11-März-21/P-headli.-cont.-red./60/9-21
-Keine Transparenz; ohne Beteiligung der Ortsteilvertretung „Wessin“ ;mangelnde Bau-und verwaltungsrechtliche Vorlage; und soll nach Gutsherrenart beschlossen werden im Außenbereich der Gemarkung Crivitz. Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes erst Barnin und nun in Crivitz !!!!!!!!!

Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 18.03.2021sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern*innen und Naturschutzverein.
Was ist passiert?
Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Seit Dezember 2020 ist der Antrag eingereicht und das gemeindliche „EINVERNEHMEN“ ist bis zum 01.04.2021 zu erteilen!!! Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ das letzte Mal getagt hatte am 15.12.2020. Und von diesem Bauvorhaben nicht weiß und auch nicht Beteiligt wurde, aber der Bauschuss der Stadt Crivitz darüber schon entscheiden will am 18.03.2021, weil die FRIST für das gemeindliche Einvernehmen abläuft. Zitat laut Protokoll vom 18.02.2021 der Vorsitzenden des Bauausschusses der Stadt Crivitz (Frau Prieske) „ Aus der OTV-Wessin gibt es keine aktuellen Informationen“ Nun ja, Schau an! Und 4 Wochen später wird über ein Bauvorhaben entschieden ohne die Ortsteilvertretung „Wessin“ dazu anzuhören.
Welche Bau-und verwaltungsrechtlichen Mängel gibt es!!
Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist vorliegend der Fall.
Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 liegt kein Gutachten bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen auf die nahe örtliche Bebauung vor. Eine genaue Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist nicht ersichtlich. Auch naturschutzrechtliche Aspekte wie Vogelzug oder Rast und Nistplätze von geschützten Tierarten (wie zurzeit wieder 2021 -AKTUELL- KRANICHE) auf der zu bebauenden Fläche sind nicht beachtet worden und entsprechende Beschreibungen/Bewertungen liegen ebenfalls nicht vor. Angaben wie über die Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, sind im Antrag nicht dargestellt und beschrieben und somit kann eine Zulässigkeit über den Antrag nicht herbeigeführt werde. Der Antrag kann nur abgelehnt werden!
Veraltungsrechtlich- sind Bedenken wegen der kurzen Beratungsfrist und Beratungsmängel aus Verträgen nicht beachtet worden. Die Orteilvertretung „Wessin“ hat gemäß Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Crivitz und der Gemeinde Wessin vom 22.09.2010 mit Wirkung zum 01.01.2011, §7 Abs.(2) Die Ortsteilvertretung hat in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch den Bürgermeister und die Stadtvertretung“. Ein Anspruch auf rechtliches Gehör wurde nicht gewährt. Allein aus diesen o.g. Gründen ist der Antrag am 18.03.2021 nicht begründet und kann nicht abschließend beraten werden bzw. ist deshalb abzulehnen. Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben kann hieraus nicht vollumfänglich dargestellt werden und würde unweigerlich zum Widerspruch Dritter führen, mit der Aussicht auf Erfolg.
Was war 2019 in Barnin?
Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.
Fazit: Handwerkliche Fehler im Antrag und mangelnde Transparenz sind kennzeichnend für diese Vorlagengestaltung. Von der Stadtspitze und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man muss mehr das Öffentlichkeitsprinzip oder auch der Öffentlichkeitsgrundsatz eingefordert werden, denn es ist ein hohes Gut in der Kommunalverfassung MV. Das Recht auf Anhörung und Recht zur Stellungnahme ist ein verankertes Recht laut der Gebietsänderungsverträge der angegliederten Ortsteile. Und von der Sachgebietsleitung des Amtes für Stadt – und Gemeindeentwicklung im Amt Crivitz hätte eine gründlichere Prüfung erfolgen können, um auch schon in der Beschlussvorlage den ehrenamtlichen Abgeordneten eine entsprechenden Orientierung führ ihren Entschluss zu geben.