08.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./212/87-22/CLA-49/49-2022

Wo steckt der Teufel? Richtig. Im Detail.
Das durfte jetzt auch die Amtsausschussmitglieder und das Amt Crivitz erfahren haben am 29.06. 2022, als der regionale Planungsverband das Ergebnis seiner Abwägung von der ersten Stufe präsentierte. Den Hinweisen vom Amt Crivitz und allen Gemeinden wird überwiegend nicht gefolgt.
Worum geht es?
Der regionale Planungsverband Westmecklenburg führt zurzeit in zwei Stufen ein Beteiligungsverfahren durch zur Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms WM (RREP 2011) für das Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung. Die erste Stufe wurde am 29.06.2022 bereits ausgewertet und das Ergebnis beschlossen. Die Beteiligung zur zweiten Stufe ist erst seit 06.12.2022 beendet worden. Ein Ergebnis hierzu steht aus und wird frühestens am 30.07.2023 bekannt gegeben.
Im Kern geht es, um eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Bereich der Siedlungsentwicklung vorzunehmen für alle Kommunen in Westmecklen-burg. Ausschlaggebend hierfür war eine durchgeführte Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht zentralen Orten (ländlichen Bereich) im Geltungsbereich des Planungsverbandes.
Dazu wurden zwei Gutachten ausgearbeitet, einmal – die Evaluation/Gutachten der wohn-baulichen Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Gemeinden der Planungsregion WM und zum anderen – die räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in MV im Zeitraum von 2014 bis 2019. Hierzu wurde festgestellt, dass einerseits keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat und andererseits wurde bestätigt, dass unterdurchschnittliche Neubauniveau in den zentralen Orten M-Vs sowie die Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Orten (ländliche Raum) nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist. Oje!
Und zu dieser Feststellung gingen die Meinungen auseinander!
Die einen sagten, dass die Expertise falsch ist und es belegt lediglich, dass in manchen sogenannten Verflechtungsräumen keine Siedlungskonzentration stattgefunden hat.Und die anderen sagten, dass die kleinen Gemeinden gegenüber den Grundzentren in Ihrer Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung benachteiligt werden.
Der Amtsbereich Crivitz ist hierzu in drei Bereiche der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung aufgeteilt.
Zum 1. – Der SUR (Stadt-Umland-Raum Schwerin) 2030, hierzu zählen die Gemeinden Plate, Leezen, Pinnow und Rabensteinfeld.


So dürfen insbesondere die unter der Nr. 1 genannten Gemeinden in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung in nicht zentralen Orten (Umlandgemeinden) über den Eigenbedarf hinaus, mit einem Entwicklungsrahmen beim Infrastrukturbonus bis zu 6 % sich entwickeln.
Zum 2. – Die Stadt Crivitz als zentraler Ort (Grundzentrum).

Die Nr. 2. Also die Stadt Crivitz als zentraler Ort muss und soll sich ausdehnen und entwickeln. Da sie vorrangig Versorgungsaufgaben erfüllt zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereichs. Deshalb ist diese Entwicklung nicht zu gefährden durch die Umlandgemeinden.
Und zum 3.- Die nicht zentralen Orte (der ländliche Raum) hierzu zählen die Gemeinden Dobin am See, Camps, Langen Brütz, Gneven, Sukow, Banzkow, Tramm, Demen, Barnin, Bülow, Barnin und Zapel. Sie sind dem Grundzentrum Crivitz als Entwicklungsraum zugeordnet worden.

Die unter Nr. 3 genannten Gemeinden dürfen sich nur weniger stark entwickeln. Also nur bis 3 % (Entwicklung oder Bau) in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung, weil sie ansonsten die Entwicklung des Grundzentrum Crivitz gefährden.
Dagegen wehrte sich nun das Amt Crivitz mit allen Gemeinden in der 1. Stufe der Beteiligung. Sie monierten hierzu, dass der Flächen-Einwohner-Ansatz im Plan, für eine angepasste, zielorientierte Entwicklung nicht sinnvoll ist und dass auch die zu erbringende Infostrukturausstattung vergrößert werden muss. Das heißt, dass die kleinen Kommunen auch mehr entwickeln und bauen wollen, als die 3 % (Hektar/Einwohner). Die Antwort vom Planungsverband kam prompt am 29.06.2022, die da lautete – den Hinweisen wird nicht gefolgt.
Jetzt also der zweite Versuch des Amtes Crivitz mit den Gemeinden seit dem 07.12.2022, in dem erneut beschrieben wird, dass der festgeschriebene Bezug des Eigenentwicklungsrahmens (für Kommunen im ländlichen Raum) für Wohnbauflächen auf einen Flächenumfang weiterhin abgelehnt wird.
Ob das gelingt, bleibt fraglich?
Denn auch der Landkreis LUP stimmt den Plänen des Planungsverbandes WM so weit auch zu. Er stellt hierzu fest, wie zu lesen ist, dass es ausreichend ist bei den nicht zentralen Orten den kommunalen Entwicklungsrahmen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf 1 Hektar/ 500 Einwohner festzulegen.
Es bleibt also spannend, denn die nächste Abwägung ist am 30.07.2023 geplant.
Schon jetzt ist eines klar, dass differenzierte Ausgestaltung der Steuerung einer Siedlungsentwicklung es zum einen erfordert, dass Zentrale Orte wie die Stadt Crivitz ein ausreichendes wohnsbauliches Angebot anbieten sollte. Zum anderen sollen in Gemeinden ohne zentralörtlicher Funktion (ländliche Raum) die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden.