01-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./19/10-20
Nun gibt es doch Streit zwischen den Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP aber nur zum Teil! Worum geht es eigentlich den Kommunalpolitikern im Amtsausschuss Crivitz? Fortsetzung des Berichtes vom 27.09.2020 – Amtsausschuss Crivitz

Ursache ist ein unbestimmter Rechtsbegriff die „besondere Dringlichkeit“. Dabei geht es um den §29 Abs.4 KV M-V der die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung vorsieht, wegen einer besonderen Dringlichkeit. Auch wenn dadurch den Gemeindevertretern die Möglichkeit einer eingehenden Vorbereitung genommen wird und wenn dies der Öffentlichkeit nicht vor der Sitzung bekannt gemacht wird. Als Beweggrund für die Anwendung des o.g. Paragrafen gilt das eine „materielle Voraussetzungen“ vorhanden sein muss, also soll eine derartige Eilbedürftigkeit vorhanden sein (sog. Gefahr im Verzug), dass eine unverzügliche Behandlung durch die Gemeindevertreter notwendig ist, um ein Schaden für die Gemeinde zu verhindern. Tja und dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ebbend gerichtlich voll nachprüfbar. Und den will man jetzt im Amtsausschuss Crivitz durch einen Widerspruch für sich erstreiten!!! Ob das gelingt, da ist man sich selber nicht sicher!
Die restlichen Wahlen will man wohl alle nachholen, aber zu dem eingesetzten Beauftragten möchte man in den Widerspruch gehen!
Fazit: Die Aussicht auf Erfolg in diesem Rechtsstreit, für den Amtssauschuss Crivitz, ist hier gering. Frage, muss dieser Streit sein? Zumal doch der jetzige bestellte Beauftragte des LK – LUP (Herrn Andreas Sturm ) auch gleichzeitig der vorher gewählte ist?
Natürlich fordert der Art. 20 Abs. 3 GG das Gebot einer hinreichenden Bestimmtheit die Gesetze vom Rechtsstaatsprinzip aufzustellen. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Sachverhalt mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit mancher Lebenssachverhalte ist die Benutzung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe oftmals unvermeidbar. Die Legislative kann nicht alles REGELN, deshalb gibt es auch ein Ermessen in den Entscheidungen und besagende Einzelfallprüfungen.
Eigentlich haben doch unsere Kommunalpolitiker in der jetzigen Zeit viel dringende Fragen zu klären, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity verändern unsere Märkte sowie Unternehmen und auch den öffentlichen Raum. Oder geht es hierbei um Grundsatzansichten, dass ebbend die Kommunalaufsicht des LK zu sehr eingreife in die Rechte des Amtsausschusses von Crivitz?
Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon ähnliche Rechtstreitigkeiten im Landkreis LUP mit einem Ministerium, wie z.B. bei der Wahl eines Beigeordneten!!!