Teil – 2 – Die Sache mit dem Geld! Der Entwurf der Gründungssatzung für den Dachverein „Vereine miteinander“ ist bereits ausgeteilt worden! Der Vorstand wurde bereits handverlesen aus der bestehenden Akteursgruppe vorgeschlagen!

29.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./293[163(38-22)]/CLA-130/71-2023

Nachdem wir über die Einladung zu der Vereinsgründung eines nicht eingetragenen Dachverein „Vereine miteinander“ von der Bürgerhauskoordinatorin berichtet hatten, kam es unmittelbar zu weiteren Mitteilungen an die Redaktion. Auch erstaunlicherweise aus den Reihen der Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE, dass die Gründung bereits unmittelbar erfolgen soll.

Wie uns ebenfalls aus gewöhnlich gut informierten Kreisen mitgeteilt wurde, soll die Schankgenehmigung (für den Ausschank von Getränken) für das Stadtfest 2023 in Crivitz vom Vorsitzenden des Kulturausschusses (Herr Jens Raulin – CWG Fraktion) beantragt worden sein. Es ist nicht bekannt, was damit geschah oder wie hoch die Erträge waren, die durch wen auch immer erwirtschaftet wurden. Die Schankgenehmigung oder Schanklizenz bezeichnet im Gaststättenrecht die Erlaubnis (Konzession), in einem Gastronomiebetrieb alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

Auch einige Abgeordnete der Opposition (CDU – Crivitz und Umland) stellten diverse Fragen auf der letzten Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 zum Thema Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V.  Insbesondere zum angeblich existierenden KOOPERATIONSVERTRAG mit der Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V. und dem genauen Inhalt. Daraufhin wurde die Existenz eines Vertrages oder einer Vereinbarung im öffentlichen Teil bestätigt, aber eine konkrete Antwort durch die Bürgermeisterin im öffentlichen Teil abgelehnt. Sie werde darüber nur in der nicht öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung Auskunft erteilen. Alles ist wieder streng geheim, obwohl ein solcher Inhalt laut Kommunalverfassung öffentlich beantwortet werden muss.Noch einmal zum Verständnis: Im Vorstand der Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. ist Frau Barbara Borchardt die Vorsitzende und Herr Alexander Gamm derjenige, der sich bekannterweise um die Rechnungen kümmert.

Bisher ist nur bekannt, dass ein Kooperationsvertrag mit dem Förderverein Arboretum Crivitz e. V. abgeschlossen wurde, die finanziellen Leistungen von der Stadt Crivitz in Höhe von jährlich ca. 10.000,00 € erhält.  Diese finanziellen Leistungen sind keine freiwilligen Leistungen der Stadt Crivitz, sondern müssen immer gezahlt werden, unabhängig davon, welche finanzielle Lage jährlich im Haushalt herrscht.

Zwei Treffen zu der Vereinsgründung fanden statt, bei denen die Vereine der Stadt Crivitz eingeladen wurden. Beim ersten Treffen wurde ein Satzungsentwurf präsentiert, und es bestand auch schon völlige Klarheit über die Besetzung des zukünftigen Vorstandes. In einem zweiten Treffen im Juni wurde es schon etwas deutlicher, aber der Druck zur Eile von Entscheidungen wurde immer größer und deutlicher. Wer Schatzmeister sein wird, lässt sich bestimmt bald deutlich erkennen.

Was macht für gewöhnlich ein Dachverein?

Ein Dachverein ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen, die ihre Interessen bündeln und auf einer höheren Ebene vertreten lassen. Ein Dachverein kann auch als Dachorganisation bezeichnet werden.

Die Vorteile eines Dachvereins sind:

•             Die Möglichkeit, die Interessen der Mitglieder auf einer höheren Ebene zu vertreten.

•             Die Möglichkeit, Ressourcen und Erfahrungen zu teilen.

•             Die Möglichkeit, gemeinsame Projekte durchzuführen.

•             Die Möglichkeit, die Mitglieder der einzelnen Vereine besser zu vernetzen.

Die Nachteile eines Dachvereins sind:

•             Der Verlust der Unabhängigkeit der einzelnen Vereine.

•             Die Gefahr von Konflikten zwischen den einzelnen Vereinen.

             Der erhöhte Verwaltungsaufwand.

