Der Bauausschuss steckt wegen des B-Planes *Wohnungsbaugebiet Lindenallee*in der Klemme! Aus geplanten 15 Reihenhäuser 2021 werden nun 10! Bauantrag des Investors ist ruhend gestellt!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./170/45-22/CLA-7/7-22

Der Bauantrag des Investors (10 Reihenhäuser) ist ruhend gestellt! Gemäß Landkreis kann noch keine Baugenehmigung erfolgen!  Die     Genehmigung wohl erst 2023! Was Nun! Die Probleme sind hierzu hausgemacht in der Stadt Crivitz selbst! Ursache:  Weil die vorgegebenen Änderungswünsche der Stadt Crivitz an der Planung von dem Investor, durch die Stadt selbst in ihrem eigenen B-Plan als Festsetzungen nicht eingearbeitet wurden und Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt sind!  Seit 2019 geht dieses HIN und HER!

Einerseits stockt das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz)!…siehe auch unter dem Link https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/eidechsen-verschaffen-subventionen

Und andererseits können die vom Bauherrn (10 Reihenhäuser-2022) beantragten Befreiungen, extra auf Wunsch der Stadt Crivitz, nicht genehmigt werden, weil Sie nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Stand Vorentwurf) betreffen!  

Aus der öffentlichen Beschlussvorlage :Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbau gebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 stockt aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.

Anlage 2019 öffentlich ALLRIS®net)

Beantragung von Befreiungen vom B-Plan Nr. 1/91

Das Grundstück befindet sich im B-Plangebiet Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet  Neustadt“ in der 4.Änderung lt. Beschluss Nr.131 / 95 vom 20.12 .1995. Aktuell erarbeitet die Gemeinde eine 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91, bei der Vorgaben zu den zulässigen Bebauungsformen , Gebäudetypen, Dachformen , Geschosszahlen, usw. überarbeitet werden. Eine entsprechende Satzung zur 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ liegt bereits vor. Die innerhalb dieses Bauantrages geplanten und beantragten Gebäudetypen mit Ihren Geschosszahlen  und Dachformen sind der Gemeinde Crivitz vorgestellt worden und sind von der Gemeinde Crivitz (Gemeindevertretung  und Bauausschuss) zur Ausführung  gewünscht und bestätigt worden . Diese Parameter sollen auch in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen und beschieden  werden.

1.            Befreiung von Vorgabe offene Bauweise:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugeiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  offenen Bauweise. Die Gebäuderiegel mit jeweils nur fünf Reihenhausscheiben stellen zwar städtebaulich keine rein geschlossene Bebauung dar, dennoch stellt sich die Frage, ob eine Befreiung erforderlich wird, da die offene Bauweise in ihrem Charakter leicht reduziert wird.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          offene Bauweise Baublock 7:           offene  Bauweise

Bauantragsplanung: 2x Reihenhausriegel mit je 5x Reihenhaus

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden.

2.            Befreiung von Vorgabe Vollgeschosse:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4.Änderung bezüglich der festgelegten Vollgeschosse.

B-Plan Vorgaben: Baublock 6:          2 Vollgeschosse zulässig Baublock 7:          3 Vollgeschosse zulässig

Bauantragsplanung : 3 Vollgeschosse

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit 3-geschossigen Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden . Das oberste Vollgeschoss wird straßenseitig zurück gestaffelt. B-Plan Vorgaben: Satteldach, Krüppelwalm

3.            Befreiung von Vorgabe Dachform:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Dachform.  (Textteil Pkt.4 „Örtl. Bauvorschriften“)

Bauantragsplanung: Leicht geneigtes Pultdach (ca. 4°Neigung)

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Die hier geplante Dachform eines leicht geneigten Pultdaches ist eine der von der Gemeinde gewünschten Dachformen. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden. Für diesen Gebäudetypus empfiehlt sich architektonisch und im vorliegenden Fall auch städtebaulich die Ausführung mit leicht geneigtem Pultdach, was in dieser Form von der Gemeinde gewünscht ist.

4.            Befreiung von Vorgabe Baulinie I Baugrenze:

 Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugeb iet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Baulinie.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          siehe B-Plan Baublock 7:   siehe B-Plan

Bauantragsplanung: Verlauf  Baugrenze siehe Bauantragsplanung

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Das Grundstück wird neu aufgeteilt. Eine Baulinie ist im Entwurf zur 5.Änderung nicht mehr ausgewiesen . Die Baugrenze wurde bereits im Entwurf zur 5.Änderung angepasst. Die hier in der Bauantragsplanung verzeichnete Baulinie / Baugrenze soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen  werden .

Die Befreiungsinhalte entsprechen nicht den Festsetzungen der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91. Dadurch ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich, welches die Befreiungsinhalte zu den Festsetzungen beinhaltet. Dieses ist zeitnah von der Stadt Crivitz durchzuführen.

Gemäß Auskunft des Landkreises Ludwigslust-Parchim kann die Baugenehmigung erst nach Schaffung des Baurechts erteilt werden. Der Antrag wurde durch den Antragsteller zunächst ruhend gestellt.

Die Herstellung der Zufahrt ist gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser wird laut dem Bauantrag auf dem Baugrundstück versickert. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.08.2022 erforderlich. Die Stellungnahme der Stadt Crivitz zum gemeindlichen Einvernehmen ist nach Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim trotz der Ruhendstellung durch den Bauherrn termingerecht zu erbringen. Daher wird um Abstimmung gebeten.( Quelle – Beschlussvorlage – Cri SV 587/22-01-01- öffentlich ALLRIS®net)

Resümee

Nun will der Bauausschuss also am 18.08.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220431 über die Errichtung von 10 Reihenhäusern, bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit jeweils 5 Reihenhausscheiben, auf dem Flurstück 207/3, Flur 30, Gemarkung Crivitz erteilen. Diese Änderungen sollen dann in die 5.Änderung des B-Planes Nr.1/91 eingearbeitet werden und sind dann mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, Frist öffentlich auszulegen! Weiterhin holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zum Planentwurf und der Begründung ein.

Damit dürfte die Schaffung des Baurechtes erst im Jahr 2023 erfolgen und die Genehmigung erteilt werden können. Warum sind diese Wünsche an den Bauherren und damit die Änderungen nicht schon viel früher vorgetragen und eingearbeitet worden? So vergeht wieder wertvolle Zeit für den Bauherrn, welcher sicherlich die Baukosten danach nochmals kalkulieren muss! Bleibt nur zu hoffen das der Bauherr nicht die Begeisterung für das Projekt verliert!