Die Schönfärberei im Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsamts Crivitz ist eine Form der Ehrenrettung!

28.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./348[163(38-22)]/CLA-185/23-2024

Es ist schon erstaunlich, was die Amtsvorsteherin (Frau Iris Brincker) und ihr Fachbereichsleiter vom Rechnungsprüfungsamt (Herr Michael Rachau) im Jahresabschlussbericht 2023 und Ausblick 2024 an Aussagen so vorlegen. Außer versteckte Hinweise und Andeutungen und eine korrekturbedürftige Erfüllungstabelle mit Hinweis auf eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für das Rechnungsprüfungsamt waren wenig aussagekräftige Inhalte zu lesen.

Erst im Dezember 2023 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (Herr Hans-Joachim Merthen) mitgeteilt, dass er ab dem Jahr 2024 nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen wird. Seit 2019 gibt es nur eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die vom 14. 11. 2023 datiert ist. Alle anderen Sitzungen, genauer gesagt deren Tagesordnungen, sind im Internet – Nirvana – verschwunden oder werden streng geheim gehalten. In der Informationspolitik des Amtes Crivitz stellt diese Vorgehensweise keine Neuheit dar.

Der Rechenschaftsbericht weist lediglich darauf hin, dass nach der Wahl im Juni 2024 eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung der örtlichen Prüfung erfolgen könnte, dass lässt sich jedoch nicht beurteilen. Dies bedeutet, dass es keine genauen Informationen gibt und es wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse kommen wird. In diesen versteckten Hinweisen findet man kaum einen Plan oder eine Strategie, das vermisst man bei dieser Vorgehensweise wirklich.

Den Kommunen (17 Mitgliedsgemeinden, das Amt Crivitz + der Schulverband Sukow = 19 Jahresabschlüsse) im Amtsbereich Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen von 2019 – 2022 für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamts geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen.

Der Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamts Crivitz weist wesentliche Fehler in der Darstellung auf. Einige geprüfte Jahresabschlüsse der Kommunen existieren bis jetzt nicht und wurden falsch dargestellt.

Auszug aus dem öffentlichen Rechensachftsbericht- wurde bearbeitet.

Die obere Abbildung wird aufgezeigt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss angeblich Prüfungen vorgenommen hat, die nicht existieren.Die Haushaltspläne 2024 der Kommunen (in Grün bei den Fragezeichen) zeigen, dass sie diese Jahresabschlüsse nicht besitzen. Auch im ALLRIS – System sind die Jahresabschlüsse in der Darstellung (in Grün bei den Fragezeichen) nicht zu finden!

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Sitzungen am 06.03.2023; 04.07.2023; 03.09.2023 und eine Sondersitzung am 14.11.2023 durch, in denen man die tatsächlichen geprüften Jahresabschlüsse nachlesen kann.

Die Abbildung veranschaulicht, wie sich die erfüllten Prozentzahlen unterscheiden und ein anderes Bild der Aufgabenerfüllung ergibt. Demzufolge fehlen 30 Jahresabschlüsse zum 01.01.2024. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“.Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“.

Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung traten mittlerweile außer Kraft. Der Gesetzgeber hat keine weiteren Fristverlängerungen für die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gewährt. Demzufolge müssen laut Gesetz seit dem 31.12.2023, die Jahresabschlüsse auch vom Jahr 2021 und 2022 festgestellt worden sein!

Trotzdem sieht der Landesrechnungshof die rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse mit Sorge. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse auch mit rechtsaufsichtlichen Mitteln hinzuwirken. Anderenfalls sind fundierte Aussagen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen nicht möglich.“ Teil 2- Kommunalfinanzbericht- 15.12.2023- Landesrechnungshof MV

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Die Abbildung zeigt die aktuellen Fehlbestände der Jahresabschlüsse – zum Stand am 28.02.2024 im  Amtsbereich Crivitz

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Die Aussagekraft der Finanzplanung bis 2027 in den Haushaltsplänen der Kommunen von 2024 ist schwer zu beurteilen. In einigen Kommunen des Amtes Crivitz muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung 2024 ohne Bedenken übernehmen können.

Auch die Aussage im Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz „Denkbar ist auch eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt“ wurde bereits öffentlich diskutiert. Die Verwaltung des Amtes Crivitz sollte noch vor den Wahlen hierzu Rechenschaft ablegen und die Folgekosten detailliert darstellen. Es ist von Bedeutung, die Bedingungen und Kosten der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem jetzigen Partner (Amt Hagenow – Land) vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG darzustellen und nicht nur angedeutet werden.  

Zusammenfassend ist festzustellen: Es ist zu erwarten, dass Bürgerbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landkreis LUP im Jahres 2024 eingehen werden, da diese Handhabungen insgesamt eindeutig Verstöße darstellen.

Kommentar/Resümee

Trotz unserer schlechten Leistungen sind wir dennoch besser als die anderen.

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Es ist und bleibt ein Gesetzesverstoß, wenn die Jahresabschlüsse für 2019 bis 2022 bisher nicht seit dem 31.12.2023 vorliegen! Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen.

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl im Juni 2024?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Liquiditätsvergleich im Amtsbereich Crivitz! Die Stadt Crivitz befindet sich in einem Tal der Hoffnung!

26.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./347[163(38-22)]/CLA-184/22-2024

Es gibt keine einfachen Lösungen, um mit Haushaltsmitteln umzugehen. 

Als liquide (flüssige) Mittel, Zahlungsmittel oder Finanzmittel wird alles verstanden, was zur Finanzierung dient. Dies sind z. B. Bargeldbestände, Guthaben auf Girokonten, Schecks oder Wechsel.

Liquidität heißt – Können wir uns das leisten? Rentabilität bedeutet – Lohnt sich das? Jeder Mensch ist sich bewusst, dass ein 1 € nur einmal ausgegeben werden kann. Dieser Euro muss irgendwoher kommen, um ausgegeben zu werden. Dies scheint oft nicht klar zu sein, sobald Rathäuser betreten werden. Es scheint, dass Wähler und Wahlbewerber dies rasch vergessen, sobald es um das Geld der Steuerzahler geht.

Auch in Crivitz ist dies der Fall. Die Investitionsquote der Stadt Crivitz liegt seit sieben Jahren bei 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären (fixen Kosten) Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftung und geringwertige Wirtschaftsgüter) exorbitant angestiegen. Dies führt zu einer erheblichen Belastung des Finanzhaushalts und verringert die Liquidität und erhöht die Schulden. Durch die Investitionsprojekte von 2018 bis 2025, die sich jährlich auf 17 bis 25 Projekte belaufen, wird auch der Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 sichtbar in die Knie gezungen.

Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um bewusstes wirtschaftliches Handeln, das weit über die eigenen Verhältnisse hinausgeht. Die nachfolgenden Abgeordneten werden ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Gestaltungsmöglichkeiten haben, wenn es um eine weite Gestaltung oder die nächsten Jahre geht.

Worin unterscheiden sich die Gemeinden in Sukow und Plate von den anderen Gemeinden?

Die Sache ist ganz einfach. Die Gemeinde Plate hat zum Beispiel über Jahre positive Jahresabschlüsse bis 2022 vorzuweisen und der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt betrug 6.849.223 €. Bei diesem Betrag kann man auch kräftig investieren und das tut die Gemeinde im Jahr 2023/24 auch. Sie hat immer noch einen positiven Saldo am 31.12.2024 und der Saldo beträgt 3.983.623 €. Hier hat man mit Bedacht gehandelt und genügend finanzielle Mittel für Investitionen folgerichtig bereitgestellt. Man kann das auch jetzt bezahlen. Auch in der Gemeinde Sukow ist die Situation ähnlich.

Der § 43 der Kommunalverfassung (KV) enthält den Haushaltsgrundsatz: Grundsatz der Sicherstellung der Liquidität. Dieser Grundsatz (§ 43 Abs. 2) verlangt von jeder Gemeinde, auch eine Geldflussrechnung (Finanzhaushalt, § 46 Abs. 4 Nr. 2 KV) durchzuführen und darüber jederzeit die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde hängt stark von deren Liquidität ab, da die Bedarfsdeckung überwiegend durch direkte oder indirekte Zahlungsvorgänge bewerkstelligt oder veranlasst wird. Bevor Investitionsvorhaben begonnen werden, muss die Finanzierung gesichert sein.

Im Zuge der Haushaltsdurchführung muss die Gemeinde darüber wachen, dass die den Plänen zugrunde liegenden Einzahlungserwartungen, die die Auszahlungsplanungen erst rechtfertigen, tatsächlich realisiert werden können. Ist absehbar, dass geplante Einzahlungen in einem für die Finanzierung der Investition notwendigen Umfang nicht erzielbar sind, darf die Investition nicht begonnen werden, solange die Deckung des Finanzierungsbedarfes nicht aus anderen Quellen gesichert ist.

Kommentar/Resümee

Liquidität ist nicht alles, aber ohne Liquidität ist alles nichts.

Der Grundsatz der Generationengerechtigkeit (§ 43 Abs. 1 KV) stellt einen entscheidenden Grundsatz in der Haushaltsführung dar. Wie viel Last (Steuern, Gebühren, Schulden) kann man den nachfolgenden Generationen zumuten? Die Kredite der vergangenen Jahre belasten die kommenden öffentlichen Haushalte durch erhebliche Zinslasten und Tilgungspflichten. Damit werden in Zukunft Steuern für öffentliche Güter und Leistungen erhoben, deren Nutzen in der Vergangenheit liegt. Diese Situation ist ungerecht gegenüber den Generationen. Es ist wichtig, dass jede Generation nur das verbraucht, was sie selbst erwirtschaftet. Es darf keine Lasten auf die kommenden Generationen verlagert werden. 

