21.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./205/80-22/CLA-42/42-2022

Drastische Preissteigerungen der Friedhofsgebühren bei den verschiedenen Bestattungsarten und den Verlängerungen nach den Nutzungsrechten sollen am 12.12. 2022 in der Stadtvertretung beschlossen werden.
Damit trägt die Stadt Crivitz in der jetzigen Situation auch zu der Erhöhung des Leidensdruckes (Energiepreise, Inflation, Zinsen, Renten) bei den Bürgern bei durch mehr Abgaben und Gebühren. Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE (72%) ist sich schon einig und hat auch schon die dazugehörigen Erklärungen und Rechtfertigungen. Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt, das verteuert die großen Erdgräber und Baumbestattungen.

Aufgrund des jetzigen Gedankens zur Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) als Angebot müssen die Kosten und Gebühren neu kalkuliert werden. Auch seien die extrem gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege bzw. der bisherigen Fallzahlen dafür verantwortlich.
Das Bestattungswesen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt aber die angekündigten Preissteigerungen sind schon kräftig in der jetzigen Zeit. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarggrab ca. 183 % , WAHLmehrfachsarggrab Doppel ca. 108 %, Rasenurnengrab ca. 140 % und bei einem ano-nymen Wiesenurnengrab ca. 34 % usw. Bei einer Verlängerung nach 25 Jahren steigen die Preise pro Jahr ebenfalls kräftig. So. z.B. Wahlsarggrabstelle ca.183 %, Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel ca.183 %; Reihenurnengrab ca.140 %, Rasenurnengrab einstellig inkl. Pflege ca.34,2 % usw…….usw.…

Eine Ursache für die Erhöhungen ist aber auch unter anderem eine jahrelange mangelhafte Planung des Friedhofsträges. Fast 8 Jahre benötigte man für den Aufbau eines Friedhofskatasters und einen aktuellen Revierplan der einzelnen Bereiche ist bis heute nicht veröffentlicht. Umstruk-turierungen von Personal und Änderungen in den Zuständigkeiten im Amt Crivitz trugen in den letzten Jahren dazu bei. Seit 2010 bis 2014 engagierte sich der damalige Bürgermeisterkandidat und Abgeordnete Herr Wolfgang Lubos im Bereich der Friedhofsgestaltung. Er entwickelte vorausschauend ein gutes Konzept für einen naturverträglichen Aus und Umbau mit unterschiedlichen Angeboten. Das wäre auch mit Investitionen der Stadt Crivitz verbunden gewesen.

Jedoch die 2014 neu gewählte Stadtspitze allerdings setzte erst einmal andere Prioritäten im Bereich der Investitionen und damit ver-schwand das Konzept in der Schublade. Seit dem Corona – Ausbruch fängt man nun langsam an mit Veränderungen in der Friedhofsgestaltung bzw. mit den hierfür nötigen Investitionen. Daher ist die Ankündigung des Umweltausschusses als Initiator der Veränderungen 2022, im beginnenden kommunalen Vorwahlkampf 2023/24, eher mit Nachsicht zu betrachten, denn vieles was jetzt angepackt und verwirklicht wird, ist aus dem Grundgedanken von Herr Lubos 2014 entsprungen.
Der Umweltausschuss unter der Leitung von Herrn Hans-Jürgen Heine (Fraktion-die LINKE/Heine) hatte die Diskussion für diese Erhöhung bereits hierzu frühzeitig massiv im September vorangetrieben. In einer kurzen Absprache des mit dem Hauptausschuss sollte damals das Thema bereits im Oktober still und unauffällig abgehandelt werden. Aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten sollten gleich die Kosten und Gebühren auch neu kalkuliert werden, da die Ökonomie beachtet werden muss. Daraufhin erschien unser Artikel am 18.09.2022, plötzlich und unerwartet vertagte man das Thema und wollte es nun in allen Ausschüssen beraten. Schau an! Sollten wir da wohl etwas bewegt haben?
Die Erhöhung der Friedhofsgebühren ab 2023 in Crivitz ist so gut wie sicher. Auch die überwiegende Anzahl der Ausschüsse sind sich so gut wie einig. Es wird eine Gebührenerhöhung geben. So soll die Stadtvertretung bereits am 12.12.2022 die Erhöhung der Gebühren und Änderung der Friedhofssatzung absegnen. In den Beratungen wurden plötzlich Fehler entdeckt in der Gebührentabelle und man ließ sich die einzelnen Bestattungsarten erklären.
Die Fraktion LINKE/Heine feiert sich damit, dass sie noch einmal nachgerechnet hat in der Kalkulation und für das neu angebotene Wahlbaumurnengrab im Wäldchen bzw. am Einzelbaum für 2 bzw. 1 Urnen. So sollen die Kosten nicht 3.000 €, sondern nur noch 1.500,0 € betragen, bzw. für 1 Urne nicht 2.500 € jetzt neu 850 €. Die Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel soll nicht 3.400,00 € kosten, sondern nur noch 2.500,00 €! Das war es aber auch an Minderungen von den 27 Positionen, bei allen anderen bleibt es bei einer kräftigen Erhöhung! Wo da aber ein Wäldchen sein soll, bleibt unklar?
Die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) argumentiert hingegen, dass man nach dem §6 des Kommunalabgabengesetzes alle 3 Jahre zu dieser neuen Kalkulation ganz einfach vom Gesetzgeber her gezwungen ist, demzufolge muss man das jetzt so umzusetzen. Aufgrund der gestiegenen Kosten beim Friedhof sind die Gebühren zu erhöhen. Fertig, aus und Schluss! Und Punkt! So einfach ist das!
Bei der CDU- Fraktion (CDU Crivitz und Umland) ist noch keine Haltung zum Thema erkennbar. Sie entdeckte Rechtschreibfehler in der Gebührentabelle und ließ sich im Amt Crivitz erst einmal alles erklären, verbunden mit einer Hinterfragung der Kosten. Eine aktuelle Kostenkalkulation erfuhren sie aber ebenfalls nicht. Die genaue Meinung zu diesem Thema wolle man sich aber erst kurz vor der Sitzung Anfang Dezember erarbeiten in einer Fraktionssitzung. Tja, das scheint ja eine wirkliche Herausforderung für einige zu sein, oder? Grundsätzlich war aber von einer generellen ablehnenden Haltung der CDU – Fraktion nichts zu hören, diese ist aber auch nebensächlich, da die Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE sich bereits jetzt schon für eine Gebührenanpassung entschieden haben.
Eine genaue Beschreibung der Bestattungsarten und einen Plan der Reviere bzw. Standorte gibt es öffentlich nicht! Sondern nur für die Abgeordneten! Schau an! Das ist eben die Transparenz in Crivitz!
Auch wenn man angeblich kostendeckende Gebühren erheben will, so sollte man doch zu mindestens die aktuellen Kosten hierfür kennen und hinterfragen? Oder?


