10-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./87/36-21
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Vorab ist festzustellen, dass Sitzungen der Gemeindevertretungen nach § 29 Absatz 5 Satz 1 KV M-V grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Eine Ausnahme von diesem Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zulässig, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Interessen Einzelner rechtfertigen einen Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. dann, wenn eine öffentliche Behandlung Rückschlüsse auf Geschäftsabsichten oder Vermögensverhältnisse des Vertragspartners der Gemeinde bzw. eines privaten Verfahrensbeteiligten zulassen würde.
Mit dem Begriff „grundsätzlich“ in § 29 Absatz 5 Satz 1 KV regelt der Gesetzgeber, dass (nur) im begründeten Ausnahmefall die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Die Öffentlichkeit muss zugelassen werden, wenn im Einzelfall keine das öffentliche Informationsinteresse überwiegenden Belange im Sinne des § 29 Absatz 5 KV M-V bestehen. Gemäß § 5 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz tagt der Haupt- und Finanz-ausschuss (immer) nicht öffentlich. So kommt es regelmäßig vor, dass eigentlich öffentliche Themen im Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich besprochen werden, obwohl sie nach der KV M-V eigentlich öffentlich zu beraten sind ( wie z.B. über die Annahme von Spenden, Beratung zum Entwurf der Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, Beratung zu Festlegungen der Erheblichkeitsgrenzen und Geringfügigkeitsgrenzen in der Haushaltswirtschaft, Anträge zu einem Ehrenkodex, Brandschutzbedarfsplan, Organisation von Veranstaltungen).
Selbst im Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagt der Hauptausschuss seit 7 Jahren erfolgreich öffentlich. Da sich bei dem Zusammenschluss und Gründung des Amtes Crivitz alle beteiligten Kommunen einig waren, die Dienstleistung für den Bürger zu verbessern und eine ausgeprägte Bürgernähe auch in den Ausschüssen darzustellen.
Im Sinne einer kommunalen Transparenz und Bürgernähe ist es geboten, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz öffentlich tagt, damit die Öffentlichkeit, so wie im Hauptausschuss des Amtes Crivitz, an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses als Regelfall bedeutet auch eine bessere Kontrolle durch Bürger und Presse und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Ausschusses.
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………………..…. wird wie folgt geändert:
- In § 5 Absatz 7 im Satz 1 wird das Wort „nicht“ gestrichen.
- In § 5 Absatz 7 wird nach dem Satz 1 der folgender Satz 2 angefügt: „ § 4 Abs. 2 gilt entsprechend“.