26.August -2024/P-headli.-cont.-red./416[163(38-22)]/CLA-252/91-2024

Aktuelle Nachrichten aus Crivitz & Umgebung
26.August -2024/P-headli.-cont.-red./416[163(38-22)]/CLA-252/91-2024
23.August -2024/P-headli.-cont.-red./415[163(38-22)]/CLA-251/90-2024
Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Unkenntnis und bemitleidenswerten Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Es ist ein Spektakel, das seinesgleichen sucht! Es herrscht ein völliges Chaos bei der Hauptsatzung in Crivitz bezüglich der Entschädigungen und Befugnisse des SBB und das hat seine Auswirkungen.
Aufgrund der internen Übereinkunft in der Ausarbeitung der neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung von CWG mit CDU und BFC kam es bei der letzten Stadtvertretersitzung zu Unstimmigkeiten, da die AFD-Fraktion nicht in die Ausarbeitungen einbezogen wurde. Die AfD-Fraktion hatte sich daraufhin intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eigene Vorschläge unterbreitet, die die anderen Fraktionen völlig überforderten. Die CWG Fraktion hatte Schwierigkeiten, dem Ganzen zu folgen, da man selbst nicht im Thema war. Eigentlich sollten die Angelegenheiten fraktionsübergreifend im Nachgang der Sitzung geklärt werden, jedoch der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Hartmut Paulsen und die CWG Fraktion wollten unbedingt eine Satzung beschließen. Allerdings hatte das alles seinen charakteristischen Haken und zeigte das Desaster der CWG Stadtspitze im gesamten Handeln im vergangenen Wahlzyklus. Die CWG-Stadtspitze vertrat die Ansicht, dass die letzte Änderung der Hauptsatzung (4. Änderung) vom Dezember 2023 ungültig ist und daher müsse man sofort eine Satzung beschließen, da sonst keine mehr vorhanden wäre. Eigentlich ist ein Skandal, aber wie es vor der Wahl üblich ist, wurde alles seit sechs Monaten totgeschwiegen.
Was war geschehen!
Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Änderung der Hauptsatzung, ohne diese zuvor den Ausschüssen diesen breit zu diskutieren. Diese Änderung beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50,00 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Das Fatale daran war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon nicht betroffen waren. Ebenso sollte die Wahlperiode vom SBB nicht die gleiche sein wie die der Stadtvertretung. Sondern extra fünf Jahre. Mit dieser Methode kann man seine engen, handverlesenen Vertrauten effektiv absichern! Diese Regelung würde bedeuten, dass bei der Gültigkeitserklärung der Satzung vor der Kommunalwahl keine Neuwahl des SBB erfolgen muss. Die Bestellung der Mitglieder des SBB erfolgte erst im April 2023 aufgrund einer rechtswidrigen Wahl im Juni 2022. Weiterhin war vorgesehen, dass das Rederecht des SBB auf ein Recht zur auf) Unterbreitung von Fragen, Vorschläge und Anregungen umgewandelt wird. Unklar blieb, ob dies in der Einwohnerfragestunde geschehen soll oder ob es als besonderes Recht allgemein ausgeübt werden sollte.
Aufgrund der Anwesenheit in der Stadtvertretersitzung im Dezember 2023 (von 12 der 17 Stadtvertretern) bestand zwar Beschlussfähigkeit um zwei Änderungen in der 4. Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen. In der ersten und auch zweiten Abstimmung zu den Änderungen waren es 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.
So weit, so gut, dachte man. Und so ging man frohen Mutes nach dem vollbrachten Werk in das Wirtshaus zum Seeblick und ließ es sich beim üppigen Weihnachtsessen auf Kosten des Steuerzahlers so richtig gut schmecken. Das neue Jahr 2024 begann und die betroffenen Abgeordneten erhielten auch keinen monatlichen Sockelbetrag mehr. Der SBB feierte sich in allen weiteren Sitzungen, da er erst die nächste Wahl im Juni 2028 hatte und nahm sein Rederecht in den Ausschüssen in Anspruch.
Erst nach der Kommunalwahl aufgrund unseres Artikels am 21.06.2024 zum Seniorenbeirat und einer kurzen Nachfrage bei der Kommunalaufsicht LUP offenbarte sich das ganze Dilemma. Nach sechs Monaten der Beschlussfassung und fast einem Monat nach der Wahl wurde endlich die vierte Änderung der Hauptsatzung (am 04.07.2024 auf der Internetseite des Amtes) plötzlich und unerwartet veröffentlicht. Jedoch nach wenigen Tagen wieder gelöscht wurde. Wohl gemerkt, es war bereits ca. 14 Tage vor der konstituierten Sitzung der neuen Stadtvertretung. Plötzlich erhielten auch einige ehemaligen Abgeordnete den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung (den fehlenden Sockelbetrag).
Was war geschehen?
Es war einfach so: Die Satzungsänderung war ungültig, da sie einen fatalen Fehler enthielt, den man erst im Nachgang bemerkt und über sechs Monate verschwiegen hatte. Daher auch die sofortige Entfernung der Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Crivitz.
Generell gilt: Laut Kommunalverfassung MV im § 5 Absatz 2, dass Hauptsatzungsänderungen nur von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Aufgrund der Tatsache, dass im Dez. 2023 lediglich 12 von 17 Stadtvertretern der Stadtvertretung anwesend waren und es nur 7 Jastimmen von den Anwesenden für die Hauptsatzungsänderung gab, fehlten schließlich 2 Stimmen für eine Mehrheit (insgesamt 9) der Stadtvertretung und somit war die beschlossene Satzungsänderung nach dem bestehenden Recht ungültig.
Das bedeutet also, dass die Amtsperiode des SBB der Stadtvertretung entspricht und Neuwahlen gemäß der Hauptsatzung durchgeführt werden müssen. Der einzige Ausweg in der derzeitigen Situation besteht wirklich darin, Neuwahlen für den SBB zu organisieren und ihm ein Facelifting zu verpassen für frische Ideen, Kompetenz gepaart mit Durchsetzungsvermögen, das grundsätzlich gemeinwohlorientiert geprägt ist. Damit Barrierefreiheit nicht nur in Zukunft ein Marketingslogan bleibt, sondern auch umgesetzt wird und die Menschen mit Behinderung endlich ein Sprachrohr haben.
Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben.
Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist. Dann wird eine erste Veröffentlichung (einen Monat nach der Wahl) durchgeführt und wieder rückgängig macht. Außerdem spricht man während der Vorbereitung der neuen Stadtvertretung zur Konstituierung nicht mit allen Fraktionen und ist dann verwundert, dass einige Fraktionen bereits vorbereitet sind und Anträge stellen. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuellen Geschehnisse bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.
Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solchen Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.
Kommentar – Resümee der Redaktion
Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist alles nur eine einzige Blamage!
Einfach mal so, aus der kurzen Hand beschließen, ohne genaue Analyse. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch oft nie wusste, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, Augen zu und durch.
Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachbezogenen Handeln zu unterweisen die Transparenz zu fordern. Letztlich ist es vermutlich der Kommunalaufsicht LUP zu verdanken, dass diese Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und sicherlich wurde sie erst verspätet darüber informiert.
Aufgrund der neuen Kommunalverfassung vom Mai 2024 wurden neue Rechte für Beiräte festgelegt, dass auch ein Anspruch auf Sitzungsgeld und Reisekosten für Beiräte besteht. Des Weiteren, dass die Sitzungen der Beiräte öffentlich sein können und die Mitglieder auf die Kommunalverfassung MV verpflichtet werden. Die Mitglieder werden auf das Mitwirkungsverbot, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, Vertretungsverbot und die Verschwiegenheit hingewiesen. Außerdem kann die oder der Vorsitzende des Beirates an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen und dass sie oder er in den Angelegenheiten des Beirates ein Rede- und Antragsrecht hat.
Jetzt ist es auch möglich, die finanzielle Budgetausstattung optimaler auf die Bedürfnisse des SBB und deren Veranstaltungen sowie Ausstattungen abzustimmen. Dennoch sind von diesen Angelegenheiten in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz 2024 wenig enthalten, obwohl die neue Kommunalverfassung seit dem Januar 2024 öffentlich im Landtag und Städte- und Gemeindetag diskutiert wurde. Die Gemeinden und Städte sind frühzeitig vor der Wahl informiert worden in einer Arbeitshilfe 2024 zu den Hauptsatzungen, auch das Amt Crivitz und der Amtsausschuss.
So ist es wiederum erstaunlich, dass nun der Sockelbeitrag für die meisten Abgeordneten weiterhin gültig ist und entrichtet werden sollte, aufgrund der Nichtigkeit der Hauptsatzungsänderung. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch den neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklärt hatte.
Seit Jahren ist festzustellen, dass die CWG – Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und sich mit der Baubetreuung beschäftigt und Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen durchführt (während gleichzeitig die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant steigen), anstatt sich in Haushalts-, Verwaltungs- und kommunalrechtlichen Angelegenheiten weiterzubilden.
Nach der Wahl ist vor der Wahl!
21.August -2024/P-headli.-cont.-red./414[163(38-22)]/CLA-250/89-2024
Trotz mehrfacher Appelle/Anträge seit Jahren und Bekräftigung zur Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung blieben scheinbar die *CWG- Stadtspitze*, sowie die Amtswehrführung im Amt Crivitz seit drei Jahren wissentlich untätig!
Demnach dürfen Feuerwehrgebühren gemäß § 2 Abs. 1 KAG/KAG M-V nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Daraus folgt zugleich, dass die als Rechtsgrundlage herangezogene Satzung aktuell wirksam sein muss. In unserem Alltag können Situationen auftreten, in denen wir auf Hilfe von Rettungsdiensten, Feuerwehreinsätzen oder Polizeieinsätzen angewiesen sind. Wer übernimmt eigentlich die Kosten für diese Einsätze? Was passiert, wenn es zu Fehlalarmen oder anderen besonderen Situationen kommt?
Feuerwehr: Wann muss man die Kosten zahlen? Grundsätzlich gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind kostenlos, wenn sie ihre Kernaufgaben erfüllen. Also Löschen von Bränden und die Entschärfung lebensbedrohlicher Lagen für Mensch und Tier. In den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wann die Steuerzahler und die einzelnen Bürger für die Feuerwehr bezahlen.