•             Bei einer Nichteintragung kommt die Haftung der Handelnden selbst noch hinzu.

Die Satzung ist ein wichtiger Bestandteil der Gründung eines Dachvereins. In der Satzung werden die Ziele des Vereins festgelegt und die Rechte und Pflichten der Mitglieder definiert. Die Satzung muss auch die Beziehungen zwischen dem Dachverein und den einzelnen Vereinen regeln. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Satzung alle notwendigen Informationen enthält und sie von allen Mitgliedern des Dachvereins akzeptiert wird. Die Einbindung der anderen Vereine ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Gründung eines Dachvereins. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle beteiligten Vereine ihre Interessen vertreten sehen und sie in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, Vertreter der einzelnen Vereine in den Vorstand des Dachvereins zu berufen.

Was sagt denn nun die ersten Entwürfe der Stadt Crivitz Satzung aus?

Es ist schon erstaunlich, dass der nicht eingetragene Verein „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verfolgen will, aber auch gleichzeitig „eigenwirtschaftliche Zwecke“ tätig sein möchte. Das Finanzamt dürfte sich auch für die Herkunft der Mittel und deren Verwendung interessieren, aber um eine Zahlung der Körperschaftssteuer wird es wohl nicht herumkommen. Dass der Vorstand die Aufnahme von Mitgliedern ohne Begründung ablehnen kann und dagegen keine Rechtsmittel zulässt, zeigt den Geist des Zusammenschlusses. Ein Jahresbeitrag von 12,00 € ist sicherlich nicht ausreichend, um die vielen teuren Projekte zu finanzieren. Dies ist lediglich eine Makulatur zur Außendarstellung. Ähnlich wie der Aufnahme von Mitgliedern erhält der Vorstand auch bei Ausschluss alle Rechte und kann unerwünschte oder Mitglieder, die unzumutbar erscheinen, sofort ausschließen. Was für ein Machtmittel! Die Selbstlosigkeit in der Konstruktion des gesamten Anliegens zeigt sich darin, dass der Vorstand für 840,00 € nur tätig sein will oder mehr!

Dass die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung gilt, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder, ist eine erstaunliche Darbietung eines Machtgefüges und hat eigentlich wenig mit Demokratie zu tun. Die Verpflichtung der Mitglieder „die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen“ zeigt eigentlich die Allmacht des Dachvereins und den Befehlston, der dahintersteckt.

Der Satzungsentwurf zeigt sehr deutlich, wohin die Reise gehen soll, hier sollen die Interessen der Mitglieder auf einer ganz, ganz hohen Ebene vertreten werden, aber bestimmt nicht gemeinsam.

Der vorliegende Satzungsentwurf stellt eine Entmachtung der einzelnen Vereine dar. Die Unabhängigkeit des Einzelnen wird verloren gehen.

Die Idee, wie sie vielleicht ursprünglich gedacht war, zeigt ein völlig anderes Bild durch den vorliegenden Satzungsentwurf ohne Eintragung. Diese Konstruktion eines Machtgefüges wird nur wenig Zustimmung finden, außer einige wenige Getreue.

Ein DACHVEREIN als nicht eingetragener Verein hat den Vorteil einer schnellen und unbürokratischen Gründung, da weniger Gründungsmitglieder und keine Bestätigung der Gründung durch einen Notar benötigt werden. Ohne Eintragung ist ein Verein keine juristische Person, verfügt über kein Vereinsvermögen und gehört stets der Mitgliedergemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen des Vereins den Mitgliedern gehört und nicht dem Verein selbst. Ein nicht eingetragener Verein kann auch nicht als Vertragspartner auftreten.

Ein nicht eingetragener Verein hat keine eigene Rechtsfähigkeit, daher haften grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam. Gemäß § 54 BGB haftet der Handelnde einem Dritten gegenüber persönlich aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins vorgenommen wird. Wie beim eingetragenen Verein empfiehlt sich ein Versicherungsschutz, der Haftungsrisiken minimiert.

Die Tatsache, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e.V. die Geldeinnahmen der Akteursgruppe „Vereine miteinander“ auf ihren Konten verwaltet, dürfte nicht nur einige Aufsichtsbehörden interessieren, sondern bald auch das zuständige Finanzamt!