Es wäre ratsam, die noch gewählten Stadtvertreter in Crivitz zu sensibilisieren, dass sie nicht nur auf Sicht planen, sondern auch mit einer aufgesetzten Brille eine lange Zeit planen.

Teil 3-Haushalt Crivitz „2024-“ Investitionen! Die Realität und die Zukunft bis 2027! Das ist die Sache mit dem Geld.

24.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./346[163(38-22)]/CLA-183/21-2024

Während bundesweit die steigenden Baupreise und Bauzinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem gänzlich anderen Kurs.

Folgende Investitionen wurden für 2024 beschlossen:

– Kauf Grundstück für Regenrückhaltebecken OT Wessin= 17.000 €;

– Planung Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen, Lindenallee= 30.000 €;

– FFW Crivitz-Fahrzeug (TLF16/25) = 320.000 €;

– FFW Crivitz – Beschaffung der LF 20=480.000,00 €;

-FFW Crivitz-LF 20 Rüstsatz=30.000 €;

-FFW Crivitz -Schlauchpflegesystem=60.000 €;

-FFW Crivitz -Planung Fahrzeughalle=30.000 €;

– Erneuerung Sportplatz Grundschule=500.000 €;

– Regionale Schule – Server = 10.000 €;

– Regionale Schule-Brandschutz 1. Bauabschnitt = 237.000 €;

– Kita Wessin-Schaukel-/ Rutschkombination=12.400 €;

– Spielplatzgeräte Neustadt= 15.000 €;

– Regenwasser -Goldberger Straße & Eichholzstraße samt Gehweg=40.000 €;

– Parkplatz ehemaliger Sparmarkt am Markt= 125.000 €;

– Grabendurchlass Settiner Weg=10.000 €;

– Anschaffung GWG bis 1000 € =117.200 €;

Folgende Investitionen sind für 2025 in der Planung:

– Bauhof Crivitz-Anschaffung Baufahrzeug = ca. 145.000 €;

– Bauhof Crivitz – Anschaffung Transportfahrzeug = ca. 60.000 €;

– FFW Crivitz – Anschaffung -Einsatzleitwagen = ca. 155.000 €;

– Bauhof Crivitz-Erneuerung der Heizvorrichtung = ca. 55.000 €;

– Löschteich Wessin ca. 30.000 €;

– Kreativhaus (Sanierung) = ca. 200.000 €;

– 2. Ausfahrt Gewerbeallee = ca. 120.000 €;

Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2025:

– FFW Crivitz – Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses mit Schlauchturm= 917.000 €;

– Straßensanierung Gewerbeallee= ca. 240.000 €;

-3. BA Ortsdurchfahrt ca.= 360.000 €;

– Regionale Schule-Brandschutz 1. Bauabschnitt=235.000,00 €.

Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2026:

– barrierefreie Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches für die Regionale Schule =464.200,00 €;

-Fassadensanierung inkl. Windfänge und Einbau außen liegender Sonnenschutz für die Regionale Schule = 366.700,00 €.

Offen sind dagegen die Planungen der Investitionen ab 2027:

– Regenentwässerung Parchimer Straße =ca. 130.000 €

– Umbau und Neubaugestaltung Marktplatz in Crivitz= ca. ???Mio.€€

-Erschließung des Gebiets B-Plan Trammer Straße (Vogelviertel) für neue Wohnhäuser ca.=500.000 €

-Neue 2. Zufahrt als „Bahn-“ Überführung oder Übergang für das Vogelviertel = ca. 1,3 Mio. €

-Erschließung – B-Plan „Auf dem Mühlenberg“ + neue Wohnbauflächen = ca. 360.000 €.

Hier hat man wahrscheinlich heimlich eine Glaskugel und kann in die Zukunft schauen bis 2027 oder will auf den letzten Meter alles ausgeben, bevor sich vielleicht im Juni 2024 die Mehrheitsverhältnisse im Stadthaus ändern könnten!

Die Investitionsquote 2018 betrug 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 381 %, 2021 = 185 %, 2022= 276 %, 2023= 310 % und 2024= ca. 140 %. Die Prognose für 2025 liegt nur bei ca. 130 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen aufgrund der mangelnden Liquidität.

Diese hohen Investitionsquoten an Investitionen der letzten sieben Jahre decken nicht nur den Wertverlust des Anlagevermögens ab, sondern sind weit über die reine Substanzerhaltung hinausgegangen. Um den Wertverlust des Anlagevermögens auszugleichen, sollte die Investitionsquote im Idealfall nur 100 % betragen, da die steigenden Abschreibungen in der Haushaltsführung der Stadt Crivitz erwirtschaftet werden müssen.

Die erhöhten Abschreibungen auf die überdurchschnittlichen Investitionen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren zusätzlich belasten.

Die Investitionsprojekte von 2018 bis 2024, die sich jährlichen auf 17 bis 25 Projekte belaufen, werden auch den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 in die Knie zwingen.

Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um ein wirtschaftliches Handeln über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Resümee/ Kommentar

„Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu verdoppeln.“ Birgit Breuel

Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monumente für die Ewigkeit zu errichten. Seit sieben Jahren liegt die Investitionsquote der Stadt von 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftungen) exorbitant gestiegen. Dies führt zu einer enormen Belastung des Finanz- und Ergebnishaushalts und mindert die Liquidität und erhöht die Schulden.

Die nachfolgenden Abgeordneten werden daher ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Möglichkeiten haben für eine weite Gestaltung für die nächsten Jahre. Durch diese Herangehensweise geht jeder öffentliche Haushalt eines Tages in die Knie und das wird ab dem 31.12.2025 in der Stadt Crivitz vollständig der Fall sein.

Außer Bauvorhaben zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern und zusätzlich die Steuern zu erhöhen, um diese dann mit vollem Einsatz auszugeben, gab es keine weiteren nennenswerten Initiativen von CWG -Crivitz und die LINKEN / Heine außer Ankündigungen. Oder sich dann in den folgenden Baueinweihungen sichtbar zu spiegeln. Steuergelder vollmundig ausgeben, um damit zu glänzen, kann wirklich jeder. Allerdings bleibt jedoch die Frage, was nach fünf Jahren bleibt. In unserem Fall sind es hohe Schulden und Ausgaben, jedoch keine Liquidität und Rücklagen mehr, doch der Wunsch, noch mehr zu bauen und auszugeben!

Die Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine wollen ihre Baupläne umsetzen, ungeachtet aller Bedenken und Folgen für die Entwicklung und gefährden damit die finanzielle Existenz von städtischen Einrichtungen für die Zukunft. Die nachfolgende Generation sollte nicht nur für Zins und Tilgung arbeiten, sondern auch eine Gestaltung und Ausgestaltung ihres Umfeldes vornehmen können. Dies wird ihnen durch die aktuellen Planungen für die Folgejahre genommen.

Teil 2-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; die Bezeichnung als Selbstbedienungsladen ist zwar übertrieben, jedoch trifft sie den Kern des Ausgabeverhaltens.

22.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./345[163(38-22)]/CLA-182/20-2024

Man könnte es auch als Schlussverkauf bezeichnen; alles muss raus, bevor die Mehrheitsverhältnisse ab Juni 2024 möglicherweise verändert werden könnten.

Die siebente drastische Erhöhung der Ausgaben der Stadt Crivitz in Folge (seit 2017 bis 2024) deutet darauf hin, als ob es keine Krisen, Inflations- und Zinsanstiege auftreten würden. Man scheint tatsächlich weit entfernt von der Realität zu sein, oder man hat es nicht verstanden, wie man mit den anvertrauten Steuermitteln umgeht.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2019 = 1.311.136 €; 2024= ca. 2.082.000 €) und drastisch steigender Steuereinnahmen (2019= 3.595.059 €; 2024= 3.926.600) gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -676.000 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -859.400 €.

Die größten Ausgaben sind die Personalaufwendungen und der damit verbundene neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende und stetig wachsende Ausgaben. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,112 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 bald 122 Mitarbeiter sein werden.

In der Gebäudereinigung arbeiten mittlerweile 20 Mitarbeiter, +1 Reinigungshelferin. In den Bauhöfen sind es 10 Mitarbeiter + 6 Sportstättenwarte, +1 Friedhofswart + 1 Gerätewart FFw, + 9 HausmeisterNeue zusätzliche Stellen entstehen: 1x Reinigung, 1x Hausmeister, 1x Aushilfe für Seniorenarbeit und 2 Azubis.

Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die persönlich die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin und zwei Museumshilfskräfte (eine Vollzeit + 30H Teilzeit) und eine Aushilfe Seniorenarbeit. Zu diesem Team gehören auch eine Bibliotheksmitarbeiterin und drei Aushilfen für die Bibliothek.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zielführend, dass die Repräsentationskosten im Gegensatz zu 2021 (ca. 39.000 €) nun im Jahr 2024 voraussichtlich 68.700 € betragen werden, wovon allein die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) 10.000 € zur Verfügung hat. Des Weiteren sind auch darin enthalten die Repräsentationen ca. 14.500 € der Feuerwehren, das Stadtfest ca. 18.000 € und das Bürgerhaus ca. 8000 € sowie 42.800 € der Heimat- und sonstigen Kulturpflege. Die Prioritäten verdeutlichen, welche Ziele man sich in den letzten drei Monaten der Amtszeit gesetzt hat, um zu glänzen. Es scheint, als ob bereits jetzt Gelder an alle Stellen fließen, die für die Gewinnung von Wählerstimmen wichtig sind.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls.

Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig da sie auch die Betriebskosten und somit die Mieten erhöht. Es erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Kommentar/Resümee

Das verflixte siebte Jahr! Wer soll das Ganze in der Zukunft bezahlen?

Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik für die nächste Generation und für die neue Wahlperiode ab 2024 sieht anders aus. Die Fraktion CWG – Crivitz feiert sich im Ausgabenrausch im Haushalt 2024 und setzt Schwerpunkte in den Ausgaben bereits für bestimmte Wählergruppen, um ihre Stimmen im Vorwahlkampf 2024 zu festigen. Die erneute Erweiterung des Stellenplans auf 122 Mitarbeiter ist eine wahltaktische Maßnahme, die gezielt auf Wählergruppen abzielt, die man gewinnen möchte. Diese Maßnahmen werden jedoch mit Steuergeldern finanziert!

Die Fraktion DIE LINKE/ HEINE beobachtet dieses Geschehen aufmerksam und profitiert ebenfalls davon. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat hierzu noch kein Konzept, zumal sie aufgrund ihres guten Willens in der Entscheidung gefangen ist.

Seit Jahren wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant für die kommenden Jahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt, was unserer gegenwärtigen finanziellen Lage nachteilig ist.

Durch dieses Erbe wird es für die zukünftigen Abgeordneten und Generationen eine große Herausforderung sein, dies zu kompensieren.

Teil -1-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; Erhöhung der Steuern und Schulden sowie ABBAU von Liquidität, Eigenkapital und Rücklagen?

20.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./344[163(38-22)]/CLA-181/19-2024

Die irrwitzige Argumentation der Wählergruppe CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine seit Jahren, dass man keine Gewinne oder Rücklagen haben muss, sondern gerade nur so viel tun muss, damit alles im Haushalt mehr oder weniger passt. Da ja ab dem 01.01. jedes Jahres das Land die Kasse in Crivitz wieder genügend auffüllt. So führt diese Herangehensweise im Jahr 2024 zu sofortigen Steuererhöhungen in den Grund- und Gewerbesteuern sowie zur Aufnahme eines Kredits zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 1.190.000 € aufgrund eines Defizits von -1.535.400 € im Finanzhaushalt. Die Stadt Crivitz belegt den 17. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV seit 2019 und drastisch steigender Steuereinnahmen gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen. Diese Vorgehensweise der Mehrheitsfraktionen (CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine) hat die Stadt Crivitz finanzpolitisch seit fünf Jahren zu dem gemacht, was sie heute ist. Ab dem 31.12.2024 können nur noch eingeschränkte Handlungen durchgeführt werden, da die Stadt Crivitz lediglich noch 125.000 € Liquidität besitzt.

Die Jahresabschlüsse für Crivitz liegen nur für das Jahr 2021 vor; sämtliche nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie angenommenen Planungsdaten bis 2027. Aber, aufgrund der verbesserten Fortschreibungsergebnisse über die Jahre ist es nun möglich, einen realistischen Wert und Aussagekraft in der Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft bis 2027 der Stadt Crivitz zu ermitteln. Kurz und knapp, die Salden und Einschätzungen sind sehr realistisch dargestellt im Haushaltsplan 2024.

Der Ergebnishaushalt für 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € aus und wird bis zum Jahr 2027 um weitere – 2.467.600 € anwachsen. Daraus ergibt sich, dass die zweckgebundene Kapitalrücklage ab 2024 nur noch 55,58 € beträgt und die allgemeine Kapitalrücklage 206.758 €. Doch die allgemeine Kapitalrücklage wird am 31.12.2025 lediglich nur noch 58,66 € betragen.

Im Finanzhaushalt biete sich noch ein viel düsteres Bild, so beträgt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, gemindert um die jährliche Schuldentilgung, am 31.12.2024 ein positives Ergebnis in Höhe von 676.802 €. Nur 300 Tage später, am 31. Dezember 2025, beträgt die Differenz lediglich noch -140.197 € und wird bis 2027 auf -499.897 € ansteigen. 

Die liquiden Mittel werden bis zum 31.12.2024 nur noch 125.223 € betragen. Allerdings verbleiben für die Planung des Haushaltsplans 2025 lediglich -134.676 € und diese werden bis zum 31.12.2027 auf – 164.476,90 € steigen.

Somit ist es der Stadt Crivitz nicht möglich, einen Haushaltsausgleich ab dem 31.12.2024 durchzuführen. Außer es erfolgen drastische KÜRZUNGEN in allen BEREICHEN oder weiteren Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die das Leiden noch verlängern bis zum endgültigen Halt durch den Landkreis LUP.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls. Die vierte Steuererhöhung (2015,2018,2020,2024) steht in der bisherigen zehnjährigen Dienstzeit der Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) an. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % sowie die Gewerbesteuer auf 390 % angehoben werden.

In den kommenden Jahren wird es zu zahlreichen Debatten über Kürzungen von Investitionen kommen, da gleichzeitig die verfügbaren Mittel erschöpft sind und die Fixkosten stetig ansteigen werden. Es ist dringend notwendig, diesen unverantwortlichen Haushaltsirrsinn endlich zu beenden und ihn durch eine neue und verantwortungsbewusste Art der Verantwortungsübernahme zu ersetzen.

Es ist dringend notwendig, eine neue Strategie zur Konsolidierung des Haushaltes zu entwickeln, die auf den allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Haushaltsausgleich.

Kommentar/Resümee

Die Zeit des Spaßes nach 10 Jahren ist abgelaufen. Jetzt wird es ernst und es geht ans wirklich Eingemachte.

Bis zum Jahreswechsel lagen keine Prognosen für das Jahr 2024 vor, doch bis zum 25.01.2024 wurde der Haushalt für Crivitz noch als „Land unter“ bezeichnet. Um eine erneute exorbitante Überschreitung der Ausgaben und Investitionen für das Jahr 2024 zu vermeiden, wurde im Januar eine Arbeitsberatung durchgeführt. In der alles erneut verschoben und gestrichen wurde, sowie Vorhaben ins kommende Jahr verschoben wurden. Die letzten Reserven wurden aus der Schatztruhe entfernt. Diese Maßnahme diente nur dazu, um nicht ein Haushaltssicherungskonzept für 2024 erstellen zu müssen, da dieses sonst der Genehmigung durch den Landkreis LUP unterliegt. Durch die Streichung des Projekts der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wurde noch einmal der Finanzhaushalt für 2024 der Stadt Crivitz gerettet. Die Probleme aber wurden in die nächste Wahlperiode verschoben.

Das Tafelsilber ist verbraucht und es wird in den nächsten Jahren ans Eingemachte gehen. Die fetten Jahre sind endgültig vorbei. Für die zukünftigen Abordnungen und Generationen stellt es eine Herausforderung dar, sich mit dem, was in den vergangenen zehn Jahren an Wert verloren hat, wieder zurechtzufinden. In den kommenden Jahren wird die Sparsamkeit im Crivitzer Haushalt eine größere Rolle spielen, weshalb die Notwendigkeit der durchgeführten Rekommunalisierung der Reinigung erneut überdacht werden wird. Es ist zu erwarten, dass auch die Kostenintensität der Gemeindehäuser und des Bauhofes erneut auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man denn in der Zukunft noch zahlungsfähig bleiben möchte.

Um dann die Herausforderungen in der Infrastruktur und der Dekarbonisierung bewältigen zu können. Die einzige Möglichkeit, um eine Katastrophe zu vermeiden, besteht darin, die Haushaltsführung grundlegend umzugestalten und die finanziellen Mittel dazu einzusetzen.

Wie kann die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2022 bis 2023 entlastet werden, wenn sie nach der Wahl nicht mehr in ihrem Amt bestätigt wird?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Der Einstieg 2024 vom Ausstieg 2014, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht zu den erneuerbaren Energien bei der Fraktion die LINKE/HEINE!

18.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./343[163(38-22)]/CLA-180/18-2024

Die Tätigkeit der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme seit 2022 (Vorsitz Alexander Gamm auch Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) in Crivitz bleibt weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen der AG über das Thema werden in der Regel vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur einige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte er seine persönlichen Vorstellungen von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt begeistern und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche öffentliche Erklärungen gibt.

In den Crivitzer Ausschüssen findet hierzu keine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, sondern nur Ankündigungen. Der Gemeindevertreter der Gemeinde Zapel, Herr Jan Neumann, nahm bereits an der Sitzung der AG teil und verkündete stolz, dass auch die geplanten großflächigen Solaranlagen in Zapel in das Gesamtkonzept integriert werden sollen. So wird auch dieses Thema schon jetzt bei Wählergruppen und bald auch bei Parteien eine bedeutende Rolle im Wahlkampf spielen. Die Wählergruppe Bündnis für Crivitz wirbt bereits mit diesem Thema in Ihrem Wahlprogramm. Dies ist auf die Einbindung des Vorsitzenden (Hans-Jürgen Heine) in die Fraktion DIE LINKE/Heine zurückzuführen. Daher ist es selbstverständlich, dass diese ihre diskreten Informationen direkt erhalten und bereits auf dem Tisch liegen.