In den folgenden Fällen fallen Gebühren an: Personen, die im Aufzug feststecken oder Menschen, die sich aus ihrem Haus oder Auto ausgesperrt haben. Ein automatischer Feuermelder, der versehentlich ausgelöst wird. Hier gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu fürchten. Wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm macht und die Nachbarn die Feuerwehr rufen, müssen alle Beteiligten keine Kosten fürchten. Wenn die Rauchmelder an ein System angeschlossen sind, kann das Geld kosten. Öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sobald Fahrzeuge involviert sind und Schaden oder Gefahr durch den Betrieb eines solchen Fahrzeugs entstehen, können Feuerwehrkosten in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass jemand eine Ölspur verursacht und die Feuerwehr diese beseitigen muss, wird er zur Kasse gebeten. Jedoch, diese Rechnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.
Die Abrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr bedarf stets einer rechtssicheren Feuerwehrgebührensatzung. Voraussetzung ist, dass eine aktuelle, korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren vorliegt. Falls also der Verdacht besteht, dass unverhältnismäßig hohe Kosten berechnet wurden, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen. Denn gemäß § 6 KAG M-V Kommunalabgabengesetz – KAG M-V muss die Kalkulation spätestens alle drei Jahre angepasst werden.
Dabei sind zwei Kostengruppen zu unterscheiden: Die einen sind es die Kosten, die unmittelbar Folge konkreter Feuerwehreinsätze sind, also die tatsächlich bei einem konkreten Feuerwehreinsatz angefallenen Personal- und Sachkosten wie Kraftstoffverbrauch, Reinigung, Entsorgung und Ersatz für verbrauchtes Material bzw. beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geräte.
Die anderen Kosten sind die Kosten, die unabhängig von konkreten Feuerwehreinsätzen „generell“ anfallen, die folglich als sogenannte Vorhaltekosten für die Sachgüter entstehen und die gleichmäßig das ganze Jahr anfallen, um die öffentliche Einrichtung „Feuerwehr“ vorzuhalten, also z. B. das Feuerwehrgerätehaus. Auch diese Kosten sind für den Zeitraum, in dem kosten erstattungsfähige Einsätze gefahren werden, durch den Einsatz verursacht und damit grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 – 4 A 277/07 –, Stand: August 2011).
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Crivitz ist schon 15 Jahre alt. Die technische und personelle Ausstattung der Feuerwehr hat sich seit 2008 deutlich verändert. Mangels ordnungsgemäßer angepasster aktueller Kalkulation enthält sie keine rechtmäßige Festsetzung des Abgabensatzes und kann infolgedessen unwirksam sein. Einsprüche und Widersprüche gegen Rechnungen der Feuerwehr im Amtsbereich Crivitz würden eine perfekte Aussicht auf Erfolg haben, auch bei vielen Verwaltungsgerichten und die Gemeinden müssten die Kosten übernehmen. Ist die Feuerwehrgebührensatzung seit 2008 angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Ist das Amt Crivitz personell und fachlich nicht in der Lage, diese Aufgabe adäquat zu bewältigen? Vielleicht ist es zu unpopulär für die bestehenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall ist es ein klarer Gesetzesverstoß!
Der Amtswehrführer des Amtes Crivitz, Markus Eichwitz, weiß diese Tatsache schon seit Jahren. Der bereits seit 2016 im Amt ist und auch einmal 2. Gemeindewehrführer der Stadt Crivitz war und nun sogar 1. Bürgermeister der Stadt Crivitz ist (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 KV -MV Amt und Mandat?) Nicht nur aus vielen Gesprächen ist ihm das Thema bekannt, sondern auch aus Anträgen der CDU-Opposition im Jahre 2021 in der Stadtvertretung zu diesem Thema, die schon damals eine dringende Überarbeitung gefordert und auf die Gefahren hingewiesen haben.
Aufgrund von Herrn Hans – Jürgen Heine (damals zweiter Bürgermeister) wurde jegliche Diskussion darüber abgebrochen und der Antrag von der Fraktion DIE LINKE/Heine und der CWG-Fraktion abgelehnt, mit der Begründung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm: „Sie teilt mit, dass alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden und von Amts wegen eine Zuarbeit erfolgen wird.“ (August 2021). Seit dieser Zeit ist nichts geschehen, aber auch gar nichts. Tatsächlich hat sich die Lage im Amtsbereich der Satzungen seit dieser Zeit verschlechtert.
Demnach haben von den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz also zehn Kommunen eine alte Feuerwehrgebührensatzung aus dem Jahr 2005 (Barnin, Cambs, Bülow, Dobin am See, Gneven, Langen Brütz, Leezen, Pinnow, Raben – Steinfeld und Zapel. Eine aus dem Jahr 2006 (Sukow) und eine aus dem Jahr 2007 (Plate). Vier aus dem Jahr 2008 (Crivitz, Demen, Friedrichsruhe, Tramm) und eine Gemeinde aus dem Jahr 2010 (Banzkow).
Es wird viel Arbeit auf die Amtswehrführung zukommen, um die Rechtssicherheit zu überprüfen und zu erhalten. Ungültige oder nicht überarbeitete Feuerwehrgebührensatzungen sind kein Kavaliersdelikt und können sehr kostspielig werden!
Kommentar/Resümee – der Redaktion
Es ist erstaunlich, dass auch die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker Amt Crivitz im Jahr 2021 an der besagten Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und auch die Dringlichkeit der Änderungen oder Überarbeitungen betonte. Sie versprach baldige Änderungen oder Anpassungen, doch seit genau 36 Monaten ist nichts geschehen! So heißt es aber in der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Crivitz dazu im §15(3): „Das Amt Crivitz wird ermächtigt, die Gebührenordnung zu dieser Satzung aus marktwirtschaftlicher Sicht anzupassen und bei neu beschafften Mitteln der Feuerwehr die erforderlichen Kostensätze in diese aufzunehmen“.
Seit 15 Jahren wurden erhebliche Mittel neu angeschafft und die Technik auf den neuesten Stand gebracht. Zu diesem Zweck erhält die Feuerwehr in Crivitz im Oktober 2024 wieder ein neues Fahrzeug. Aufgrund des Mangels an Kapazitäten im Amt Crivitz könnte es sein, dass externes Fachwissen erforderlich ist. Die Kommunalberatung und Service GmbH – KUBUS – bietet hierzu umfangreiche Fachworkshops „Kosten für Leistungen und Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr“ in MV an.
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch der Amtswehrführer Markus Eichwitz an diesen umfangreichen Schulungen teilnimmt, um der gesamten Problematik mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sein eigenes Verständnis für die Kalkulationen und das Gesetz zu erweitern. Denn in etwa 45 Monaten steht die nächste Wahl an!
Es wäre ebenso denkbar, in diesem Kontext gleich ebenfalls zu klären, wer denn nun die Erlaubnis erhält, die Feuerwehr auch im internen Bereich zu Festlichkeiten und Repräsentationen einzubinden und wer dafür die Kosten trägt und welche.
19.August -2024/P-headli.-cont.-red./413[163(38-22)]/CLA-249/88-2024
Es ist vorgesehen, bis zu 20 Windräder zu errichten, und Crivitz plant, eines davon zu errichten!
Die Wählergruppe *CWG* strebt an, ein städtisches Windrad im „Energiepark Wessin“ errichten zu lassen. Sie hofft sicherlich auf finanzielle Unterstützung sowie einen möglichen Geldregen, um ihren desaströsen Haushalt zu retten!
Damit hat sich die *CWG – Crivitzer Wählergemeinschaft* in ihren politischen Ansichten um 180 Grad gedreht, denn vor der Wahl wurde das Thema im Wahlkampf peinlichst vermieden
(vom ehemaligen Windkraftgegner zum Windanlagenbauer).
Auf den eigenen Wahlflyern hieß es lediglich: „Seit Monaten arbeiten u. a. auch Stadtvertreter von uns zusammen mit Fachleuten an einem gemeinsamen Wärme- und Energiekonzept für Barnin, Crivitz und Zapel. Durch erneuerbare Energien soll somit eine Versorgung zu erschwinglichen Preisen ermöglicht werden“. Hiermit ist klar die Arbeitsgruppe (Klimaschutz- sowie Energiemanagement) gemeint; eine Lieblingsbeschäftigung von Alexander Gamm, in der er sich wieder als Vorreiter und Experte bezüglich Energiesicherheit in der Stadtvertretung mithilfe der *CWG* positionieren konnte.
Bereits kurz vor der letzten Wahl wurde uns von Bürgern und auch Unternehmern aus Wessin mitgeteilt, dass die Wählergruppe der *CWG* plant, ein eigenes Windrad in ihrem eigenen geplanten Energiepark in Wessin zu errichten. Einige von ihnen konnten uns sogar den stadteigenen Grund und Boden als Standort auf einem Hügel innerhalb des geplanten Energieparks genau bezeichnen. Zu diesem Zeitpunkt des Bekanntwerdens wurden bereits Vermessungsarbeiten in diesem Gebiet durchgeführt, die in Bezug auf die geplanten 110 KV-Leitungen der WEMAG standen. Es ist anzunehmen, dass alles bereits in den Köpfen seit Längerem geplant war!
Nun soll also Crivitz anstreben, ein sogenanntes Bürgerwindrad im Tourismusort Wessin zu errichten und falls es nach der CWG gehen sollte, könnte es sicherlich lieber heute als morgen sein. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass die CWG oder die Stadt Crivitz in der Lage sind, ein Windrad zu bauen oder genauer gesagt überhaupt weiß, wie man das tut. Auch die CWG oder die Stadt Crivitz haben nicht einfach so mal eben ca. 4 Mio. € (2020 waren es noch ca. 2,7 Mio. €) in einer Schublade herumliegen für ein Windrad dieser Größe, wie sie im Energiepark geplant sind.
Denn der Haushalt der Stadt Crivitz ist im Keller und es gibt nur noch 125.000 € liquide Mittel. Folglich ist es die Logik der Sache, dass man hierfür einen starken Partner benötigt, der entweder baut oder bauen lässt oder einen beteiligt an diesem Projekt wie in anderen Gemeinden. Der einzige Antragsteller für den Bau der Windräder im Energiepark ist die Kloss New Energy und diese sind nicht gerade romantisch auf die Stadt zu sprechen, aufgrund der durchgeführten jahrelangen Veränderungssperre und der Planung eines eigenen Energieparks.
