Die Gegenkundgebung auf der B-392 wird vom Landkreis LUP und der OTV-Wessin abgelehnt!

05.April -2024/P-headli.-cont.-red./362[163(38-22)]/CLA-199/37-2024

Das große Rätsel um das Wahlkampfthema der Wählergruppe der „CWG“- Crivitz dem auch die Bürgermeisterin ( Britta Brusch-Gamm) von Crivitz angehört, wurde gelöst. Es handelt sich um die AFD.

Es ist zu erwarten, dass sicherlich auch das Bündnis für Crivitz BFC dem Aufruf zur Gegendemo von der Wählergruppe der CWG – Crivitz sofort annimmt, da die Mitglieder der Partei Die Linke + SPD + Bündnis 90/ Die Grünen in Crivitz nicht kandidieren werden. So hat man dann ein gemeinsames Thema im Kommunalwahlkampf und das ist eben eine geteilte Sorge. In Crivitz scheint der politische Mainstream noch wenig entwickelt zu sein, um sich mit verschiedenen Meinungen und Themen in einen Meinungsaustausch zu begeben und Toleranz auszuüben. Es ist nicht erlaubt, eine abweichende Meinung zusätzlich zu den zuvor festgelegten Ansichten zu äußern.

Denn die Bürgermeisterin einer Stadt stellt eine Behörde dar. Sie ist somit Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Das wurde durch den Aufruf am Samstag deutlich verletzt, der in sozialen Medien veröffentlicht wurde und im Ortsteil Wessin und der Stadt im Umlauf war.

Moin Zusammen, lieber Herr Landrat, liebe Landtagsabgeordnete, liebe Mitglieder der demokratischen Parteien, liebe Mitglieder in demokratischen Bündnissen und Vereinen, es ist gerade bekannt geworden, dass die AfD am 05.04.2024 ab 16 Uhr im Kulturhaus Wessin einen sogenannten Bürgerdialog durchführen wird, siehe Anhang. Das soll nicht ohne eine deutliche Reaktion unserer Region passieren. Miteinander-Füreinander. Wir widerstehen zusammen. Sympathisanten des Faschisten Höcke brauchen und wollen wir nicht. Ich habe dazu gerade einen Aufzug/eine Demonstration am Kulturhaus in Wessin angemeldet, Beginn ab 15.30 Uhr bis ca. 19 Uhr, mit Aufzug zum Teil über die B392 und Rückmarsch zum Kulturhaus. Beginn mit Belehrung am Kulturhaus, dann Aufzug, dann Demo vorm Kulturhaus, evtl. begleitend zum „Bürgerdialog“. Bitte versuchen sie alle daran teilzunehmen, bringen sie Jede und Jeden mit. Wer reden möchte, kann sehr gerne reden. Der Ablauf ist noch sehr flexibel. Wir würden hier vor Ort kurzfristig mehrere Plakate/Flyer anfertigen und sehr gerne die Unterstützung einzelner Personen, der Parteien, der Bündnisse und Vereine mit draufsetzen, damit die Vielfalt unserer parlamentarischen Demokratie deutlich wird. Bringen sie Plakate, Banner, Transparente mit. Es wäre sehr gut, wenn bis Sonntagabend Rückmeldungen zur Teilnahme kommen. Am Montag soll der Entwurf des Plakates und der Flyer erfolgen, die ab Dienstag veröffentlicht werden. Erste Entwürfe zu den Plakaten/Flyern kommen in einer separaten Mail, sobald sie vorliegen. Und je früher wir Rückmeldungen bekommen, desto früher können wir bereits über die Ostertage in den sozialen Medien dazu werben. Danke und allen ein frohes Osterfest.“ (Britta Brusch-Gamm, Taubenweg 20,19089 Crivitz, Tel.: 0172 950 915 6, Email: brusch-gamm@t-online.de) [soziale Medien K-Samstag, 30.03.2024 mittags].

Vor allem im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien spielt das Neutralitätsgebot eine Rolle. Zum Beispiel darf kein staatliches Organ einer Partei verfassungsfeindliche Tendenzen unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht diese nicht festgestellt hat. Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 03.05.2013 (8 A 772/13) festgestellt, dass ein Bürgermeister in seiner Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet ist, kritische Äußerungen zu unterlassen, die eine in der Stadt auftretende Partei in ihrem Recht aus Art. 21, 8 Abs. I GG verletzt. Im vorliegenden Fall rief der Bürgermeister der hessischen Stadt zu einer Gegenkundgebung auf. Der Aufruf wurde unter anderem auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Einerseits befürchtete man, dass die Gegendemonstranten möglicherweise Konflikte verursachen könnten und eventuelle Schäden am Kulturhaus entstehen würden. Jedoch der Grundgedanke der OTV in Wessin war, dass sie dem angekündigten Bürgerdialog der AFD-Ortsgruppe nicht im Wege stehen und ihn als gänzlich legitimen demokratischen Prozess im Wahlkampf zu den Kommunalwahlen betrachten. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung, der auch in den sozialen Netzwerken aktiv war, hat bereits am Ostersonntag eine Intervention bei der Bürgermeisterin angekündigt und deutlich gemacht, dass diese Vorgehensweise so missbilligt wird.

Demokratie kann das wohl gut aushalten, oder?

Kommentar/Resümee

 Neutralität ist kein Zaubertrank, der unverwundbar macht — Ursula Plassnik –

Demokratie kann man nur leben. Jeder sollte sich selbst hinterfragen, ob er Andersdenkende respektiert.

Die Mehrheitsfraktionen im Stadtparlament von Crivitz, die Wählergruppe „CWG“ Crivitz und die Fraktion DIE LINKE/Heine haben den Umgang mit Andersdenkenden in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich sehr erschwert. Ein Dialog mit anderen Ansichten als dem vorherrschenden Mainstream von den Mehrheitsfraktionen wurde hier schon lange nicht mehr ernsthaft geführt.

Es ist nicht zum ersten Mal, dass Bürger als „Sympathisanten des Faschisten Höcke“ beschimpft werden. Zuletzt geschah es im Bauausschuss des Jahres 2023 durch den Vorsitzenden Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine). Dies führt dazu, dass dieser Sprachgebrauch in den derzeitigen Mehrheitsfraktionen (CWG-Crivitz + die LINKE/Heine) fest verankert ist. Durch die Aufforderung einer Behörde zur Gegendemo (Amt der Bürgermeisterin) wird bestätigt, dass man aus bestehenden Machtpositionen den Wahlkampf beeinflussen möchte.

So wurde auch in Kassel festgestellt, „dass eine politische Partei sehr wohl mit kritischen Kommentaren und negativen Bewertungen aller Art leben muss. Gerade davon lebt schließlich eine demokratische Gesellschaft, die sich durch demokratische Willensbildung auszeichnet. Ein gewisser Diskurs muss und soll sein. Das Gericht führt hier jedoch aus, dass diese kritischen und negativen Bekundungen durch ebenfalls politische Parteien und Organisationen zu erfolgen haben muss“. (www.juraforum.de)