In der elfjährigen Geschichte des Kapitels „Windenergie“ beabsichtigt der regionale Planungsverband WM erneut die Beurteilungskriterien für *Windparks* innerhalb der laufenden Abwägung zu ändern. „Bassd scho“!

17.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./299[163(38-22)]/CLA-136/77-2023

Eine übereifrige und konsequente Vorgehensweise ist die neue Devise im Planungsverband.

Oder besser gesagt, wie bastelt man alles so zurecht, dass es in der Abwägung für die geplanten Windeignungsgebiete alles passt?

Es scheint die Richtschnur zu sein, um voranzukommen. Um das vorgegebene Ziel zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in Höhe von 2,1 % bezogen auf die jeweilige Regionalfläche des Planungsverbandes zu erreichen. Die Zweistufigkeit erst von 1,4 % bis 2027 und danach auf 2,1 % bis 2032 will man unbedingt vermeiden, denn es birgt die Gefahr eines ineffizienten und ressourcenraubenden Dauerfortschreibungsprozesses lautet die höfliche Begründung der Geschäftsstelle. 

Das könnte übersetzt heißen, dass man so schnell wie möglich Fakten schaffen und nicht wieder endlos lange diskutieren und sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen möchte. Es könnte sein, dass Hemmnisse auftreten, die man gar nicht erst aufkommen lassen möchte. Zudem sind die Vorgaben des Landes durchsetzen und der Bund drückt auch gewaltig auf die Entscheidungen, sodass man hier alles auf einmal durchziehen möchte und möglichst alles geräuschlos noch vor den Kommunalwahlen 2024.

Der Regionalverband Westmecklenburg [RPV-WM] hat eine Fläche von 30 % der Landesfläche zu bearbeiten. Laut einer Schlussfolgerung aus der Abwägung der zweiten Stufe im Mai 2021 wird eine Gesamtfläche von ca. 7.700 ha als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Somit stehen 1,1 % der Regionalfläche der Windenergienutzung zur Verfügung. Die Altgebietsfläche wurde mit ca. 1.100 ha (14 %) als Altgebietsfläche bestätigt, was bedeutet, dass 2021 insgesamt 6.600 ha (86 %) an erstmals ausgewiesener Fläche hinzukamen. Aufgrund der derzeitigen Entscheidungen dürften es nicht mehr 52 Windeignungsgebiete werden, sondern wesentlich mehr.  Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien haben sich seit 2022 grundlegend geändert. Bei der letzten Planung wurden 4 Windeignungsgebiete herausgenommen und weitere 5 aufgrund einer bedingten Festlegung herausgenommen, diese stehen natürlich jetzt alle wieder auf einer neuen Prüfliste!

Die derzeitige Planung 2023 geht jedoch davon aus, dass bei den Windenergieanlagen [WEG] eine Gesamthöhe von 250 m in den nächsten Jahren erreicht wird. Die Verbandsversammlung formulierte natürlich einheitliche, verbindliche Kriterien für die Auswahl, aufgrund des Planungserlasses Wind M-V. Hier sind einige Ausbrüche aus dem Kriterienkatalog des Planungsverbandes:

1.000 Meter Abstand zu Bereichen zu Gebäuden mit Wohnnutzung in Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion

800 Meter Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich

Naturschutzgebiete sind diese für die Windenergienutzung ausgeschlossen

Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten von der Festlegung von Windenergiegebieten ausgeschlossen

Im Bereich von großen zusammenhängenden Waldgebieten der Kategorien 1 (ohne besonderen Status) und 2 (Waldflächen innerhalb von Naturparken und Landschaftsschutzgebieten) können Windenergieanlagen bis an den Waldrand errichtet werden, sodass die Rotoren bis 120 m über den Wald streichen können.

Gesetzlich geschützte Biotope mit einer Größe ab 5 Hektar sind geschützt, aber den kleinflächigen Bereichen (< 5 Hektar) können durch ein Windenergiegebiet überplant werden.

Artenschutz -Es wird der jeweilige 500 m Nahbereich gemäß Anlage 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG ausgeschlossen: – Seeadler – Fischadler – Wanderfalke – Weißstorch.

Ausweisung von Windenergiegebieten sind unter Beachtung von § 2 des EEG und die jeweilige Netzinfrastruktur zu berücksichtigen. Es bedeutet, dass die Planung bevorzugt auch an den Netzverknüpfungspunkten bzw. an den USW stattfinden sollte.

– Erforderliche Mindestgröße eines Windenergiegebietes 35 Hektar.

Die vorhandenen Genehmigungen, genauer gesagt die beantragten Genehmigungen beim staatlichen Amt für Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden mit hohem Gewicht in die Abwägung einbezogen.

Es werden keine großen Klagen oder eine Klagewelle erwartet, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist. Zudem haben die Kriterien des Planungsverbandes den Arten- und Naturschutz fast vollständig aufgeweicht, im Interesse des Landes und Bundes. Es ist nur erstaunlich, dass sich das Oberzentrum Schwerin und das Mittelzentrum Wismar, die beide die Denkmalensembles mit der höchsten Schutzstufe besitzen, die Integrität dieser Denkmale und deren Schutz bereits gesichert haben. Ebenso wie Ludwigslust, Gadebusch, Dömitz und das Gestüt Redefin!

