Haushaltsplan 2025 in Crivitz: Bürgermeisterentschädigungen steigen trotz fataler Finanzlage auf 48.000€ – abgabenfrei!

30.April 2025 /P-headli.-cont.-red./438[163(38-22)]/CLA-274/13-2025

Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz ist angespannt – Haushaltsdefizite, steigende Kosten und eingeschränkte Mittel bestimmen die kommunale Finanzpolitik. Dennoch sieht der Haushaltsplan für 2025 eine deutliche Erhöhung der Bürgermeisterentschädigungen vor. Statt der bisherigen rund 40.000€ pro Jahr steigen die Bezüge auf etwa 48.000€, und das Abgabenfrei.

Diese Entscheidung wirft Fragen auf: Während öffentliche Ausgaben gekürzt werden und zahlreiche kommunale Projekte unter Finanzierungslücken leiden, genehmigt man sich eine spürbare Gehaltserhöhung. Wie lässt sich eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn gleichzeitig über Sparzwänge und wirtschaftliche Engpässe diskutiert wird?

Befürworter könnten argumentieren, dass die Bürgermeister eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten müssen. Doch angesichts der finanziellen Schwierigkeiten der Stadt stellt sich die Frage, ob eine Gehaltserhöhung in dieser Größenordnung das richtige Zeichen setzt. Kritiker sehen darin eher eine Prioritätensetzung zugunsten der Amtsinhaber – und auf Kosten anderer notwendiger kommunaler Investitionen.

Haushaltsplan des Grauens: Geld, das schneller verdampft als kochendes Wasser!

22.April 2025 /P-headli.-cont.-red./437[163(38-22)]/CLA-273/12-2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Crivitz vom 28.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen die Haushaltssatzung erlassen.

Am 28.4.2025 werden die Stadtvertreter eine schwere Entscheidung treffen müssen,eineEntscheidung und ein Beschluss die weit in die Zukunft reicht. Seine Einwohnern, deren Kinder und Enkelkinder werden es ausbaden müssen, sollten die falschen Entscheidung getroffen werden.

Mit dieser zu bestätigenden Haushaltssatzung durch die Stadtvertreter wird ab 2026 ein Haushaltsausgleich trotz Rücklagen unmöglich werden und die Kapitalreserven sind dann vollständig aufgebraucht. Die liquiden Mittel verfallen bis 2028 in ein Defizit von fast 5.000 000,00€, was die Zahlungsfähigkeit der Stadt unmgänglich macht.Riesige Kredite werden sich auftürmen und überschreiten die genehmigungsfreien Grenzwerte und bringen die Stadt in eine Schuldenspirale. Investitionen werden ohne drastische Gegenmaßnahmen nicht mehr möglich werden und damit wird am Ende der Verlust der finanziellen Selbständigkeit drohen und das zu erwartende Haushaltssicherungskonzept.

Die Stadt wird dann kaum in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen, was die Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Die Aufnahme weiterer Kredite erhöht die langfristige finanzielle Belastung und könnte zu einer Überschuldung führen und die
Aufsichtsbehörde könnte Maßnahmen wie eine Haushaltssperre oder die Einsetzung eines Beauftragten anordnen. Die finanzielle Krise könnte die Handlungsfähigkeit der Stadt erheblich einschränken. Crivitz steht vor der dringenden Aufgabe, eine umfassende Konsolidierungsstrategie zu entwickeln, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Das die finanzielle Situation der Stadt alarmierend ist und zeigt eine deutliche Schieflage in der Haushaltswirtschaft.

Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 prognostiziert bereits ein erhebliches Defizit von -2.020.800,00 Euro. Während im Planjahr 2025 ein Haushaltsausgleich noch gerade so möglich ist, wird ab dem Jahr 2026 dieser trotz der Entnahme aus Rücklagen und des Einsatzes von Ergebnisvorträgen nicht mehr erreicht. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt ohne externe Unterstützung oder grundlegende Veränderungen dauerhaft keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann.


Ein weiteres kritisches Problem stellt die Auflösung der zweckgebundenen Kapitalrücklage dar, die gemäß § 16 FAG ab 2025 vollständig aufgebraucht ist. Damit fehlen der Stadt wichtige Mittel für investive Projekte und übergemeindliche Aufgaben. Gleichzeitig wird die allgemeine Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik bis Ende 2025 ebenfalls vollständig entnommen, sodass keine finanziellen Reserven mehr vorhanden sind.

Die Liquiditätslage verschärft sich zusätzlich: Der Bestand an liquiden Mitteln von etwa 805.000,00 Euro Ende 2024 wird bereits im Folgejahr aufgebraucht sein. Bis 2028 entsteht ein massives Defizit der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -4.880.850,73 Euro. Besonders beunruhigend ist, dass die laufenden Ausgaben bereits im Jahr 2025 eine Deckungslücke von -1.658.127,38 Euro aufweisen, die durch Kassenkredite ausgeglichen werden muss. Die geplanten Kassenkredite in Höhe von 2.500.000,00 Euro übersteigen jedoch die genehmigungsfreie Grenze nach § 53 Abs. 3 KV M-V, da sie rund 21 % der laufenden Einzahlungen ausmachen.


Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Krediten für den Umbau der Grundschule und der Kindertagesstätte plant die Stadt die Aufnahme weiterer Schulden, einschließlich eines Kredits für die Sanierung der regionalen Schule ab 2027 in Höhe von 774.000,00 Euro. Diese steigende Verschuldung könnte langfristig die finanzielle Stabilität der Stadt beeinträchtigen.

Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

In den Ortsteilen der Stadt Crivitz gibt es bald mehr Mitbestimmung: Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine gemeinsame Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Jeder Ortsteil soll durch ein Mitglied vertreten sein. Falls sich in einem Ortsteil keine Kandidatin oder kein Kandidat findet, kann die Vertretung auch durch Personen aus den anderen Ortsteilen ergänzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen diese fünf Mitglieder direkt – die Wahl findet im September 2025 statt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird aus der Mitte der Vertretung gewählt.

Auch für Wessin, Badegow und Radepohl entsteht eine gemeinsame Ortsteilvertretung Wessin mit ebenfalls fünf direkt gewählten Mitgliedern aus diesen drei Ortsteilen. Die Wahl läuft nach den gleichen Regeln und findet ebenfalls im September 2025 statt.

Die Vorsitzenden dieser Ortsteilvertretungen – oder von ihnen bestimmte Vertreterinnen und Vertreter – erhalten ein Rederecht und dürfen Anträge in der Stadtvertretung und deren Ausschüssen stellen, sofern es um Themen ihrer Ortsteile geht. Die Sitzungen sind öffentlich, und die Vorsitzenden können zudem Einwohnerversammlungen einberufen. Auch dürfen die Ortsteilvertretungen Einspruch einlegen, wenn Entscheidungen der Stadtvertretung das Wohl ihrer Ortsteile negativ beeinflussen.

Die Stadtvertretung arbeitet mit verschiedenen Ausschüssen, die sich aus sieben Personen zusammensetzen – vier Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter sowie bis zu drei sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Es gibt keinen Ersatz für diese Mitglieder. Die Stadt hat unter anderem Ausschüsse für Bau, Soziales, Umwelt sowie einen Hauptausschuss.

Darüber hinaus gibt es den Senioren- und Behindertenbeirat, der bis zu zehn engagierte Einwohnerinnen und Einwohner versammelt, die sich für die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderung einsetzen. Dieser Beirat wird von der Stadtvertretung gewählt und berät zu relevanten Themen. Der oder die Vorsitzende – oder ein bestimmtes Mitglied – nimmt an Stadtratssitzungen teil und hat dort Rederecht und Antragsrecht. Der Beirat tagt mindestens dreimal im Jahr öffentlich.

Für ihr Engagement erhalten die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirats ein Sitzungsgeld von 40 Euro pro Sitzung, die oder der Vorsitzende sogar 60 Euro. Die Bürgermeisterin bekommt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Ihre beiden Stellvertretenden erhalten monatlich 600 bzw. 300 Euro.

Die neue Satzung der Stadt Crivitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft – das ist der 13. März 2025. Sie wurde ordnungsgemäß dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgelegt. Sollte es dabei zu Verfahrensfehlern gekommen sein, können diese innerhalb eines Jahres beanstandet werden.

Beschluss zur Erhöhung des Hebesatzes getroffen.

08.April 2025 /P-headli.-cont.-red./435[163(38-22)]/CLA-271/10-2025

Gestern zum 18.00 Uhr hatte die Bürgermeisterin zur Stadtvertretersitzung geladen. Sie selbst war nicht anwesend, dafür leitete die Sitzung ihr Stellvertreter Marcus Eichwitz.

Im TOP 8 der vorliegenden Tagesordnung ging es um die neue Hebesatzsatzung gültig ab 2025 für Crivitz. Die angeregte Gesprächsrunde mit lebhafter Diskussion hatte zum Ziel den Hebesatz gerecht, ausgewogen und verhältnismäßig festzulegen. Es ging vor allem um die bereits bestehen finanziellen Belastungen für Bürger und Unternehmen zu minimieren und auf ein vernünftiges Maß auszurichten.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD Behning verlas vor der Abstimmung ein Statement seiner Partei zu der anstehenden Problematik, mit der Bitte dieses dem Protokoll beizufügen. Hier bat er um den Gleichmäßigkeitsgrundsatz aus dem Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Er sagte ebenfalls „Wir sollten unserer Verantwortung gemäß, der Kommunalverfassung und dem Haushaltsgesetz gerecht werden, eine Erhöhung des Hebesatzes aussetzen, satt dessen auf langfristige und planbare Maßnahmen und nach sozialverträglichen Lösungen suchen.“

Naja, als es dann zur eigentlichen Abstimmung kam, war es wie schon vorher angenommen, es stimmten 12 von den 15 anwesenden Stadtvertretern für eine Erhöhung, die 7 aus der CWG, 3 von der CDU und 2 vom BfC. Lediglich die drei Abgeordneten der AfD Fraktion stimmten einheitlich gegen die Erhöhung.

Ob das genügen wird den desolaten Haushalt der Stadt wieder auf einen ausgewogenen Kurs zu bringen und ein zu erwartendes Haushaltssicherungskonzept zu verhindern.

Die Stadt Crivitz plant neue Grundsteuer-Hebesätze

06.04.April 2025 /P-headli.-cont.-red./434[163(38-22)]/CLA-270/09-2025


Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.

Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.

Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.

Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.

Hier war ich jüngst zu Gaste

03.April 2025 /P-headli.-cont.-red./433[163(38-22)]/CLA-269/08-2025

Er kann schon mit ein bischen Stolz auf seinen Erfolg zurück schauen – Dalijeet Singh der Besitzer des indischen Reataurants am Markt in Crivitz.

Bald jährt sich zum dritten mal die Gründung und es ist unschwer an der liebevollen Gestaltung der Außenansicht so wie der Innenräume die Liebe zum Detail zu erkennen. Mit seinem Team lässt er sich immer wieder was neues einfallen, dass den Gästewünschen ganz nahekommt. Jetzt die neue Mittagskarte ab 1.April 2025, da läuft einem das Wasser schon beim lesen zusammen.

Schauen sie rein und fangen an zu probieren . es lohnt sich.

https://www.tajmahal-crivitz.de

Teilansicht der Mittagskarte – mehr dazu auf der entsprechenden Homepage