Wir dürfen gespannt sein, welchen Energie – Partner die Stadtvertretung und insbesondere der Bauausschuss uns präsentieren werden. Es sei daran erinnert, dass Alexander Gamm bereits im September 2023 als damalige Bauausschussvorsitzender und Arbeitsgruppenchef (Wärme und Klimaschutz) im Crivitzer Stadtblatt klare und eindeutige Aussagen getroffen hat zu diesem Thema: „Viele Gespräche, Besichtigungen anderer erfolgreicher Orte und Systeme, Seminare der Landesenergie- und Klimaschutzagentur und eigene Konzeptentwicklung u. a. mit der WEMAG als kommunaler Energiedienstleister bringen uns dem Ziel näher: einen Strom- und Wärmetarif für uns Crivitzer, Barniner, Zapeler, der bezahlbar bleibt und eine mögliche Fernwärmeversorgung, an der bereits einige große Hauseigentümer sehr interessiert sind.“
Hierzu wurde noch deutlicher formuliert: „Die Kooperation mit der WEMAG wird als wichtiger Baustein angesehen.“ (Crivitzer Stadtblatt 09/2023, Alexander Gamm). Es sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bereits im Jahr 2014 ein Antrag der WEMAG als erster Investor auf Zielabweichung in dem Ortsteil Wessin der Stadt Crivitz, dem heutigen Energiepark, eingereicht wurde, um sieben Windkraftanlagen zu errichten.
Die Geschichte wird sicherlich ihre Fortsetzung finden und die Aussagen zu einem Partner sind bereits im Jahr 2023 klar und deutlich erkennbar.
Kommentar-Resümee der Redaktion
„Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Enttäuschung.“ Benjamin Franklin
Die endlosen Narrative der Wählergruppe der *CWG*:
–„ Die Nutzung erneuerbarer Energien ist notwendig, aber mit uns nur im Einklang mit den Menschen vor Ort realisierbar.“ (Wahlflyer 26.05.2019),
sowie das ewige Wortspiel:
– „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“ (10.12.2018-Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm)
und die Erklärung:
–„ Inzwischen hat sich politisch viel verändert und es ist absehbar, dass unsere Planung angepasst werden muss“ (Stadtblatt Crivitz-Alexander Gamm – damaliger Bauausschussvorsitzender – September 2023) kumulieren den Eiertanz und die Verschauklung des Bürgers zu diesen Themen vor und nach der Wahl 2024!
Windenergie soll attraktiver gemacht und neue Anreize sollen bei den Betroffenen geschaffen werden und die klammen kommunalen Kassen zu füllen. Es ist erfreulich, dass bisher nur wenige Kommunen sich an diesem unsinnigen Spielmodus beteiligt haben. Seit Juni 2024 gehört Crivitz nun aber auch zu denjenigen, die auf einen Geldsegen hoffen. Womit soll eigentlich dieser Geldregen vom Bürgerwindrad begründet sein?
Wenn bei den betroffenen Einwohnern Landschaften zerstört werden, Böden zu Sondermüll verkommen, die Lebensqualität durch Lärm und Schall beeinträchtigt wird, der Lebensraum von Großvögeln und Insekten zerstört und ein Tourismusgebiet in Wessin auf Generationen von Profitakteuren verschlungen wird. Bloß, weil das Gebiet gerade Pech hat und an einem Umspannwerk der WEMAG liegt und man alle Natur- und Artenschutzrichtlinien beiseite räumt, um mit aller Macht Windräder zu bauen, von denen die Anwohner im Ortsteil Wessin am wenigsten profitieren. Auch bei einem städtischen Bürgerwindrad der Stadt Crivitz nicht. Es bleibt zu hoffen, dass viele Menschen eine Haltung haben werden, den wunderschönen Versprechen der Windindustrie zu widerstehen. Denn es würde nur wenige Menschen profitieren, aber viele würden alles verlieren.
Es ist erstaunlich, dass die Crivitzer Wählergemeinschaft, die gerade in Ihrem jüngsten „Danksagung“ Flyeralarm an die Wähler versprochen hat, die Bürger „zu informieren und Transparenz zu schaffen“, gerade diese Themen im Geheimen abspricht. Wobei man doch schon im September 2023 im Stadtblatt dazu aufgerufen hat, sich jeden Mittwoch öffentlich zu präsentieren für interessierte Bürger zum Windkraft- und Stromversorgungsausbau.
Was soll das denn alles? Also bitte, klar und deutlich, auch in der Öffentlichkeit!
17.August -2024/P-headli.-cont.-red./412[163(38-22)]/CLA-248/87-2024
Könnte es sein, dass sich ein gewisser Realitätsverlust in diesen Forderungen manifestiert?
Bereits während der Kulturausschusssitzung am Anfang des Jahres 2024, wo eigentlich die letzte Berichterstattung der damaligen Citymanagerin vorgesehen war und nicht erfolgte, entschied man sich lieber für eine Besichtigung der soeben sanierten Bibliothek zu unternehmen. Die Stimmen aus der Bibliothek erregten bereits vor der Wahl großes Aufsehen, als sie forderten, dass mehr Mitarbeiterstunden erforderlich seien.
Es wurden Wellensofas angeschafft, die Bodenbeläge in der Bibliothek ausgetauscht und eine Türsprechanlage installiert sowie ein PC-Arbeitsplatz, auch wurden neue umfangreiche Kopiermöglichkeiten geschaffen. Ebenso wurde die Mitarbeiteranzahl Anfang des Jahres auf vier aufgestockt. Zur Rechtfertigung dieser Investitionen in Personal und Ausstattung beschloss damals die *CWG* Stadtspitze, eine neue Gebührenerhöhung in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek zu veranlassen. Um die Einnahmen aus freiwilligen Leistungen für die Bibliothek zu erhöhen.
Die neuen Benutzungsgebühren pro Erwachsenen/Jahr ist von 20 auf 30 € gestiegen, und neu sind auch die Jahreskarten für Partner und Familienangehörige bis zu 40,00 €. Die Halbjahreskarte für Erwachsene ab 18 Jahren kostet jetzt 15 €, ebenso wie der Eintritt für Lesungen und Veranstaltungen für Erwachsene. Selbstverständlich sind auch die Kosten für das Kopieren gestiegen durch die neuen Kopiermöglichkeiten von 0,25 € auf bis zu 1,00 € pro Blatt, je nachdem, wie groß und bunt das Blatt sein soll. Das entspricht einer deutlichen Steigerung der Gebühren im Vergleich zur alten Satzung.
Das Ungewöhnliche an dieser neuen Gebührenerhöhung ist, dass sie zwar am 11.12.2023 beschlossen wurde und man danach auch in der Bibliothek tätig wird und die Einnahmen auch kassiert. Dennoch wurde die neue Gebührensatzung bis heute nicht veröffentlicht! Die Satzung wird erst wirksam, wenn sie von der Bürgermeisterin unterzeichnet und veröffentlicht wurde! Erst dann entfaltet sie ihre Rechtskraft! Daher muss man sich darauf einstellen, dass es weiterhin Einwände und Anfragen seitens der Kommunalaufsicht geben wird, welche Gelder nun rechtmäßig nach welcher Satzung eingenommen wurden und welche nicht.
In der Bibliothek sind seit dem Jahr 2024 indessen bis zu vier Mitarbeiter tätig, was bedeutet, dass in der Woche ca. 39 Arbeitsstunden zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich entweder eine deutliche Diskrepanz, die es auszugleichen gilt, oder es ist notwendig, die Fragen zu beantworten: Welche Tätigkeiten im Bürgerhaus noch von den Bediensteten der Bibliothek erledigt werden? Auch ist der Zugang zur Bibliothek nach wie vor NICHT barrierefrei!
Im Bürgerhaus arbeiten 2024 insgesamt 8 Bedienstete mit ca. 110 Wochenstunden. Das sind eine Stadtkoordinatorin in Vollzeit, zwei Museumsmitarbeiter, davon eine in Vollzeit und eine Aushilfe Seniorenarbeit, das entspricht insgesamt ca. 71 Wochenstunden und vier Bibliotheksmitarbeiter mit insgesamt ca. 39 Wochenstunden. Es ist schon bemerkenswert und erstaunlich, dass die wöchentlichen Öffnungszeiten der Bibliothek nur auf 10 Stunden in der Woche beschränkt sind.
Zusammengefasst fallen hier unter dem Bereich Kultur und Heimatpflege für das Bürgerhaus ca. 207.000 € an mit ca. 137.000 € Personalkosten, ca. 1.800 € an Sachleistungen, ca. 11.000 € Transferleistungen an das Land + 5.000 € Zuschüsse an den privaten Bereich und ca. 52.000 € für Sonstige laufende Auszahlungen, wovon ca. 43.000 € Repräsentationen sind. Hinzu kommen noch einmal ca. 63.000 € für die Unterhaltung, Versicherungen, Gas, Wasser, Strom, Telefon und Reinigung und sonstiges.
Die Gesamtkosten für die Heimat und sonstige Kulturpflege mit dem Bürgerhaus betragen also ca. 270.000 € wobei dem gegenüber stehen an Einnahmen (gesamt ca. 86.000 €) davon sind Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer vom Bund ca. 63.000 €, Miete Trauzimmer und Wohnung mit ca. 8.000 € und Zuweisungen vom Land mit ca. 15.000 €. Verbleibt ein jährliches Defizit von ca. – 184.000 € für die Heimat uns sonstige Kulturpflege mit dem Bürgerhaus.
Forderungen sind nur dann erreichbar, wenn sie auch realistisch in absehbarer Zeit umsetzbar sind!
Bei allen Überlegungen, die Personalstunden für den kommenden Haushalt 2025 zu erhöhen, muss auch berücksichtigt werden, dass es bereits nach den aktuellen Tarifverträgen im Jahr 2024: Eine Entgelterhöhung: +200 € +5,5 %; mindestens insgesamt 340 € gab, sowie eine Einmalzahlung von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies »Inflationsausgleichsgeld«: Juni 2023: 1240 € und Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220 € erfolgten.
Ab dem 31.12.2024 findet die nächste Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst für die Kommunen statt, wobei man auch hier wieder von ca. 3,0 % Erhöhung der Entgelte ausgehen kann.