Die Kommunalwahlen in 10 Monaten stehen vor der Tür. Es ist die beste Lösung, das Boot der Entscheider zu vergrößern und einen sogenannten „Energiebeirat“ einzuberufen. Dann sollen Experten berichten und die fachkundigen Politiker der SPD, der Grünen und der Linken sowie die CDU über die Entwicklung neuer Windparks entscheiden. Der Planungsbeirat Energie berät den Vorstand und die Verbandsversammlung im Hinblick auf die Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen der Teilfortschreibung zur Windenergie. Es klingt sehr ungewöhnlich, dass der Energiebeirat nur nach Bedarf tagen soll, aber mindestens zweimal pro Jahr. Nicht zuletzt soll der Entwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie auf der nächsten Verbandsversammlung im November 2023 den Kommunen bereits zur Auslegung vorgelegt werden. Zudem soll dieser dann bereits im Juni 2024 beschlossen werden, um die Auslegung zu ermöglichen.

Es ist wahrscheinlich, dass die alten gewählten Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch handeln und entscheiden dürfen, bevor die neuen Mitglieder das Ergebnis nur eben verwalten können. So könnte man hierzu auch sagen, dass die Ergebnisse bereits im Vorab geplant und vorbereitet werden, damit sie dann später auch geräuschlos funktionieren können!

Also auch im Planungsverband setzt man also auf die sogenannte Brechstange, wie im Großen jetzt auch im Kleinen!

Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis. „Planungsbeirat Energie“!  Passt dir sein Ergebnis nicht, dann mach ihn wieder dicht.

So und nicht anders kann man die jetzige Situation im Planungsverband Westmecklenburg bezeichnen, der aufgrund eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler in der Vergangenheit keinen rechtsgültigen Plan aufweisen kann.

Die jüngsten Gesetzesänderungen in der Zeitwende von verschiedenen Ministerien und dem Bund kamen natürlich zur rechten Zeit, um die Angelegenheit in den Hintergrund zu rücken. Um die aktuelle rechtliche Situation zu retten, wurde ein neuer Arbeitskreis „Energiebeirat“ gegründet, der sich auch mit diesem Thema befassen und das Boot der Verantwortlichen wesentlich vergrößern soll. So bestimmen überwiegend das Oberzentrum Schwerin und die Mittelzentren in Westmecklenburg die zu errichtenden Windparks in ländlichen Gebieten!

Bei diesem Thema war die Bürgerbeteiligung noch nie die Stärke des Planungsverbandes Westmecklenburg gewesen. In der elfjährigen Geschichte zu diesem Thema wurde erst im März 2019 ein öffentliches Bürgerforum eingeführt, als der Druck und der Wind ein wenig heftiger in die Gesichter der verantwortlich Handelnden wehte. Daraufhin wurde plötzlich sofort die Geschäftsordnung und die Satzung des Planungsverbandes geändert. So, dass nur noch ein wesentlicher Inhalt jeder Sitzung der Verbandsversammlung im Protokoll steht und nicht mehr alles. Die Einwohner sind grundsätzlich nicht berechtigt, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen. Sollte es doch noch Fragen oder Anregungen geben, sollten diese nur von allgemeinem Interesse sein und keine Wertungen enthalten.

Dann kam Corona und man hat sich nur noch in Videokonferenzen gesehen. Nun will man nach den neuesten Beschlüssen wieder Sitzungen als Livestream machen. Ansonsten wurde das Bürgerforum wieder abgeschafft bzw. nicht mehr angewendet, da man zurzeit auch keine Bürgerbeteiligung mehr benötigt und sich nicht mit anderen Meinungen auseinandersetzen muss. Man zieht seinen vorgeschriebenen Stil auf Versammlungen durch, da die SPD und die LINKE in Regierungsverantwortung stehen und sich keine Schnitzer mehr erlauben können. Bündnis 90/Die GRÜNEN freuen sich, mitzumachen.

Der Naturschutz wird aufgeweicht und die Bürgerbeteiligungen werden auf das geringste Maß beschränkt, das Erklären fällt weg und unliebsame Fragen zur Tagesordnung auf Versammlungen darf der einfache Bürger nicht stellen. So kann man die Planung erleichtern.

Die neue Devise lautet: „Übereifrig sein und konsequent handeln!“, in der Zeitenwende. Zudem sitzt auch die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz (Frau Iris Brincker – Fraktion die LINKE) im VORSTAND des Planungsverband Westmecklenburg als Kreistagsmitglied des Landkreises Nordwestmecklenburg und setzt sich energisch für die konsequente Umsetzung des Energieparks in Wessin und Plate ein. Vielen Dank im Voraus.

Ob der Bürger in ca. 10 Monaten zur Kommunalwahl das auch so bewerten wird, bleibt abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass die entscheidenden Versammlungen im November 2023 und Juni 2024 sowie die Aktivitäten der handelnden Akteure genau beobachtet werden, wenn die Zeitenwende vor Ort sichtbar wird.

Teil-2- Bauausschuss in Crivitz gibt grünes Licht für das nächste Millionenprojekt in Crivitz für 2024-27!