Teil – 1- Die Sache mit dem Geld!  Die Bürgerhauskoordinatorin lud im Mai und Juni als „Institution“ zur Errichtung und Gründung einer nicht eingetragenen Dachorganisation für alle Crivitzer Vereine ein?

28.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./292[163(38-22)]/CLA-129/70-2023

Über Jahre hinweg Einnahmen aus Spenden, Förderungen von der Ehrenamtsstiftung, Eintrittskartengelder zum Fest der Vereine und Getränkeverkauf bei Stadtfesten sollen durch die Gründung eines nicht eingetragenen Dachverein „Vereine miteinander“, nun plötzlich 11 vor der Kommunalwahl 2024, umgeschichtet und legitimiert werden!  Wir berichten hierzu, wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet wurde und zu lesen ist (dazu liegen der Redaktion entsprechende Schriftstücke vor).

Was ist eigentlich das Thema?

Zweimal lud die Bürgerhauskoordinatorin Frau Jana Nützmann die Vereine der Stadt Crivitz ein, um eine Vereinsgründung zu behandeln.

Weshalb lädt die Bürgerhauskoordinatorin als Angestellte der Stadt Crivitz ein? Auch einige Abgeordnete der Opposition (CDU – Crivitz und Umland) stellten diese Frage auf der letzten Stadtvertretersitzung am 26.06.2023. Schnell und schmallippig erhielten Sie die Antwort von Herrn Andreas Rüß (Fraktionsvorsitzender der CWG – Crivitz): Frau Nützmann kocht nicht nur Kaffee für die Bürgermeisterin, sondern hat auch noch andere Aufgaben.“ Dies ist ein Satz, der eine sehr weitreichende Aussage enthält.

In der Tat zu den Aufgaben gehören laut der öffentlichen Stellenausschreibung 2017 gehören: – Erstellen von Briefen, Tabellen, Flyern, Dokumentationen; Betreuung der Bibliothek; Zuarbeiten und Hilfe bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen; Unterstützung und Entwicklung der Jugendarbeit im Bürgerhaus; Betreuung der Seniorengruppen; Betreuung der städtischen Gemeindehäuser und die Weiterentwicklung des Bürgerhauses für die künftigen Nutzungen.

Ist es nun doch eine städtische Aufgabe? Die Bürgermeisterin Frau Brusch Gamm stellte klar auf der vergangenen Sitzung, dass dies nicht die Aufgabe der Stadt Crivitz und deren Ausschüsse ist, sondern hier gibt es eine Akteursgruppe, der „Vereine miteinander“, die sich engagieren. Indessen also wurde die Verwirrung größer und Kopfschütteln bei einigen auf der Sitzung am 26.06.2023.

So wirbt doch aber auch die Akteursgruppe „Verein miteinander“ mit dem LOGO der Stadt Crivitz in der Öffentlichkeit und gegenüber Dritten und nutzt die Räumlichkeiten im Bürgerhaus. Eine Angestellte der Stadt Crivitz lädt alle Vereine zu einer Vereinsgründung ein und ebenso diskutierte der Kulturausschuss am 18.04.2022, wo es um den Ball der Vereine am 22. Oktober 2022 ging, um eine sogenannte Erhebung von Eintrittsgeldern. Zitat: „Ohne Eintritt wird es auch in diesem Jahr nicht machbar sein“ so laut Protokoll.

Also doch eine städtische Angelegenheit? Eigentlich schon, aber wieder nicht.

Die sogenannte Akteursgruppe zu der auch die Bürgerhauskoordinatorin der Stadt Crivitz Frau Jana Nützmann und Frau Ursula Fritzsche (stellv. Vorsitzende Senioren- und Behindertenbeirates) gehört, setzen sich plötzlich seit ca. 6 Wochen permanent ein für die Gründung eines nicht eingetragenen Dachverein, und zwar so schnell wie möglich.

Warum diese Eile? Warum also diese ständige Ablehnung, dass die Stadt nicht mit der Akteursgruppe zu tun habe, während gleichzeitig alles koordiniert wird?