Kommentar/Resümee-der Redaktion
„Die Summe der Einzelinteressen ergibt nicht das Gemeinwohl, sondern Chaos.“ Manfred Rommel (Ehem. Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart)
Die Entscheidung, die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Crivitz zu beschließen, ist nicht zufällig, sondern beruht auf rein politischen Erwägungen. Die Diskussion über den Haushaltsplan für das Jahr 2025 der Stadt Crivitz steht unmittelbar bevor; an diesem Ort findet selbstverständlich auch die Debatte über den neuen Stellenplan für das Jahr 2025 statt. Da es sich bei der Bibliothek in der Stadt Crivitz um eine sehr defizitäre Haushaltsposition handelt, muss zumindest ein Versuch unternommen werden, die vielen Investitions- und Personalkosten zu rechtfertigen.
Es ist von Bedeutung, das Bürgerhaus in seiner Gesamtheit zu betrachten, einschließlich seiner Angebotspalette und der personellen Ausstattung, um zu analysieren, welche Bereiche zusammengelegt werden können, um neue finanzielle Strategien für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen. Eine langfristige Sicherung oder sogar ein Standortwechsel sind nötig. So wie es bereits von der *CWG Stadtspitze* auf dem ersten Workshop * Perspektive Bürger*- zum Thema Innenstadt *Marktplatz im Volkshaus Crivitz am 29.10.2022 präsentiert wurde in einem von mehreren Entwürfen.
Trotz der nüchternen Betrachtungsweise, die man als Außenstehender hat, ist die Betreibung einer Bibliothek stets eine politische Angelegenheit in Crivitz und muss als Ganzes im Bürgerhaus betrachtet werden. Es ist anzunehmen, dass die Finanzierung der gegenwärtigen Personal- und Sachausgaben aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren nicht mehr zu bewältigen ist und zunehmend schwieriger wird, wenn sie überhaupt noch realisierbar ist.
Hierbei handelt es sich stets um einen hohen Verlust, der vom Steuerzahler zu tragen ist und das muss man auch den Bürgern vermitteln. Damit die Steuerzahler auch bereit sind, diese expliziten Kosten ebenfalls in der Zukunft mitzutragen und zu akzeptieren, auch durch neue Steuer- und Gebührenerhöhungen auf anderen Ebenen.
14.August -2024/P-headli.-cont.-red./411[163(38-22)]/CLA-247/86-2024
Während der Konstituierung in Raben Steinfeld hat die neue Fraktion ZgRS die Bürgermeisterfraktion in Raben Steinfeld entmachtet und die Befugnisse des wiedergewählten Bürgermeisters drastisch reduziert.
Die Bürger haben sich für den Bürgermeisterkandidaten in Raben Steinfeld im ersten Wahlgang für Herrn Klaus-Dieter Bruns Wählergemeinschaft – WfRS [Wir für Raben Steinfeld] mit 48,7 % einer hohen Mehrheit gegen seine Kontrahenten Holger Voß 29,8 % Wählergruppe –SfuD (Stark für unser Dorf) und haushoch gegen Torsten Lubatsch (CDU) 21,4 % entschieden. Ein zweiter Wahlgang war erforderlich, da die absolute Mehrheit knapp verfehlt wurde. Aufgrund des schlechten Ergebnisses im ersten Wahlgang war die CDU mit Torsten Lubatsch nicht mehr vertreten.
Die CDU/SPD und die Wählergruppe SfuD haben sich bereits vor der Stichwahl zu einem gemeinsamen Wahlaufruf zusammengeschlossen. Sie haben sich an die Bürger damit gewandt und um Unterstützung für Ihren Kandidaten/ Herausforderer Herrn Holger Voß aus der Wählergruppe SfuD gegen den amtierenden Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns, Wählergemeinschaft – WfRS gebeten. Man nutze auch die Tageszeitungen, um die Stimmung auf den zweiten Wahlgang so richtig anzuheizen.
Auf die Frage, warum Herr Holger Voß, SfuD nun der bessere Bürgermeister sein sollte, antwortete er: „Das wird im gemeinsamen Wahlaufruf für mich von CDU, SPD und Wählergemeinschaft „Stark für unser Dorf“ deutlich: Mein Selbstverständnis von diesem Amt ist anders: Ein Bürgermeister sollte verbinden, nicht polarisieren; er ist kein Alleinherrscher, sondern muss vertrauensvoll mit der Gemeindevertretung zusammenarbeiten. Er sollte mit Sachverstand und Umsicht die Geschicke des Dorfes steuern und darf es nicht in den Ruin führen. Von Kindheit an bin ich Raben Steinfeld verbunden. Ich habe langjährige Führungs- und Verwaltungserfahrung.“(SVZ vom 15.06.2024).
Die Seitenhiebe, die sich zwischen den Zeilen verbergen und die hier bereits verteilt wurden, über die Anzweiflung der persönlichen Eignung und die finanzielle Übersicht des Amtsinhabers, zeigen bereits hier die Entschlossenheit und Angriffslust des Herausforderers. Sie könnten einerseits auf die frühere Stasi-Mitgliedschaft des amtierenden Bürgermeisters zurückzuführen sein, die vor der Wahl öffentlich gemacht wurden und andererseits auf die erteilten SPERRVERMERKE im Nachtragshaushalt 2024 vom 11.03.2024 bei Investitionen wegen einer negativer Liquiditätsentwicklung der Folgejahre. Die Gemeinde Raben Steinfeld möchte für einen geplanten Solarpark Grundstücke in Höhe von 300.000,00 € erwerben und zur Sicherstellung des Brandschutzes benötigt sie ein neues HLF 20 (Feuerwehrfahrzeug), welches ungefähr 600.000,00 € kosten wird. Die beiden Investitionen wurden gesperrt, erst nachdem die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen (ca. 160.000 €) tatsächlich generiert werden und die Sonderbedarfszuweisung für das Feuerwehrfahrzeug in geplanter Höhe von ca. 200.000 € bewilligt wird, sollen diese Investitionen umgesetzt werden. Hierzu gab es vermutlich erhebliche Diskrepanzen in der Gemeindevertretung mitten im Wahlkampf.
Die Bürger bestätigten trotzdem den amtierenden Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns mit 60,2 % (WfRS) vor seinem Herausforderer Holger Voß mit nur noch 39,8 % (SfuD), jedoch bei nur noch einer Wahlbeteiligung von 65,3 % gegenüber dem ersten Wahlgang von 81,7 %. Bereits 2019 trat Holger Voß als Bürgermeisterkandidat in seiner Tätigkeit als Forstamtsleiter durch die Partei der SPD an und verlor ebenfalls sehr deutlich.
Bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung in Rabensteinfeld haben sich die Bürger zum ersten Mal breiter entschieden als bei der letzten Wahl 2019. Die CDU verlor deutlich an Stimmen und Mandaten und ist nur noch mit vier Sitzen in der Gemeindevertretung vertreten, davon zwei das Ehepaar Lubatsch. Die SPD wurde deutlich verkleinert und ist nur noch mit einem Sitz vertreten. Auf Anhieb in der Gemeindevertretung sind die Wählergemeinschaft WfRS mit drei Mandaten + Bürgermeister sowie die neue Wählergruppe SfuD der Familie Holger und Malte Voß. [ CDU 40,8 %, SPD 5 %, SfuD 19,9 % und die WfRS mit 34,5 %] Eine schwere Bürde für die CDU, die seit zehn Jahren nur Erfolg gewohnt ist.
Nachdem die Angst bei den Parteien ausgebrochen war, schlossen sich nun diejenigen zusammen, die eine Niederlage erlitten haben CDU+SPD und die jetzige Wählergruppe SfuD (mit dem ehemaligen Kandidaten der SPD) zu einer Fraktion *Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld (ZgRS) * mit nun 7 Sitzen und Machtansprüchen gegen die Bürgermeisterfraktion WfRS mit nur 4 Sitzen.
So entschied die neue Zukunftsfraktion ZgRS die Wahl für die Stellvertreter des Bürgermeisters für sich und besetzte die Spitzenposten des 1. Bürgermeister Herrn Jörg Nagel (CDU) und des 2. Bürgermeister Herr Holger Voß (SfuD) ohne auch nur einen Zweifel daran aufkommen zu lassen, wer hier in den kommenden 59 Monaten das Sagen haben wird und der bestimmende sein wird. Im Rahmen der folgenden Abstimmung zur Änderung der Hauptsatzung wurden als Erstes die Rechte des Bürgermeisters drastisch eingeschränkt; er darf nur bis zu den Wertgrenzen von 750 € und wiederkehrenden Verpflichtungen von 250 € pro Monat (vorher 2.500 € und 500 €) entscheiden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500 € (vorher bei 5.000 €).
Am deutlichsten wird die Befugnisbeschränkung des Bürgermeisters zum Ausdruck gebracht, in dem er NICHT MEHR entscheiden darf über die Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24 ff. BauGB und der über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen gem. § 36BauGB. Es ist ihm auch NICHT mehr möglich, über alle Bauanträge innerhalb der bebaubaren Bereiche bis maximal 5 m Zufahrtsbreite im Einvernehmen mit der Verwaltung zu entscheiden.
Die Entscheidung über diese Vorgänge liegt indessen ausschließlich beim Hauptausschuss, der seine Befugnisse bei der Vergabe von Bauaufträgen auf eine Wertgrenze von 500 EUR bis 250.000 € ausgeweitet hat und in dem die neue Zukunftsfraktion ZgRS die absolute Macht erlangte. Sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verwaltung, Nutzung und Sanierung des Schlosses sowie Pflege und Instandsetzung des Schlossparks sind der Gemeindevertretung vorbehalten.
Es ist zu hoffen, dass die neue Zukunftsfraktion ZgRS weiterhin die Zusammenarbeit und das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt, anstatt alle Macht und Entscheidungen an sich zu reißen.
Kommentar-Resümee der Redaktion
„Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“ Helmut Schmidt
Die Wahl wurde zwar verloren, jedoch die absolute Macht wurde gewonnen.
Offenbar setzt die neue Zukunftsfraktion ZgRS aus CDU+SPD und der Wählergruppe SfuD weiterhin auf Konfrontation und massive Einschränkungen, indem sie vor der nächsten Gemeindeversammlung Folgendes vorhat:
– Die offizielle bestehende Raben-Steinfeld-App zu kündigen und stattdessen eine neue angeblich neutrale App „Dorf Funk“ einzurichten, die vom Land MV unterstützt wird.
– Gemäß der neuen Hauptsatzung soll eine neue Arbeitsgruppe (Schloss/Schlosspark) gegründet werden, die folgenden Mitglieder Holger Voss (SfuD), Jörg Nagel (CDU) und Gunter Dehl (CDU) angehören sollen. Die genannten Mitglieder gehören komplett zur neuen Zukunftsfraktion ZgRS.
– Die Ausstattung mit Tablett im Wert bis zu 500 € für alle Gemeindevertreter, um die Unterlagen für ihre Sitzungen über das ALLRIS-System des Amtes Crivitz einzusehen.
– so verlangt die Fraktion ferner Auskunft über:
„Rückmeldung BVVG über Flächenkauf an der Autobahn, Kaufvertrag mit Herrn Bunsen, Investor bei Planet wegen Wohnungsbau, Förderantrag bei Geothermie Projekt, Bauvorhaben bzw. Flächennutzungsplan im U-Dorf bzw. im Oberdorf, Klageverfahren gegenüber dem Landkreis, Rechnung Bauvorhaben Krüger, Haus von Anke im Oberdorf, Nutzungsvereinbarung, Schlüsselberechtigung vom Schloss, Flächentausch Angler/Krüger“! (Anträge @Allris-Sitzungsunterlagen)
Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung. Sie sind weder einzeln in schriftlicher Form eingereicht worden, noch wurden sie begründet, geschweige denn ist die Finanzierung beschrieben worden, mit eventuellen finanziellen Folgen für den Haushalt.
Die Gründung der Zukunftsfraktion ZgRS aus CDU+SPD und der Wählergruppe SfuD könnte bei den Wählern Erstaunen auslösen, da es einen weitergehenden Zusammenschluss (z. B. mehrere Fraktionen miteinander) darstellt und dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften benachteiligt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. 12. 2003 ist es rechtlich unzulässig, dass sich mehrere Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließen und so kleinere Fraktionen bei der Ausschussbesetzung benachteiligt werden.
Es wird sich zeigen, ob das Vertrauen der Bürger in die Mehrheitsfraktion (Zukunftsfraktion-ZgRS) weiterhin ungebrochen ist und welche Darbietungen noch so alles diese Fraktion der Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld in dieser Wahlperiode präsentieren wird.
Der Start ist bereits missglückt.
12.August-2024/P-headli.-cont.-red./410[163(38-22)]/CLA-246/85-2024
Die Bürger in Pinnow haben sich im ersten Wahlgang mit einer deutlichen Mehrheit von 64,2 % dafür entschieden, Herrn Günter Tiroux (offene Liste) zum neuen Bürgermeister zu wählen gegen seine Mitbewerberinnen Frau Karoline Ruth Dorothea Münch (WGP) 23,7 % und Frau Daniela Lemmer-Helms (Aktive) 12,1 %.
Auch bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung in Pinnow haben die Bürger zum ersten Mal einen eindeutigen Sieger und drei deutliche Verlierer gewählt. Die Wählergruppe der offenen Liste erreichte mit 52,5 % die absolute Mehrheit und konnte durch ihre kommunale Tätigkeit und Ziele für die Zukunft den Wähler deutlich in Pinnow überzeugen. Die CDU mit 17,9 %, die Wählergruppe des ehemaligen Bürgermeisters Andreas Zapf (WGP) mit 17,6 % und die Wählergruppe (AKTIVE) mit nur 10,1 % konnten die Bürger nicht überzeugen und verloren deutlich an Prozentpunkten gegenüber der letzten Wahl im Jahr 2019.
Somit konnte die Fraktion *offene Liste Godern und Pinnow* 7 Mandate erzielen und auch der Bürgermeister war aus dieser Fraktion hervorgegangen. Daraufhin schlossen sich also jetzt die drei, die eine Niederlage (CDU, WGP, Aktive) erlitten haben zu einer gemeinsamen Fraktion (5 Mandate) * Bastion für Recht und Demokratie*[BRD) zusammen, die bereits in den vergangenen 10 Jahren auf unterschiedliche Weise kooperiert haben. Sodass jetzt nur noch zwei Fraktionen in der Gemeinde Pinnow gibt: die „Offene Liste Godern und Pinnow“ um den Bürgermeister Tiroux mit 8 Sitzen und die Fraktion „Bastion für Recht und Demokratie“ mit 5 Sitzen, wobei auch 2 auf die CDU entfallen.
Eine sogenannte „Bastion“ ist eigentlich eine letzte Zuflucht oder Rückzugsort, mit einer Verschanzung gegen Feinde ausgerichtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Fraktion *BRD* in der Gemeinde Pinnow in MV das letzte Bollwerk für Recht und Demokratie darstellt. Die vorgestellten Ziele im Internet, ihre Zusammensetzung und Präsenz in der Öffentlichkeit auf der ersten Sitzung in Pinnow in MV lassen erhebliche Zweifel aufkommen. Die eigentlichen Feinde, gegen die man sich schützen möchte, wurden im Internet klar definiert und dienen nicht so richtig der Rettung des Rechts und der Demokratie, sondern dienen eher dazu, Spaltungen und Bollwerke innerhalb einer Gemeinde Pinnow aufzubauen.
„Gerade bei einer Bürgermeisterfraktion, die mit einer starken Mehrheit ausgestattet ist, bedarf es einer organisierten Gruppe, die darauf achtet, dass Recht und Demokratie gewahrt bleiben, so der gewählte Fraktionsvorsitzende Klaus-Michael Glaser (CDU)“. (www.pinnow.orts.app) . Hier wird ein seltsames *Narrativ* verwendet, um den eigentlichen Machtverlust zu verdeutlichen, mit dem man nicht zurechtkommt. Eine äußerst merkwürdige Festlegung und Aussage, die stark an die rechtskonservative Partei der Werteunion von Herrn Maaßen erinnert, deren Anschauungen in Pinnow anscheinend erfolgreich sind.
Nun stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob die Fraktion *offene Liste Godern und Pinnow* welche als sogenannte „Bürgermeisterfraktion“ bezeichnet wird und als Wahlsieger 2024 festgestellt wurde, außerhalb von Recht und Demokratie steht?
Mit welchen Mitteln strebt denn nun die Fraktion der *Bastion* an, ihre Festung bzw. Bollwerk zu verteidigen, beispielsweise etwa durch eine Form von Attacke oder was ist eigentlich ihr Plan?
So gab es bereits in den letzten Wahlperioden in der Stadt Crivitz und in der Gemeinde Plate, Demen, Bülow, Dobin am See, Gneven, Raben Steinfeld sowie Suckow, sogenannte „Bürgermeisterfraktion, die mit einer starken Mehrheit“ ausgestattet waren, aber *Bastionen* sind dort nicht entstanden.
Der Sommerabend war sehr schwül und Gewitter zogen auf Pinnow zu, als die konstituierende Sitzung stattfand. Im Sitzungsraum herrschte eine sehr angenehme Temperatur und eine freundliche, niveauvolle Stimmung, die von vielen Gästen unterstützt wurde. Die anwesenden Mandatsträger verfügten eigentlich über die nötige Kompetenz, um richtig zu argumentieren. Der neue Chef von der Fraktion der [BRD], Herr Klaus Michael Glaser, zeigte sich jedoch bereits bei der ersten Sitzung der Gemeindevertretung recht angriffslustig und schmallippig bei seinen Reden, als es um die Hauptsatzung + Geschäftsordnung sowie um die Postenverteilung ging.
Nach der Vereidigung des Bürgermeisters Günter Tiroux (offene Liste) stand die Wahl des ersten 1. Bürgermeisters an, wobei hier Frank Czerwonka (offene Liste) nominiert wurde. Nachdem der Versammlungsleiter nach weiteren Bewerbern gefragt hatte, wurde dann plötzlich eine Laudatio der Fraktion *Bastion* abgehalten auf den ehemaligen 1. Bürgermeister, Herrn Klaus Michael Glaser. Als erneut die Anfrage gestellt wurde, weitere Kandidaten zu benennen, und ob nun Herr Glaser kandidieren würde, wurde dies nicht bestätigt. Gleichzeitig wurde jedoch von ihm eine geheime Wahl beantragt. Bei den anwesenden Zuschauern und Gästen herrschte ein raues Geräusch und ein Kopfschütteln.
Herr Frank Czerwonka konnte sich mit 9 Stimmen durchsetzen. Die Wahl zum 2. Bürgermeister war weniger spektakulär und anscheinend hatte man sich darüber bereits fraktionsübergreifend geeinigt. Frau Karoline Ruth Dorothea Münch (WGP) wurde hier als zweite Bürgermeisterin gewählt.
In der anschließenden Diskussion um die neue Hauptsatzung stellte die Fraktion der offenen Liste einige Anträge und erläuterte diese, welche nicht immer ein Freunden-Taumel bei der Fraktion *Bastion* auslöste, die mit ihren Anträgen zur Änderung scheiterte. Die Erklärungen und Begründungen der Anträge der Fraktion *Bastion* waren zu kurz gefasst und wurden lediglich verwaltungstechnisch und belehrend, aber nicht plausibel erklärt. Der neue Chef der [BRD], Herr Klaus Michael Glaser, verkündete sofort lautstark „die Gelbe Karte – das ist nicht mit uns abgestimmt“ an die andere Fraktionsseite. Es ist schon erstaunlich, dass eine demokratische Forderung zwar als selbstverständlich betrachtet wird, jedoch in der Vergangenheit nicht immer in der eigenen Rolle als Funktionsträger vermutlich umgesetzt wurde. Im Hinblick auf die einzelnen Ausschüsse verliefen einige Vorabgespräche äußerst zügig, sodass die meisten Positionen sofort besetzt werden konnten und hier zeigte sich eine gewisse Kooperation.
Es ist zu hoffen, dass die Fraktion der *Bastion* weiterhin die Zusammenarbeit und das Gemeinwohl im Vordergrund sieht, anstatt die Attacke!
Kommentar/Resümee – der Redaktion
Gute Dinge brauchen Ihre Zeit!