Allgemein hierzu ist lediglich bekannt, dass die Gemeinden Barnin und Zapel und Crivitz eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die entscheidenden Absprachen sollen hierzu bereits im Spätherbst 2023 getroffen worden sein. Dazu schätzte der Vorsitzende der AG (Alexander Gamm) auf einer Veranstaltung ein, wahrscheinlich in einem Moment einer intellektuellen Schwäche, dass das gesamte Vorzeigeprojekt eine „Blaupause“ sein wird, wie es bereits in Goldberg existiert. Aufgrund der Tatsache, dass das Hauptrisiko dieser neuen wirtschaftlichen Unternehmung bei der WEMAG AG liegen soll, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern vielmehr von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.  

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.

Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff besteht aus biologisch abbaubaren Abfällen wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Reststoffbiomasse. So war auch zu hören, dass angeblich die Agrargenossenschaft Crivitz e.G., falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu zusätzlich errichten würde. Vielleicht wird das gesamte Projekt sogar „ein eigenes Stadtwerk“, soweit die Träumereien.  Zu diesem gesamten Vorhaben soll das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewonnen werden.

Es soll also eine „BLAUPAUSE“ wie in Goldberg werden, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz bald gelten soll! Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt der „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben. Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich um Strom zu erzeugen. Hierzu wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. 

Es ist anzunehmen, dass die von CWG und LINKE/Heine geführte Stadtvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität ist und dies noch ohne Taschenrechner. Es besteht wohl ein Wunsch, dass ein Wunder am Crivitzer See stattfinden würde. Denn der Haushalt 2024 der Stadt Crivitz und die Folgejahre sprechen eine andere Sprache, von den finanziellen Möglichkeiten und Wunschdenken für solche Zukunftsprojekte.

Ohne die Förderung des Landes kann hierzu in den kommenden Jahren nichts passieren.

Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die bisherigen Wärmekraftwerke in privater Hand sind. Immerhin scheint sich die Frage geklärt zu haben, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplanten Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zudem 75 % der Flächen im Bereich des geplanten Energieparkes besitz. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110-KV-Leitung nicht mehr unter der Erde, sondern als Oberleitung verlegt werden wird.

Kommentar/ Resümee

Ist es eine Liebesbeziehung oder eine Kooperation mit der WEMAG? Es scheint, dass es eher eine tiefe und intensive Liebesbeziehung ist!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen. 

Dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014 und nun sorgt erneut eine Rochade seit 2022 für einen Wandel und einen Wiedereinstieg. Ob die Blaupause von Goldberg so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es über den Strompreis oder über die Gemeindesteuern sein wird.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Gemeinde Barnin – Haushalt 2024! 

16.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./342[163(38-22)]/CLA-179/17-2024

Spekulative Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Eigenkapital- und Liquiditätsabbau und Investitionsopfer (neues Feuerwehrgebäude) sorgen ab dem 31.12.2026 für eine ungewisse finanzielle Zukunft.

Man weiß nichts Genaues, also alles wie im vorigen Jahr? Investoren sollen nun die Erschließungsprobleme beim Bebauungsplan NR. 1 „AM DORFANGER“ lösen.

Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!

Für die Gemeinde liegen nur Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2019 vor; alle nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2027. Wieso wird diese Vorgehensweise zum Haushaltsplan schon seit Jahren geduldet, es ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß?

Die Einnahmen der Gemeinde Barnin 2024 belaufen sich insgesamt auf ca. 664.600 €, wovon ca. 482.000 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2024 = ca. 889.200 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -224.600 €. Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2019, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2024 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Dieser Ergebnisvortrag wird aber bis 2027 drastisch gemindert. In der vorläufigen Ergebnisrechnung ergeben sich Defizite für das Jahr 2022 = -6.085,39 €, für 2023 = -140.000 € und 2024 = -170.600 €. Ein Ausgleich der Defizite konnte nur erzielt werden, indem die letzten Mittel aus der allgemeinen und zweckgebundenen Rücklage entnommen wurden. Lediglich in der Infrastrukturpauschale sind noch Mittel von 116.035,62 € vorhanden.  

Die Differenzen zwischen den jahresbezogenen Ausgaben und Auszahlungen im Finanzhaushalt, die sich aus den Haushaltsplanungen für 2023 mit -250.700 € und 2024 =-186.300 € ergeben, lassen sich lediglich durch die NOCH vorhandenen Vorträge ausgleichen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird der Finanzhaushalt nur noch letztmalig eine positive Summe in Höhe von 12.896 € aufweisen können. Von 2024 bis 2027 werden die liquiden Mittel auf etwa 386.000 € reduziert. Es kommt zu einem Rückgang des Eigenkapitals von etwa 319.000 € bis 2027.

Im Jahr 2022/23 beabsichtigte die Gemeinde, das Baugebiet „AM DORFANGER“ eigenständig die Erschließung zu übernehmen, wobei die Gesamtkosten gemäß „damaligen Kostenschätzungen“ etwa 936.000 € betrugen.

Auszug aus dem Bekanntmachung der Satzungsentwurf SATZUNG DER GEMEINDE BARNIN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 „AM DORFANGER“ in der Auslegung 2022

Zu diesem Zweck wurden bereits ca. 33.000 € für Planungsleistungen ausgegeben. Um diese Maßnahme überhaupt finanzieren zu können, hat die Gemeinde 2023 einen Kredit aufgenommen für 3 Jahre mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a.  (jährliche Annuität =142.158,06 €).

Das Plangebiet in Richtung Kirche

Als Einnahmen plant die Gemeinde dagegen Verkaufserlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €; diese sollten einmal im Jahr 2024 + 2025, jeweils 480.000,00 € betragen. Das bedeutet, dass pro Jahr 2024/25 ungefähr vier Grundstücke veräußert werden sollen.

Jedes Grundstück müsste also jeweils etwa 120.000 € an Erlösen einbringen. Die Genehmigung für den Bebauungsplan ist bis heute nicht erteilt worden. Bis zum Oktober 2023 hatte sich gerade einmal ein Interessent gemeldet. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde noch kein Grundstück verkauft.

Warum wohl?

Das Plangebiet aus Richtung Kirche

Es ist anzunehmen, dass die SPD geführte Gemeindevertretung und die CDU-Fraktion in der Stellvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität waren bei dieser Planung und dazu noch ohne Taschenrechner. Oder es bestand wohl ein Wunschdenken, dass ein Wunder am Barniner See stattfinden würde.

Als erste Maßnahme beabsichtigt man jetzt, um gegenzusteuern, einen Investor zu suchen, welcher das Erschließungsproblem löst und die Kosten übernimmt.

Und als zweite Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Barnin, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % angehoben werden. Die Gewerbesteuer soll erst einmal bei einem Hebesatz von 381 % bleiben „um bestehende Gewerbetreibende zu halten bzw. neue zu gewinnen“.

Die dritte Maßnahme ist, dass die Planung und Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes, worüber 2023 schon keine Kostenschätzung vorlag, erst einmal 2024/25 nicht weiterzuverfolgen. Vorplanungsleistungen wurden bereits in der Höhe von 20.000 € im Jahr 2023 berücksichtigt. Allerdings sind auch hier Baukosten bei den derzeitigen Baupreisen bis ca. 250.000 € zu erwarten.

Ob diese drei Maßnahmen haushaltspolitische Steuerungsmaßnahmen sind, kann man wirklich bezweifeln, denn sie dienen gänzlich nur dazu, den Haushalt genehmigungsfrei vom Landkreis LUP zu machen und die finanzpolitischen Probleme auf die Folgejahre zu verschieben.

Aufgrund der aktuellen Daten aus den fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen ist es jedoch möglich, dass Barnin sich einen Verlust bei den Erschließungskosten zum Baugebiet „AM DORFANGER“ und den Verkäufen aus den Grundstücken leisten kann. Überdies wäre die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses bis zu 250.000 € sogar möglich. Allerdings ist auch in den kommenden Jahren mit steigenden Ausgaben (Personalausgaben, Amts- und Kreisumlage und Baupreisen und Bewirtschaftungskosten) zu rechnen.

Jedoch, und jetzt kommt die schlechte Nachricht, müsste dann zwingend ab dem 31.12.2026 bis 2029 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden, um die Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Umfangreiche harte Sparmaßnahmen und Konsolidierungen wären die Folge, da keine Rücklagen und liquide Mittel mehr vorhanden sind. Es wäre schwierig, mittelfristig finanzielle Mittel für eine energetische Sanierung und eine klimafreundliche Wärmeversorgung in der Zukunft zu mobilisieren und zu investieren.

Kommentar/Resümee

Steuererhöhungen, keine Rücklagen, Schulden und finanzielle Ungewissheit über die Zukunft der Gemeinde ab 2026 werden das sein, was aus einer gefühlten 20-jährigen SPD-Dominanz in Barnin übrigbleibt.

Wie kann der Bürgermeister (Siegfried Zimmermann – SPD) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2020 bis 2023 entlastet werden, wenn er nach der Wahl nicht mehr in seinem Amt bestätigt wird?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse? Seit Jahren existieren keine Konzepte, für notwendige mittel- und langfristige Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur klimafreundlichen Wärmeversorgung in Barnin zu ergreifen.

