entgeltgruppe E10 eingeordnet waren, wurden kurzerhand 2023 in die Entgeltgruppe E11 (ca. 3.500 € im ersten bis ca. 5.300 € monatlich im sechsten Jahr) befördert und sind somit der Amtsvorsteherin personalrechtlich entzogen worden. Sie wurden jetzt unter den besonderen Schutz in der Bewertung durch den Amtsausschuss gestellt. Der Amtsausschuss entscheidet auch über die Personalangelegenheiten der sechs Amtsleiter und des Rechnungsprüfers.
Es wird vom Hauptausschuss argumentiert, dass es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung notwendig sei, durch Höhergruppierungen in diesen Stellen die Bewertungen in einem anderen Gremium vorzunehmen. Tatsächlich ist es aber eine personalrechtliche Entmachtung der Amtsvorsteherin.
Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie seien der Geschäftsführer eines Unternehmens und alle Ihre Abteilungsleiter und Teamleiter unterlägen nur der Gesellschafterversammlung personenrechtlich. Auch die Besetzung aller Schlüsselpositionen in dem Unternehmen, die mit einer Verantwortung und gewissen Bildung verbunden sind, unterliegt der personalrechtlichen Verantwortung eines weiteren Gremiums der Gesellschafter. Welche Möglichkeiten bleiben ihnen als Geschäftsführer dann noch, um Personalentscheidungen zu treffen und die Struktur des Unternehmens zu verändern und zu gestalten?
Die Amtsvorsteherin trägt eine große Verantwortung und muss dennoch in der Lage sein, Veränderungen anzustoßen. Dazu gehört auch, dass man ihr umfassende Personalbefugnisse einräumt und nicht beschneidet. An dieser Stelle kann man nur betonen, dass die Schaffung einer hauptamtlichen Amtsvorsteherin ein wichtiger Schritt war bei der Neugründung des Amtes Crivitz. Dieser Posten muss umfassend Verantwortung und Aufgaben übernehmen, um die Verwaltung effizienter zu machen, statt auf endlose Sitzungen zu setzen und um Personalentscheidungen zu bitten.