Es ist erstaunlich, dass die Mehrheitsfraktion mit ihrem Motto: „Informieren, Diskutieren, GEMEINSAM GESTALTEN“ bereits mit der Änderung der Hauptsatzung + Geschäftsordnung wesentliche Grundlagen geschaffen hat, um Ihre Ziele zu verwirklichen. So wurde ein Medienbeauftragter gewählt, der für sämtliche Medien (Pinnow-App+ Internetseite) zuständig ist. Überdies ist er eine Art *Pressesprecher* für alle öffentlichen Mitteilungen, an denen alle Gemeindevertreter teilnehmen und ihre Kontrolle ausüben können. Anders als in der Stadt Crivitz, wo die Bürgermeisterin die Medieninhalte (Facebook, Internetseite, Printmedien) bearbeitet und Pressestatements abgibt, auf deren Inhalt niemand Einfluss und Kontrolle hat.
Bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister + Stellvertreter hat die Gemeinde Pinnow sich nicht an die neue Entschädigungsverordnung gehalten, sondern ist unter dem Höchstbetrag geblieben und wollte somit ein Signal setzen. Auch soll der Zukunftsausschuss Pinnow 2050 neu ausgerichtet werden, um mehr Bürgerbeteiligung bei Projektentwicklungen für einen Bürgersolarpark oder ein energetisches Dorf zu ermöglichen.
Der Verlust des Postens des 1. Bürgermeisteramtes in Pinnow war für Herrn Klaus-Michael Glaser eine schmerzhafte Enttäuschung, die man während der Sitzung sehr deutlich spüren konnte. Nach einer derart langen Zeit ist es notwendig, sich mit einem Machtverlust einfach auseinanderzusetzen, auch wenn man es nicht gewohnt ist, als CDU-Führungskraft im Kreis LUP nun in der eigenen Gemeinde als Minderheit zu agieren. Es scheint, als ob er unbedingt erneut in den Amtsausschuss des Amtes Crivitz möchte, um wenigstens dort seine Positionen verteidigen zu können.
Folglich hat sich in der Gemeinde Pinnow gleich zum Anfang einiges getan.
Es wird sich zeigen, ob das Vertrauen in die Mehrheitsfraktion der offenen Liste (Wählergruppe) weiterhin ungebrochen ist und welche Darbietungen die Fraktion der „Bastion für Recht und Demokratie“ noch so alles abliefern wird in dieser Wahlperiode.
09.August -2024/P-headli.-cont.-red./409[163(38-22)]/CLA-245/84-2024
Wo sollte man hingehen, wenn sich die Blase wieder meldet und ein Klo nötig ist?
Die Region um den Tourismusort Crivitz und Crivitz möchte unbedingt Touristen anlocken. Mit immer mehr Radwegen, Rastplätzen am Ortseingang, Badestellen und einem neuen Marktplatz mit Events, der zum Einkaufen animieren soll. Was passiert, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Inkontinenz unterwegs sind? Doch an welchem Ort befindet sich nun die nächste rettende öffentliche Toilette?
Eine öffentliche Toilette befindet sich in Crivitz direkt neben dem Bürgerhaus. Es ist die Einzige in der Stadt Crivitz und den Ortsteilen sowie im Umkreis von ca. 10 km. Das öffentliche Klo ist nicht nur für Frauen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sondern auch für Männer.
Abgesehen von dem Fäkalgeruch und der schlichten Ausstattung, die an das vergangene Jahrhundert erinnert, ist es jedoch erfreulich, dass genügend Papier zu finden ist. Wer jedoch am Wochenende oder nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder bei Urlaub des Bürgerhauses unterwegs ist, hat ein großes Problem, da es verschlossen ist und bleibt. Es existiert kein Hinweis darauf, dass diese Toilette dann geschlossen ist; ebenso sind die Öffnungszeiten nicht bekannt. Hinweisschilder in der Stadt sind ebenfalls Mangelware, wenn sie überhaupt vorhanden sind. Es scheint jedoch eine wöchentliche Reinigung zu geben!
Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Versorgung mit öffentlichen WCs unzureichend. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Vielmehr sollte das Thema öffentliches Klo in die Diskussionen der Stadtvertreter aufgenommen werden, anstatt sich permanent nur seit Jahren im Kulturausschuss mit Kinderspielplätzen zu befassen und im Umweltausschuss Flyer für Wanderwege drucken zu lassen. Die demografische Entwicklung ist auch in einem regionalen Grundzentrum wie der Stadt Crivitz zu spüren und die Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben in Crivitz kaum Möglichkeiten, ein öffentliches Klo aufzusuchen, besonders nach 16:00 Uhr an den Werktagen und am Wochenende. Wo soll man hingehen oder bei einem Event auf dem Marktplatz?
Acht Monate lang versuchte der Senioren- und Behindertenbeirat (SBB) im Kultur- und Bauausschuss darauf hinzuweisen, dass es auf der einzigen öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz kein Licht gibt. Das Problem konnte erst kurz vor den bevorstehenden Wahlen im Juni 2024 gelöst werden.
Es fehlt ganz einfach bei unserer Stadtspitze angefangen und auch bei den Mandatsträgern schlichtweg die Erkenntnis, dass öffentliche Toiletten ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Stadt sind. Besonders wenn man sich mit dem Titel*Tourismusort* schmückt, aber dafür kein Konzept hat.
Es ist ratsam, über die Errichtung weiterer öffentlicher WCs nachzudenken oder die im Bürgerhaus selbst existierenden WCs als öffentliche Toilette zu deklarieren. Ebenso könnten Partnerschaften mit dem Krankenhaus, dem Kaufhaus oder der Gastronomie in der Lage sein, kostenfreie Toiletten zur Verfügung zu stellen, wobei die Stadt Crivitz im Gegenzug sich an den Kosten beteiligt.
Seit 10 Jahren stellt Crivitz Millionen Euro für Projekte in der Infrastruktur zur Verfügung. Jedoch ist für ein Konzept für *öffentliche Klo’s* oder eine Sanierung der einzigen öffentlichen Toilette auf einen entsprechen Standard in der Ausstattung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität plötzlich kein Geld mehr verfügbar.
Crivitz erhält jährlich 343.054,05 € an Zuweisungen zur Infrastruktur für 4770 Einwohner und erhält jährlich noch dazu etwa 70.887,21 € als zentraler Ort für die Einwohnerzahl 8675 des Nahbereichs. Also, das Geld ist da, oder?
Kommentar/Resümee – der Redaktion
„Wir standen schon vor der Toilette und haben uns doch noch in die Hose gemacht.“ Ronald Maul
So wie es der Rostocker Mittelfeldspieler Ronald Maul beschreibt und sich fühlte im Jahre 2002 nach der 3:4-Niederlage von Rostock bei Werder Bremen angesichts des unbefriedigenden Spielverlaufs, könnte es jedermann tatsächlich ergehen in der Stadt Crivitz. Sofern man nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder am Wochenende in Crivitz ein öffentliches stilles Örtchen sucht.
Die Aktion „Nette Toilette“ wurde bereits in über 300 Kommunen seit 2002 etabliert. Um die städtischen Ausgaben zu reduzieren und mehr Dienstleistungen für Bürger und Touristen anzubieten. Die gastronomischen Betriebe im Zentrum von Städten stellen ihre Toiletten zu ihren Öffnungszeiten kostenlos und ohne Verzehrpflicht der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung. Die Firmen, die an diesem Projekt teilnehmen, bekommen von den Städten einen Aufkleber. Mit diesem Aufkleber machen sie darauf aufmerksam. Die Städte beteiligen sich dann im Gegenzug an den Kosten der Betriebe dafür. Dieses Projekt bzw. Idee wäre zumindest eine Übergangslösung, um den Tourismusort Crivitz und die Innenstadt attraktiver zu machen, auch wenn ein Event nach 16:00 Uhr stattfindet oder der Einkauf im Kaufhaus etwas länger dauert.
Die Stadt Crivitz gibt in diesem Jahr ca. 68.700 € für Repräsentationen aus (allein die Bürgermeisterin Frau Britta – Brusch Gamm verbraucht davon ca. 10.000 €) sowie ca. 3.300 € für den Tourismus (wofür auch immer) und ca. 100.000 € verbrauchen die politischen Gremien (allein die Sitzungsgelder betragen ca. 35.000 €), aber für die Sanierung der öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz ist seit Jahren kein Geld mehr vorhanden!
07. August -2024/P-headli.-cont.-red./408[163(38-22)]/CLA-244/83-2024
Die Begrüßung war freundlich und die Atmosphäre vermittelte den Eindruck, dass niemand etwas verbergen wollte.
Nach der Ernennung von Heinrich-Hermann Behr zum Bürgermeister machte er in seinem kurzen Statement zum Amtsantritt deutlich, wo seine Schwerpunkte lagen. Er betonte unter anderem, er wolle ein Bürgermeister für alle Ortsteile von Tramm, Göhren, Bahlenhüschen und Settin sein. Was auch immer er damit besonders betonen wollte, bleibt offen. Vielleicht hat es mit der Vergangenheit zu tun.
Die Wähler in Tramm haben sich für die folgenden Fraktionen, CDU mit 13,4 %, DIE LINKE mit 8,7 %, die Wählergruppen der FWT 25,0 %, die UWG mit 22,0 % und die „Alle Gemeinsam“ 30,9 % entschieden. Auch in der Gemeinde Tramm sind die parteilosen Wählergruppen deutlich stärker vertreten als die etablierten Parteien. Nachdem sich alle Fraktionen und Wählergruppen auf die konstituierende Versammlung vorbereitet und gemeinsame Gespräche geführt hatten, fand die Wahl zum ersten und zweiten Bürgermeister sogar offen statt. So ist nicht verwunderlich, dass Herr Maik Schomann von der Wählergruppe der UWG zum 1. Bürgermeister und Frau Britta Eggert von der Wählergruppe „Alle Gemeinsam“ zur zweiten Bürgermeisterin gewählt wurde.
Doch bei der Verabschiedung der neuen Hauptsatzung kam es zu Diskussionen über die Änderungen.
