Doppelhaushalt 2023/24 Gemeinde Zapel – „eingeschränkte Leistungsfähigkeit“ ab 31.12.2024 – Vorhang zu?

23.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./231[163(38-22)]/CLA-68/09-2023

Doppelhaushalt 2023/2024 Gemeinde Zapel!

Die Gemeinde Zapel wird ab dem 31.12.2024 nur noch eingeschränkt leistungsfähig sein! Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Zapel liegen bis 2020 vor, was die Haushaltsplanung 2023/24 und deren Prognose bis 2025 als glaubwürdig erscheinen lässt und der Realität sehr nahekommt.

Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 561.000 €, die Ausgaben auf ca. 707.100 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -146.100 € für 2023 und ca. -139.300 € für 2024. Trotz steigender Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen vom Land MV von zusätzlichen ca. 42.000 € und einer geringen Ausgabenerhöhung von insgesamt 7.000 € sowie gesunkenen Abschreibungen gelingt es nicht, den Haushalt auszugleichen.

Aufgrund der Entnahme aus den noch vorhandenen Kapitalrücklagen in Höhe von ca. 140.000 € bleibt ein Restbetrag in Höhe von ca. – 5.700 €. Der Restbetrag wird sich im Jahr 2024 auf ca.- 126.900 € weiter erhöhen, da die vorhandenen Kapitalrücklagen nahezu aufgebraucht sind.

Es gibt nur geringe Erhöhungen der Personalaufwendungen, vor allem erstmalig in den Beiträgen zur gesetzlichen SV für ehrenamtliche Tätigkeiten und Unfallkasse von ca. 2.300 €. Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (zusammen ca. 4.800 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat. Der Anstieg der Kreis- und Amtsumlage beläuft sich auf ca. 23.000 €, der aber moderat ausfällt und zum größten Teil durch die Zuwendungen ausgeglichen werden kann.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -126.500 €, der vom Planjahr 2024 in Höhe von -81.300 €. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 mit einem Anstieg von ca. 2.000 € (auf insgesamt ca. 14.200 €) und die Gerichtskosten mit einem Betrag von etwa 26.000 € finanziert werden.

Die liquiden Mittel der Gemeinde Zapel werden um 207.800,00 € reduziert. Es ist möglich, dass die Gemeinde in den Planjahren 2023 und 2024 ausreichend liquide Mittel vorhält, jedoch ab dem 31.12.2024 nicht mehr.

Der Zuwachs an Eigenkapital von 279.607 € von 2017 bis 2022 wird drastisch ab 2023 bis 2026 um 418.700 € reduziert. In den Jahren 2023 bis 2026 ist eine kontinuierliche Eigenkapitalvernichtung zu beobachten.

Resümee

Insgesamt ist festzustellen das ab dem 31.12.2024 der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushaushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann da keine liquiden Mittel und Kapitalrücklagen mehr vorhanden sind. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Zapel ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 um 87 Prozentpunkte niedriger.




Auszugsweise aus @ALLRIS®net 

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Zapel dieser Hebesatz ab dem 01.01.2025 bis zu einem Maximum von 100 Prozentpunkten angehoben werden muss. Steuererhöhungen sind somit unumgänglich, ab dem 01.01.2025.

Ohne ernsthafte Sparanstrengungen bei den Ausgaben oder das Regenerieren von zusätzlichen Einnahmen werden Haushaltssicherungskonzepte für die nächste Wahlperiode bis 2029 die Regel sein.

Könnte dies darauf hindeuten, dass die Gemeinde Zapel entweder zusätzliche Einnahmen aus Wind- und Sonnenenergie unbedingt erzielen muss, um finanziell überleben zu können, oder dass sie sich mit der Stadt Crivitz zusammenschließen wird?