25.März-2023/P-headli.-cont.-red./258[163(38-22)]/CLA-95/36-2023

Das Waldschlösschen wurde 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz.
Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. In der Zwischenzeit hat ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt. Wir zollen diesem Engagement, dem jungen Paar unseren Respekt!
Die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ wurde gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln. Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine gute fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination!
Das Waldschlösschen soll zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung.
So brachte Frau Krause gegenüber der SVZ im Sept. 2022 Folgendes zum Ausdruck „Denn Ziel sei es stets, dass die Kinder wieder in die Familie integriert werden können. Wenn das nicht möglich ist, sollen sie die Chance bekommen, selbstständige junge Menschen zu werden“. Das Konzept von der KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH enthält eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Es ist ein sehr gelungener Ansatz, und man hofft, dass bald die Genehmigungen erteilt werden.
Wir meinen, dass es eine tolle Initiative und Projekt ist, die man auch im Landkreis und der Stadt Crivitz wirklich benötigt.
So sollte am 16.03.2023 im Bauausschuss über den Antrag auf Nutzungsänderung des Waldschlösschens vom Hotel zum Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) beraten werden. Wir mussten mit Erstaunen feststellen, dass bereits eine amtliche Beschlussvorlage vom Amt Crivitz erstellt wurde, die eine Ablehnung enthielt. In dieser wurde geurteilt „Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. In dem Anhörungsschreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 09.02.23 wurde jedoch eine Ablehnung unter Angabe folgender Gründe in Aussicht gestellt.“ Das war schon sehr überraschend!
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz soll jetzt bis zum 16.04.2023 beschließen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz zu versagen. Dazu wurde folgende Begründung gegeben „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“
Aufgrund der sehr schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Begründungen wurden wir erst recht neugierig und besuchten die Sitzung des Bauausschusses am 16. März 2023 und wollten uns die Begründung genauer anhören.
Allerdings kam es nur bedingt dazu.
Wir fragten auf der Sitzung zu den genauen Gründen und bemängelten, dass die angeführten Gründe nur Vermutungen sind, wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“ usw. Wir haben laut dem Baugesetzbuch auch dargelegt, dass diese Begründung nicht nur eine vorgeschobene Vermutung war, sondern auch völlig unzulässig war.
Fakt ist, dass die Stadt Crivitz keinen Flächennutzungsplan besitzt und nach eigenem Ermessen frei entscheiden kann, da sie Satzungshoheit besitzt. Auf unsere Nachfrage hin wurden uns zumindest keine grundsätzliche Ablehnung der Behandlung des Themas mitgeteilt. Es war überraschend, wie oberflächlich das Thema in der Sitzung behandelt wurde. Die Teilnehmer haben möglicherweise nicht ausreichend Zeit in die Vorbereitung auf diese Sitzung mit den Unterlagen investiert.
Die Entscheidung im öffentlichen Teil wurde jedoch nicht getroffen, sondern die Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben, was verwunderlich war. Folglich muss man sich bis zum 20.04.2023 gedulden, da erst dann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden muss. Leider mussten wir eine solche Anfrage bzw. Nachfrage im Bauausschuss stellen, um überhaupt eine Antwort zu bekommen.
Die Vorgehensweise des Bauausschusses ist keine Neuheit, sie wird schon seit mehreren Jahren in Crivitz praktiziert. Man hätte wohl damit gerechnet, dass das Thema nicht zur Sprache kommen würde.
Wir werden das Thema weiterhin verfolgen und später ausführlicher darüber berichten.
