Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz strebt eine gemeinsame Wärmeplanung für alle Kommunen an!

25.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./291[163(38-22)]/CLA-128/69-2023

Der Städte und Gemeindetag als Hinweisgeber für die verpflichtende Wärmeplanung und das allein reicht dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz aus, um einen Beschluss über eine gemeinsame Wärmplanung zu fassen.

Am Fuße des Leuchtturmes ist es meistens am dunkelsten!

In dieser Woche soll der Amtsausschuss über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle 17 Gemeinden des Amtes Crivitz entscheiden. Natürlich wird dieser Beschluss gleich wieder eingeschränkt, da es dort heißt, dass er nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Fördermittel gewährt werden. Der Haushalt des Amtes soll die Finanzierung übernehmen und wird durch die Zahlung der Amtsumlage durch die Kommunen abgegolten. Es ist unklar, ob es sich um eine plötzliche Ausgabe oder bereits lange geplante handelt. Ist es diese Finanzierung über die derzeitige Amtsumlage abgegolten oder werden die Kosten auf die nächste Amtsumlage umgelegt? Durch die allgemeinen Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024 und die allgemeinen Kostenerhöhungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäudeeinrichtungen wird die nächste Umlage voraussichtlich nicht mehr unter 20,68 % liegen werden, sondern eher auf ca. 21,35 % plus dieser Projektfinanzierung steigen.

Der Städte- und Gemeindetag MV soll Impulsgeber für dieses Handeln sein, wie es in der Begründung heißt. Durch den STGT MV wurde auf verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung verpflichtend wird. Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf zu einem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor, der eine Verpflichtung der Kommunen vorsieht. Nun die letzte große Veranstaltung überregional war die Bürgermeisterwoche auf Rügen, im vier Sternehotel, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand. Da der erste Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Michael Glaser, im eigenen Wirkungskreis tätig ist und gleichzeitig im STGT MV Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government tätig ist, ist eine kompetente Kommunikation ständig anwesend im Amtsausschuss in Crivitz!

JA, es liegt ein Referentenentwurf vor, dieser besagt aber „Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs wurde ausschließlich zum Zwecke der Länder- und Verbändebeteiligung erstellt. Es handelt sich um einen nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmten Entwurf. Weitere Änderungen der Ressorts sind ausdrücklich vorbehalten.“ Wie ist es möglich, dass die Städte und Gemeindetag MV mehr weiß als die Landes- oder Bundesregierung?

So heißt es auch in dem Entwurf: „Mit diesem Gesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen…… Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft Gebiete ab 10.000 Einwohnern. ….. Zudem wird erstmals eine rechtliche verbindliche Verpflichtung für die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze mindestens zu Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. …“

Es wird prinzipiell von „Betreibern“ gesprochen, und man „kann“ die Pflicht auf die Rechnungsträger übertragen.

Ein eigener kommunaler Wärmenetz-Betreiber gibt es im Amtsbereich Crivitz von der 17 Kommunen nur in Pinnow bis jetzt, oder? Eine allgemeine Pflicht zur Wärmeplanung wird in diesem Referentenentwurf nicht ausgedrückt. Ist die seltsame Begründung zum Beschluss des Amtsausschusses ist nur eine mögliche Annahme, um schnell an einem Förderwettbewerb teilzunehmen?

Wenn man sich aber einmal genauer anschaut, an welcher Förderrichtlinie von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) man teilnehmen will, so entdeckt man die Förderung von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. EXTERNER DIENSTLEISTER – das wird teuer! (Planerstellung und Akteursbeteiligung).

Voraussetzung ist natürlich, dass der Klimaschutz beauftrage bzw. sein Stab im Landkreis LUP nicht schon eigene Vorstellungen hat, für eine Wärme- und Kältenutzung oder in den nächsten Wochen vorlegt.   Also wäre es besser, erst einmal eine Abstimmung mit dem Landkreis LUP durchzuführen. Dort arbeiten auf jeden Fall einige Stabsstellen an den Aufgaben der Wärmeplanung. Anstatt eine weitere Probieraktion im Amtsausschuss in Crivitz wieder einmal durchzuführen! Zumal die Stadt Crivitz im Dezember 2022 beschlossen hat, eine eigene Wärmeplanung durchzuführen, oder wurde diese etwa nicht genehmigt?

Ist es vorauseilender Gehorsam oder Angst, dass man im Windhund-Verfahren keine Förderung mehr bekommt?

Es ist unbestreitbar, dass es noch kein Wärmeplanungsgesetz gibt. Es wird derzeit im Schatten des Heizungsgesetzes diskutiert. Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium zunächst einen Entwurf vorgelegt, der demnächst erst einmal im Bundestag heftig diskutiert werden dürfte. In diesem Entwurf ist die Rede von der Möglichkeit, dass Länder die Aufgabe der Wärmeplanung an die Kommunen delegieren können.

Auch darüber muss erst der Landtag MV entscheiden und spezifische Anforderungen festlegen. Weshalb ist diese konsequente Fesselung im Amtsausschuss in Crivitz an einer kommunalen Wärmeplanung im Amtsbereich so dringend?  Wo doch die Stadt Crivitz selbst eine eigene Wärmeplanung zu erstellen bereits seit Langem beschlossen hat und nur die Gemeinde Pinnow der einzige Betreiber eines eigenen kommunalen Wärmenetzes ist. Erstaunlich dabei ist nur, dass die Stadt Crivitz mit 4770 Einwohnern keine Verpflichtung zur Wärmeplanung hat.

Übereilter Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber für unausgewogene Entscheidungen, die die Zukunft betreffen und zudem noch kosten können.