Durch die Verringerung der eigenen Liquidität ermöglicht das Amt Crivitz den 17 Gemeinden noch mal Geschenke für das Jahr 2024.

07.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./320[163(38-22)]/CLA-157/98-2023

Überraschenderweise findet für die noch verbleibenden Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode eine Neuwahl der Wahlleitung des Amtes statt. Weil der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser (Autor verschiedener Kommentierungen zu Gesetzen und ehemaliger Landratskandidat der CDU-Faktion im Kreis LUP) aufgrund seiner Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als notwendig und geboten erachtet.

Am Nikolaus 2023 legte die SPITZE des Amtsausschusses des Amtes Crivitz den Haushaltsplan [HPL] für 2024 vor, mit der Maßgabe, eine 19%ige Amtsumlage [AU] auszuweisen. Es wird die Amtsumlage um 1,6806 Prozent auf 19 Prozent reduziert, nachdem sie im Jahr 2023 von 12 Prozent auf 20,6806 Prozent gestiegen war. Trotz eines Ergebnishaushalts von – 1.195.300 € und eines Finanzhaushaltes von – 649.700 € für das Amt Crivitz im Jahr 2024 wird die Amtsumlage im Wahljahr auf 19 % gesenkt. Indem das Amt die Defizite übernimmt und ihre eigene Liquidität bis zu einem angeblich noch akzeptierbaren neuen Tiefststand reduziert.

Der Kassenbestand reduziert sich 2024 von 1.881.549,93 € auf 840.349,93 €. Ab 2025 rechnet man mit einem erneuten Defizit in der Höhe von ca. -469.100,00 €, sodass dann angeblich noch ca. 500.000 € in der Amtskasse übrig bleiben. Es ist anzunehmen, dass diese Rechnung eine Milchmädchenrechnung ist, denn die steigenden Ausgaben für Instandhaltung und Bau sowie die bevorstehenden Tarifverhandlungen Ende des Jahres 2024 werden erneut auch die Personalausgaben erhöhen. 

Somit steht eigentlich jetzt schon fest, dass die Ausgaben für das Amt Crivitz steigen werden und spätestens nach der Kommunalwahl 2024 in dem kommenden Haushalt für das Jahr 2025 erneut eine Amtsumlage von mindestens 21 % zu erwarten ist. Es handelt sich um eine seltsame Finanzstrategie, die jedoch von den NEUEN Abgeordneten im Amtsausschuss 2024 dann entschieden werden muss. Zunächst wird der Nikolaus vom Amt Crivitz in diesem Jahr insgesamt eine Summe von 243.139,00 € an die 17 Gemeinden im Amtsgebiet auszahlen.

Die Stadt Crivitz stellt den größten Nettozahler der Amtsumlage 2024 dar, mit 1.058.447 € und spart im Vergleich zum Vorjahr etwa 32.167,00 €. Dieser Mehrbetrag wird aber schon wieder aufgefressen durch die Kreisumlage LUP wo die Stadt Crivitz im Jahr 2024 nun 87.682,45 € mehr bezahlen muss (2023= 2.279.896,20 €/ 2024= 2.367.578,64 €). Insgesamt muss die Stadt Crivitz an Kreis- und Amtsumlage 206.331,67 € nun für das Jahr 2024 mehr ausgeben. Die Ursache für diese Erhöhung liegt in einer erhöhten Steuerkraft der Stadt Crivitz und den Schlüsselzuweisungen des Landes MV an die Stadt Crivitz. Folglich existieren in Crivitz keine finanziellen Einnahmeschwierigkeiten, sondern sämtliche sonstigen Probleme mit den Ausgaben sind selbst verursacht.

Die Ausgaben für Personal beliefen sich 2023 im Amt Crivitz 7.636.700 € und nun 2024 sind es  8.273.100 €, was einen Anstieg um 536.400 € gegenüber dem Vorjahr darstellt (2013 = 3.856.600 € und 2024 =8.273.100 €). Dies ist sowohl auf die Tariferhöhung vom 01.03.2024 als auch auf die bereits teilweise erfolgten höheren und neuen Einstufungen in den Tarifgruppen zurückzuführen. Zuvor gab es eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 €. Die Tabellenentgelte werden ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht. Dann steigen die Entgelte noch einmal um 5,5 Prozent. Es ist ein Anstieg von Anhebungen im Bereich der Arbeitszeiten und Neueingruppierungen des Personals in der Kernverwaltung ersichtlich. In der Kernverwaltung des Amtes Crivitz arbeiten im Jahr 2024 ca. 108 + 11 Azubis =119 Beschäftigte, und 20 Mitarbeiter in den nachgeordneten Einrichtungen, wo sich ebenfalls die Stunden und Eingruppierungen erhöht haben.