Was auch immer man mit dieser Aussage zur Gewerbesteuer („um bestehende Unternehmen zu erhalten oder neue zu gewinnen“) erklären will und welche Ansiedlungen von Unternehmenszentralen hier im Ort Barnin erwartet werden, ist unklar! So wurde 2024 der niedrigste Gewerbesteuersatz im Amtsbereich Crivitz in der Gemeinde Plate (348 %) festgestellt und der höchste in der Gemeinde Langen Brütz (400 %). Die Finanzierung der Erschließung des Baugebietes erfolgt durch spekulative Einnahmen aus Verkäufen von Grundstücken an Interessenten im Jahr 2024/25 sowie die Erwartung, dass die Kosten für die geplante bauliche Erschließung der Grundstücke nicht erneut zunehmen werden. Für den Verkauf der Grundstücke ist ein gezieltes Marketing erforderlich, was nicht vorhanden ist.

Die Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes ist nur mit einem Antrag auf SBZ (Sonderbedarfszuweisung) möglich, jedoch müssen die Jahresabschlüsse der Haushalte von 2020 bis 2022 vorliegen. Das ist jedoch nicht der Fall! Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig und erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Selbstverständlich ist die CDU-Fraktion als stärkste Oppositionskraft nicht unbeteiligt an diesen ganzen Angelegenheiten. Besonders in der gegenwärtigen Legislaturperiode (2019 bis 2024) ist sie plötzlich aus dem politischen Kontext verschwunden, weil sie ein harmonisches und leidenschaftliches Miteinander mit der SPD geführten Gemeinde pflegte. Die CDU-Fraktion hat viele richtungsweisende Beschlüsse mit der SPD getroffen, die zu diesem Desaster geführt haben. Es fehlte der CDU-Fraktion an Mut und Ausdauer in dieser Legislaturperiode, um eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln. Sie geriet immer wieder in innere Konflikte, da sie selbst einen Funktionsträger in der Gemeindevertretung stellt (1. Bürgermeister Herr Stephan Stange -CDU).  Es wurde sofort jede Form von Opposition abgelehnt, da sie das harmonische Miteinander mit der sozialdemokratischen Gemeinschaft nicht gefährden wollte. Jetzt ist das Ergebnis in schriftlicher Form verfügbar und es wird für die CDU-Fraktion eine Herausforderung darstellen, die Wahlversprechen der Kandidaten bis Mai 2024 zu erläutern und zu welchen Zielen sie sich entwickeln werden! Wohin soll die Reise gehen, oder?

Ist es der Valentinstag als Fest der Liebenden oder ist es der Aschermittwoch, an dem alles vorbei sein wird?

14.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./341[163(38-22)]/CLA-178/16-2024

Ist es ein Zweckbündnis in der Fraktion die LINKE/ Heine gewesen, dass seine Hingabe verloren hat, oder handelt es sich um ein politisches Kalkül vor dem Wahltag?

Es sieht so aus, als ob die politische Zweisamkeit seit dem Jahr 2019, die in einer Fraktionsbildung (die LINKE/Heine) zwischen Herrn Hans-Jürgen Heine (Einzelbewerber) und Herrn Alexander Gamm, als dem einzigen Vertreter der Linkspartei im Stadtparlament von Crivitz, allmählich zerbröckelt vor dem Wahltermin! Könnte es nur eine politische Strategie, die nach der Wahl im Juni 2024 umgesetzt werden soll, um sich dann erneut zu treffen und wieder eine alte Verbundenheit aufleben zu lassen? Um schließlich in einem neuen Zweckbündnis zu enden, bis zur nächsten Wahl.

Der eine, der für die LINKE seit 2014 im Stadtparlament sitzt und der andere, der früher 2014 für die SPD kandidierte und danach 2019 als Einzelkandidat sich dann mit der Linken neu verbunden fühlte. War es eine Leidenschaft oder eher ein Zweck gewesen, der die Entscheidung beeinflusst hat?  Es war eher eine Leidenschaft, die als Aktivität im Sitzungsverhalten und die Diskussionsstatements in den Sitzungen und die Diskussionen der Fraktion in den vergangenen fünf Jahren zu beobachten war. Ein Zweckbündnis bestand nur in der Funktionsträgerverteilung: Der eine wurde Bauausschussleiter und Fraktionsvorsitzender, der andere wurde zum Umweltausschussleiter und zweiter Bürgermeister ernannt, so konnten beide von den finanziellen Funktionszulagen profitieren.  Natürlich nur, wenn die Wählergruppe der CWG – Crivitz dies zuließ und sie in das Funktionsträgeramt wählte .

Zusätzlich zu den Funktionsbezügen erhalten Abgeordnete bei Anwesenheit im Jahr abgabenfreie Entschädigungen:

Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine, Alexander Gamm (Fraktion die LINKE/Heine: Erhält: Entschädigungen als Fraktionsvorsitzender und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung + mindestens in zwei Ausschüssen bzw. als Vors. des Ausschusses+ Fraktionssitzungen [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen Vors.-Bauausschuss +⌀7 Sitzungen Hauptausschuss p. a.] Entschädigung: 1.440 € Fraktionsvorsitzender+280 € Stadtvertretersitzung +660 € Vors. Bauausschuss+ 280 € Hauptausschuss+ 280 € Fraktionssitzungen = Gesamt: ca. 2.940 € (p. a.)

2.BÜ Hans-Jürgen Heine – Fraktion die LINKE/Heine Entschädigungen als 1. Bürgermeister und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung sowie als Vors. des Ausschusses [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen pro Jahr (p. a.)]. Entschädigung: 3.000 €+1.220 €= Gesamt: ca. 4.220 (p. a.)

Fraktionsvorsitzender der Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG – Crivitz) Andreas Rüß: Erhält: Entschädigungen als Fraktionsvorsitzender und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung + mindestens in zwei Ausschüssen+ Fraktionssitzungen [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen Umweltausschuss + ⌀7 Sitzungen Hauptausschuss p. a.] Entschädigung: 1.440 € Fraktionsvorsitzender+280 € Stadtvertretersitzung+440 € Umweltausschuss+ 280 € Hauptausschuss+ 280 € Fraktionssitzungen) = Gesamt: ca. 2.720 €(p. a.)

Plötzlich kommt es nach fünf Jahren zu einer Veränderung im Verhalten der beiden Verantwortlichen, dieses Mal sogar vollkommen unerwartet vor einer Kommunalwahl. Der eine Alexander Gamm ist nun als Fraktionsvorsitzender und Bauausschussleiter für die Partei Die Linke im Stadtparlament Crivitz tätig und verherrlichte Russland, wie es die SVZ beschrieb (SVZ am: 08.04.2022). Er schwärmt aber seit einigen Monaten in Facebook (auch als Paul Hermann unterwegs) von Bündnis, Sahra Wagenknecht und verhöhnt seinen eigenen Parteivorsitzenden in seinen Tweets. Es scheint, als würde er sich für den BSW als Unterstützer einsetzen, so deutlich sind seine Inhalte in seinem Gezwitscher zu erkennen.

Der andere, Hans-Jürgen Heine, ist als Umweltausschussleiter und zweiter Bürgermeister tätig und initiiert daraufhin eine neue Wählergruppe „Bündnis für Crivitz“ vor ca. acht Wochen. Das Bündnis wirbt mit dem neuen Slogan, dass sie eine starke „ALTERNATIVE“ zu den bestehenden kommunalen Kräften entwickeln will und sie möchten nicht „IRGENDWELCHEN PARTEIEN“ das Miteinander und Vorwärtskommen in Crivitz überlassen.

Das Bündnis nimmt an, dass hierfür ausschließlich tatkräftige Personen benötigt werden, denen man vertrauen kann. Es klingt fast so, wie es einmal der Fraktionsvorsitzende (Andreas Rüß) der Wählergruppe CWG – Crivitz verkündete. „MACHEN statt MOSERN“, was bereits vieles auf ein neues Miteinander nicht nur ahnen lässt, sondern bald auch sicherlich Wirklichkeit werden wird, als sogenannter starker Gegenpol für Mehrheiten gegenüber den etablierten Parteien.

Wenn man das Zusammenspiel in den Sitzungen der beiden Fraktionsmitglieder die letzten Wochen so beobachtet, ist es eher ein kühler, wohlwollender Umgang miteinander. Von Herzlichkeit und Kommunikation ist da nur noch wenig zu spüren. Es handelt sich um ein Zweckbündnis, das bis zum Ende bestehen wird. Könnte es sein, dass es etwas beschädigt worden ist? 

Wohl kaum, denn die finanziellen Funktionszulagen wird man vor der Kommunalwahl nicht auf Spiel setzen wollen. Es scheint eher so, als ob es sich um ein abgestimmtes politisches Vorgehen handelt, um dann einige Tage nach der Wahl erneut zusammenzuarbeiten, um erneut als Funktionsträger gewählt zu werden. Die Kommuniqué Politik in Crivitz ist eine famose Welt!

Es ist bemerkenswert, dass diejenigen, die sich im „Bündnis für Crivitz“ zusammengefunden haben, zu 40 % in und aus Parteien stammen sowie teilweise noch in kommunaler Verantwortung standen und stehen. Dennoch ruft das Bündnis indessen zu mehr Miteinander gegen die Parteien auf, obwohl „Sie“ selbst maßgeblich zum finanziellen Desaster im Stadthaushalt der vergangenen Jahre bis 2024 beigetragen haben.

Ob die Wähler dies tatsächlich auch so interpretieren werden, hängt von den Handlungen der Protagonisten in den vergangenen fünf Jahren ihrer Tätigkeit im Stadtparlament ab!

Kommentar/Resümee

„Wenn ein Freund weggeht, muß man die Türe schließen, sonst wird es kalt.“ Bertolt Brecht.

Jedes Mal, wenn es darum geht, die Aufmerksamkeit der Wähler nach fünf Jahren zu einer Kommunalwahl zu gewinnen, ist es für manche Protagonisten ein besonderes Schauspiel. Egal, ob man nun aus der Partei DIE LINKE stammte oder aus der SPD oder der FDP und sich dann in die „Schill Partei“ verirrte und dann wieder in der FDP landete. Alles versammelt sich 2024 indessen in sogenannten „BÜNDNISSEN“.

Manche Protagonisten können einfach nicht loslassen. Sie setzen ihr ganzes Engagement ein, um die Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu erlangen, als eigentlich notwendig. Es geht schlichtweg wieder einmal nur um Posten, Geld und Aufträge.  Es ist stets von Bedeutung, dass man sich für die Nachwelt ein Zeichen setzt. Ob es sich soeben um Gedenksteine im Stadtpark und im ARBORETUM oder um einen Caravanstellplatz oder einen Radweg mitten durch die City handelt, oder ob es sich um eine Anlage zum Karbonisieren im Stadtgebiet betrifft.

Dieses Mal soll es also ein „Kriegerdenkmal vom 3.12.1921“ sein. 

Es scheint, als ob die Zeit, um diesem Thema nachzugehen, nach Ansicht des Bündnisses für Crivitz geradezu reif ist, natürlich ohne Hinterfragungen und ganz für die Kunst und Historie.

Es wäre sicherlich hilfreicher und nützlicher, zuerst sich um die Erhaltung und Modernisierung der Gedenkstätten „Todesmarsch nach Schwerin“ und seiner „26 Stelen“ zu widmen. 

Vielleicht wäre das als Wählergruppe in der heutigen aktuellen internationalen und europäischen Situation sinnvoller, als sich dafür einzusetzen, ein „Kriegerdenkmal“ von 1921 zum ersten Pilotprojekt im Kommunalwahlkampf 2024 zu machen.

Haushalt 2024 – Gemeinde Bülow!  Ist es ein finanzielles Sterben auf Raten oder handelt es sich hierbei lediglich um einen Irrtum?

12.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./340[163(38-22)]/CLA-177/15-2024

Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!

Der Haushaltsplan für die Gemeinde Bülow wurde bis zum letzten Augenblick des Monats Februar 2024 von der Amtsverwaltung Crivitz berechnet und ist nun in der Endfassung. Viele Positionen wurden hin und her geschoben, sodass die Beschlüsse im Haushaltsplan 2024 noch über die Kommunalwahl hinaus bis zum 31. Dezember 2024 funktionsfähig sein können. Aber auch noch in der Zukunft?

Bis zum 22. Februar 2022, dem Zeitpunkt, an dem der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen wurde, waren bei der Gemeinde lediglich Jahresabschlüsse bis 2016 vorhanden. Innerhalb von 24 Monaten erhielt sie plötzlich und unerwartet sechs Jahresabschlüsse, davon allein 4 im Jahr 2023. Der letzte Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde ihr am 05.12.2023 zugestellt, erst ab diesem Zeitpunkt waren sämtliche aktuellen Daten verfügbar. Die Gemeinde ist wie die Gemeinden Leezen, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld im Amtsbereich auf dem aktuellsten Stand. Es ist jetzt möglich, eine realistische Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft zu erstellen. Erst jetzt sind die Salden in den einzelnen Ergebnis- und Finanzhaushalten der zurückliegenden Jahre abgewogen und die tatsächlichen Vorträge bzw. Nachträge für eine reale Haushaltsplanung 2024 ersichtlich.

Der demografische Wandel macht sich auch in Bülow bemerkbar, denn es leben nur noch 328 Einwohner in Bülow. So ist es bedauerlich, dass mehr Menschen sterben und wegziehen, als geboren und zugezogen wird in der Gemeinde. So sind 52,13 % (171) der Einwohner der Gemeinde älter als 50 Jahre und lediglich 22 % (72) in einem Alter bis 25 Jahre.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -102.700 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -174.500 €. Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2020= 204.826,16 € bis 2024= 288.200 €) und steigender Steuereinnahmen (von 2020= 147.939,22 € bis 2024 =170.100 €) gelingt es der Gemeindevertretung nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

So ist zwar die Summe aller Erträge (von 2020= 396.069,59 € bis 2024 = 506.400 €) gestiegen, aber gleichzeitig haben sich die Ausgaben (von 2020= 335.188,58 € bis 2024= 626.700 €) nahezu verdoppelt.

Die höheren Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen, die Umlagen an das Amt Crivitz und den Landkreis LUP, die Personalausgaben und Kostenerstattungen an Gemeindeverbände belasten insgesamt den Haushalt. Trotzdem investiert die Gemeinde etwa 349.900 € in die Anschaffung eines neuen Bauhoffahrzeugs, eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr, die Erneuerung des Gehwegs entlang der Ortsdurchfahrt Prestin und den Ausbau des Verbindungswegs zwischen Speuss und Kladrum. Durch diese Maßnahme entsteht eine Differenz in der Investitionstätigkeit in Höhe von -174.500 € im Finanzhaushalt. 

Die jüngsten negativen Jahresergebnisse von 2023= -37.950,20 € und der Planung im Haushalts 2024= -120.300 € kann diese Differenz nur noch aus der allgemeinen, zweckgebundenen Kapitalrücklage und den übrigen Mitteln aus den Ergebnisvorträgen letztmalig ausgeglichen werden. Diese Mittel aus den Rücklagen sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr für einen zukünftigen Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt verfügbar. Die zweckgebundene Kapitalrücklage beträgt aktuell nur noch 77,24 € und die allgemeine Kapitalrücklage hat nur noch einen Bestand von 23,14 €.

Die Differenzbeträge für die jahresbezogenen laufenden Ein- und Auszahlungen und der Haushaltsvorjahre können im Finanzhaushalt 2024 letztmalig nur noch einmal eine positive Summe in der Höhe von 7.325,06 € bis zum 31.12.2024 ausgewiesen werden. Dieser Saldo wird bis 2027 auf einen negativen Betrag von -177.974,94 € bei einem gleichen Ausgabenverhalten anwachsen.

Somit kann der Finanzhaushalt ab 01.01.2025 bis 2027 nicht mehr ausgeglichen werden.

Die Verwendung der letzten liquiden Mittel, die ab dem 31.12.2024 nur noch 217.078,73 € betragen, kann hier ebenfalls keine Abhilfe mehr schaffen. Das Eigenkapital der Gemeinde Bülow betrug in der Eröffnungsbilanz aus dem Jahre 2012 noch 637.890,20 €. Durch die negativen Jahresergebnisse und die Entnahmen aus den letzten Rücklagen beträgt das Eigenkapital am 31.12.2024 nur noch 555.323,82 €. Bis zum Jahresende 2027 wird das Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz auf etwa 370.723,82 € reduziert sein.

Die Gemeinde Bülow belegt den 15. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft. Dahinter liegen nur noch die Gemeinden Langen Brütz und die Stadt Crivitz, die noch weniger Kassenbestände haben.

Es zeigt sich nun, dass die tatsächliche Lage für die Zukunft deutlich schlechter ist als angenommen!

Kommentar/Resümee

Es ist eine schwere Last für die kommenden Abgeordneten ab Juli 2024 und die nachfolgenden Generationen. Weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen, Sparmaßnahmen und Gespräche zu einer Gemeindefusion werden in der Zukunft die Folge sein.

Ab dem 31.12.2025 wird ein Haushaltssicherungskonzept unvermeidbar sein, wenn man den aktuellen finanzpolitischen Kurs beibehält. Als erste Maßnahme, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, beabsichtigt die Gemeinde Bülow, erneut die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Die Hebesätze für die Grundsteuer (A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen betragen jetzt 350 %. Für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt der Wert 440 % und für die Gewerbesteuer 390 %. Im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt in MV (Grundsteuer A=335 %, Grundsteuer B=392 % und der Gewerbesteuer=348 %) liegt die Gemeinde Bülow erheblich über den Hebesätzen der kreisangehörigen Gemeinden.

Diese drastische Erhöhung der Steuern über den Durchschnitt kann keine Antwort auf die anstehenden finanziellen Probleme sein.  Die Handhabung ist zu einseitig und vereinfacht zudem nicht die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum. Ein Kassensturz und eine über den Tellerrand hinausschauende Sichtweise sind notwendig, um andere Einnahmequellen zu generieren, wenn man weiterhin als Gemeinde bestehen möchte. Eine ernsthafte Sparsamkeit in den nächsten Jahren wird notwendig sein, um als Gemeinde seine Eigenständigkeit bewahren zu können.

Daher ist es notwendig, dass die anhaltenden negativen Finanzbedingungen in den kommenden Jahren drastisch reduziert werden, damit die Verantwortung für die kommende Generation mit den Herausforderungen der Dekarbonisierung einhergehen kann. Aufgrund einer langfristigen Finanzplanung und Finanzpolitik bis 2030 kann sich die Kommune einer Debatte über eine mögliche Gemeindefusion nicht mehr verschließen.

Die wesentliche Aufgabe der zukünftigen Parlamentarier in fünf Monaten sollte darin bestehen, sich sofort nach Ihrer Ernennung mit dem Haushaltsentwurf 2025 auseinanderzusetzen und ein neues finanzpolitisches Konzept bis 2030 zu erarbeiten.