So ist zu lesen in der Einladung, dass der „Vereine miteinander“ (wahrscheinlich ist die Akteursgruppe gemeint): „immer wieder mit Geldern umgehen für Werbung, Tag der Vereine, Fest der Vereine etc., die wir z. B. von der Ehrenamtsstiftung, Spenden von Unternehmen (für das Drucken des Vereinshefts) oder auch die Einnahmen vom Getränkeverkauf beim Stadtfest.“

Das merkwürdige hieran ist, dass hier bereits über Jahre Einkünfte existieren, von denen niemand etwas weiß. Wie hoch sind sie und woher stammen sie? Wie kann eine Förderung durch die Ehrenamtstiftung gewährt werden, wenn der Dachverein „Vereine miteinander“ noch nicht existiert? Welche Personen haben diese Förderung beantragt? Zu welchem Projekt wurde, durch wen, etwas beantragt? Und um wie viel Fördermittel handelt es sich?

So heißt es weiter in der Einladung: „Die Volkssolidarität hatte sich bereit erklärt, ihr Konto zur Verfügung zu stellen. Diese finanziellen Aktivitäten über ihr Konto laufen zulassen, war eigentlich einmalig als Notlösung gedacht und verträgt sich zu dem auch nicht mit dem Satzungszweck des Vereins.Weiter ist zu lesen – „Um jetzt für die Zukunft eine rechtlich sichere Möglichkeit zu schaffen, verfolgen wir die Idee eines sogenannten Dachvereins ohne Eintragung ins Vereinsregister. Wir haben uns im letzten Jahr gefreut, als wir auf die Geldmittel zum Tag der Vereine oder Fest der Vereine zurückgreifen und somit unabhängig sein konnten. In Zukunft können wir uns auch vorstellen, gemeinsame Anschaffungen zu tätigen, die Vereine anderweitig zu unterstützen etc. Es hängt davon ab, was wir uns in die Satzung schreiben – was und wie wir dieses Vereinsleben gestalten wollen. Da Jana Nützmann und Ulla Fritzsche auch weiterhin die Organisation übernehmen können, habt ihr als Vereine keine weiteren Belastungen, sondern nur Vorteile.“Natürlich muss auch hier eine Satzung erstellt und das Finanzamt einbezogen werden.“

Das Finanzamt wird sicherlich bald einbezogen und sicherlich etwas tiefer als geplant.  Es werden sich sicherlich noch weitere Fragen stellen! Hier stellt sich auch die Frage, wer hier eine Erlaubnis zum Verkauf der Getränke hatte. Wo sind die Einnahmen in der Zwischenzeit? Also, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Beteiligten wissen genau, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V.  Gelder auf ihrem Konto aus Einnahmen aus Spenden und öffentlichen Veranstaltungen der Initiative „Vereine miteinander“ sammelt. Obwohl man weiß, dass die Handlungen rechtswidrig sind und gegen die Satzung des Vereins (Volkssolidarität) verstoßen, wird es von den Verantwortlichen seit Jahren so geduldet.

Man muss auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. seit 2016 jährlich freiwillige Leistung in Höhe von 800,00 € erhält, von der Stadt Crivitz. Diese Mittel sollen dazu dienen, monatliche Veranstaltungen zu organisieren oder die Frauentagsfeier, das Herbstfest, die Weihnachtsfeier, die Tagesausflüge und den Kaffeeklatsch zu fördern. (Siehe die Beschlüsse der Stadt Crivitz).  Seit drei Jahren ist es nicht mehr erforderlich, die Art der Verwendung des Geldes gegenüber der Stadt Crivitz nachzuweisen. Die Mehrheitsfraktionen die LINKE/Heine und der CWG-Fraktion haben dies für alle Vereine so gewollt und mehrheitlich beschlossen.

Wie uns aus gewöhnlich gut informierten Kreisen mitgeteilt wurde, fand die letzte Veranstaltung am 19.06.2023 statt. Hier wurde von dem Mitglied des Vorstandes der Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. Herrn Alexander Gamm verlautet, dass er sich insbesondere um die Rechnungen in der Ortsgruppe Crivitz kümmert. Bis jetzt sollen auf dem Konto des Vereins der Volkssolidarität noch etwa 4.000 bis 5.000 € aus den Einnahmen der Initiative Vereine miteinander bestehen.

Schau an, was da alles so geparkt ist!

Es klingt unglaublich, aber es wurde uns tatsächlich so berichtet!

Alle weiteren Informationen und mehr zu den Entwürfen der Satzungen, Inhalten, den durchgeführten Veranstaltungen und Kommentaren sind demnächst auf der gleichen Welle im Teil 2- zu lesen! Der ausführliche Kommentar zu diesem Thema wird im Teil 2 abschließend behandelt.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz strebt eine gemeinsame Wärmeplanung für alle Kommunen an!