In der Gemeinde Tramm sollen keine beratenden Ausschüsse mehr gebildet werden. Es soll nur noch einen nicht öffentlichen, beschließenden Hauptausschuss und eine Sitzung der Gemeindevertretung geben. Selbst die Rechnungsprüfung übergibt man an das Amt Crivitz. Auch alle Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben), Stellungnahmen zu Bauvorhaben nach § 69 LBauO M-V und alle Anträge auf Zufahrten bis zur Breite von 5 m entscheidet nun allein der Bürgermeister allein im Einvernehmen mit der Verwaltung des Amtes Crivitz. Lediglich auf der Gemeindeversammlung informiert der Bürgermeister über die Entscheidungen, die er getroffen hat, oder gemeinsam mit dem Amt Crivitz.
Auch auf der letzten verbliebenen öffentlichen Sitzung in der Gemeinde Tramm (Gemeindevertretersitzung) ist es den Einwohnern nicht gestattet, in der Einwohnerfragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge) bei wichtigen Themen zu aktuellen Tagesordnungspunkten zu sprechen oder Vorschläge zu unterbreiten und Anfragen zustellen. Stattdessen müssen sie im Durchschnitt 2 Monate auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung warten, um ihre Anliegen vorzutragen, sofern das Thema nicht mehr auf der Tagesordnung steht.
Das ist wirklich überwältigend und eigentlich wenig geeignet, um eine Bürgernähe und Bürgerbeteiligung zu fördern? Ob das alles im Interesse des Wählers ist und ob es dem Gemeinwohl dient, bleibt abzuwarten.
Alle diese Maßnahmen wurden begründet durch die Tatsache, dass man vorher noch einen beratenden Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau/Verkehr und Sicherheit hatte, der manchmal Fristen nicht einhalten konnte gegenüber dem Amt Crivitz und zu wenig Bauanträge gestellt wurden. Es wurde dargelegt, dass dieses sich alles in der letzten Wahlperiode nicht bewährt hat und deshalb soll nun der Bürgermeister oder der nicht öffentliche Hauptausschuss über vieles entscheiden.
Eine äußerst fragwürdige und unverständliche Begründung!
In der anschließenden Abstimmung wurde über die Hauptsatzung abgestimmt und mehrheitlich wurden die Änderungen beschlossen. Die darauffolgende Besetzung des Hauptausschusses und anderer Gremien wurde wiederum sehr einvernehmlich vorgenommen. Zum Schluss des Abends gab es noch ein gemeinsames Foto mit den angereisten Gästen des Amtes (Amtsvorsteherin Iris Brincker, Fachbereichsleiterin – Zentrale Dienste-Frau Iris Lenk und Sachbearbeiter – Tiefbau / Beiträge / Grün-Herr Matthias Beresowski)
Kommentar-Resümee/-die Redaktion
„Demokratie braucht Bürgerbeteiligung, Meinungsaustausch und transparente Entscheidungen. Sie sind das beste Mittel gegen Politikmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit.“ Wolfgang Schäuble!
Es ist fraglich, ob eine Zentralisierung der Entscheidungen bei nahezu allen Bauanträgen und Plänen in einer Hand oder in den nicht öffentlichen Hauptausschuss erfolgen zu einem wesentlichen Fortschritt führt in der heutigen Zeit. Damit entledigen sich die Mandatsträger der Verantwortung, ihre Entscheidungen den Bürgern zu erklären oder sie mehr einzubeziehen.
Gerade in Zeiten der Wärmeplanung und des Klimaschutzes sind umfangreiche Bürgerbeteiligungen und Diskussionen mit den Einwohnern notwendig. Es bleibt unverständlich, warum der Bauausschuss, der für Sicherheit und Gemeindeentwicklung sowie Umwelt und Verkehr zuständig war, nun abgeschafft wurde, weil die Bürger bei diesem Thema deutlich mehr in der Zukunft hätten einbezogen werden können.
Es ist sicherlich nicht ohne Grund, dass sich Bürger in der Vergangenheit an die Sitzung des Landkreises LUP aus Tramm gewandt haben, um dort ihr Anliegen vorzutragen und sich Gehör zu verschaffen. Das wird in der Zukunft wahrscheinlich noch mehr geschehen.
Politik muss erklärt werden, deshalb ist die Diskussion mit den Bürgern über komplexe und komplizierte Themen in der heutigen Zeit von großer Bedeutung, insbesondere wenn die Einwohner nicht auf öffentlichen Sitzungen zu den aktuellen Tagesordnungspunkten bei Themen sprechen dürfen. Gerade in kleinen Gemeinden ist die Bürgerbeteiligung wichtig. Es ist nicht sinnvoll, die Diskussionen mit Einwohnern zu beschränken, indem man die Anzahl der beratenden Ausschüsse reduziert und sich stattdessen mehr auf die kommunalpolitischen und verwaltungsrechtlichen Aspekte fokussiert.
Politikverdrossenheit und Demokratieverdrossenheit können die Folge sein!
05.August -2024/P-headli.-cont.-red./407[163(38-22)]/CLA-243/82-2024
Wurde von Anfang an falsch kalkuliert oder gerechnet? Oder gibt es noch weitere zusätzliche Features, die nachträglich hinzugefügt wurden, um einen gehobenen Standard zu gewährleisten? Wurde das Leistungsverzeichnis für die Erstellung der Leistungen erweitert? Gab es mehrere Entwurfsplanungen?
Egal, gleichwohl, der Steuerzahler und die nachfolgenden Generationen in Crivitz werden es zwangsläufig bezahlen müssen! Die Sportstättenförderung ermöglicht für dieses Projekt eine Förderung in Höhe von bis zu max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beantragen.
Im Oktober 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Sanierung/Modernisierung der Sportanlage an der Grundschule „Fritz-Reuter“ durchzuführen, u. a. eine Sprintgerade, Rundlaufbahn, Weitsprunganlage und eine Multifunktionsfläche. Damals wurden die Bruttobaukosten geschätzt auf etwa 260.000 €. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Modernisierung des Schulsportplatzes der Grundschule erfolgte unmittelbar im März 2022 an das Büro Tiefbauprojekt Schwerin, mit einem Bruttoauftragswert von 41.110,31 €. Das Programm der Sportstättenförderung läuft am 30.10.2025 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Vorhaben fertiggestellt und komplett abgerechnet sein.
Kurioserweise wurde in den vergangenen 24 Monaten in keinem Gremium des Stadtparlaments über dieses Thema diskutiert, geschweige denn, dass jemand die Ursache für den rasanten Preisanstieg ermittelte und erklärt hat. Unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss im Oktober 2021 (öffentliche Beratung in der Stadtvertretung) wurde das Thema ausschließlich im Hauptausschuss (nicht-öffentlich-BV 521/22) im April 2022 beraten und sofort die Vergabe der Planungsleistungen veranlasst.
Es erfolgte zunächst die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) mit der Option der Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9. So wurde im Hauptausschuss damals festgelegt, dass eine erneute Beschlussfassung nicht erforderlich sei. Im September 2022 fand lediglich eine kurze Abstimmung über den Bauantrag im Bauausschuss statt, mit einer Entwurfsplanung oder Genehmigungsplanung, die noch einen Fußballplatz und Kleinspielfeld vorsahen. Das alles wurde nicht alles klar beschrieben, bevor das Vorhaben gänzlich von der Oberfläche verschwand.
Erst wieder im Februar 2023 tauchte das Thema wieder in abgeänderter Form zum Haushaltsplan auf, allerdings mit 63.200 € Ausgaben (gab es weitere Entwürfe?) und neuen Gesamtkosten ca. 429.000 € laut letztem Leistungsverzeichnis. Unmittelbar danach verschwand das gesamte Vorhaben wieder von der Bildfläche bis kurz vor der Kommunalwahl im März 2024. Da tauchte es wieder auf, nur in abgewandelter Form im Haushaltsplan 2024, nun beliefen sich die Gesamtkosten laut aktuellem Leistungsverzeichnis plötzlich schon auf ca. 500.000 €. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bereits 240.000 € ausgegeben und weitere 332.853 € geplant, sodass die Gesamtplanung der Baukosten jetzt schon 572.853 € betägt.
Die Folgekosten wurden bisher nicht in den Blick genommen, denn sie betragen jährlich mindestens ca. 25.000 € Abschreibungen (welche erwirtschaftet werden müssen) sowie die zurzeit noch gültigen Personalkosten für den Sportstättenwart (Sportplatz Grundschule) von etwa 6.000 €. Hinzukommen dürften noch etwa 4.000 € für Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen (laufende Unterhaltung).
Nur zum Vergleich: Die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für den:
– den Ausweichsportplatz (Neubau) etwa 45.000 €,
– den Sportplatz Geschwister-Scholl-Platz ca. 30.000 €,
– Sportplatz Regionale Schule (Neustadt) etwa 27.000 €,
– Sportplatz der Grundschule (Altstadt) ca. 35.000 € (nach der Fertigstellung).
Und die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für die:
– die Turnhalle Geschwister-Scholl-Platz etwa 53.000 €,
– die Turnhalle Regionale Schule (Neustadt) ca. 94.000 €,
– die Turnhalle Grundschule Crivitz etwa 36.000 €.
Für diese Sportstätten werden vermutlich wieder ab nächstes Jahr Gesamteinnahmen durch Nutzungsgebühren und Zuwendungen von etwa 140.000 € zur Verfügung stehen, aber dann sicherlich jährliche Gesamtaufwendungen von etwa 320.000 €. Es zeichnet sich bereits jetzt ein jährliches Defizit von etwa -180.000 € ab.
Unabhängig von den Kosten und der Tatsache, dass die Sportstätten sicherlich ihre Notwendigkeit und Bedeutung und ihre Erhaltung haben, sollte man den Bürgern die Pläne und Kostensteigerungen erläutern und benennen, um sie in Diskussionen einzubeziehen und mittragen zu lassen.
Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?
Kommentar/Resümee der Redaktion
„Bürgerbeteiligung kann teuer sein. Keine Bürgerbeteiligung kann teuer werden.“ (Andreas Paust Vorsitzender des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung)
Nur ein Beispiel zum Vergleich:
Die Gesamtkosten für den Ausweichsportplatzes (Neubau) 2015 beliefen sich auf ca. 837.000 € und die Summe der Fördermittel für dieses Projekt betrug lediglich 365.000 € (eine Förderung von ca. 40 %). Also betrug der Eigenanteil der Stadt Crivitz ( des Steuerzahlers) etwa 470.000 €.
