10.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./373[163(38-22)]/CLA-210/48-2024

10 Jahre lang war ein Pilotprojekt oder genauer gesagt eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines „beschließenden Hauptausschuss“ im Amtsausschuss des Amtes Crivitz erlaubt.
Nun aber hat der Landtag bereits am 24.04.2024 ein Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts in MV verabschiedet, welches schon am 10. Juni 2024 in Kraft tritt. In diesen wird geregelt, dass Ämter, die mehr als 19 Mitglieder haben, einen Hauptausschuss bilden können. Bis zuletzt haben das Amt Crivitz und Vertreter des Städte- und Gemeindetages (Was für ein Zufall!) dafür gekämpft, dass die Hürden für die Schaffung eines beschließenden Hauptausschusses in Ämtern schon ab 15 Mitgliedsgemeinden gelten sollten. Der Landtag MV und das Ministerium haben diesem Vorschlag nicht entsprochen. Daher muss die Hauptsatzung des Amtes Crivitz spätestens im August 2024 im Amtsausschuss mit seinen neu gewählten Mitgliedern geändert werden. Endlich können dann wieder rege Diskussionen im Amtsausschuss stattfinden.
Das Amt Crivitz besteht aus 16 Gemeinden und der Stadt Crivitz (insgesamt: 17 Kommunen). Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes verantwortlich. Die Kommunalverfassung sah die Bildung eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene bis zum April 2024 nicht vor. Nach der Fusion des Amtes Crivitz im Jahr 2014 bestand der Amtsausschuss aus 32 Mitgliedern. Folglich waren sämtliche wichtigen Entscheidungen in diesem relativ großen Gremium zu treffen. Zu dieser Zeit gab es noch großartige Debatten und wirklich gewinnbringende Beteiligungen, darunter viele begeisterte Gäste und Einwohner aus den Gemeinden.
Dies führte jedoch bei einigen Beteiligten zu Frustrationen und man wollte eine schnellere Umsetzung erforderlicher Entscheidungen und viel weniger Diskussionen. Daher beschloss man im Amtsausschuss am 12.03.2014, einen Antrag auf eine zeitlich begrenzte Ausnahme-genehmigung gemäß § 42b KV M-V zur Bildung eines beschließenden Hauptausschusses für eigene Angelegenheiten zu stellen. Das Innenministerium MV genehmigte am 22. April 2014 eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV MV mit folgenden Nebenbestimmungen für das Amt Crivitz:
1. Die Ausnahme wird befristet bis etwa 25.05.2019.
2. Die Regelung in § 42 b KV M-V (Einführung des beschließenden Hauptausschusses) stellt eine Experimentierklausel dar, die es zu überprüfen gilt, ob sie für andere und zukünftige Ämterfusionen geeignet ist.
Es wurde zwar der beschließende Hauptausschuss für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Viele Diskussionen im Amtsausschuss verstummten daraufhin plötzlich, da der elitäre Kreis des Hauptausschusses viele Entscheidungen bereits vorab getroffen hatte und nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigblieben. Die Situation wurde von der Amtsausschussspitze auch als eine Form der „deutlich entspannten Debattenkultur“ bezeichnet und hochgepriesen. Im Laufe der Zeit nahmen aber die Besucher im Amtsausschuss ab und die Presseberichte wurden auch immer spärlicher.
Als nun im Jahr 2019 erneut die Kommunalwahl anstand, setzte sich Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreter in eigenem Wirkungskreis der Amtsvorsteherin – Amt Crivitz und Referent im Städte- und Gemeindetag MV e. V.) kurz vor Auslaufen der Befristung für einen erneuten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bis 2024 ein. Die Erprobung eines beschließenden Hauptausschusses soll während der Wahlperiode von 2019 bis 2024 fortgesetzt werden. Aufgrund des Vertrauens in die Arbeit des Hauptausschusses und der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen des Amtsausschusses durch den beschließenden Hauptausschuss sei eine breite politische Debatte auf zwei Ebenen gewährleistet. „Insgesamt war eine deutlich entspanntere Debattenkultur zu beobachten.“ (Evaluation der Erprobung-2014) „Der Verzicht auf einen solchen beschließenden Ausschuss sei für das Amt im Grunde genommen nicht mehr vorstellbar.“ (Dr.8/3388)
Und so empfahl man der Landesregierung, den Beschluss eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene generell zu ermöglichen. Zum wiederholten Mal hat das Innenministerium die Ausnahme von den Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV M-V bis 2024 genehmigt. Und so wurden die Befugnisse des beschließenden Hauptausschusses bis 2024 immer mehr erweitert, sodass er letztlich über viele Dinge selbst ohne den Amtsausschuss entscheiden konnte.
Nun aber hat der Landtag MV am 24.04.2024 in seiner Drucksache 8/3388 entschieden. Die Erfahrungen von dem Amt Crivitz zeigen: Ein beschließender Hauptausschuss für Ämter mit vielen Mitgliedern kann durchaus gut sein, um Probleme zu lösen, die nicht so wichtig sind, dass sie vom Amtsausschuss alleine entschieden werden müssen.
Es wird jedoch als zu wichtig angesehen, die Angelegenheiten alleine in die Hände der Amtsvorsteherin und damit der Amtsverwaltung zu legen. „Insofern konnte die von dem Städte- und Gemeindetag MV e. V. vorgeschlagene Erweiterung des Kreises der zur Bildung eines Hauptausschusses berechtigten Ämter durch Absenkung der hierfür erforderlichen Mitgliedszahl des Amtsausschusses von 19 auf 15 nicht berücksichtigt werden.“.
…….“ In der Größenordnung von bis zu 19 Mitgliedern des Amtsausschusses ist daher nicht von einer denkbaren Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Kollegialorgans auszugehen, sodass bis dahin an einer Beschränkung der Organisationshoheit auf die Bildung von lediglich beratenden Ausschüssen festgehalten werden soll.“(Dr.8/3388)
Kommentar/Resümee
„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

In den vergangenen zehn Jahren fand der beschließende Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Räumlichkeiten des Amtes Crivitz statt, zu denen er regelmäßig etwa sechs öffentliche Sitzungen im Jahr abhielt. Die Zahl der Einwohner, die an der Sitzung teilnahmen, war in der Vergangenheit sehr gering und kann an zwei Händen abgelesen werden.
So waren beispielsweise von Januar 2022 bis Mai 2023 keine Einwohner anwesend. Wie gewohnt waren die Sitzungsteilnehmer unter sich und das Erstaunen war groß, als plötzlich einmal Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nahmen plötzlich einen gänzlich anderen Verlauf und es war eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen zu erkennen. Das Reisefieber ist auch seit Juli 2022 bei der neuen Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker als Ausschussvorsitzenden angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die neue Reisekostenverordnung macht es eben möglich. Wie bereits erwähnt, war man nahezu immer unter sich.
So konnte der beschließende Hauptausschuss eigenständig über Personalentscheidungen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Kündigungen) entscheiden; Vergabe von Aufträgen innerhalb der Wertgrenzen von 10.000 € bis 30.000 € erteilen und die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung innerhalb der Wertgrenze von 50.000 € bis 100.000 € aufnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Es ist erfreulich, dass nun das oberste Willensbildungsorgan, also der Amtsausschuss, über alle diese Entscheidungen wieder selbst bestimmen kann. Dann werden bestimmt auch mehr Bürger den Amtsausschuss besuchen und die Presse auch über endlich wieder lebendige Diskussionen berichten können. „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus.“ Stephan Harbarth- Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