25.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./291[163(38-22)]/CLA-128/69-2023

Der Städte und Gemeindetag als Hinweisgeber für die verpflichtende Wärmeplanung und das allein reicht dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz aus, um einen Beschluss über eine gemeinsame Wärmplanung zu fassen.

Am Fuße des Leuchtturmes ist es meistens am dunkelsten!

In dieser Woche soll der Amtsausschuss über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle 17 Gemeinden des Amtes Crivitz entscheiden. Natürlich wird dieser Beschluss gleich wieder eingeschränkt, da es dort heißt, dass er nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Fördermittel gewährt werden. Der Haushalt des Amtes soll die Finanzierung übernehmen und wird durch die Zahlung der Amtsumlage durch die Kommunen abgegolten. Es ist unklar, ob es sich um eine plötzliche Ausgabe oder bereits lange geplante handelt. Ist es diese Finanzierung über die derzeitige Amtsumlage abgegolten oder werden die Kosten auf die nächste Amtsumlage umgelegt? Durch die allgemeinen Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024 und die allgemeinen Kostenerhöhungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäudeeinrichtungen wird die nächste Umlage voraussichtlich nicht mehr unter 20,68 % liegen werden, sondern eher auf ca. 21,35 % plus dieser Projektfinanzierung steigen.

Der Städte- und Gemeindetag MV soll Impulsgeber für dieses Handeln sein, wie es in der Begründung heißt. Durch den STGT MV wurde auf verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung verpflichtend wird. Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf zu einem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor, der eine Verpflichtung der Kommunen vorsieht. Nun die letzte große Veranstaltung überregional war die Bürgermeisterwoche auf Rügen, im vier Sternehotel, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand. Da der erste Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Michael Glaser, im eigenen Wirkungskreis tätig ist und gleichzeitig im STGT MV Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government tätig ist, ist eine kompetente Kommunikation ständig anwesend im Amtsausschuss in Crivitz!

JA, es liegt ein Referentenentwurf vor, dieser besagt aber „Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs wurde ausschließlich zum Zwecke der Länder- und Verbändebeteiligung erstellt. Es handelt sich um einen nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmten Entwurf. Weitere Änderungen der Ressorts sind ausdrücklich vorbehalten.“ Wie ist es möglich, dass die Städte und Gemeindetag MV mehr weiß als die Landes- oder Bundesregierung?

So heißt es auch in dem Entwurf: „Mit diesem Gesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen…… Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft Gebiete ab 10.000 Einwohnern. ….. Zudem wird erstmals eine rechtliche verbindliche Verpflichtung für die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze mindestens zu Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. …“

Es wird prinzipiell von „Betreibern“ gesprochen, und man „kann“ die Pflicht auf die Rechnungsträger übertragen.

Ein eigener kommunaler Wärmenetz-Betreiber gibt es im Amtsbereich Crivitz von der 17 Kommunen nur in Pinnow bis jetzt, oder? Eine allgemeine Pflicht zur Wärmeplanung wird in diesem Referentenentwurf nicht ausgedrückt. Ist die seltsame Begründung zum Beschluss des Amtsausschusses ist nur eine mögliche Annahme, um schnell an einem Förderwettbewerb teilzunehmen?

Wenn man sich aber einmal genauer anschaut, an welcher Förderrichtlinie von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) man teilnehmen will, so entdeckt man die Förderung von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. EXTERNER DIENSTLEISTER – das wird teuer! (Planerstellung und Akteursbeteiligung).

Voraussetzung ist natürlich, dass der Klimaschutz beauftrage bzw. sein Stab im Landkreis LUP nicht schon eigene Vorstellungen hat, für eine Wärme- und Kältenutzung oder in den nächsten Wochen vorlegt.   Also wäre es besser, erst einmal eine Abstimmung mit dem Landkreis LUP durchzuführen. Dort arbeiten auf jeden Fall einige Stabsstellen an den Aufgaben der Wärmeplanung. Anstatt eine weitere Probieraktion im Amtsausschuss in Crivitz wieder einmal durchzuführen! Zumal die Stadt Crivitz im Dezember 2022 beschlossen hat, eine eigene Wärmeplanung durchzuführen, oder wurde diese etwa nicht genehmigt?