Die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und der LINKE/Heine haben einen Bürgerhaushalt bereits vor 28 Monaten vollmundig beschlossen!

09.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./339[163(38-22)]/CLA-176/14-2024

Wo befindet er sich derzeit? Ist das Geld für die Finanzierung nicht mehr verfügbar?

Was ist ein Bürgerhaushalt?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts (ein bestimmtes Projekt). Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten in der Stadtvertretung. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches (Geldvorrat) zu verteilen.“  Gibt es in Crivitz noch weitere finanzielle Mittel, die in der Zukunft 2025/26 verteilt werden können?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin (Britta Brusch-Gamm) und der CWG – Crivitz sowie die Linke/Heine wurde die Idee eines Bürgerhaushaltes nur auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2021 einmalig beraten.  Bereits 14 Tage später, auf der folgenden Stadtvertretersitzung am 25. Oktober 2021, wurde die Einführung eines Bürgerhaushaltes für 2022 durch die Mehrheitsfraktionen CWG-Crivitz +die LINKE/Heine beschlossen. Die Stadt Bützow war damals und heute das Vorbild für das Projekt, so erklärte es die Bürgermeisterin. (Ein Schelm, wer da einen geschichtlichen Zusammenhang vermutet, ACHTSAMKEIT im Charme des Momentes).

Nach der ersten Sitzung im Hauptausschuss im Jahr 2021 passierte zunächst gar nichts. Fast 24 Monate später fand wieder eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Die Beteiligten aus Bützow wurden gezielt eingeladen, gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Variante der Einführung eines Bürgerhaushaltes zu präsentieren. Plötzlich erkannte man, dass die Vorgänge nicht so verlaufen könnten, wie es geplant waren. Es war erforderlich, eine Satzung zu erstellen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Dieses Problem stellte erneut 2023 eine Herausforderung dar. Im November 2023 wurde ein Entwurf für eine Satzung besprochen. Alle waren begeistert von ihm.

Der Entwurf sah vor, dass die Laufzeit zunächst auf fünf Jahre begrenzt ist, aber sie kann jederzeit verlängert werden. Die Stadt Crivitz soll ein eigenes Budget für die Einwohner der Stadt Crivitz einrichten, das mindestens 15.000,00 € jährlich betragen soll. Es soll jedem Einwohner von Crivitz freistehen, Vorschläge zur Abstimmung schriftlich und elektronisch einzureichen bis zum 30.04. des Jahres. Der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum müssen angegeben werden. Nach Ablauf des 30.04. wird eine Prüfung durch die Amtsverwaltung auf Zuständigkeit und Kosten durchgeführt.

Die Prüfung des Vorhabens bzw. des Vorschlags erfolgt anhand der folgenden Punkte:

 1. Es muss – konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und,

 4. Es muss-der Allgemeinheit zugutekommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Im Anschluss daran sollen alle Einwohner (ab 12. Jahre!) über die eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Veranstaltung oder auch online abstimmen. Angeblich soll das Resultat der Abstimmung bindend für die Abgeordneten sein.

Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah, spätestens jedoch im Folgejahr, umgesetzt werden. Der Aufwand, der hier beschrieben wird, ist schon sehr hoch, wenn man bedenkt, dass für die Erstellung/Druck von Handzetteln zur Information für die Bürger mindestens 5.000,00 € an Kosten anfallen. Zumindest in der Musterstadt Bützow musste man diese Erfahrung machen. Mindestens eine Vollzeitkraft ist erforderlich, um die Vorbereitung und Prüfung über das gesamte Jahr hinweg durchzuführen. Die genaue Höhe des Aufwands ist bisher nicht abzuschätzen, aber auf jeden Fall kann das Amt Crivitz diese Dienstleistung nicht noch zusätzlich erbringen. Dies wurde klar und deutlich bescheinigt.

Das ist erneut eine Probieraktion, nur mit der Folge, dass damit eine weitere Vollzeitstelle im Bürgerhaus geschaffen werden soll und dabei Kosten entstehen, die aus Steuergeldern finanziert werden. Seit Beginn der Haushaltsverhandlungen Anfang November 2023 wurde über dieses Projekt erneut geschwiegen.

Versprechen, beschlossen, gebrochen und wieder vergessen!

Kommentar/Resümee

„Manch kostspielige Prestigeprojekte der Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE/ Heine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Belastungen für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung).“

Es ist vorgesehen, ein separates Budget für 15.000,00 € einzurichten, doch die Vorschläge der Bürger sollten realisierbar sein und nicht über 10.000,00 € an Kosten verursachen. Es scheint, als ob diese Idee lediglich im Rahmen eines kurzen Wahlkampfes zur Geltung gebracht werden soll, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu erlangen.

Auch aus den Ortsteilen kommen sicherlich noch einige Hinweise, da diese indessen einmal durch ihre beschränkte Einwohnerzahl in der Minderheit sind und eigene Vorhaben nur schwer erfolgreich durch die Abstimmung bringen werden. Es könnte auch interessant sein, ob die Daten über Personen wie Namen und Geburtsdatum gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Da diese Informationen in der Lage sind, bestimmte Verhaltens- und Analysemuster sowie Analysen an jeder beliebigen Stelle zu platzieren und zu verwenden.

In dieser Wahlperiode wird sich nichts mehr ändern. Der Status quo bleibt unverändert. Daher wird die Abstimmung über die Vorschläge und deren Umsetzung frühestens im Juli oder August 2024 möglich sein, wo wir dann eine neue Stadtvertretung haben werden.

Die ganze Planung für den jährlichen Bürgerhaushalt steht allerdings unter dem „Damoklesschwert“, dass eine Genehmigung des Haushaltsplans im jeweiligen Jahr durch den Kreis LUP „nicht“ erforderlich ist und kein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss.  Andernfalls wird es für den Bürgerhaushalt nur noch 0,00 € geben.

Welches Schauspiel ist das denn? Eine Show bzw. Schaufenster kann nicht größer sein!

Der Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses mit Schlauchturm wird zum größten finanziellen Investitionsopfer im Haushaltsplan 2024 und auf die Jahre 2025/26 verschoben.

07.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./338[163(38-22)]/CLA-175/13-2024

Das Flaggschiffprojekt im Wahlkampf der Fraktionen von CWG + die LINKE / Heine wird 2024 zum Investitionsopfer.

Die Unzulänglichkeiten bei der Planung und der abschließenden Kostenverteilung bei dem Projekt zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sind dafür verantwortlich, dass die Auszahlungen für Investitionen und Förderungen im Haushalt 2024 nicht berücksichtigt werden können.

Dadurch wird aber der Finanzhaushalt der Stadt Crivitz im Haushalt 2024 gerettet und benötigt keine Genehmigung durch den Landkreis und ein Haushaltssicherungskonzept. Es verbleiben aber trotzdem nur noch 125.000,00 € an liquiden Mitteln am 31.12.2024, was die Finanzierung des Projektes durch einen Eigenanteil (445.000,00 €), obwohl eine Förderung erfolgen wird, erheblich erschwert, wenn nicht sogar um Jahre verzögert. Neue Kreditaufnahmen und die Erhöhung der Schulden werden die Folge sein. Daher entschied man sich für eine sofortige Steuererhöhungen in der Grund- und Gewerbesteuer, die ab dem Jahr 2024 einen zusätzlichen Ertrag von etwa 47.000,00 € pro Jahr bringen werden.

Wie konnte es dazu kommen? Hier der Ablauf:

Die Stadtvertretung hat im November 2022 überraschend und ohne vorherige Debatte in den Ausschüssen eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Crivitz für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen und stellte die notwendigen Mittel zur Verfügung. Aus akuter Platzproblematik plante die Stadt Crivitz, das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Crivitz zu erweitern, um 6 Stellplätze für MTW, diverse Anhänger und Geräte sowie zwei Lager-/Werkstatträume und einen Schlauchturm aufzunehmen. Für das Vorhaben musste ein Sonderbedarfszuweisungsantrag bis zum 30.11.2022 beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt lagen lediglich eine Baukostenschätzung vom Oktober 2022 vor, die besagte, dass die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ca. 786.000 € und der Schlauchturm noch einmal 131.000 € kosten werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 917.000,00 €.

Es dauerte bis zum 16. November 2023, bis Herr Sebastian Zapf (Sachbearbeiter im Bauamt des Amtes Crivitz – Gebäude, Liegenschaften und Hochbau) im Bauausschuss der Stadt Crivitz erschien und über den aktuellen Stand der Planung berichtete. Er sagte noch vollmundig, dass der Antrag auf Sonderzuweisung für das Vorhaben fristgerecht gestellt wurde und die Planungen in der Ausführung sich befinden. Nach seinem Kenntnisstand wird derzeit an einem Bodengutachten gearbeitet und die Ergebnisse sollen dann in den Bauantrag eingearbeitet werden. Er gehe davon aus, dass der Bauantrag bis zum Januar 2024 gestellt wird und anschließend bearbeitet werden kann. In der Gesamtbetrachtung wurde festgestellt, dass alles in Ordnung ist und alles perfekt funktioniert.

Es sollte jedoch anders kommen!

Im Januar 2024 wurde eine Kriesensitzung abgehalten, in der über den Haushalt 2024 debattiert wurde. Es wurden einzelne Ausgaben gestrichen und verschoben, damit das große Projekt noch im Wahlkampf 2024 beginnen kann. Als dann in der letzten Hauptausschusssitzung Ende Januar 2024 eigentlich der Haushalt nur noch pro Forma beschlossen werden sollte, platzte das gesamte Vorhaben schließlich.

