30.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./111/61-21
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 25.10.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

„DER HAKO MUSS FAHREN“,das war die Antwort der Fraktion der CWG und LINKE, auf den Antrag der Opposition. Die stellte aber die Frage/Antrag aber: „Wie werden die Folgekosten des HAKO 1650 in den nächsten finanziert?
Nun, das der HAKO fahren muss ist unbestritten, das sollte er auch, am besten täglich, denn er muss sich ja auch amortisieren! Am besten wäre es auch, wenn endlich ein Tourenplan für die Stadt und Ortsteile bekannt wäre! Aber die Frage der Finanzierung der Folgekosten des HAKO ist mit der obigen Antwort überhaupt nicht deutlich geworden. Es wurden sogar vier Vorschläge von der Opposition gemacht, über die Finanzierung zu debattieren, jedoch vergeblich, die CWG und Linke wollte einfach nicht darüber reden und lehnte den Antrag einfach ab!
Fazit:Damit bleibt es seit fast 10 Monaten offen, wie nun 54.300,00€ Folgekosten jährlich finanziert werden sollen. Aber eines steht schon fest, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen. “Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen.“
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!
Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Seit gut 8 Wochen ist der HAKO Citymaster 16/50 in Crivitz im Einsatz, um die Straßen und Plätze in Crivitz und den Ortsteilen sauber zu halten. Zusätzlich kommt demnächst eine Unkrautbürste zum Einsatz, die noch besser die Gehwege und Straßenränder vom Unkraut befreien kann. Diese kann schnell gegen die normalen Bürsten getauscht werden. Da das Stadtgebiet groß ist (ca. 75 km²), wird es sicher noch einige Zeit dauern bis ein richtiger Tourenplan erstellt sein wird.
Dazu wurde auf der Sitzung am 26.04.2021, dem Angebot der Firma Reitec GmbH, Gewerbeallee 7c, 19089 Crivitz mit einem Volumen von 141.914,64 Euro (brutto) der Zuschlag erteilet (BV 310/21) und den Anbieter mit der Lieferung der multifunktionalen Kompaktkehrmaschine beauftragt. Begründung:“ Die Anschaffung der Maschine ist nötig geworden, da nicht alle Hausbesitzer Ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachkommen und der Einsatz von Pestiziden verboten ist. Der Schlamm und Dreck der sonst bei Starkregen zusammen gespült wurde, verstopfte die Abläufe und u. a. dadurch waren dann Überschwemmungen an neuralgischen Punkten angesagt.“ Deshalb ist die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haushalt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!
Der HAKO 1650 ist leicht zu bedienen und ermöglicht Arbeitskomfort für das Bedienpersonal unter allen Bedingungen. Die Schaffung eines Schwerbehinderten Arbeitsplatzes mit dem HAKO 1650 wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zeitlich begrenzt gefördert (70%). Ein Schwerbehinderter Arbeitsplatz gilt in Kombination von Technik und dem dazu erforderlichem Bedienpersonal.
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen“ Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 4 übertragen wird. Die Stadt Crivitz kann für die Durchführung ganz oder teilweise Dritte beauftragen.“ Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind: ein gekürzter Auszug…….
„Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges,…….Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Parkbuchten sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers……………die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen………… einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.“
Bei dieser Art der Formulierungen in der Satzung aus dem Jahr 2010 sind Unstimmigkeiten mit den Eigentümern nicht vermeidbar.
Die Anschaffungskosten (120.000,00€ Netto) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten (42.300,00 € ohne Berücksichtigung der Förderung) belasten den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch 12.000,00€ Abschreibungen die ebenfalls erwirtschaftet werden müssen. Im Ergebnishaushalt entsteht somit ein zusätzlicher jährlicher Aufwand für die Folgejahre in der Höhe von 54.300,00 €.
Aufgrund der Einsatzmöglichkeiten dieses Gerätes ist ein Kostenvergleich zu einer aktuell fremdvergebenen Leistung nicht möglich. Aus diesem Grund können in diesem Zusammenhang lediglich die Straßenreinigungskosten (4 Kehrungen a 1000 €), welche z.Z. sporadisch anfallen, eingespart werden.
Einzahlungen durch eventuelle Fördermittel bzw. Erträge können derzeit nicht festgemacht werden (außer die zeitlich begrenzte Förderung der Personalkosten durch das Integrationsamt). Bestrebungen des Hauptausschusse durch das Amt Crivitz solle mögliche Varianten der Finanzierung ausgearbeitet werden (Umlegung von Kosten über Straßenreinigungsgebühr auf Anwohner; eventuelle Werbeverträge mit Firmen; die sich auf dem Fahrzeug darstellen; Dienstleistungsverträge mit Firmen, bei denen der gegen entsprechendes Entgelt ebenfalls eine Reinigung durchgeführt werden könnte; Möglichkeit eines Mietkaufes/Ratenkaufes) ist bis jetzt nicht erfolgt.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und zur Abfederung der zusätzlichen Auszahlungen/Aufwendungen ist es geboten entsprechend den Haushaltsgrundsätzen eine Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz zu treffen.
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch Ausgabenkürzungen im Ergebnishaushalt für die folgenden Haushaltsjahre in der gleichen Höhe auszugleichen.
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch Straßenreinigungsgebühren in einer entsprechenden Satzung zu erheben.
Beschlussvorschlag 3:
Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem Nivellierungshebesatz zu finanzieren.
Beschlussvorschlag 4:
Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 die Finanzierung aus reinen Steuermitteln (Schlüsselzuweisungen/ Steuereinahmen), als zusätzliche Belastung des Ergebnishaushaltes zu tragen. Dazu ist ein neuer Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.