08.April -2024/P-headli.-cont.-red./363[163(38-22)]/CLA-200/38-2024

Der Frühling hat sich eingestellt. Ich hoffe, Sie haben mit Ihren Lieben frohe Ostertage verbracht und durch die klassischen Brückentage für einen Urlaub genutzt, um etwas Kraft zu tanken. Manchmal ist es notwendig, genauer hinzusehen, um die guten Dinge zu identifizieren. Das gilt nicht nur für die Ostereiersuche, sondern auch für die Erteilung von neuen Ermächtigungen für die Bürgermeisterin.
Es bereitet der Bürgermeisterin große Sorge, dass sie seit 2019 die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nimmt. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet. Sie lässt sich wieder mal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Selbstverständlich repräsentiert sie die Mehrheit mit den Sitzen der Fraktion von CWG-Crivitz und der LINKE/Heine im Ausschuss. Damit sie die Schulbuchvergabe und die Arbeitsheftbeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Seit 2019 hat die Bürgermeisterin ca. 40 Ermächtigungen für die Vergabe von Aufträgen erhalten.
Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Die Hauptsatzung wurde durch die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) bewusst angepasst, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm massiv zu erweitern.
Besonders erfreulich ist natürlich, dass bei der Schulbuchvergabe und der Beschaffung von Arbeitsheften fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 6.460 €,12.000 €,15.500 € und 13.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist. Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €.
Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.
Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, auch Vorjahr, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte. Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen.
Bei den meisten Auftraggebern der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.
Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen ausgeht, das zwingend vor der Wahl im Juni 2024 stattfinden muss und mit einigen Ermächtigungen für freie Vergabe gekennzeichnet ist!
Kommentar/Resümee

Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.
Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 58 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen in finanziellen Kernbereichen ist das wesentliche Ziel.
Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu unterstützen, sowie zugleich die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant zu erhöhen, gab es kaum andere Initiativen. Die Schulden von HEUTE sind die Steuererhöhungen vom MORGEN.
Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 08.04.2024. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen! Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis sowie die Einreichung von Förderanträgen und die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Treiber der Ideen.
Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer gedacht. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur einen dahin gehenden Eindruck, zunimmt.