14.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./298[163(38-22)]/CLA-135/76-2023

Es ist eine neue 2. Örtliche Zufahrt an das sogenannte Premium – Viertel „Vogelviertel“ von Crivitz über die Bahnlinie. In einem Grundsatzbeschluss gab der Bauausschuss bereits seine Zustimmung vor ca. 9 Wochen, eine zweite Anbindung an das Bebauungsgebiet „Trammer Straße“!

Dieses Thema war eigentlich als öffentlicher Tagesordnungspunkt angekündigt worden, wurde aber sofort zu Beginn der Veranstaltung rasant von der Bildfläche genommen und in den nicht öffentlichen Teil geschoben. Der Vorsitzende des Ausschusses (Alexander Gamm, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE/ Heine) hat dies veranlasst. Eine Rechtfertigung für dieses Handeln wurde nicht genannt, wie es die Kommunalverfassung M-V eigentlich vorsieht, warum der Grundsatz der Öffentlichkeit bei diesem Thema wieder einmal umgangen wird, bleibt offen. Niemand erhob Einwände oder Bedenken im Bauausschuss, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Oh, liebe Kommunalverfassung und Baugesetzbuch Mecklenburg-Vorpommerns, wann werdet ihr endlich in Crivitz eintreffen?

Die Stadt Crivitz hat sich bereits 2011 mit der Deutschen Bahn intensiv gestritten, gab jedoch schließlich nach, weil man das Geld nicht hatte, um einen Rechtsstreit zu führen.

Aufgrund der Sanierung des Streckennetzes von Rehna nach Parchim im Jahr 2011 wurde ein unbeschrankter Bahnübergang geschlossen und zurückgebaut. Die Planungen der Bahn betrafen damals die Übergänge zwischen dem Zapeler Weg und dem Feldweg in unmittelbarer Nähe des heutigen Arboretums.  Die Stadt Crivitz hat damals bereits Vorschläge für den Übergang Zapeler Weg gemacht, laut Berichten der SVZ 2011„Mit dem Bau einer Brücke im Gewerbegebiet in der Parchimer Straße würde es eine zweite Abfahrt aus dem Wohngebiet Trammer Straße geben, und zudem könnten die Transportfahrzeuge von Tramm so gleich auf die Umgehungsstraße fahren. Oder: Die Bahn errichtet eine Halbschrankenanlage im Zapeler Weg.“ Die Bahn lehnte die Vorschläge kategorisch ab, und die Stadt Crivitz nahm die Vorschläge zurück. Aus heutiger Sicht könnte man sagen, dass es sich um eine sehr publikumswirksame Darstellung gegenüber den Bürgern handelte, obwohl man wusste, dass man hier nichts ausrichten konnte. Kein Geld für einen Streit, aber mutig in den Vorschlägen.

Die Geschichte wiederholt sich im Jahr 2023! Kein Geld zum Bauen, aber mutig in der Planung!

12 Jahre später werden Pläne für die örtliche Erschließung des Vogelviertels aus der Schublade geholt, ebenso wie für den Marktplatzumbau und sollen nun wieder plötzlich aufleben. Das Vogelviertel soll eine 2. Zufahrt als Bahn- „Überführung“ oder „Übergang“ bekommen. So will man sich zwischen der:

Variante 2 – Bahnüberführung mit Anschluss an das Gewerbegebiet (Untervariante 2.1 Lercheneck und 2.2 Finkenweg) entscheiden. So würde eine mögliche Bahnüberführung (Brücke mit Gleisen für die Eisenbahn, auf der Züge vor allem Straßen überqueren) als Fachwerkbrücken mit größeren Stützweiten gebaut, um hohe Verkehrslasten zu tragen. Die Kosten für die Bahnüberführung und die dargestellten Straßenanbindungen in das Vogelviertel dürften bei den heutigen Baupreisen über ca. 1,8 Mio. € liegen)

Variante 1 – Bahnübergang mit Anschluss an den Zapeler Weg (Untervariante über den Gimpelweg und dann über den Drosselweg). Im Vergleich zum Bahnübergang am Zapeler Weg dürfte sich die Baukosten auch nicht günstiger darstellen. Die komplizierte Neigung der Kulisse und die langen Straßenführungen machen es wahrscheinlich, dass die Kalkulation schnell über eine Million Euro hinausgeht.

Das neue Millionenprojekt kann frühestens nach der Planung und Genehmigung sowie einer bestätigten Finanzierung ab dem Jahr ca. 2025–2027 als örtliche Erschließungsstraße realisiert werden.

Herr Alexander Gamm, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE/Heine, hat den Beschluss vom Bauausschuss auf der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2023 verkündet. Leider wurde dies jedoch auf der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2023 von der Tagesordnung genommen.  Es wurde begründet, mit einem Kommentar dazu, der im Kern lautete, dass das alles so nicht gehen würde und es noch Gesprächsbedarf gebe. Sicher mit dem Hintergrund bedacht, dass hierzu auch die finanziellen Eigenmittel vorhanden sein müssen, um die Planung als Erschließungsplänen zu finanzieren, zu können. Die genaue Erschließungsvariante 1 oder 2 wurde nicht bekannt gegeben, welche nun bevorzugt favorisiert werden sollten. Dies sollen indessen die Erschließungsplaner ermitteln.