Die heute (21.11.2022) veröffentlichten Erläuterungen sollen – die Beschreibung sein für die genaue Bezeichnung in der Gebührentabellen. Eine genaue Standortbeschreibung – oder Zeichnung fehlt. So wird nur darauf hingewiesen in den Texten „Es gibt eine kleine Reihe an denen Kindergräber vorhanden sind“ ! – Wo genau, ist nicht beschrieben! Auch bei den anderen Bezeichnungen – fehlen Standorte und Ausmaße! Soll das nun die Grundlage sein für ein neues Konzept? Nun ja!
Ein aktueller Revierplan ist nicht vorhanden zu den neuen Bestattungsvarianten – Ein Wäldchen oder die Kennzeichnung von einen Waldbaumurnengrab bzw. Einzelbaum fehlt ebenfalls.

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN! Aber man tut es! Warum? Wie sagte der Herr Hans-Jürgen Heine zu diesem Thema auf der jüngsten Sitzung im Umweltausschuss „der Friedhof ist immer ein MINUSGESCHÄFT“. Ja und darin liegt das Problem, nämlich in der Herangehensweise zu diesem Thema. Wenn man den Friedhof jedoch als *GESCHÄFT* betrachtet, kommt man unwiderruflich im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger aufgrund der gestiegenen Kosten. Wenn man aber im Vorrang des Interesses das *Gemeinwohl* positioniert mit einer etisch moralischen Grundhaltung (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) kommt man zu einem völlig anderen Resultat und eben nicht zur Erhöhung der Gebühren.
Die Stadt Crivitz muss nicht die Gebühren erhöhen, sondern sie kann, wenn sie es will, das Defizit in der Kalkulation als Stadt auch selbst tragen! Bei dem Arboretum, Stadtpark bzw. der Fischskulptur und beim Marktplatz bzw. Bibliothek geht das doch auch, oder?
Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das sehr teuer werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Herr Markus Eichwitz!
Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Sicherlich!
Resümee
Warum wird also dann, von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als *GESCHÄFT* betrachtet und die Gebühren stetig und ständig erhöht? Die stetige Steigerung der Personalkosten und Grünpflegekosten kann man beeinflussen und man muss sie nicht sofort umlegen auf den Bürger! Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Crivitz krampfhaft nach finanziellen Einnahmequellen sucht, um ihren Haushalt aufzufrischen für die insgesamt gestiegenen Personal und Investitionskosten der letzten Jahre.

Es muss das Anliegen aller Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz sein, den kommunalen Friedhof als Teil der Gesamtkultur auf Augenhöhe mit anderen Einrichtungen wie Theater-, Natur-, Heimat-, Schule,- Kunst- und Musikvereine zu betrachten.
So kann auch ein Förderverein für den Friedhof (Friedhofsverein) wesentlich dazu betragen, auch mit Unterstützung der kirchlichen anwesenden Gemeinschaften den Friedhof als einen Ort der Begegnung zu gestalten. Er sollte als grüne Lunge erhalten werden, es sollten auch Mittel aus der Umwelt- und Naturschutzförderung genutzt werden. Die Stadt Crivitz hat hierzu jährlich ausreichende Einnahmen ca. 30 – 50.000,0 € aus der Waldwirtschaft zur Verfügung. Nicht nur Friedhofvereine, die fördern, werden neuerdings als gemeinnützig anerkannt und können damit Kommunen entlasten. Dafür sorgt eine Änderung des Paragrafen 52 in der Abgabenverordnung. Im Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom August 2021 wurde ganz klar herausgearbeitet, dass nicht nur die Förderung der Unterhaltung des Friedhofes, sondern auch die Friedhofsunterhaltung selbst als gemeinnützig anerkannt werden kann.