Ist es vorauseilender Gehorsam oder Angst, dass man im Windhund-Verfahren keine Förderung mehr bekommt?

Es ist unbestreitbar, dass es noch kein Wärmeplanungsgesetz gibt. Es wird derzeit im Schatten des Heizungsgesetzes diskutiert. Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium zunächst einen Entwurf vorgelegt, der demnächst erst einmal im Bundestag heftig diskutiert werden dürfte. In diesem Entwurf ist die Rede von der Möglichkeit, dass Länder die Aufgabe der Wärmeplanung an die Kommunen delegieren können.

Auch darüber muss erst der Landtag MV entscheiden und spezifische Anforderungen festlegen. Weshalb ist diese konsequente Fesselung im Amtsausschuss in Crivitz an einer kommunalen Wärmeplanung im Amtsbereich so dringend?  Wo doch die Stadt Crivitz selbst eine eigene Wärmeplanung zu erstellen bereits seit Langem beschlossen hat und nur die Gemeinde Pinnow der einzige Betreiber eines eigenen kommunalen Wärmenetzes ist. Erstaunlich dabei ist nur, dass die Stadt Crivitz mit 4770 Einwohnern keine Verpflichtung zur Wärmeplanung hat.

Übereilter Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber für unausgewogene Entscheidungen, die die Zukunft betreffen und zudem noch kosten können.

6 Jahre nach der Fertigstellung des neuen Amtsgebäudes in Crivitz wird es saniert?

22.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./290[163(38-22)]/CLA-127/68-2023

Erste Schätzungen beziffern den sanierungsbedürftigen Zustand des Amtsgebäudes nach dem Einzug 2017 auf ca. 50.000 €.

Die NORDSEITE des Amtsgebäudes in Crivitz ist plötzlich nach 2017 in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Durch Beschädigungen an den Regenwassereinläufen, Abplatzungen an der Fassade und im Sockelbereich ist deutlich Algenbefall an den Wänden und Fensterbänken zu erkennen. Der Neubau und das neu errichtete Verbindungsgebäude (Durchgang zum Altbau) sind vorrangig betroffen. Der Neubau mit dem Verbindungsgebäude (Durchgang) zum Altbau wurde erst 2017 fertiggestellt und übergeben. Die Gesamtkosten des Baus betrugen etwa 3,2 Millionen Euro.

Im Jahr 2014 wurden die drei Ämter Crivitz, Banzkow und Ostufer des Schweriner Sees zur größten Kommunalverwaltung im Land zusammengeführt. Der Amtsbereich hat eine Einwohnerzahl von rund 24.000 Einwohnern. Der Sitz des Amts wurde in der Stadt Crivitz bestimmt. Um den instabilen Untergrund und die fehlende tragfähige Bodenschicht zu stabilisieren, mussten 48 Betonpfähle in das Erdreich eingelassen werden. Ein Rammschlag war nicht möglich.  Denn die Schwingungen hätten zu Schäden an benachbarten Gebäuden geführt, wie es hieß. Daher musste die Anlage gegossen werden. Es wurde Löcher in den Beton gebohrt und mit Beton gefüllt. Es wurde Platz für ca. 70 Mitarbeiter geschaffen.

Im Amt Crivitz arbeiten derzeit ca. 115 Mitarbeiter in der Kernverwaltung. Das Gebäude platzt aus allen Nähten. Um Platz für einen weiteren Bürobedarf zu schaffen, wurde das Archiv des Amtes ca. 2020 ausgelagert in die Amtsstraße 11 in Crivitz ausgelagert. Zu diesem Zweck wurde ein Haus angemietet, gegenüber dem EDEKA -Markt ehemals Zahnarztpraxis von Frau Dr. Bärbel Krause. Die Deutsche Vermögensberatung Schwerin Torsten Lubatsch nutzte die Räumlichkeiten in Crivitz vorübergehend selbst als Zweigstelle. Er ist zudem auch Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Partnerschaften und Kultur im Amtsausschuss Amt Crivitz. Nun lagern dort also Akten im Haus und gleichzeitig sind auf diesem Grundstück noch weitere ca. 4–5 ständige Amtsparkplätze für spezielle Amtsbesucher angemietet worden. Was für ein Luxus in einer Gegend, die doch mit Parkplätzen schlecht ausgestattet ist.

