29-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./18/9-20
Wir berichten aus der öffentlichen Vorlage BV Cri SV 180/20 vom 28.09.2020 –
Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Neubaus eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ der Stadt Crivitz – für die Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) am 12.10.2020. 87.531,46 € Fördergelder müssen aus der Stadtkasse wegen mehrerer eklatante Vergabefehler zurückgezahlt werden.

Worum geht es?
Um eine vertiefte Prüfung des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ gemäß des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018. Dieser wurde zuletzt geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. a. Projektvorhaben.
Was ist das Ergebnis?
Dieser Förderbescheid vom 04.06.2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag, gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in Verbindung mit Artikel 35, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014 wird nun in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und muss bis zum spätestens jedoch bis zum 26.08.2020 zurück gezahlt werden.