Aber dass das Projekt geplant wird, daran lässt der Beschluss des Bauausschusses keinen Zweifel. An dieser Stelle muss man nicht unerwähnt lassen, dass in der Eigenheimsiedlung an der Trammer Straße (Vogelviertel) auch noch ein weiteres Baugebiet erschlossen werden soll. Die Stadt schätzt die Anzahl der Grundstücke nach der entsprechenden Erschließung und Vermessung auf etwa 30 bis 40 ein. Diese Erschließung würde einen weiteren Millionenbetrag verschlingen.

Sicherlich rechnet man mit einem zukünftigen Geldsegen aus der noch zu gründenden Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG, wo dann alle finanzrelevanten Probleme gelöst werden.

Vor 12 Jahren begraben, wird soeben das Projekt im Wahlkampf wiederbelebt.

In Anbetracht der bevorstehenden Kommunalwahlen in ca. 10 Monaten ist es offensichtlich, dass man noch vor den Wahlen die Haushaltsermächtigungen festschreiben will, falls sich die Lage in einem Jahr ändern sollte. Eine begonnene Erschließungsplanung bindet nicht nur finanzielle Mittel, sondern ist auch schwer aufzuhalten, ohne Verluste zu machen. Folglich will man das Thema bereits für die nächste Wahlperiode festgeschrieben haben.

Woher die finanziellen Mittel für alle diese Projekte kommen sollen in den nächsten Jahren und wie hoch der finanzielle Eigenanteil sein wird, den die Stadt Crivitz dann leisten muss, bleibt unklar. Bei den dann anfallenden Baukosten und Zinsen muss sich die neue Mannschaft von Abgeordneten in 2024 Gedanken darüber machen, woher sie das Geld bekommen und ob sie sich es leisten können.

Aufgrund der bisherigen Haushaltslage für die kommenden Jahre 2024/25 werden es sicherlich Luftschlösser sein.

Es ist dringend erforderlich, dass nur diejenigen Abgeordneten an dieser Entwurfsplanung beteiligt werden, die nicht unmittelbar von dieser Planung profitieren können. (Wohnen im Gewerbegebiet und im Vogelviertel). Das sogenannte Mitwirkungsverbot gemäß KV M-V sollte endlich beachtet werden.

So dürfen auch die Mitglieder der Stadtvertretung weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn eine Entscheidung ihnen selbst oder ihren Angehörigen im Sinne von § 20 Absatz 5 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Eine Entscheidung, die unter Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot zustande kommt, kann auch unwirksam sein, das ergibt sich aus § 24 Abs. 4 Satz 1 der Kommunalverfassung [KV M-V]. Bereits bei dem Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz am 07.12.2020 wurde das nicht beachtet!

Die frühzeitige Klärung der Finanzierbarkeit solcher und anderen Projekts ist unerlässlich. Aufgrund der Generationengerechtigkeit und der bisherigen Schulden der Stadt Crivitz in Höhe von etwa 2,0 Millionen € ist es unerlässlich, dass alle Bürger an der Diskussion beteiligt werden. Es ist nicht sinnvoll, Tagungen und Entscheidungen in nicht öffentlichen Bereichen zu verlagern, da die Steuerzahler die Kosten und die Verantwortung dafür tragen werden.

Das jahrzehntelange Ringen um den Acker- oder Wegrain für den Radweg an der B-321 bis zum Waldschlösschen und den beschlossenen Funkmastbau!

09.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./297[163(38-22)]/CLA-134/75-2023

Es sind nur noch wenige Tage, bis der neue Radweg nach ca. 13 Jahren endlich eröffnet wird. Dieser schließt die lange ersehnte Lücke in der Verbindung nach Pinnow. Aber auch mit einem Wermutstropfen für die Bewohner am Waldschlösschen: Ein neuer Funkturm wird Ihnen direkt vor die Nase gesetzt.

Bis 2010 war der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und Muschelwitz als „regional bedeutender Radweg“ nur für eine Förderung von 75 % maßgebend. Im Zuge des Kooperationsprojektes „Rad touristisches Netzwerk“ war es im Jahr 2011 plötzlich möglich, aus dem Radlageplan 2009 auszubrechen. Der Bund unterstützte plötzlich den Bau von Radwegen an der Bundesstraße B-321 mit einer finanziellen 90-prozentigen Förderung. Damit war eigentlich der Weg für den Radweg bis zum Waldschlösschen nach Pinnow bereitet. Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit dem Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem Planungsverband und der Stadt Crivitz vor dem Abschluss. Im Jahr 2014 wurden die Kommunalwahlen abgehalten und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unbestritten, dass die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur dringend notwendig ist.

Auch der Planungsverband hat wegen seines andauernden Themas Kapitel 6.5 Windenergie dieses Thema beiseitegeschoben, wie auch die Stadt Crivitz wegen ihres Baus des Ausweichsportplatzes und der LED-Umrüstung ebenfalls betroffen ist. Das war im Jahr 2015 ein Fehler! Auch vonseiten der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hätte man das Projekt beherzter und dringlicher führen müssen, mit aller Konsequenz. Dennoch gab es auch im Jahr 2016 Ansätze, die von Bürgern in den Bauausschuss eingebracht wurden, um ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt zu fördern. Diese Entscheidung wurde jedoch von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und schließlich aufgrund der gebundenen finanziellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen Kita + Schule wieder verworfen.

Die Verhandlungen mit den Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wurden 2017 wieder aufgenommen, scheiterten jedoch auf der ganzen Linie. War es auf die Kommunikation, das Geld oder auf persönliche Differenzen zurückzuführen? Der Schwerpunkt lag auf der Kommunikation. Dies führte dazu, dass das Projekt bis zum Ende Jahr 2019 in der Schublade lag. Und dann kam das Coronavirus. Der Planungsverband hat im Jahr 2020 eine Untersuchung über die Radwege durchgeführt, die dazu führte, dass die Strecke an der B-321 vordergründig gefördert werden sollte, und zwar vorrangig. Zudem wollte Mitte 2021 ein Netzbetreiber das Funkloch am Waldschlösschen stopfen, da der Breitbandausbau durch den Bund in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist.

 Also war es eine neue Gelegenheit, mit dem Eigentümer über die Verhandlungen über den Bodenerwerb oder die Dienstbarkeiten auch zum Radweg zu sprechen. Das führte dazu, dass die Stadt Crivitz bereits am 20. Januar 2022 ohne Gegenwehr des Eigentümers für den Standort direkt am Waldschlösschen entschied. Das ist nicht verwunderlich, dass es sich nicht um eine bebaute Fläche handelt, sondern lediglich um teilweise Grünflächen mit waldähnlichem Bewuchs. Der Eigentümer wohnt auch nicht auf diesem Grundstück.

Auf dieser Sitzung waren mehrere Ausschüsse anwesend und fast alle Stadtvertreter im Januar 2022, die über den Standort eines Funkmastes am Waldschlösschen entscheiden sollten, aber gleichzeitig auch über einen Standort zu einem Funkmast im Ortsteil Wessin.  Das war schon alles sehr merkwürdig in dieser Sitzung im Januar. Hier war die Stimmung sehr angespannt, als man sich einstimmig gegen den Standort in Wessin entschied. Es wurden Gründe vorgetragen, die die Reichweite der Immissionen nicht belegt und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln nicht untersucht wurden, auch sind keine alternativen Standorte untersucht worden. Daher muss man ablehnen.

Im Gegensatz zu dem Standort am Waldschlösschen, wurde hier die Abstimmung sehr trocken und kurz gehalten, was zu einer schnellen Einigung führte. Irgendwelche Unterlagen zu Immission oder Naturschutz oder Abstand zur Wohnbebauung lagen hier genauso nicht vor, sie wurden aber auch nicht merkwürdigerweise nachgefragt von den Stadtvertretern. Es war als Beobachter auch etwas unverständlich und geheimnisvoll zu spüren, als ob Absprachen beliebiger Art vorher getroffen worden wären. Dieser Standort am Waldschlösschen ist eigentlich dichter an der Wohnbebauung als der in Wessin?

Schon damals war es in aller Munde, dass ein Verkauf des Hotels bevorstand. Nachdem der Eigentümerwechsel stattgefunden hatte Mitte 2022, wurde auch eine Nutzungsänderung für das Waldschlösschen vorgenommen, die jedoch von den neuen Eigentümern zurückgezogen wurde.

Und so kam es, wie es kommen musste! So blieb man also dabei, sich zu fragen, was zuerst 2022 am Waldschlösschen kommt.

 Ist es der Radweg oder der Funkmast? Die Arbeiten und Baupreise haben sich verändert und es dauerte etwas länger, aber sind kurz vor dem Abschluss im Juli 2023. Also wollten wir eigentlich eine Reportage über den neuen Radweg und die Verträglichkeit der Eigentümer mit dem neuen, Funkmast machen, der bestimmt bald gebaut wird. Wir mussten feststellen, dass selbst die Nachbarn völlig überrascht waren, als sie von den Bauvorhaben hörten.

Es sah so aus, als ob die Informationen für sie eine absolute Neuheit wären. Es wurde nun endlich klar, welches Grundstück nun die langen (ca. 13 Jahre) Verhandlungen zum Radweg auslöste bei der Stadt Crivitz. Hier handelt es sich um das gleiche Grundstück, auf dem der Funkmast errichtet werden soll und welches nicht bewohnt ist.

So ist zu hören gewesen, dass es gemeinsame Absprachen/Gespräche mit der Stadt Crivitz und den Eigentümern über den Funkmast und den Wegrain für den neuen Radweg gegeben hat. Dies ist jedoch bereits vor etwa 13 Monaten geschehen. Der Eigentümer hat sich nicht mit den Nachbarn in Verbindung gesetzt zu diesem Thema und auch die Stadt Crivitz hat nicht ausreichend mit allen Anwohnern von Waldschlösschen gesprochen.

Indessen müssen wohl alle Nachbarn mit dem Funkmast leben, um das „Gemeinwohl“ zu stärken, damit jeder von uns kein Funkloch mehr hat am Waldschlösschen.

Eine frühzeitige, transparente Darstellung von kommunalen Entscheidungen hätte die betroffenen Bürger besser auf die Belastungen vorbereitet. Außerdem müssen die Betroffenen auch steigende Belastungen in ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen, um zum Allgemeinwohl beizutragen, dass nun kein Funkloch mehr am Waldschlösschen herrscht. Die Aufregung ist bereits bei den angrenzenden Eigentümern zu spüren. Niemand hätte damit gerechnet.

Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Vielleicht ist es so, dass man alles im Internet veröffentlicht, weil man ja damit seine Pflicht und Schuld erfüllt hat und so kann man sich schön hinter seiner eigentlichen Bringschuld verstecken. Nur, um keine Diskussionen mit den Bürgern über unangenehme Entscheidungen führen zu müssen.

So ist man es ja seit Jahren gewohnt, die Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber der Bürger muss nun die Belastungen tragen, und dann muss der Steuerzahler die Kosten zahlen. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) als Opposition hat sich bei dieser Entscheidung am Waldschlösschen nicht mit Ruhm bekleckert, sie hat auch ohne zu prüfen zugestimmt. Wer weiß, warum und mit welchen Hintergründen?

Außer demjenigen, der seit über 13 Jahren immer wieder zögerte, seinen Wegrain für den Radweg zur Verfügung zu stellen. Nur mit der Maßgabe, dass es neben dem Radweg auch noch einen Funkturm hinzugefügt wird in diesem Bereich, an dem man sich ebenfalls verdient. Das Kuriose ist, dass gerade derjenige Eigentümer in diesem Bereich nicht wohnt, sondern nur sein Land hat, aber einen regen Kontakt zu seinen Nachbarn hat.  Vielleicht hat er aus Charme geschwiegen, weil er wahrscheinlich wusste, dass die Nachbarschaft nicht mehr so geradlinig verlaufen würde, wenn er sich offenbarte.

Was bedeutet dies für uns Bürger?

Bürgerbeteiligung beginnt also mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sollten aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers sein, sondern sind auch eine Bringschuld von der jeweiligen Stadt – und Gemeindevertretung, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Die Gemeinden Barnin/ Zapel und die Stadt Crivitz planen, mit der WEMAG eine Wärmegesellschaft zu gründen!

07.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./296[163(38-22)]/CLA-133/74-2023

Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.

Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.

Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro. Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.

Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!

Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.

Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.

Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.

Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.  Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.

Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.

Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!

Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.

Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!

Die SPD/FDP+ Grüne Koalition will den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bis zum 7. Juli 2023 durchpressen!

05.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./295[163(38-22)]/CLA-132/73-2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

noch in den nächsten Tagen wird das Parlament das Ende des dem Volk zugewandten Regierens einläuten. Das Volk ist nicht mehr wichtig?

Die gewählten Bürger sollen ihre Funktion als Stimmbürger erfüllen und ansonsten Schweigen. Die Mitglieder des Bundestags und -Rates sollen das neue Gesetz, das sogenannte „Heizungsgesetz“, so schnell wie möglich beschließen, auch wenn die Mehrheit der Experten etwas anders rät.

Es sollen Gasheizungen abgeschafft und durch Stromheizungen ersetzt werden. Für diesen Zweck werden in Deutschland bis 2030 bis zu ca. 50 neue Gaskraftwerke errichtet. Um dann wieder aus Gas den Strom zu erzeugen, den die neuen Stromheizungen benötigen. Allein diese Tatsache muss man sich einmal auf die Zunge zergehen lassen. Das Gesetz, das noch nicht vollständig ausformuliert ist und noch einige Diskussionen für die Parlamentarier erfordert, soll nach dem Wunsch von SPD/die Grünen und der FDP trotzdem bis 07.07.2023 verabschiedet werden. Sie sollen allenfalls als unmündige Stimmbürger herhalten und ansonsten was? Das ist korrekt. Schweigen.

Die Macher des handwerklich nahezu auf Drittliga-Niveau liegenden Gesetzes treten am ironischsten bei diesem an sich schon bösen Spiel auf. So wird Tag für Tag in allen Podiumsdiskussionen erklärt, dass die Entscheidung eilt, weil der Bürger schnell Sicherheit und Planbarkeit haben muss. Gemeint ist, dass der Stimmbürger vor den Sommerferien noch beschwichtigt werden soll, da die Landtagswahlen in Hessen und Bayer im September vor der Tür stehen. Es ist zu erwarten, dass sich die Stimmbürger nicht mehr an den Juli erinnern werden. Möglicherweise hat die Sonne bis dahin den meisten das Denkorgan weggebrannt oder zumindest jenen Teil, der für das Erinnern zuständig ist.

Doch wird es wirklich so sein? Vielleicht wird sich der Bürger bei der Abgabe seines Votums an den Juli 2023 erinnern, aber dann wird das Geschrei wieder groß sein?

Warum also diese Eile?

Die „Piepen“ sind nicht verschwunden, sondern werden nur für eine andere Heizungsart verwendet.

Warum kann man das alles nicht nach der Sommerpause im Kontext der Wärmeplanung machen? Wahlkampf?

Statt den kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, wird man nicht müde, sie zu beschwören, dass sie harte Zeiten einstellen müssen. Das Geschäftsklima befindet sich im Sturzflug im Juni 2023 und sinkt gegenüber dem Vormonat um 5,4 Zähler, das ist fast so stark wie unmittelbar nach dem Gaslieferstopp im vergangenen September. Die Ursache liegt vordergründig in einem Pessimismus bei den Erwartungen, aber auch die Lagebeurteilung ist deutlich schlechter geworden. Die Euphorie für die Konjunktur vom Frühjahr 2023 ist verflogen, stattdessen befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Art Schwebezustand. Gute Nachrichten sind lediglich mit Blick auf die zukünftige Inflationsentwicklung aufgrund der Lohnsteigerungen zu erwarten.

