06.März-2025/P-headli.-cont.-red./431[163(38-22)]/CLA-267/06-2025
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 10.02.2025

Nr.B 10/25 | 10.02.2025 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.Die Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG (Meschendorfer Weg 12, 18230 Rerik) erhielt mit Datum vom 04.10.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 37/24).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwanzig Windkraftanlagen (WKA) des Typs ENERCON E 138 EP3 E2 mit TES[1] mit einer Nabenhöhe von 159,64 m, einem Rotordurchmesser von 138,59 m und einer Nennleistung von 4,2 MW an nachfolgend genannten Standorten erteilt.
- Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9., C.III.10 und C.III.11 wird angeordnet.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbaren Beeinträchtigungen eines 7.804 m² Feldgehölz mit Bäumen, 1.232 m² Baumreihe, 11 Einzelbäumen und 14.003 m² naturnahes Kleingewässer wird erteilt.
- Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 30,8386 ha Kompensationsflächenäquivalenten geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Genehmigungsbescheid zu dem Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 20 WKA wurde am 30. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 55, S. 677) bekannt gegeben. Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wurde vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 16. Januar 2025 öffentlich im StALU WM ausgelegt. Die Auslegung erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung des Genehmigungsbescheids im StALU WM sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 18.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025 zu den angegebenen Zeiten im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss – Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft