Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz ist angespannt – Haushaltsdefizite, steigende Kosten und eingeschränkte Mittel bestimmen die kommunale Finanzpolitik. Dennoch sieht der Haushaltsplan für 2025 eine deutliche Erhöhung der Bürgermeisterentschädigungen vor. Statt der bisherigen rund 40.000€ pro Jahr steigen die Bezüge auf etwa 48.000€, und das Abgabenfrei.
Diese Entscheidung wirft Fragen auf: Während öffentliche Ausgaben gekürzt werden und zahlreiche kommunale Projekte unter Finanzierungslücken leiden, genehmigt man sich eine spürbare Gehaltserhöhung. Wie lässt sich eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn gleichzeitig über Sparzwänge und wirtschaftliche Engpässe diskutiert wird?
Befürworter könnten argumentieren, dass die Bürgermeister eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten müssen. Doch angesichts der finanziellen Schwierigkeiten der Stadt stellt sich die Frage, ob eine Gehaltserhöhung in dieser Größenordnung das richtige Zeichen setzt. Kritiker sehen darin eher eine Prioritätensetzung zugunsten der Amtsinhaber – und auf Kosten anderer notwendiger kommunaler Investitionen.
Während Bürger und örtliche Einrichtungen mit reduzierten Mitteln wirtschaften müssen, stellt sich die Frage, warum gerade bei den Bürgermeisterentschädigungen nicht dieselbe Haushaltsdisziplin angewandt wird. Ist diese Erhöhung vertretbar, oder zeigt sie vielmehr, dass politische Verantwortung zunehmend mit finanziellen Vorteilen für Amtsträger verknüpft wird?
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Crivitz vom 28.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen die Haushaltssatzung erlassen. Am 28.4.2025 werden die Stadtvertreter eine schwere Entscheidung treffen müssen,eineEntscheidung und ein Beschluss die weit in die Zukunft reicht. Seine Einwohnern, deren Kinder und Enkelkinder werden es ausbaden müssen, sollten die falschen Entscheidung getroffen werden.
Mit dieser zu bestätigenden Haushaltssatzung durch die Stadtvertreter wird ab 2026 ein Haushaltsausgleich trotz Rücklagen unmöglich werden und die Kapitalreserven sind dann vollständig aufgebraucht. Die liquiden Mittel verfallen bis 2028 in ein Defizit von fast 5.000 000,00€, was die Zahlungsfähigkeit der Stadt unmgänglich macht.Riesige Kredite werden sich auftürmen und überschreiten die genehmigungsfreien Grenzwerte und bringen die Stadt in eine Schuldenspirale. Investitionen werden ohne drastische Gegenmaßnahmen nicht mehr möglich werden und damit wird am Ende der Verlust der finanziellen Selbständigkeit drohen und das zu erwartende Haushaltssicherungskonzept.
Die Stadt wird dann kaum in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen, was die Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Die Aufnahme weiterer Kredite erhöht die langfristige finanzielle Belastung und könnte zu einer Überschuldung führen und die Aufsichtsbehörde könnte Maßnahmen wie eine Haushaltssperre oder die Einsetzung eines Beauftragten anordnen. Die finanzielle Krise könnte die Handlungsfähigkeit der Stadt erheblich einschränken. Crivitz steht vor der dringenden Aufgabe, eine umfassende Konsolidierungsstrategie zu entwickeln, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Das die finanzielle Situation der Stadt alarmierend ist und zeigt eine deutliche Schieflage in der Haushaltswirtschaft.
Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 prognostiziert bereits ein erhebliches Defizit von -2.020.800,00 Euro. Während im Planjahr 2025 ein Haushaltsausgleich noch gerade so möglich ist, wird ab dem Jahr 2026 dieser trotz der Entnahme aus Rücklagen und des Einsatzes von Ergebnisvorträgen nicht mehr erreicht. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt ohne externe Unterstützung oder grundlegende Veränderungen dauerhaft keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann.
Ein weiteres kritisches Problem stellt die Auflösung der zweckgebundenen Kapitalrücklage dar, die gemäß § 16 FAG ab 2025 vollständig aufgebraucht ist. Damit fehlen der Stadt wichtige Mittel für investive Projekte und übergemeindliche Aufgaben. Gleichzeitig wird die allgemeine Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik bis Ende 2025 ebenfalls vollständig entnommen, sodass keine finanziellen Reserven mehr vorhanden sind.
Die Liquiditätslage verschärft sich zusätzlich: Der Bestand an liquiden Mitteln von etwa 805.000,00 Euro Ende 2024 wird bereits im Folgejahr aufgebraucht sein. Bis 2028 entsteht ein massives Defizit der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -4.880.850,73 Euro. Besonders beunruhigend ist, dass die laufenden Ausgaben bereits im Jahr 2025 eine Deckungslücke von -1.658.127,38 Euro aufweisen, die durch Kassenkredite ausgeglichen werden muss. Die geplanten Kassenkredite in Höhe von 2.500.000,00 Euro übersteigen jedoch die genehmigungsfreie Grenze nach § 53 Abs. 3 KV M-V, da sie rund 21 % der laufenden Einzahlungen ausmachen.
Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Krediten für den Umbau der Grundschule und der Kindertagesstätte plant die Stadt die Aufnahme weiterer Schulden, einschließlich eines Kredits für die Sanierung der regionalen Schule ab 2027 in Höhe von 774.000,00 Euro. Diese steigende Verschuldung könnte langfristig die finanzielle Stabilität der Stadt beeinträchtigen.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt wird mit einer Punktzahl von -70,0 als gefährdet eingestuft, was die Notwendigkeit drastischer Konsolidierungsmaßnahmen verdeutlicht. Ohne eine grundlegende Restrukturierung der Haushaltsplanung steht die Stadt Crivitz vor der Gefahr, ihre finanzielle Selbstständigkeit zu verlieren und unter die Aufsicht externer Behörden zu geraten.Dringendes Handeln ist erforderlich, um die finanzielle Situation zu stabilisieren und die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.
Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025
§ 2 Ortsteile
Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.
Die Mitglieder der Ortsteilvertretung werden direkt durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile gewählt. Hierbei gelten die Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Wahlgebiet ist das Gebiet der Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz. Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung wird aus der Mitte der Mitglieder gewählt. (Die Wahl zur Ortsteilvertretung findet dann im September 2025 statt)
Für die Ortsteile Wessin, Badegow und Radepohl wird eine Ortsteilvertretung Wessin gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern, die Einwohnerinnen und Einwohner der drei Ortsteile sind.
Die Mitglieder der Ortsteilvertretung werden direkt durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile gewählt. Hierbei gelten die Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Wahlgebiet ist das Gebiet der Ortsteile Wessin, Badegow und Radepohl. Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung wird durch die Mitglieder der Ortsteilvertretung aus der Mitte der Mitglieder gewählt. (Die Wahl zur Ortsteilvertreten findet dann im September 2025 statt)
Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.
(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.
(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.
§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse
(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.
(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.
(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.
(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.
(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 8 Entschädigungen
Die Bürgermeisterin erhält eine monatl. Aufwandsentschädigung von 3.000,oo € .
Der 1. Stellv. der Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600.oo € und der 2. Stellvertreter der Bürgermeisterin 300,oo monatlich
(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.
§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften
Gestern zum 18.00 Uhr hatte die Bürgermeisterin zur Stadtvertretersitzung geladen. Sie selbst war nicht anwesend, dafür leitete die Sitzung ihr Stellvertreter Marcus Eichwitz. Für das erste mal absolut souverän und kompetent.
Im TOP 8 der vorliegenden Tagesordnung ging es um die neue Hebesatzsatzung gültig ab 2025 für Crivitz. Die angeregte Gesprächsrunde mit lebhafter Diskussion hatte zum Ziel den Hebesatz gerecht, ausgewogen und verhältnismäßig festzulegen. Es ging vor allem um die bereits bestehen finanziellen Belastungen für Bürger und Unternehmen zu minimieren und auf ein vernünftiges Maß auszurichten.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD Behning verlas vor der Abstimmung ein Statement seiner Partei zu der anstehenden Problematik, mit der Bitte dieses dem Protokoll beizufügen. Hier bat er um den Gleichmäßigkeitsgrundsatz aus dem Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Er sagte ebenfalls „Wir sollten unserer Verantwortung gemäß, der Kommunalverfassung und dem Haushaltsgesetz gerecht werden, eine Erhöhung des Hebesatzes aussetzen, satt dessen auf langfristige und planbare Maßnahmen und nach sozialverträglichen Lösungen suchen.“
Naja, als es dann zur eigentlichen Abstimmung kam, war es wie schon vorher angenommen, es stimmten 12 von den 15 anwesenden Stadtvertretern für eine Erhöhung, die 7 aus der CWG, 3 von der CDU und 2 vom BfC. Lediglich die drei Abgeordneten der AfD Fraktion stimmten einheitlich gegen die Erhöhung.
Ob das genügen wird den desolaten Haushalt der Stadt wieder auf einen ausgewogenen Kurs zu bringen und ein zu erwartendes Haushaltssicherungskonzept zu verhindern.
Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.
Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.
Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.
Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.
Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.
Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.
Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.
Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.
Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.
Er kann schon mit ein bischen Stolz auf seinen Erfolg zurück schauen – Dalijeet Singh der Besitzer des indischen Reataurants am Markt in Crivitz.
Bald jährt sich zum dritten mal die Gründung und es ist unschwer an der liebevollen Gestaltung der Außenansicht so wie der Innenräume die Liebe zum Detail zu erkennen. Mit seinem Team lässt er sich immer wieder was neues einfallen, dass den Gästewünschen ganz nahekommt. Jetzt die neue Mittagskarte ab 1.April 2025, da läuft einem das Wasser schon beim lesen zusammen.
Schauen sie rein und fangen an zu probieren . es lohnt sich.