Die Aussichten auf höhere Beiträge für die Krankenkassen, für die Finanzierung der Krankenhausreform, die steigende Kosten für die Migration und die bald wieder steigenden Energiekosten machen die Konjunkturaussichten nicht besser. Und da hilft auch kein „Steuerreformgesetz“ nach der Sommerpause mehr. Es wird eher wieder heraufbeschworen, dass es zu einer Deindustrialisierung und zum Wohlstandsverlust kommen könnte.

Wir freuen uns, Sie in der neuen Wirklichkeit begrüßen zu dürfen!

Bleiben Sie zuversichtlich!

Grüße aus der Chefredaktion, Positionen! „Die Rente mit 69/70, die Aktienrente oder die sogenannte Aktivrente?“

02.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./294[163(38-22)]/CLA-131/72-2023

Nach fast 33 Jahren seit der Wiedervereinigung hat sich das Niveau der Renten in Ost- und Westdeutschland endlich angeglichen. Die Menschen im östlichen Teil des Landes waren immer vorher identifizierbar als Ostdeutsche aufgrund ihrer Rentennachweise. Die erfreuliche Lohnentwicklung ermöglicht es, die Rentenwerte bereits im Jahr 2023 an die Ost-West-Angleichung anzupassen. Damit beträgt ab 1. Juli 2023 der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 37,60 €. Dies ist gut, aber bei Weitem nicht ausreichend für die Zukunft. Allerdings bestehen auch weiterhin Unterschiede zwischen den Generationen, wie bei der Mütterrente, die für heutige und künftige Rentner im Osten die Lage schwieriger machen. Eltern, die Kinder haben, die vor 1992 geboren sind, können sich so bis zu 2,5 Jahre der Kindererziehung anrechnen lassen und wenn diese nach 1992 geboren sind, können Sie für die Rentenversicherung sogar bis zu drei Rentenpunkte geltend machen. Bei dieser Festlegung sind die Unterschiede deutlich zu erkennen.

Das deutsche Rentensystem ist kompliziert. Die Basis des Systems besteht aus drei Säulen. Säule eins umfasst die Pflichtsysteme: Für Angestellte ist das z. B. die gesetzliche Betriebsrente. Für Beamte die Beamtenversorgung oder für Ärzte die Ärzteversorgung. Eine weitere Säule ist die private Zusatzvorsorge, also Versicherungen wie die „Riester-Rente“ oder ähnliche Produkte. Und die dritte Säule ist die betriebliche Altersversorgung. Hier ist zu unterscheiden zwischen Pensionskassen und Direktversicherungen. Die meisten Firmen bieten ihren Angestellten heute eine betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung an. Vor allem große Unternehmen betrieben früher mehr als heute selbst Pensionskassen für die Betriebsrente ihrer Mitarbeiter. Und auch der Staat für seine Angestellten im öffentlichen Dienst, das Versorgungsamt des Bundes und der Länder (VBL).

In den ausgehandelten Tarifabschlüssen in diesem Jahr (VERDI) würden theoretisch auch die ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes profitieren, also die Betriebsrentenempfänger. Aber es war die Gewerkschaft, die Anfang der 2000er-Jahre mit ausgehandelt hat, dass der besagte Absatz im Paragraf 16 (Betriebsrentengesetzes) nicht auf ehemalige Angestellte angewendet wird. Vor allem Frauen sind häufiger als Männer betroffen, da sie in der Regel länger leben. Im Gegensatz zu den ehemaligen Beamten, die in den vergangenen Jahrzehnten deutlich mehr Pensionserhöhungen erhalten haben.

Wir befinden uns mitten im demografischen Wandel, so wird der Anteil der Menschen an der Gesamtbevölkerung, die 60 Jahre und älter sind, immer größer und der Anteil der jungen Menschen bis 30 Jahre weiter schrumpfen. Diese vorrangige Entwicklung wird sich in Zukunft bis 2030 noch weiter verstärken, da die Babyboom-Generation in Rente gehen wird. Das sind die geburtenstarken Jahrgänge der Zeit von 1955 bis 1965, die das Wirtschaftswunder ansteigenden Geburtenraten hervorbrachten. Diese Wirtschaftswunder benötigen wir auch wieder im Jahr 2023, um die Geburtenraten wesentlich zu steigern, verbunden mit einer sozialen Stabilität und Sicherheit, eben die ausgeprägte soziale Marktwirtschaft. Doch angesichts der Krisen und Kriege wird es wohl nur ein Wunsch bleiben, dass es nicht so schnell Wirklichkeit wird.

Im Jahr 1962 hätten noch 6 Erwerbstätige einen Rentner finanziert. Im Jahr 2030 werde diese Zahl auf 1,5 Erwerbstätige sinken und bis 2050 sogar auf 1,3. Durch die jährlichen Renteneintritte der Babyboomer bis 2030 werden wir jedes Jahr ca. 380.000 bis 400.000 qualifizierte Arbeitskräfte verlieren, die dann fehlen werden. Aufgrund der entstehenden Finanzierungslücke zahlt der Staat bereits jetzt jährlich einen Zuschuss von rund 112 Milliarden Euro in die Rentenkasse.