Aus Sicht des Amtes für Finanzen sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, um die Auszahlungen für Investitionen und Förderungen im Haushalt 2024 zu verwenden. Da bis jetzt kein Bauplan und detaillierte Berechnungs- und Erläuterungen zu diesem Projekt vorhanden sind, was eine Bewertung dieses Projektes somit unmöglich macht.

Leider hat das Amt für Finanzen an dieser Stelle vollkommen recht, da die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik bereits am 9. November 2023 in Kraft getreten ist. Und diese Verordnung besagt: „Nach § 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik dürfen Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind.“

Und besonders wichtig ist dabei zu beachten: „Insoweit liegt eine Veranschlagungsreife von Auszahlungen für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen grundsätzlich erst mit dem Abschluss der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung (entspricht der Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – für Objekt- und Fachplanung), bei einer vorgesehenen Einwerbung von Investitionszuweisungen ggf. auch erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung (entspricht der Leistungsphase 4 nach HOAI) vor.“  Da nun die beiden Phasen seit 14 Monaten nicht erreicht wurden, ist das Projekt 2024 nicht als Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen zulässig. Auch eine Baugenehmigungserteilung wird voraussichtlich ca. 470 Tage in Anspruch nehmen, sodass erst im Haushalt 2025 mit Fördermitteln gerechnet werden kann und das Projekt bis 2026/27 wahrscheinlich dauern wird.

Das Kuriose daran ist und erhitzt jetzt alle Gemüter, dass diese neuen haushaltsrechtlichen und -wirtschaftlichen Hinweise zur Haushaltsplanung 2024 vom Ministerium seit November 2023 im Amt für Finanzen bekannt sind. Bereits während der Sitzung des Finanzausschusses des Amtsausschusses am 15.11.2023 wurde darauf hingewiesen und es wurde festgehalten, dass es lediglich die Kommunen betrifft.

Jedoch, weshalb bis heute noch kein Bauantrag mit einer exakten Kostenverteilung nach 14 Monaten im Umlauf ist, bleibt wie immer ein Rätsel im Verborgenen im Amt Crivitz!

Kommentar/Resümee

Eine Streichung oder nur ein finanzpolitisches Kalkül mit Steuererhöhungen im Wahlkampf 2024?

Das Ziel war es, ein weiteres Monument für den Wahlkampf 2024 zu errichten, doch indessen werden nach ca. 400 Tagen endlich alle Unwägbarkeiten sichtbar. Es wird vermutet, dass die Kommunikation zwischen den Fachbereichen und den Ausschüssen in der Stadt Crivitz mangelhaft war. Nun wurden jedoch wie gewohnt die Sünden identifiziert und die Schuldzuweisungen durchgeführt, wobei zahlreiche persönliche Gespräche angekündigt wurden.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion die LINKE/Heine, Herr Alexander Gamm kündigte an, mit dem Amt für Finanzen im Amt Crivitz eine Aussprache führen zu wollen. Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion CWG- Crivitz, Herrn Andreas Rüß, hatte sich offensichtlich deutlich aus dieser Debatte zurückgezogen, wohl wissend, dass die Haushaltsführung damit im Wahlkampfjahr 2024 durch diese Kürzungen gerettet wurde. Stattdessen wurde eine sofortige Steuererhöhung beschlossen.

Auch die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm nahm die Situation sehr gelassen auf, da sie gleichzeitig Amtsausschussvorsitzende im Amt Crivitz ist. Ihr Hauptaugenmerk lag auf dem Beschluss zu den Steuererhöhungen.

In gewohnter Manier glänzte die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) mit einer vollständigen Abwesenheit. Die Vertreter der CDU-Fraktion im Bauausschuss (Frau Beate Werner und Herr Jens Reinke) waren in den vergangenen etwa ca. 21 Monaten im Hauptausschuss nie komplett vertreten, wenn überhaupt, dann nur teilweise oder gar nicht. Man darf gespannt sein, wie die Darsteller der CWG – Crivitz und der LINKE/ Heine und der CDU sich inzwischen neu erfinden werden.

Es reicht vollkommen aus, lediglich den Notruf zu wählen oder das Schiff zu verlassen!

Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf?

04.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./337[163(38-22)]/CLA-174/12-2024

Sicherlich liegt es im Fokus der Rechtsaufsicht in LUP und des Landesrechnungshofes MV, sich im Bereich von Amt Crivitz genauer umzuschauen!

Die Priorisierung der Prüfungen für die Jahresabschlüsse ist die neue Devise oder besser gesagt das Schlüsselwort für das Jahr 2023/24 und wird von der Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker vom Amt Crivitz praktiziert. Wegen Anträgen von einzelnen Kommunen auf Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) für Investitionen wurde die Reihenfolge der Prüfungen für die Jahresabschlüsse (2019–2023) geändert. Begründung: „Wir werden die Reihenfolge der Prüfungen an die Antragstellungen der Gemeinden für SBZ anpassen, da für das Auswahlverfahren 2024 der Jahresabschluss 2021 erforderlich ist, um den vollen Fördersatz bewilligt zu bekommen.“(Protokoll Juli 2023) Der Amts- und Hauptausschuss empfahl, dass die weiteren Berichte zur Rechenschaftslegung der Amtsvorsteherin bis zum Januar 2024 eigentlich dem Protokoll als Anhang öffentlich einsehbar sein sollten, allerdings bleiben sie wie bisher streng geheim. Dies stellt keine Neuheit dar, da die gesamte Informationspolitik, insbesondere im Hinblick auf heikle Themen, bereits seit August 2023 nicht mehr so strikt durchgeführt wird wie zuvor.

Die Kommunen Leezen, Bülow, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld haben bereits ihre Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2022 festgestellt und bekannt gemacht.

Die Gemeinden Suckow und Banzkow sowie die Stadt Crivitz haben ihre Jahresabschlüsse bis 2021 bestätigt.

fehlende Jahresabschlüsse seit dem 01.01.2024

Demnach ist die Mehrheit (9) der insgesamt 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz aus dem Raster des sogenannten Priorisierungsprozesses herausgefallen.

Die Gemeinde Demen, deren letztgültiger Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 stammt, ist am schlimmsten betroffen. Wie glaubwürdig soll der aktuelle Haushaltsplan für Demen, der für das Jahr 2024 vorgesehen ist, wenn lediglich Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 festgestellt und veröffentlicht wurden? Die Daten in diesem Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2026. Wieso wird diese Vorgehensweise schon seit Jahren geduldet?

Zumal in der Planung für das Jahr 2024 der Ergebnishaushalt der Gemeinde Demen ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen aufweist von (-) 481.300 €. Ebenfalls im Planjahr 2024 wird ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erreicht um 525.800 €. Es kommt noch ein Saldo aus den Investitionstätigkeiten und einen Saldo aus den durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen hinzu. Dadurch sinken die liquiden Mittel der Kommune von 1.411.465 € auf nur noch 704.965 € bis zum 31.12.2024. Dies führt letztlich zu einem Rückgang des Eigenkapitals um 474.978 €.

Es fehlen seit dem 01.01.2024 noch ca. 28 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2024 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 *aufgestellt* sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht.

Dies führt zu 45 fehlenden Jahresabschlüssen der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25 und der Darstellung der Finanzplanung bis zum Jahr 2026. Sind die amtsangehörigen Gemeinden weiterhin bereit, die Handhabung der Verwaltung des Amtes, insbesondere des Rechnungsprüfungsamtes, auch 125 Tage vor der Kommunalwahl 2024 zu akzeptieren?

Etwa 24 % der Gemeinden des Amtes Crivitz haben (Stand 05.02.2024) noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und befinden sich derzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft bzw. Nothaushaltsrecht bezeichnet. Die meisten Gemeinden (ca. 76 %) des Amtes Crivitz haben aber ihre Haushaltspläne für das Jahr 2024 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet im Dezember 2023 und Januar 2024.

Aber, etwa 35 % der Gemeinden im Amtsbereich haben ihre Haushaltspläne 2024 bereits im Februar 2023 beschlossen, obwohl sie danach noch viele Jahresabschlüsse aus früheren Jahren bis Dezember 2023 erhalten haben. Das sind die Gemeinden Zapel, Raben Steinfeld, Suckow, Tramm, Langen Brütz und Gneven. Wie belastbar diese Pläne derzeit noch sind, ist bis zum 31.12.2024 tatsächlich nicht zu beurteilen. In diesen Kommunen muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung ohne Sorge übernehmen können. Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“. Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“. Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. 

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz in seiner zehnjährigen Geschichte bisher nicht gelungen, dieses Element im Amtsbereich bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen. Wird dieser Verstoß weiterhin ungehindert fortgesetzt?

Kommentar/Resümee

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Ehrlicherweise wird jeder, der seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, mit Sanktionen und Zinszahlungen belegt. Wenn ein Unternehmen seine Pflicht nicht und nicht rechtzeitig erfüllt, seine Jahresabschlüsse zu erstellen und offenzulegen, führt das Finanzamt ein Ordnungsgeldverfahren gegen das Unternehmen. Zusätzlich überprüfen Finanzämter, Banken und Lieferanten das Ergebnis, das die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinweg ihre Jahresabschlüsse verzögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten.

Werden nun endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?