14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025
§ 2 Ortsteile
Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.
Die Mitglieder der Ortsteilvertretung werden direkt durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile gewählt. Hierbei gelten die Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Wahlgebiet ist das Gebiet der Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz. Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung wird aus der Mitte der Mitglieder gewählt. (Die Wahl zur Ortsteilvertretung findet dann im September 2025 statt)
Für die Ortsteile Wessin, Badegow und Radepohl wird eine Ortsteilvertretung Wessin gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern, die Einwohnerinnen und Einwohner der drei Ortsteile sind.
Die Mitglieder der Ortsteilvertretung werden direkt durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile gewählt. Hierbei gelten die Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Wahlgebiet ist das Gebiet der Ortsteile Wessin, Badegow und Radepohl. Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung wird durch die Mitglieder der Ortsteilvertretung aus der Mitte der Mitglieder gewählt. (Die Wahl zur Ortsteilvertreten findet dann im September 2025 statt)
Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.
(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.
(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.
§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse
(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.
(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
Vorsitz | Bauausschuss | |||
Michael Renker | Ausschussvorsitzender | 26.02.2015 | CWG | |
Mitglieder | ||||
Normund Hans Martin Behning | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | AfD | |
Niclas Leon Fronk | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | CWG | |
Kurt Pekrul | Ausschussmitglied | 22.07.2019 | CWG | |
Sachkundige Einwohner | ||||
Rico Blohm | Sachkundiger Einwohner | 13.08.2024 | BfC | |
Alexander Gamm | Sachkundiger Einwohner | 13.08.2024 | CWG | |
Henryk Krüger | Sachkundiger Einwohner | 22.07.2019 | CDU |
Vorsitz | Sozialausschuss | |||
Doreen Westphal | Ausschussvorsitzende | 22.07.2019 | CWG | |
Mitglieder | ||||
Hagen Thore Czauderna | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | AfD | |
Andreas Rüß | Ausschussmitglied | 22.07.2019 | CWG | |
Uwe Ziemann | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | AfD | |
Sachkundige Einwohner | ||||
Michaela Schöneweiß | Sachkundige Einwohnerin | 13.08.2024 | BfC | |
Beate Werner | Sachkundige Einwohnerin | 13.08.2024 | CDU | |
Jörg Wurlich | Sachkundiger Einwohner | 13.08.2024 |
Vorsitz | Umweltausschuss | |||
Hans-Jürgen Heine | Ausschussvorsitzender | 17.07.2024 | BfC | |
Mitglieder | ||||
Niclas Leon Fronk | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | CWG | |
Kurt Pekrul | Ausschussmitglied | 02.09.2022 | CWG | |
Andreas Rüß | Ausschussmitglied | 22.07.2019 | CWG | |
Sachkundige Einwohner | ||||
Matthias Güßmann | Sachkundiger Einwohner | 13.08.2024 | CDU | |
Nora Hartlöhner | Sachkundige Einwohnerin | 13.08.2024 | AfD | |
Karin Pyrek | Sachkundige Einwohnerin | 13.08.2024 | CWG |
Vorsitz | Hauptausschuss | |||
Britta Brusch-Gamm | Ausschussvorsitzende | 01.09.2014 | CWG | |
Mitglieder | ||||
Thomas Bardenhagen | Ausschussmitglied | 15.09.2016 | CDU | |
Normund Hans Martin Behning | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | AfD | |
Markus Eichwitz | Ausschussmitglied | 13.08.2024 | CWG | |
Hans-Jürgen Heine | Ausschussmitglied | 26.02.2015 | BfC | |
Michael Renker | Ausschussmitglied | 26.02.2015 | CWG | |
Andreas Rüß | Ausschussmitglied | 22.07.2019 | CWG |
§ 6a Senioren- und Behindertenbeirat
(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.
(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.
(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.
(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 8 Entschädigungen
Die Bürgermeisterin erhält eine monatl. Aufwandsentschädigung von 3.000,oo € .
Der 1. Stellv. der Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600.oo € und der 2. Stellvertreter der Bürgermeisterin 300,oo monatlich
(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.
§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften