Die Fraktion der CWG und die LINKE/Heine haben einen Bürgerhaushalt vor 24 Monaten mit großer Mehrheit ohne jegliche Mitwirkung der Ausschüsse durchgeboxt. Jetzt soll eine Satzung für die Ewigkeit in einem Druckverfahren zügig umgesetzt werden!

06.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./302[163(38-22)]/CLA-139/80-2023

Eine Idee der Bürgermeisterin wurde erneut unvorhergesehen und unerwartet im Jahr 2021 umgesetzt, ohne dass die Ortsteilvertretungen und andere Gremien einbezogen wurden. Warum nicht? Es könnte sein, dass sonst verschiedene Meinungen aufeinandertreffen!

Schon damals war es nicht die Art der Fraktion der CWG und der Linken/ Heine, in Anbetracht einer vorhandenen 72%igen Mehrheit Diskussionen zu führen. Man wollte einfach nur durchregieren und Stärke zeigen, ohne zu viel zu diskutieren. Auf Wunsch der Bürgermeisterin (Britta Brusch-Gamm), der CWG und der Linken/Heine wurde die Idee eines Bürgerhaushaltes nur auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2021 einmalig beraten.  Bereits 14 Tage später auf der folgenden Stadtvertretersitzung am 25. Oktober 2021 wurde die Einführung eines Bürgerhaushaltes für 2022 beschlossen. Die Stadt Bützow war seinerzeit das Vorbild für das Projekt, so erklärte es damals die Bürgermeisterin. (Ein Schelm, wer da einen geschichtlichen Zusammenhang vermutet, ACHTSAMKEIT im Charme des Momentes).

Die Mitbestimmung bei einer 72-prozentigen Mehrheit von CWG und Linken/Heine war im Jahr 2021 nur an diesem Beispiel in dem Handeln zu erkennen.

Man kann diese Dinge am verständlichsten beschreiben:

Wir beschließen etwas. Dann schauen wir, ob wir das alles bezahlen können. Und dann sagt man: Wir machen erst mal einen Plan. Aber es wird schon funktionieren! Die Haushaltsregeln oder die Mitbestimmungsrechte werden nachher betrachtet.

Das ist der Bürgerhaushalt.

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik.

Ach, das ist doch bloß ein Schaufenster!

Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“ Hat die Stadt Crivitz noch etwas „Zusätzliches“ (Geldmittel) in der Zukunft zu verteilen?

Nun, nachdem 24 Monate vergangen sind und immer noch nichts passiert ist, kam ein Erwachen, da auch handwerkliche Fehler offenbart werden. Sieben Monate vor der Wahl ist es so, als ob sich plötzlich alles ändert.

Nach der ersten Vorstellung im Hauptausschuss im Jahr 2021 gab es fast genau 24 Monate später wieder eine Sitzung im Hauptausschuss. Die Beteiligten aus Bützow wurden gezielt eingeladen, gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Variante der Einführung eines Bürgerhaushaltes zu präsentieren. Also, der Beschluss in Crivitz wurde bereits vor 24 Monaten gefasst, also ist es indessen ein Erwachen oder ein Aufwachen?

Plötzlich stellte sich heraus, dass alles nicht so funktioniert, wie es sollte. Es ist notwendig, eine Satzung zu erstellen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Dies stellt eine erneut 2023 eine Herausforderung dar. Also, wie besprochen, und beschlossen, sollen bis zum 11.12.2023 alle Ausschüsse im erweiterten Eilverfahren die Satzung diskutieren und verinnerlichen. Denn schon am 11.12.2023 ist vorgesehen, den Bürgerhaushalt für das Jahr 2024 und für die Ewigkeit zu verankern! Schau dir das an. Diesesmal sind es bereits 8 Wochen und nicht mehr 14 Tage wie im Jahr 2021. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass es nicht mehr möglich ist, vor der Kommunalwahl derart dominant zu regieren wie früher!

Es soll eine Satzung erstellt werden, die für alle Ewigkeit einen Bürgerhaushalt in Crivitz vorsieht. Die Laufzeit ist zunächst für fünf Jahre befristet, kann aber jederzeit verlängert werden.

 In Crivitz soll sich alles anders entwickeln als in Bützow.

Folgendes ist enthalten.

– Es wird ein eigenes Budget für die Einwohner der Stadt Crivitz eingerichtet, mit mindestens 15.000,00 € jährlich.

