Die CWG-Stadtspitze und die Amtswehrführung im Amt Crivitz sind offenbar seit Jahren untätig!

21.August -2024/P-headli.-cont.-red./414[163(38-22)]/CLA-250/89-2024

Trotz mehrfacher Appelle/Anträge seit Jahren und Bekräftigung zur Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung blieben scheinbar die *CWG- Stadtspitze*, sowie die Amtswehrführung im Amt Crivitz seit drei Jahren wissentlich untätig!

Demnach dürfen Feuerwehrgebühren gemäß § 2 Abs. 1 KAG/KAG M-V nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Daraus folgt zugleich, dass die als Rechtsgrundlage herangezogene Satzung aktuell wirksam sein muss. In unserem Alltag können Situationen auftreten, in denen wir auf Hilfe von Rettungsdiensten, Feuerwehreinsätzen oder Polizeieinsätzen angewiesen sind. Wer übernimmt eigentlich die Kosten für diese Einsätze? Was passiert, wenn es zu Fehlalarmen oder anderen besonderen Situationen kommt?

Feuerwehr: Wann muss man die Kosten zahlen? Grundsätzlich gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind kostenlos, wenn sie ihre Kernaufgaben erfüllen. Also Löschen von Bränden und die Entschärfung lebensbedrohlicher Lagen für Mensch und Tier. In den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wann die Steuerzahler und die einzelnen Bürger für die Feuerwehr bezahlen.

In den folgenden Fällen fallen Gebühren an: Personen, die im Aufzug feststecken oder Menschen, die sich aus ihrem Haus oder Auto ausgesperrt haben.  Ein automatischer Feuermelder, der versehentlich ausgelöst wird. Hier gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu fürchten. Wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm macht und die Nachbarn die Feuerwehr rufen, müssen alle Beteiligten keine Kosten fürchten. Wenn die Rauchmelder an ein System angeschlossen sind, kann das Geld kosten. Öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sobald Fahrzeuge involviert sind und Schaden oder Gefahr durch den Betrieb eines solchen Fahrzeugs entstehen, können Feuerwehrkosten in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass jemand eine Ölspur verursacht und die Feuerwehr diese beseitigen muss, wird er zur Kasse gebeten. Jedoch, diese Rechnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Die Abrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr bedarf stets einer rechtssicheren Feuerwehrgebührensatzung. Voraussetzung ist, dass eine aktuelle, korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren vorliegt. Falls also der Verdacht besteht, dass unverhältnismäßig hohe Kosten berechnet wurden, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen. Denn gemäß § 6 KAG M-V Kommunalabgabengesetz – KAG M-V muss die Kalkulation spätestens alle drei Jahre angepasst werden.

Dabei sind zwei Kostengruppen zu unterscheiden: Die einen sind es die Kosten, die unmittelbar Folge konkreter Feuerwehreinsätze sind, also die tatsächlich bei einem konkreten Feuerwehreinsatz angefallenen Personal- und Sachkosten wie Kraftstoffverbrauch, Reinigung, Entsorgung und Ersatz für verbrauchtes Material bzw. beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geräte.

Die anderen Kosten sind die Kosten, die unabhängig von konkreten Feuerwehreinsätzen „generell“ anfallen, die folglich als sogenannte Vorhaltekosten für die Sachgüter entstehen und die gleichmäßig das ganze Jahr anfallen, um die öffentliche Einrichtung „Feuerwehr“ vorzuhalten, also z. B. das Feuerwehrgerätehaus. Auch diese Kosten sind für den Zeitraum, in dem kosten erstattungsfähige Einsätze gefahren werden, durch den Einsatz verursacht und damit grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 – 4 A 277/07 –, Stand: August 2011).

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Crivitz ist schon 15 Jahre alt. Die technische und personelle Ausstattung der Feuerwehr hat sich seit 2008 deutlich verändert. Mangels ordnungsgemäßer angepasster aktueller Kalkulation enthält sie keine rechtmäßige Festsetzung des Abgabensatzes und kann infolgedessen unwirksam sein. Einsprüche und Widersprüche gegen Rechnungen der Feuerwehr im Amtsbereich Crivitz würden eine perfekte Aussicht auf Erfolg haben, auch bei vielen Verwaltungsgerichten und die Gemeinden müssten die Kosten übernehmen. Ist die Feuerwehrgebührensatzung seit 2008 angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Ist das Amt Crivitz personell und fachlich nicht in der Lage, diese Aufgabe adäquat zu bewältigen? Vielleicht ist es zu unpopulär für die bestehenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall ist es ein klarer Gesetzesverstoß!

Aufgrund von Herrn Hans – Jürgen Heine (damals zweiter Bürgermeister) wurde jegliche Diskussion darüber abgebrochen und der Antrag von der Fraktion DIE LINKE/Heine und der CWG-Fraktion abgelehnt, mit der Begründung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm: Sie teilt mit, dass alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden und von Amts wegen eine Zuarbeit erfolgen wird.“ (August 2021). Seit dieser Zeit ist nichts geschehen, aber auch gar nichts. Tatsächlich hat sich die Lage im Amtsbereich der Satzungen seit dieser Zeit verschlechtert.

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Es ist erstaunlich, dass auch die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker Amt Crivitz im Jahr 2021 an der besagten Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und auch die Dringlichkeit der Änderungen oder Überarbeitungen betonte. Sie versprach baldige Änderungen oder Anpassungen, doch seit genau 36 Monaten ist nichts geschehen! So heißt es aber in der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Crivitz dazu im  §15(3): „Das Amt Crivitz wird ermächtigt, die Gebührenordnung zu dieser Satzung aus marktwirtschaftlicher Sicht anzupassen und bei neu beschafften Mitteln der Feuerwehr die erforderlichen Kostensätze in diese aufzunehmen“.

Seit 15 Jahren wurden erhebliche Mittel neu angeschafft und die Technik auf den neuesten Stand gebracht. Zu diesem Zweck erhält die Feuerwehr in Crivitz im Oktober 2024 wieder ein neues Fahrzeug. Aufgrund des Mangels an Kapazitäten im Amt Crivitz könnte es sein, dass externes Fachwissen erforderlich ist. Die Kommunalberatung und Service GmbH – KUBUS – bietet hierzu umfangreiche Fachworkshops „Kosten für Leistungen und Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr“ in MV an.

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch der Amtswehrführer Markus Eichwitz an diesen umfangreichen Schulungen teilnimmt, um der gesamten Problematik mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sein eigenes Verständnis für die Kalkulationen und das Gesetz zu erweitern.  Denn in etwa 45 Monaten steht die nächste Wahl an!

Es wäre ebenso denkbar, in diesem Kontext gleich ebenfalls zu klären, wer denn nun die Erlaubnis erhält, die Feuerwehr auch im internen Bereich zu Festlichkeiten und Repräsentationen einzubinden und wer dafür die Kosten trägt und welche.