Die „Rote Linie“ ist überschritten, folgt nun ein Untersuchungsausschuss 2020! Entlastung der Bürgermeisterin zu 2017 fraglich!

09-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./20/11-20

Erneute Unzulänglichkeiten in den Vergaben der Stadt Crivitz im Jahresabschluss 2017 durch den Rechnungsprüfer im öffentlichen Prüfvermerk diagnostiziert und vieles mehr!!!!

Nun wurden erneut in öffentlichen Vorlagen des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2017 Unzulänglichkeiten in Vergaben der Stadt Crivitz aufgespürt. Auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 sollte diese Angelegenheit eigentlich besprochen werden, aber dazu kam es gar nicht. Eine ausführliche Diskussion zu Thema im öffentlichen Teil der Sitzung fand nicht statt, man wollte einfach auf das Thema nicht eingehen.

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Die Opposition stimmte  dem Jahresabschluss 2017 nicht zu? Warum?

Fragen seitens der Opposition wurden nicht beantwortet, diskutieren über das Thema wollte die CWG und Linke Fraktion schon gar nicht. So verwies dann immer wieder die Versammlungsleiterin auf die Nicht Öffentlichkeit, obwohl doch die öffentlichen festgestellten Unzulänglichkeiten des Prüfers für genügend Brennmaterial in dieser Angelegenheit gesorgt haben, und nach einer Diskussion verlangten.  Die CWG- und Linke Fraktion wollte nur schnell abstimmen um das peinliche Thema vom Tisch zu haben!

Warum eigentlich, denn der öffentliche Prüfvermerk warf genügend Fragen auf!!  Wieso diese ununterbrochene Abwehrhaltung der CWG und Linken?

Nun, so stellte der Prüfer folgendes fest: „ Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich auf die Ausführungen im Prüfvermerk zu den Auftragsvergaben im Haushaltsjahr  2017 hin. Der Ausschuss weist die Stadtvertretung darauf hin, dass Verstöße gegen Vorgaben des Vergaberechts ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko darstellen. Dies gilt sowohl für geförderte Maßnahmen als auch für Beschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln.“

Hier stellt man sich die Frage was schlummert denn hier alles im Verborgenen bei den Vergaben?

Oder folgende Aussage: „Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“ Auch hier wundert sich jeder aufmerksame Beobachter und fragt sich, war denn die Transparenz nicht gegeben und wurde nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt?

Besonders Anmutig ist die Ausführung des Prüfers dass „die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen ist (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum).“ Was wurde denn hier alles hin und her geschoben?