Die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und der LINKE/Heine haben einen Bürgerhaushalt bereits vor 28 Monaten vollmundig beschlossen!

09.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./339[163(38-22)]/CLA-176/14-2024

Wo befindet er sich derzeit? Ist das Geld für die Finanzierung nicht mehr verfügbar?

Was ist ein Bürgerhaushalt?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts (ein bestimmtes Projekt). Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten in der Stadtvertretung. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches (Geldvorrat) zu verteilen.“  Gibt es in Crivitz noch weitere finanzielle Mittel, die in der Zukunft 2025/26 verteilt werden können?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin (Britta Brusch-Gamm) und der CWG – Crivitz sowie die Linke/Heine wurde die Idee eines Bürgerhaushaltes nur auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2021 einmalig beraten.  Bereits 14 Tage später, auf der folgenden Stadtvertretersitzung am 25. Oktober 2021, wurde die Einführung eines Bürgerhaushaltes für 2022 durch die Mehrheitsfraktionen CWG-Crivitz +die LINKE/Heine beschlossen. Die Stadt Bützow war damals und heute das Vorbild für das Projekt, so erklärte es die Bürgermeisterin. (Ein Schelm, wer da einen geschichtlichen Zusammenhang vermutet, ACHTSAMKEIT im Charme des Momentes).

Nach der ersten Sitzung im Hauptausschuss im Jahr 2021 passierte zunächst gar nichts. Fast 24 Monate später fand wieder eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Die Beteiligten aus Bützow wurden gezielt eingeladen, gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Variante der Einführung eines Bürgerhaushaltes zu präsentieren. Plötzlich erkannte man, dass die Vorgänge nicht so verlaufen könnten, wie es geplant waren. Es war erforderlich, eine Satzung zu erstellen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Dieses Problem stellte erneut 2023 eine Herausforderung dar. Im November 2023 wurde ein Entwurf für eine Satzung besprochen. Alle waren begeistert von ihm.

Der Entwurf sah vor, dass die Laufzeit zunächst auf fünf Jahre begrenzt ist, aber sie kann jederzeit verlängert werden. Die Stadt Crivitz soll ein eigenes Budget für die Einwohner der Stadt Crivitz einrichten, das mindestens 15.000,00 € jährlich betragen soll. Es soll jedem Einwohner von Crivitz freistehen, Vorschläge zur Abstimmung schriftlich und elektronisch einzureichen bis zum 30.04. des Jahres. Der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum müssen angegeben werden. Nach Ablauf des 30.04. wird eine Prüfung durch die Amtsverwaltung auf Zuständigkeit und Kosten durchgeführt.

Die Prüfung des Vorhabens bzw. des Vorschlags erfolgt anhand der folgenden Punkte:

 1. Es muss – konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und,

 4. Es muss-der Allgemeinheit zugutekommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Im Anschluss daran sollen alle Einwohner (ab 12. Jahre!) über die eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Veranstaltung oder auch online abstimmen. Angeblich soll das Resultat der Abstimmung bindend für die Abgeordneten sein.

Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah, spätestens jedoch im Folgejahr, umgesetzt werden. Der Aufwand, der hier beschrieben wird, ist schon sehr hoch, wenn man bedenkt, dass für die Erstellung/Druck von Handzetteln zur Information für die Bürger mindestens 5.000,00 € an Kosten anfallen. Zumindest in der Musterstadt Bützow musste man diese Erfahrung machen. Mindestens eine Vollzeitkraft ist erforderlich, um die Vorbereitung und Prüfung über das gesamte Jahr hinweg durchzuführen. Die genaue Höhe des Aufwands ist bisher nicht abzuschätzen, aber auf jeden Fall kann das Amt Crivitz diese Dienstleistung nicht noch zusätzlich erbringen. Dies wurde klar und deutlich bescheinigt.

Das ist erneut eine Probieraktion, nur mit der Folge, dass damit eine weitere Vollzeitstelle im Bürgerhaus geschaffen werden soll und dabei Kosten entstehen, die aus Steuergeldern finanziert werden. Seit Beginn der Haushaltsverhandlungen Anfang November 2023 wurde über dieses Projekt erneut geschwiegen.

Versprechen, beschlossen, gebrochen und wieder vergessen!

Kommentar/Resümee

„Manch kostspielige Prestigeprojekte der Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE/ Heine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Belastungen für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung).“

Es ist vorgesehen, ein separates Budget für 15.000,00 € einzurichten, doch die Vorschläge der Bürger sollten realisierbar sein und nicht über 10.000,00 € an Kosten verursachen. Es scheint, als ob diese Idee lediglich im Rahmen eines kurzen Wahlkampfes zur Geltung gebracht werden soll, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu erlangen.

Auch aus den Ortsteilen kommen sicherlich noch einige Hinweise, da diese indessen einmal durch ihre beschränkte Einwohnerzahl in der Minderheit sind und eigene Vorhaben nur schwer erfolgreich durch die Abstimmung bringen werden. Es könnte auch interessant sein, ob die Daten über Personen wie Namen und Geburtsdatum gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Da diese Informationen in der Lage sind, bestimmte Verhaltens- und Analysemuster sowie Analysen an jeder beliebigen Stelle zu platzieren und zu verwenden.

In dieser Wahlperiode wird sich nichts mehr ändern. Der Status quo bleibt unverändert. Daher wird die Abstimmung über die Vorschläge und deren Umsetzung frühestens im Juli oder August 2024 möglich sein, wo wir dann eine neue Stadtvertretung haben werden.

Die ganze Planung für den jährlichen Bürgerhaushalt steht allerdings unter dem „Damoklesschwert“, dass eine Genehmigung des Haushaltsplans im jeweiligen Jahr durch den Kreis LUP „nicht“ erforderlich ist und kein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss.  Andernfalls wird es für den Bürgerhaushalt nur noch 0,00 € geben.

Welches Schauspiel ist das denn? Eine Show bzw. Schaufenster kann nicht größer sein!