Haushaltsplan des Grauens: Geld, das schneller verdampft als kochendes Wasser!

22.April 2025 /P-headli.-cont.-red./437[163(38-22)]/CLA-273/12-2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Crivitz vom 28.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen die Haushaltssatzung erlassen.

Am 28.4.2025 werden die Stadtvertreter eine schwere Entscheidung treffen müssen,eineEntscheidung und ein Beschluss die weit in die Zukunft reicht. Seine Einwohnern, deren Kinder und Enkelkinder werden es ausbaden müssen, sollten die falschen Entscheidung getroffen werden.

Mit dieser zu bestätigenden Haushaltssatzung durch die Stadtvertreter wird ab 2026 ein Haushaltsausgleich trotz Rücklagen unmöglich werden und die Kapitalreserven sind dann vollständig aufgebraucht. Die liquiden Mittel verfallen bis 2028 in ein Defizit von fast 5.000 000,00€, was die Zahlungsfähigkeit der Stadt unmgänglich macht.Riesige Kredite werden sich auftürmen und überschreiten die genehmigungsfreien Grenzwerte und bringen die Stadt in eine Schuldenspirale. Investitionen werden ohne drastische Gegenmaßnahmen nicht mehr möglich werden und damit wird am Ende der Verlust der finanziellen Selbständigkeit drohen und das zu erwartende Haushaltssicherungskonzept.

Die Stadt wird dann kaum in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen, was die Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Die Aufnahme weiterer Kredite erhöht die langfristige finanzielle Belastung und könnte zu einer Überschuldung führen und die
Aufsichtsbehörde könnte Maßnahmen wie eine Haushaltssperre oder die Einsetzung eines Beauftragten anordnen. Die finanzielle Krise könnte die Handlungsfähigkeit der Stadt erheblich einschränken. Crivitz steht vor der dringenden Aufgabe, eine umfassende Konsolidierungsstrategie zu entwickeln, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Das die finanzielle Situation der Stadt alarmierend ist und zeigt eine deutliche Schieflage in der Haushaltswirtschaft.

Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 prognostiziert bereits ein erhebliches Defizit von -2.020.800,00 Euro. Während im Planjahr 2025 ein Haushaltsausgleich noch gerade so möglich ist, wird ab dem Jahr 2026 dieser trotz der Entnahme aus Rücklagen und des Einsatzes von Ergebnisvorträgen nicht mehr erreicht. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt ohne externe Unterstützung oder grundlegende Veränderungen dauerhaft keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann.


Ein weiteres kritisches Problem stellt die Auflösung der zweckgebundenen Kapitalrücklage dar, die gemäß § 16 FAG ab 2025 vollständig aufgebraucht ist. Damit fehlen der Stadt wichtige Mittel für investive Projekte und übergemeindliche Aufgaben. Gleichzeitig wird die allgemeine Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik bis Ende 2025 ebenfalls vollständig entnommen, sodass keine finanziellen Reserven mehr vorhanden sind.

Die Liquiditätslage verschärft sich zusätzlich: Der Bestand an liquiden Mitteln von etwa 805.000,00 Euro Ende 2024 wird bereits im Folgejahr aufgebraucht sein. Bis 2028 entsteht ein massives Defizit der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -4.880.850,73 Euro. Besonders beunruhigend ist, dass die laufenden Ausgaben bereits im Jahr 2025 eine Deckungslücke von -1.658.127,38 Euro aufweisen, die durch Kassenkredite ausgeglichen werden muss. Die geplanten Kassenkredite in Höhe von 2.500.000,00 Euro übersteigen jedoch die genehmigungsfreie Grenze nach § 53 Abs. 3 KV M-V, da sie rund 21 % der laufenden Einzahlungen ausmachen.


Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Krediten für den Umbau der Grundschule und der Kindertagesstätte plant die Stadt die Aufnahme weiterer Schulden, einschließlich eines Kredits für die Sanierung der regionalen Schule ab 2027 in Höhe von 774.000,00 Euro. Diese steigende Verschuldung könnte langfristig die finanzielle Stabilität der Stadt beeinträchtigen.