Die gesamten Aufwendungen seit 2014 (Herstellung + Folgekosten) betragen etwa 1.290.000€ und dem stehen gegenüber aber nur Einnahmen von (Eigenanteil+ Nutzungsgebühren+ Zuwendungen) etwa 1.032.258€.
Die jährlichen Folgekosten betragen von 2014 bis 2024:
–Aufwendungen (Abschreibungen/Personalkosten/laufende Unterhaltung +GWG) = ca. 453.000 €
–Einnahmen (Nutzungsgebühren/Zuwendungen/Anlagen Umbuchungen) = ca. 196.000 € (davon reine Nutzungsgebühren ca. 10.000€)
Seit 10 Jahren trägt die Stadt Crivitz (also der Steuerzahler) die jährliche Differenz zu dieser Sportstätte in Höhe von ca. -25.800 €, wobei die Einnahmen insgesamt seit 2014 fast unverändert geblieben sind.
Das Thema der Einnahmen (Nutzungsgebühren) für den Ausweichsportplatz wird seit 10 Jahren unter den Tisch gekehrt, weil es politisch zu brisant sein könnte für die Parteien und Wählergruppen und Auswirkungen auf die nächste Wahl haben kann. Dies ist nur ein Beispiel für eine Sportstätte von sieben in der Stadt Crivitz und einer der Gründe, warum die Stadt Crivitz mit einer der höchsten Steuersätze seit 10 Jahren im Amtsbereich Crivitz hat!
Es ist erstaunlich, dass nicht einmal die vollständige Genehmigungsplanung, genauer gesagt das aktuelle Leistungsverzeichnis (Sportplatz Grundschule) in einem Gremium der Stadt Crivitz öffentlich besprochen wurde, sondern nur die Kostenerhöhungen. Dies gilt auch für die im Jahr 2024 beschlossenen Steuererhöhungen (Grund+ Gewerbesteuer) und die folgenden Erhöhungen, denn die nächste Generation wird dafür bezahlen müssen.
Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?
02.August -2024/P-headli.-cont.-red./406[163(38-22)]/CLA-242/81-2024
Von den Wählern wurde Alexander Gamm und seiner Partei die LINKE sowie dem Bürgerbündnis BFC abgestraft, doch nun ist er auferstanden, mithilfe der Wählergruppe der CWG, in der auch seine Ehefrau ist!
Ist der neue Bauausschuss wie der alte vor der Wahl? Raten Sie einmal, wer vermutlich Vorsitzender des Bauausschusses in Crivitz werden soll, bei vier CWG-Stimmen und drei anderen im Bauausschuss? Das ist eigentlich mathematisch ganz klar ersichtlich. Herr Alexander Gamm (Ehemann von Frau Brusch-Gamm und auf Facebook unter *Paul Hermann* unterwegs und Unterstützer der Partei des BSW)wird sich wahrscheinlich als Vorsitzender etablieren, da die CWG – Anhänger als politisch sehr linientreu gelten und ihn sicherlich wieder wählen werden. Was auch immer kommen mag! Gemäß dem Motto: *immer die Augen zu und durch*! Aber „Wen interessiert das“ schon, schließlich geht es primär nur um den Erhalt und die Ausübung einzelner Machtpositionen und Posten!
Wahrscheinlich war er auch bei seinen Genossen in der Partei DIE LINKE in Ungnade gefallen, die einerseits nicht mehr für die Wahl 2024 in Crivitz kandidierten und andererseits ihn auch nicht mehr zur Wahl aufstellen wollten. Es ist anzunehmen, dass es zu einer Vielzahl von Ereignissen innerhalb der Partei gekommen ist. Vermutlich erinnerte man sich noch an das legendäre Spektakel im Vorwahlkampf mit seinem Brandbrief vom Dez. 2018 (Vorwahlkampf), wo er seine Genossen mächtig unter Druck setzte. Im Juni 2024 präsentierte er sich jedoch zwar weiterhin im roten Gewand, aber auf Fotos als Mitglied *des Bündnisses für Crivitz* und kandidierte erneut für die Stadtvertretung. Allein der ehemalige Kollege Hans-Jürgen Heine und Gründer des *Bündnisses für Crivitz* hat ihm bei seiner Kandidatur für die Stadtvertretung 2024 geholfen.
Aufgrund seiner frühzeitigen und parallelen Teilnahme an zahlreichen Unterstützertreffen der Partei des BSW war er jedoch weiterhin bestrebt, eine eigene Ortsgruppe des BSW in Crivitz zu gründen, um irgendwie eigenständig an der Wahl 2024 teilzunehmen. Es war sogar vorgesehen, dass er der Spitzenkandidat der Ortsgruppe des BSW in Crivitz wird, wie es aus gut informierten Unterstützerkreisen berichtet wurde. Jedoch blieb ihm eine Mitgliedschaft in der Partei des *BSW* bis zur Wahl verwehrt und nur Mitglieder dürfen kandidieren! Die BSW-Partei trifft eine äußerst mysteriöse Mitgliederauswahl, die einerseits verständlich ist, andererseits jedoch streng geheim bleibt. „Die BSW-Partei achtet peinlich genau darauf, Schwärmer, Glücksritter, Irrlichternde und AfD-U-Boote zu vermeiden.“ Herr Christian Grimm hat dies in seinem Artikel verständlich beschrieben. Sie nimmt stets eine Distanz zu skandalträchtigen Personen ein, die ihren eigenen Ruf beeinträchtigen könnten.
Nun kam die Wahl im Juni 2024 und der Souverän hat gewählt und entschieden. Der Ausgang der Wahl war für Herrn Alexander Gamm anders als erwartet. Er hatte wohl die Stimmung der Wähler gänzlich falsch eingeschätzt und konnte auch mit seiner eigenen Persönlichkeit beim Wähler nicht überzeugen. Es war ein schreckliches Desaster für Herrn Alexander Gamm, der lediglich 67 Wählerstimmen von den 7978 gültigen Stimmen erhielt und auf Rang 33 von den insgesamt 49 Kandidaten landete. Sicherlich war er schon zu sehr vom verwaltungstechnischen System vereinnahmt worden und aktiv in dem politischen Überbau tätig, ohne ständig den Kontext mit den Bürgern zu suchen. Und so war wohl der Traum von Ämtern und Macht ausgeträumt, er erreichte keine direkte Wahl in die Stadtvertretung.
Auch aus der Position eines *Nachrückers – Stadtvertreter* im eigenen Bündnis für Crivitz sind die Kandidaten noch zu zahlreich. Zudem gibt es einen Widerstand innerhalb des Bürgerbündnisses (BfC) Crivitz gegen die *Benennung als sachkundiger Einwohner* für Herrn Alexander Gamm in einem Ausschuss der Stadt Crivitz sodass die Benennung nicht wirklich gelang. Es ist offensichtlich, dass andere Mitglieder des Bündnisses als sachkundige Einwohner benannt wurden, was das Drama bestätigt. Angeblich soll Herr Gamm schon aus dem Bündnis ausgetreten sein, wie es aus Mitgliederkreisen heißt. Bei der Partei des BSW geht es mit seiner Mitgliedschaft ebenfalls nicht so richtig voran, wie aus Unterstützerkreisen bekannt wurde.
Eine verfahrene Lage, jedoch nahte die Rettung von der Wählergruppe der CWG aus der auch seine Ehefrau (Frau Britta Brusch-Gamm) kandidierte und bereits Bürgermeisterin wurde. Die CWG hat Herrn Alexander Gamm kurzerhand als sachkundigen Einwohner in den Bauausschuss einfach benannt und somit wird er auch bald wieder auf seinen alten Posten präsent sein. Man kennt sich untereinander hervorragend, deshalb spielt das Wahlergebnis nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es ist offensichtlich, dass er erneut die Leitung des Bauausschusses übernimmt, um anschließend an den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung teilzunehmen und um somit ein Rede- und Antragsrecht zu erhalten.
Dann ist es endlich wieder möglich, seinen geistigen Szenejargon, den man seit Jahren kennt, wieder zu hören, der bereits zu einigen Strafanzeigen von Bürgern geführt hat.
Kommentar/Resümee der Redaktion
„Wer wirklich demokratisch denkt, muß Achtung vor dem anderen, vor dessen ehrlichen Wollen und Streben haben.“ Konrad Adenauer.
Was ist das für ein Schauspiel und eine Parade, die man hier in Crivitzer Stadtparlament beobachten kann? Politikinteressierte so wie Herr Alexander Gamm ohne Anschluss leben ihre hochflexiblen Meinungen beim intensiven *Parteihopping* aus. Einige verirren sich dabei jedoch gänzlich. Es ist wichtig, die Art und Weise zu analysieren, wie Herr Alexander Gamm als Bauausschuss-Chef in der Vergangenheit mit den Bürgern umgegangen ist, die eine andere Meinung zu bestimmten Themen hatten.
In der Vergangenheit wurde kein Raum für den Bürger oder Dialog geschaffen; so wollte Herr Alexander Gamm den Bürger anleiten, dirigieren und maßregeln, aber sich nicht in die vorher festgelegten Regeln und Richtlinien hineinreden lassen. Bis jetzt ist kein Dialog zustande gekommen, geschweige denn, dass Bürger mit anderen Meinungen sprechen dürften; sie wurden allenfalls als dumme Zuhörerschaft in Versammlungen dargestellt. Das wurde noch einmal durch das Wahlergebnis im Juni 2024 deutlich. Der Wähler hatte Herr Alexander Gamm wegen schlechter Leistungen mit nur 67 Stimmen abgewählt. Aber, einige Protagonisten sind einfach nicht in der Lage, loszulassen.
Ihr gesamtes Engagement wird aufgewendet, um Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu beschaffen. Natürlich geht es wieder einmal nur um Posten, Geld und Aufträge. Es ist bedauerlich, dass der Wähler, der auch Schlechtleistungen abgestraft hat, erneut betrogen wird, indem die gleichen Personen erneut wieder an Schlüsselpositionen der Macht sitzen wie zuvor.
Hätte der Wähler vorab davon Kenntnis benommen, wäre die Wahl sicherlich anders verlaufen. Die Ausübung von Machtbefugnissen in Wahlämtern ist von einer gewissen Endlichkeit gekennzeichnet, was die Bürger bei den kommenden Wahlen erfreuen wird.
Nach der Wahl ist vor der Wahl!