Es scheint, als ob es sich um einen schlechten Krimi handelt, was im Jahresabschlussbericht 2021 der Stadt Crivitz vom obersten Rechnungsprüfer jetzt bestätigt wird.

12.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./321[163(38-22)]/CLA-158/99-2023

Dies war jedoch eine bisher unbekannte Tatsache. Nur wieder einmal, leider erst 12 Monate später!

Ist es tatsächlich so, dass alles in der Dunkelheit verweilen sollte?

Im April 2019 wurde noch schnell vor der Kommunalwahl ein Beschluss gefasst, Grundstücke in der Neustadt in der Stadt Crivitz an eine Projektgesellschaft zu verkaufen. Im Oktober 2021 wurde aber der Beschluss abrupt wieder aufgehoben. Seit dem Jahr 2022 erhebt nun die Projektgesellschaft (SenCon GmbH) einige Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt Crivitz in Höhe von 77.000,00 €. Bis zur Bilanzaufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Die Aufstellung für den Jahresabschluss war bereits im September 2023. Ausgang bis jetzt ungewiss. Die SenCon GmbH hat am Mehlbeerenweg in Crivitz bereits einige Gebäudekomplexe für Betreutes Wohnen errichtet.

Es ist auffällig, dass im April 2023 zur 5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 1/91 -WOHNUNGSBAUGEBIET NEUSTADT – ein modifizierter Entwurf zwar auftauchte, jedoch wurde bisher keine öffentliche Bewertung der Stellungnahmen vorgenommen. Bis jetzt wurde keine Rechtskraft für diesen Bebauungsplan in der Neustadt geschaffen. Seit dem Jahr 2021 hat der heutige Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Alexander Gamm, ein ehemaliger und heutiger potenzieller Spitzenkandidat der Fraktion die LINKE für das Kommunalparlament in Crivitz, eine Debatte über dieses Thema im Bauausschuss geführt.  Durch seine ständige Intervention im Bauausschuss konnte er bisher jede öffentliche Diskussion zu diesem Thema im Bereich seines Tätigkeitsfeldes verhindern.

Die Stadt Crivitz zahlte viel Geld in Höhe von 11,0 Mio. DM im Jahr 1993 (5,7 Mio. DM /2.914.363,72 € für die Erschließung des Wohngebietes Neustadt – Lindenallee – und 5,3 Mio. DM/ 2.709.846,97 für die Erschließung des Wohngebietes Trammer Straße – Vogelviertel- ) bis 30.09.2020! Das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes in der Neustadt umfasst eine Fläche von ca. 55.019 m², was einen Preis von ca. 52,97 € pro Quadratmeter für die Herstellungskosten bedeutet.

Zur Eröffnungsbilanz für das Jahr 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen aber mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 (Jahresabschluss 2014 – veröffentlicht am 15.10.2018) das Baugebiet in der Lindenallee (Neustadt) auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet. Es entstand also ein Buchungsverlust von 1.738.600,40 €, der das Eigenkapital minderte. Somit beträgt der Buchwert (Jahresabschluss 2014) nur noch 2.112.729,6 € = 38,40 €. Ein Verlust gegenüber den tatsächlichen Erschließungskosten in der Höhe von -801.634,12 €. Der aktuelle Bodenrichtwert in der Bodenrichtwertzone für das allgemeine Wohngebiet in der Neustadt beträgt: 26,00 €! Der aktuelle Bodenrichtwert in der Bodenrichtwertzone für das allgemeine Wohngebiet in der Trammer Straße beträgt 75,00 €. Dies ist der höchste Wert innerhalb der Stadt Crivitz als Premiumviertel.

Die Gründe, warum das ungenutzte Bauland mit einem derart hohen Ersatzwert bewertet wurde, sind nicht mehr nachvollziehbar und müssen als ungenau angesehen werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.“ SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz.

Die Stadt Crivitz hat im April 2019 beschlossen, einige Grundstücke aus dem gesamten Gebiet [Gemarkung Crivitz Flur 30, 206/1 ( ehemals Flurstück 119(TF), 122 (TF), 123 (TF)] an die Projektgesellschaft zu veräußern. Aber erst 30 Monate später, im Oktober 2021, entschied man sich plötzlich im Beschluss Nr. BV 445/21, die Entscheidung aus dem Jahr 2019 Nr.: BV Cri SV 830/19 wieder aufzuheben. So einfach ist es, Kommunalpolitik zu machen. Die Diskussion darüber wurde natürlich im nicht öffentlichen Teil geführt, auch die CDU-Fraktion – Crivitz und Umland – war daran beteiligt.

Es scheint, als würde man sich in der Stadtspitze bereits frühzeitig aus der Schlinge ziehen, obwohl man wissentlich etwas anderes darlegt als beabsichtigt. Der Rechnungsprüfer hat deutlich gemacht, dass das Amt Crivitz bereits vor dem Aufhebungsbeschluss die Stadtführung über die finanziellen Konsequenzen eines Schadensersatzes informiert hat. Die Hinweise und klaren Konsequenzen wurden nicht ernst genommen und bewusst ignoriert. Als nun auch noch die Projektgesellschaft im Februar 2022 per E-Mail ihre Schadenersatzforderungen zudem noch tatsächlich geltend gemacht hat, war man sicherlich überrascht. Das Unternehmen macht Schadenersatzansprüche in Höhe von 77.000 € geltend, da bereits zu diesen Grundstücken Kosten entstanden sind. Daraufhin wurde jegliche Diskussion zu diesem Thema für nicht öffentlich erklärt. Erst seit dem 20. November 2023, nachdem der Rechnungsprüfer seinen Bericht für das Jahr 2021 vom Rechnungsprüfungsausschuss am 14.11.2023 bestätigt wurde, ist es öffentlich geworden und das gesamte Ausmaß dieser Tatsache auch drumherum!

Es scheint bislang nicht zu einer Einigung gekommen zu sein!

Kommentar/Resümee

Es ist dringend erforderlich, dass wir die Transparenz und Glaubwürdigkeit der kommunalen Ausschüsse in Crivitz weiter erhöhen. Ist es tatsächlich so, dass alles in der Dunkelheit verweilen sollte? Gibt es bei einigen Leuten Ängste vor der Kommunikation oder dem Dialog mit den Bürgern und anderen Ansichten?

Die Vertrauenswürdigkeit der Wählerinnen und Wähler in die gewählten Kandidaten, ihr Wissen und ihre guten Absichten sind die Grundlagen in der Demokratie. Beide, die Gewählten und die Wähler, müssen mit diesem hohen Gut sorgsam umgehen.

Die „Gewählten“ dürfen das nicht durch ihr Verhalten gefährden.

Die 77.000 € werden den Haushalt 2023/24 belasten und vielleicht noch höher liegen, wenn Rechtsanwalt und Gerichtskosten hinzukommen. Der Steuerzahler muss jetzt wieder die Kosten dafür bezahlen. Die Frage der Verantwortung für diese Angelegenheit könnte sich im Verlauf der bevorstehenden Wahlkampagne bis Juni 2024 ergeben.