Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

§ 2 Ortsteile

Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.

Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.

(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.

(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.

§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

VorsitzBauausschuss
Michael RenkerAusschussvorsitzender26.02.2015CWG
Mitglieder
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Rico BlohmSachkundiger Einwohner13.08.2024BfC
Alexander GammSachkundiger Einwohner13.08.2024CWG
Henryk KrügerSachkundiger Einwohner22.07.2019CDU
VorsitzSozialausschuss
Doreen WestphalAusschussvorsitzende22.07.2019CWG
Mitglieder
Hagen Thore CzaudernaAusschussmitglied13.08.2024AfD
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Uwe ZiemannAusschussmitglied13.08.2024AfD
Sachkundige Einwohner
Michaela SchöneweißSachkundige Einwohnerin13.08.2024BfC
Beate WernerSachkundige Einwohnerin13.08.2024CDU
Jörg WurlichSachkundiger Einwohner13.08.2024
VorsitzUmweltausschuss
Hans-Jürgen HeineAusschussvorsitzender17.07.2024BfC
Mitglieder
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied02.09.2022CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Matthias GüßmannSachkundiger Einwohner13.08.2024CDU
Nora HartlöhnerSachkundige Einwohnerin13.08.2024AfD
Karin PyrekSachkundige Einwohnerin13.08.2024CWG
VorsitzHauptausschuss
Britta Brusch-GammAusschussvorsitzende01.09.2014CWG
Mitglieder
Thomas BardenhagenAusschussmitglied15.09.2016CDU
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Markus EichwitzAusschussmitglied13.08.2024CWG
Hans-Jürgen HeineAusschussmitglied26.02.2015BfC
Michael RenkerAusschussmitglied26.02.2015CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG

§ 6a Senioren- und Behindertenbeirat

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 8 Entschädigungen

(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.

§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/Geschaeftsordnung-der-Stadtvertretung-Crivitz-05.03.2025.pdf

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/1.-Satzung-zur-Aenderung-Hauptsatzung-Stadt-Crivitz-copy.pdf