Eins ist bereits jetzt klar: Wenn das derzeitige Rentensystem beibehalten werden soll, muss es mehr Einwanderung geben, um die Produktivität zu steigern.  Nur mit einer gezielten und qualifizierten Ausbildung von Fachkräften, die sich in verschiedenen Asylsstufen befinden, könnte es gelingen.  Aber die Einwanderung allein reicht nicht aus, um das Ganze zu kompensieren. Natürlich nicht.

Die CDU schlägt hierzu vor, eine sogenannte Arbeitspflicht und eine Aktivrente zu vereinbaren. Einerseits die Abschaffung der jetzigen Form des Bürgergeldes und andererseits die Möglichkeit, dass jeder Rentner weiterarbeiten kann. Die Einkünfte sollten sozialabgabenpflichtig bleiben, aber steuerfrei sein.

Die FDP schlägt eine sogenannte Aktienrente vor. Mit der Idee, dass der Staat Geld am Kapitalmarkt anlegt, also Aktien und Anleihen kauft, und der Gewinn soll den Bürgern als Zuschuss für ihre Rentenfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Bis die entsprechenden Größenordnungen erreicht werden, dauert es Jahrzehnte. Jeder Steuerzahler ist automatisch Aktionär geworden.

Die Linke will eine allgemeine Rentenerhöhung und eine Rentenversicherung für alle, die auch Beamte, Politiker und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die SPD will die gesetzliche Rente zukunftssicher machen und steigt in die Aktienrente ein. Wobei man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen darf, dass die SPD mit dafür gesorgt hat, dass ab 2025 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor (in der Rentenformel) eingeführt wurde. Dieser eingefügte Faktor, sorgt automatisch dafür, dass die Renten nicht mehr so stark steigen werden wie die Löhne. Dies führt zu einer Rentenkürzung. Auch im kommenden Jahr 2024 werden die Rentner noch einmal ein Plus von mindestens 5,5 bis 6 Prozent bekommen, meinen Sozialexperten. Bevor dann der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor im Jahre 2025 wirkt.

Und dann stehen auch schon wieder die Bundestagswahlen 2025 an. Aus einer neuen Reform ist wieder nur eine Flickschusterei geworden. Die wirklich neue Reform macht dann vielleicht eine andere Regierung.

Aber die Zeit zum Handeln drängt und läuft uns davon!

Es fehlt hier das Gefühl der Unaufschiebbarkeit, das Rentensystem zu retten!

Eine Reform des Rentensystems ist dringend notwendig. Andernfalls muss die nächste Generation die Fehler der Vergangenheit ausbaden. Der Stellenwert der Generationengerechtigkeit steht auf dem Spiel!

Die Demografie und ihre Folgen sind seit mehr 15 Jahren bekannt, ob es bei dem Mangel an Arbeitskräften oder bei den Renten ist, aber es hat sich nur wenig verändert. Es ist ein Dauerbrenner und auch ein beliebtes Wahlkampfthema, aber die Regierungen haben sich bisher kaum umfassend an das Thema gewagt. Zu viele wichtige Wählerstimmen sind noch dahinter, um hier noch mehr Unzufriedenheit bei den Betroffenen zu erzeugen. Der Generationenvertrag ist wohl bald hinfällig. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters bis auf 70, die Kürzung hoher Renten und die Erhöhung der Beiträge sind Vorschläge, mit denen wir uns auf das Jahr 2025 vorbereiten sollten. Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat sich dafür ausgesprochen, dass auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte und Richter in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen. Es benötige mehr Flexibilität bei der Absicherung des deutschen Rentenversicherungssystems, sagte Schlegel auf der Bundespressekonferenz des Gerichts in Kassel im Februar dieses Jahres. Die Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung für Selbstständige und Beamte sowie Politiker wäre ein Fortschritt für unser Land, wird aber sicher an der politischen Umsetzbarkeit scheitern.

Die Ursachen des Fachkräftemangels liegen nicht in längeren Lebensarbeitszeiten, sondern in den unattraktiven Arbeitsbedingungen und in der Bildungspolitik für unsere Jugend. Die Pandemie hat das schonungslos offengelegt. Nicht das Renteneintrittsalter war das Problem in der Vergangenheit, sondern die fehlende private Vorsorge. Es ist ein Fehler, sich auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Wird die Aktienrente von Herrn Lindner nun den Durchbruch schaffen und uns aus dieser Misere befreien?

Man wird wohl nicht umhinkommen, das Rentenalter weiter anzuheben, es bestenfalls an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln. Aber auch ohne eine leichte Kürzung des Rentenniveaus wird es wohl nicht mehr gehen. Die Renten würden in der Zukunft weniger stark steigen, wenn parallel das Lohnniveau steigt. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, wird das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern in absehbarer Zeit aus dem Gleichgewicht geraten. Dann wird die Finanzierung der Rente platzen.

Die nächste Generation muss die Fehler der Vergangenheit ausbaden. Der Stellenwert der Generationengerechtigkeit steht auf dem Spiel!