Grundsatzentscheidung zur Anbindung – Radweg B-321- abgelehnt!

23-Juli-21/P-headli.-cont.-red./100/49-21

Eine Positionierung ist nicht gewünscht. Angeblich gibt es ein Planfeststellungsverfahren das umgesetzt wird, aber bis jetzt sin keine genauen Details bekannt.

Und alles verbleibt einmal wieder im Dunkeln!

Zahlreiche Akteure befassen sich mit den Rahmenbedingungen für den Radverkehr. Anfang 2019 haben sich die acht Verbandsmitglieder des regionalen Planungsverbandes WM entschlossen, ihr Engagement und ihre Verantwortung für einen besseren Radverkehr in Alltag und Freizeit zu dokumentieren. In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus.  Die Beteiligung war sehr hoch. Die georeferenzierte Erhebung als baulastträgerübergreifende Zustandserfassung mit dem Fahrrad wurde im Herbst 2020 beendet.

Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat September 2021 zu rechnen. Daraufhin wird wahrscheinlich die kommende Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes WM im Monat Dezember 2021 den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen. Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.

Fazit: Man muss es eben nur verstehen! Jetzt wird es nun doch wieder später entweder im IV Quartal 2022 oder sogar erst 2023!