Plötzlich und unerwartet 6 Monate vor der Kommunalwahl 2024 wird für die noch gewählten Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz eine Neuwahl angesetzt für die Wahlleitung des Amtes. Da ein Mitglied durch seine Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als „geboten“ erachtet. Obwohl es nicht im Wahlgesetz steht?

Es ist nicht das erste Mal, dass aufgrund von Autoren zu Kommentierungen von Gesetzen im Amtsausschuss Crivitz Beschlussvorlagen zum Handeln aufrufen wollen! Man erinnere sich nur an den Streit zwischen dem Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP im Jahr 2020 bis 2021. Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreter (Andreas Sturm, Bgm. Friedrichsruhe) im August für rechtswidrig und setzte kurzerhand vorübergehend einen Beauftragten ein. Grund dafür war eine Änderung der Tagesordnung durch den Amtsausschuss Crivitz auf seiner Sitzung, mal ebenso wegen einer Wahl. Es gab aber dazu jedoch keine besondere Dringlichkeit und so kassierte die Kommunalaufsicht den Beschluss. Den Widerspruch des Amtes Crivitz an die Kommunalaufsicht formulierte damals auch der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser, aber damals sogar als Vertretung der Amtsvorsteherin. Und was war das Ende des Liedes nach etwa sechs Monaten? Der Landkreis hatte recht und der Amtsausschuss des Amtes Crivitz musste noch einmal die Wahl durchführen. Soviel nur zu den Vorlagen für Beschlüsse im Amtsausschuss Crivitz!

Die alte Wahlleitung des Amtes Crivitz wird nun neu gewählt und wird sicherlich wieder die alte sein. In der Begründung dazu liest man in der Beschlussvorlage: „Nach der Kommentierung von Herrn Glaser ist die Wahl der kommunalen Wahlleitung eine der ersten Entscheidungen, die die Vertretung zu erledigen hat.“ „Herr Glaser sieht es als geboten an, vor den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahlleitungen neu (oder wieder) zu wählen. Dies ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz so formuliert, aber angesichts der detaillierten Regelung in § 10 Abs. 1 LKWG M-V systematisch folgerichtig.“

Es ist wichtig hierbei noch zu erwähnen, dass „alle derzeit *WICHTIGEN* politischen Gruppen, die voraussichtlich auch mit einem Wahlvorschlag an den nächsten Wahlen teilnehmen werden, im Wahlausschuss *BERÜCKSICHTIGT* werden“. Klingt so, als ob man erst wichtig sein muss, um dann berücksichtigt und vielleicht berufen zu werden?

Wer sind eigentlich die wichtigsten politischen Gruppen?

So einfach geht das alles plötzlich sechs Monate vor der Wahl!

Kommentar/Resümee

Fürchte nicht die, die nicht mit dir übereinstimmen, sondern die, die nicht mit dir übereinstimmen und zu feige sind, es dir zu sagen.“ Napoléon Bonaparte.

Allein anhand dieses Umfangs der bevorstehenden Kosten lässt sich feststellen, dass die Umlage für 2025 für die Gemeinden mit Sicherheit erhöht werden wird. Es stellt sich die Frage, weshalb gerade jetzt noch 243.139 € für die 17 Gemeinden bereitgestellt werden sollen, obwohl bereits feststeht, dass innerhalb der nächsten 11 Monate eine beträchtliche Summe von jedem wieder entrichtet werden muss. Was für eine erfolgreiche Strategie?

Der Haushaltsentwurf 2024 des Amtes Crivitz wurde vor der Öffentlichkeit geheim gehalten und wurde selbst zur Vorberatung im öffentlichen Finanzausschuss am 15.11.2023 nicht veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorherigen Jahren. Erst während der Sitzung wurde dieser bekannt gegeben, doch mittlerweile ist die Furcht vor Anfragen oder Hinterfragungen von Bürgern groß. Die Bürgernähe war in dieser Wahlperiode noch nie ein besonderer Soft Skill des Amtes Crivitz.

Seit etwa 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung ständiger Prozessanalysen und Systemsteuerungen innerhalb der Verwaltung.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Amt Crivitz vor zehn Jahren eine renommierte kommunale Unternehmensberatung beauftragt hat, die die Fusionskosten analysieren sollte. Der damalige Vorschlag sah vor, eine maximale Anzahl an Mitarbeitern in der Kernverwaltung von ca. 78 zu schaffen, um das Ziel der Kosteneinsparung durch die Fusion zu erreichen. So ändern sich also die Zeiten! Fusionen werden immer teurer als vorher geplant.

Die weiteren Mitglieder des Wahlausschusses sollen nun von der jetzigen neu gewählten Wahlleitung dann aus den Kreisen der Wahlberechtigten „BERUFEN“ werden. Man darf gespannt sein, was man unter „BERUFEN“ in diesem Wahlausschuss dann versteht und wie es wahrlich geschieht, sicher still und unbemerkt hinter einem verdunkelten Vorhang!

Auch wieder, weil es dann vielleicht geboten und systematisch folgerichtig ist?