29.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./293[163(38-22)]/CLA-130/71-2023

Nachdem wir über die Einladung zu der Vereinsgründung eines nicht eingetragenen Dachverein „Vereine miteinander“ von der Bürgerhauskoordinatorin berichtet hatten, kam es unmittelbar zu weiteren Mitteilungen an die Redaktion. Auch erstaunlicherweise aus den Reihen der Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE, dass die Gründung bereits unmittelbar erfolgen soll.
Wie uns ebenfalls aus gewöhnlich gut informierten Kreisen mitgeteilt wurde, soll die Schankgenehmigung (für den Ausschank von Getränken) für das Stadtfest 2023 in Crivitz vom Vorsitzenden des Kulturausschusses (Herr Jens Raulin – CWG Fraktion) beantragt worden sein. Es ist nicht bekannt, was damit geschah oder wie hoch die Erträge waren, die durch wen auch immer erwirtschaftet wurden. Die Schankgenehmigung oder Schanklizenz bezeichnet im Gaststättenrecht die Erlaubnis (Konzession), in einem Gastronomiebetrieb alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.
Auch einige Abgeordnete der Opposition (CDU – Crivitz und Umland) stellten diverse Fragen auf der letzten Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 zum Thema Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V. Insbesondere zum angeblich existierenden KOOPERATIONSVERTRAG mit der Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V. und dem genauen Inhalt. Daraufhin wurde die Existenz eines Vertrages oder einer Vereinbarung im öffentlichen Teil bestätigt, aber eine konkrete Antwort durch die Bürgermeisterin im öffentlichen Teil abgelehnt. Sie werde darüber nur in der nicht öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung Auskunft erteilen. Alles ist wieder streng geheim, obwohl ein solcher Inhalt laut Kommunalverfassung öffentlich beantwortet werden muss.Noch einmal zum Verständnis: Im Vorstand der Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. ist Frau Barbara Borchardt die Vorsitzende und Herr Alexander Gamm derjenige, der sich bekannterweise um die Rechnungen kümmert.
Bisher ist nur bekannt, dass ein Kooperationsvertrag mit dem Förderverein Arboretum Crivitz e. V. abgeschlossen wurde, die finanziellen Leistungen von der Stadt Crivitz in Höhe von jährlich ca. 10.000,00 € erhält. Diese finanziellen Leistungen sind keine freiwilligen Leistungen der Stadt Crivitz, sondern müssen immer gezahlt werden, unabhängig davon, welche finanzielle Lage jährlich im Haushalt herrscht.
Zwei Treffen zu der Vereinsgründung fanden statt, bei denen die Vereine der Stadt Crivitz eingeladen wurden. Beim ersten Treffen wurde ein Satzungsentwurf präsentiert, und es bestand auch schon völlige Klarheit über die Besetzung des zukünftigen Vorstandes. In einem zweiten Treffen im Juni wurde es schon etwas deutlicher, aber der Druck zur Eile von Entscheidungen wurde immer größer und deutlicher. Wer Schatzmeister sein wird, lässt sich bestimmt bald deutlich erkennen.
Was macht für gewöhnlich ein Dachverein?
Ein Dachverein ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen, die ihre Interessen bündeln und auf einer höheren Ebene vertreten lassen. Ein Dachverein kann auch als Dachorganisation bezeichnet werden.
Die Vorteile eines Dachvereins sind:
• Die Möglichkeit, die Interessen der Mitglieder auf einer höheren Ebene zu vertreten.
• Die Möglichkeit, Ressourcen und Erfahrungen zu teilen.
• Die Möglichkeit, gemeinsame Projekte durchzuführen.
• Die Möglichkeit, die Mitglieder der einzelnen Vereine besser zu vernetzen.
Die Nachteile eines Dachvereins sind:
• Der Verlust der Unabhängigkeit der einzelnen Vereine.
• Die Gefahr von Konflikten zwischen den einzelnen Vereinen.
• Der erhöhte Verwaltungsaufwand.
• Bei einer Nichteintragung kommt die Haftung der Handelnden selbst noch hinzu.