– Es steht allen Einwohnern von Crivitz frei, Vorschläge im Vorfeld der Abstimmung schriftlich und elektronisch einzureichen bis zum 30.04. des Jahres. Dabei sind der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum ebenfalls mit anzugeben!

– Nach dem 30.04. wird eine Prüfung durch die Amtsverwaltung auf Zuständigkeit und Kosten durchgeführt. Das Vorhaben bzw. der Vorschlag werden auf die folgenden Punkte geprüft:

 1. Es muss – konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und,

 4. Es muss-der Allgemeinheit zugutekommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

– Anschließend werden alle Einwohner (ab 12. Jahre!) über die eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Veranstaltung oder auch online abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.

– Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah, spätestens im Folgejahr umgesetzt werden.

Der Aufwand, der hier beschrieben wird, ist schon sehr hoch, wenn man bedenkt, dass für die Erstellung/Druck von Handzetteln zur Information für die Bürger mindestens 5.000,00 € an Kosten anfallen?Dies ist zumindest in der Musterstadt Bützow der Fall. Mindestens eine Vollzeitkraft ist für die Vorbereitung und Prüfung über das gesamte Jahr hinweg erforderlich. Wie hoch ist der Aufwand und der Nutzen?

Es ist und bleibt eben ein Prestigeprojekt der CWG-Fraktion und die LINKE/Heine. Dabei handelt sich eben um eine Probieraktion (Versuch oder Irrtum), nur mit der Folge, dass dabei Kosten entstehen, die aus Steuergeldern finanziert werden!

Kommentar/Resümee

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Es ist vorgesehen, ein separates Budget für 15.000,00 € einzurichten, doch die Vorschläge der Bürger sollten realisierbar sein und nicht über 10.000,00 € an Kosten verursachen. Wie kann das funktionieren und was geschieht mit den verbleibenden 5.000,00 €?. Es scheint, als ob diese Idee lediglich im Rahmen eines kurzen Wahlkampfes zur Geltung gebracht werden soll, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu erlangen.

Es ist nicht geklärt, wer letztlich über die Vorschläge entscheidet und die Mittelausgabe bestätigt die Bürger oder die Abgeordneten.  Oder müssen sich die Stadtvertreter bei ihrer Stimmenabgabe fügen, da das Ergebnis nun bindend ist? In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass sich hier noch beträchtliche kommunalrechtliche Hürden ergeben werden. Auch aus den Ortsteilen kommen sicherlich noch einige Hinweise, da diese indessen einmal durch ihre beschränkte Einwohnerzahl in der Minderheit sind und eigene Vorhaben nur schwer erfolgreich durch die Abstimmung bringen werden.

Es könnte auch interessant sein, ob die Daten über Personen wie Name und Geburtsdatum gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Da diese Informationen in der Lage sind, bestimmte Verhaltens- und Analysemuster sowie Analysen an jeder beliebigen Stelle zu platzieren und zu verwenden. Man könnte sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

In dieser Wahlperiode wird sich nichts mehr ändern. Der Status quo bleibt unverändert.

Da die Satzung erst im Dezember 2023 und der Haushaltsplan frühestens im Februar 2024 verabschiedet werden können. Danach wird die Information an die Bürger und die Vorschlageinbringung bis zum 30.04.2023 erfolgen. Es wäre möglich, die Ausarbeitung und Überprüfung der Vorschläge bis kurz vor der Kommunalwahl als bedeutendes Ereignis darzustellen. Aufgrund unserer Vorbereitung auf die Kommunalwahl werden sicherlich viele Mitarbeiter im Amt beschäftigt sein und anschließend wird der Sommerurlaub im Amt Crivitz im August stattfinden.

Daher wird die Abstimmung über die Vorschläge und deren Umsetzung frühestens im Juli oder August 2024 möglich sein, wo wir dann eine neue Stadtvertretung haben werden.

Die ganze Planung für den jährlichen Bürgerhaushalt steht allerdings unter dem „Damoklesschwert“, dass eine Genehmigung des Haushaltsplans 2024 „nicht“ erforderlich ist durch den Kreis und keine Haushaltssicherungsstrategie erstellt werden muss. Andernfalls kann es dann nur 0,00 € geben.

Welches Schauspiel ist das denn?

Manche kostspieligen Prestigeprojekte der CWG Fraktion und der LINKE/ Heine könnten zu massiven Belastungen für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung) führen.