Die Satzung ist ein wichtiger Bestandteil der Gründung eines Dachvereins. In der Satzung werden die Ziele des Vereins festgelegt und die Rechte und Pflichten der Mitglieder definiert. Die Satzung muss auch die Beziehungen zwischen dem Dachverein und den einzelnen Vereinen regeln. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Satzung alle notwendigen Informationen enthält und sie von allen Mitgliedern des Dachvereins akzeptiert wird. Die Einbindung der anderen Vereine ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Gründung eines Dachvereins. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle beteiligten Vereine ihre Interessen vertreten sehen und sie in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, Vertreter der einzelnen Vereine in den Vorstand des Dachvereins zu berufen.
Was sagt denn nun die ersten Entwürfe der Stadt Crivitz Satzung aus?
Es ist schon erstaunlich, dass der nicht eingetragene Verein „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verfolgen will, aber auch gleichzeitig „eigenwirtschaftliche Zwecke“ tätig sein möchte. Das Finanzamt dürfte sich auch für die Herkunft der Mittel und deren Verwendung interessieren, aber um eine Zahlung der Körperschaftssteuer wird es wohl nicht herumkommen. Dass der Vorstand die Aufnahme von Mitgliedern ohne Begründung ablehnen kann und dagegen keine Rechtsmittel zulässt, zeigt den Geist des Zusammenschlusses. Ein Jahresbeitrag von 12,00 € ist sicherlich nicht ausreichend, um die vielen teuren Projekte zu finanzieren. Dies ist lediglich eine Makulatur zur Außendarstellung. Ähnlich wie der Aufnahme von Mitgliedern erhält der Vorstand auch bei Ausschluss alle Rechte und kann unerwünschte oder Mitglieder, die unzumutbar erscheinen, sofort ausschließen. Was für ein Machtmittel! Die Selbstlosigkeit in der Konstruktion des gesamten Anliegens zeigt sich darin, dass der Vorstand für 840,00 € nur tätig sein will oder mehr!
Dass die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung gilt, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder, ist eine erstaunliche Darbietung eines Machtgefüges und hat eigentlich wenig mit Demokratie zu tun. Die Verpflichtung der Mitglieder „die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen“ zeigt eigentlich die Allmacht des Dachvereins und den Befehlston, der dahintersteckt.
Der Satzungsentwurf zeigt sehr deutlich, wohin die Reise gehen soll, hier sollen die Interessen der Mitglieder auf einer ganz, ganz hohen Ebene vertreten werden, aber bestimmt nicht gemeinsam.

Der vorliegende Satzungsentwurf stellt eine Entmachtung der einzelnen Vereine dar. Die Unabhängigkeit des Einzelnen wird verloren gehen.
Die Idee, wie sie vielleicht ursprünglich gedacht war, zeigt ein völlig anderes Bild durch den vorliegenden Satzungsentwurf ohne Eintragung. Diese Konstruktion eines Machtgefüges wird nur wenig Zustimmung finden, außer einige wenige Getreue.
Ein DACHVEREIN als nicht eingetragener Verein hat den Vorteil einer schnellen und unbürokratischen Gründung, da weniger Gründungsmitglieder und keine Bestätigung der Gründung durch einen Notar benötigt werden. Ohne Eintragung ist ein Verein keine juristische Person, verfügt über kein Vereinsvermögen und gehört stets der Mitgliedergemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen des Vereins den Mitgliedern gehört und nicht dem Verein selbst. Ein nicht eingetragener Verein kann auch nicht als Vertragspartner auftreten.
Ein nicht eingetragener Verein hat keine eigene Rechtsfähigkeit, daher haften grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam. Gemäß § 54 BGB haftet der Handelnde einem Dritten gegenüber persönlich aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins vorgenommen wird. Wie beim eingetragenen Verein empfiehlt sich ein Versicherungsschutz, der Haftungsrisiken minimiert.
Die Tatsache, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e.V. die Geldeinnahmen der Akteursgruppe „Vereine miteinander“ auf ihren Konten verwaltet, dürfte nicht nur einige Aufsichtsbehörden interessieren, sondern bald auch das zuständige Finanzamt!