Wie zu lesen ist, erstellt bereits das Planungsbüro Albers aus Gädebehn ein Sanierungskonzept für die Nordseite des Amtes Crivitz in Zusammenarbeit mit dem für das Bauamt. Das Planungsbüro Albers aus Gädebehn plante und begleitete die Erweiterung des Amtsgebäudes, einschließlich eines Parkplatzes, bis 2017 ebenso wie:

– Sanierung der Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz,

– den Neubau eines Speiseraumes für die Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz ab 2017,

– die Erweiterung und Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ ab 2018,

– die Errichtung eines Mehrgenerationenzentrums, Multiples Haus in Demen ab 2019

 und den Neubau/Erweiterungsbau für den Grundschulteil Cambs seit 2021, um nur einige zu nennen. Es besitzt also eine reiche Erfahrung bei der Planung und Umsetzung von kommunalen Projekten. Damit entsteht schon eine gewisse Popularität.

Es wird geschätzt, dass die Sanierung zeitnah erfolgen muss, da einige Schäden (Regenwassereinläufe und Abplatzungen, Fassade und Sockelbereich) zu weiteren Schäden führen können, die nicht nur an der Fassade, sondern auch im Innenbereich des Gebäudes auftreten können. 

Zur zeitgerechten Beauftragung und Beschleunigung der Vergabe von den Aufträgen ist eine Ermächtigung des befristeten Hauptausschusses erforderlich. Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz arbeitet wie die Stadt Crivitz viel mit ERMÄCHTIGUNGEN. Dadurch können Verwaltungsvorgänge sofort an der richtigen Stelle platziert werden, um prägnante Entscheidungen zu treffen. Die Nachbearbeitung von Verwaltungsvorgängen wird dadurch reduziert.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus einem Architekten-Formularvertrag beträgt 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme oder, soweit eine solche ausgeschlossen ist, mit der Vollendung des Architektenwerks (§§ 638 Abs. 1 Satz 2, 646 BGB).

Nach sechs Jahren der Fertigstellung ist eine Sanierung notwendig. Was ist schiefgelaufen?

Die Nordseite des Amtsgebäudes ist nun wirklich nicht allzu großen Witterungseinflüssen ausgesetzt, auch wenn der Klimawandel immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Schäden zeigen, dass die Außenhaut in diesem Bereich grundlegend mangelhaft ist. Damals musste alles rasant gehen und der gesamte Bau wurde in ca. 16 Monaten errichtet. Die Entscheidung bei Neubauten zwischen den verfügbaren finanziellen Mitteln, der vorhandenen Zeit und den eingesetzten Baustoffen mit der dazugehörigen Bearbeitung und Kontrolle erfordert immer eine umfassende Abwägung.

Die in § 13 Abs. 4 VOB/B enthaltenen Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind nicht einheitlich, sondern je nach der geschuldeten Leistung verschieden festgelegt. Dies hat seinen Grund in der allgemeinen Erfahrung, dass bei Bauleistungen die Möglichkeit des Auftretens, der Entdeckung sowie der Beurteilung von Mängeln in zeitlicher Hinsicht verschieden ist. So gelten die Verjährungsfristen gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/B, sofern im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart worden sind:

 – für Bauwerke: vier Jahre,

–  für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: zwei Jahre,

– für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen: zwei Jahre,

– für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen: ein Jahr…………………(Stand 2022).

Somit wird es sicherlich nicht bei den geschätzten Baupreisen von 50.000 EUR bleiben, sondern durch die immer noch vorhandene Preisrallye ein viel höherer Betrag erforderlich sein.

Für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen plante das Amt Crivitz für das Jahr 2023 schon mal insgesamt 458.000 € ein, das sind 131.400 € mehr als für das Jahr 2022.

Könnten die Mängel bereits länger bekannt sein?

Klarheit, Planungssicherheit und Leitplanken sind die prägenden Schlagworte von SPD und Grüne für das neue Heizungsgesetz.Sie sind aber nicht da!

20.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./289[163(38-22)]/CLA-126/67-2023

Ein Heizungsgesetzentwurf, welcher im Kabinett verabschiedet und mit einer Protokollnotiz versehen wurde, dass man es so gar nicht machen will. Es wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, aber es wurden lediglich Absichtserklärungen abgegeben, um das Gesetz zu retten. Was für ein parlamentarisches Durcheinander und herum herumdoktere.

Das soll nun die Zukunft sein?

Die sogenannten Leitplanken für das umstrittene Gesetz sehen vor:

– Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.

(Die Wärmeplanung „soll“ für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027.   Die Wärmeplanung „muss“, für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf „keine“ Verpflichtung vor.)

In Deutschland gibt es 80 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 618 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und ca. 2.000 Kleinstädte (von 5.000 bis 20.000 Einwohnern) sowie 300 Klein- und Landstädte mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Die Stadt Crivitz ist also ein Grundzentrum der Entwicklung ein Klein – und Landstadt und hat seit 12 Jahren (2010 ca. 5114 Einwohnern /2022 ca. 4760 Einwohner) über 354 Einwohner verloren und muss „keine“ verpflichtende Wärmeplanung vorweisen. Trotzdem hat die Stadtvertretung im Dez. 2022 mithilfe der Mehrheitsfraktionen (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE / Heine) einen Beschluss gefasst, um eine kommunale Wärmenetzplanung zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie für ca. 96.000 € zu erarbeiten. Die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) hat sich wie meistens, wenn es heikel wird, bei tiefgründigen Themen wie bei z. B. bei diesem Vorhaben zur Hälfte enthalten und mit der anderen Hälfte dagegen gestimmt.

Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen zum Heizungstausch noch nicht gelten. Wie bereits angekündigt, sollen Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur dann eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, die „außerhalb“ von Neubaugebieten errichtet werden. Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.

Was nun genau gemeint ist mit der Aussage das der Bürger „nicht überfordert“ wird erst in den nächsten noch verbleibenden 17 Tagen, genau debattiert werden. Eine Umfrage ergab, dass bis zu 78 Prozent der Bürger in Deutschland (Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL) die geplante Gebäudeenergiegesetz-Änderung ablehnen.

Die Verwaltungsvorlage des Gesetzentwurfes soll mit allen parlamentarischen Mitteln so schön wie möglich gemacht werden, damit der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien öffentlich als Erfolg vermarktet werden kann. Der Gesetzesentwurf ist in seinen jetzigen Inhalten sozial ungerecht, zu kurz gedacht und völlig unausgereift mit seinen Förderungen, um überhaupt als Gesetzentwurf behandelt zu werden.

Eine Eile nur aufgrund der Publicity war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen.

Der neue Kompromiss für das „Heizungsgesetz“ von SPD /FDP mit den Grünen ist mehr Schein als Sein. Gesetzesvorhaben zu begründen, nur weil das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst hat und weil man einen Koalitionsvertrag einhalten muss, überzeugt nicht mehr jeden Bürger. Politisches Handeln muss erklärbar sein und für jeden Menschen verständlich sein. Das vergisst man gerade.

Wer in dieser Auseinandersetzung einen Kulturkampf heraufbeschwört oder auf die vorgeschriebene Umsetzung internationaler und nationaler Verpflichtungen in der EU als Standardsatz ständig formuliert, derjenige hat etwas vergessen. Ob von Ost nach West oder umgekehrt, der Klimawandel kann nur mit allen Menschen vollzogen werden und das müssen auch alle wollen.

Die Kritik an der Politik von den Bürgern und der Wirtschaft ist verständlich, denn sie beruht nicht darauf, dass man das klimapolitische Handeln nicht einsieht oder nicht mitmachen will. Es geht darum, wie Netzwerke unausgewogene Gesetzesvorhaben aus den Schubladen holen und parlamentarisch durchbringen wollen, nur um ihren eigenen politischen Kundenstamm nicht zu verlieren. Die Bürger durch immer neue Verordnungen und Reglementierungen zu verunsichern, wird in einer Zeit einer tiefgreifenden Inflation nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stärken und den Menschen Ihre Angst zu nehmen vor Jobverlust, Wohnungsnot und Altersarmut. Hierzu ist eine Politik der ruhigen Hand erforderlich.

Man muss an sich selbst (die Ampelkoalition aus SPD /FDP mit den Grünen) die eindeutige Anforderung stellen, die Bürger mit vernünftigen Antworten auf die großen Umwälzungen / Herausforderungen unserer Zeit auch zu erreichen. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf konnte man bisher nicht entdecken, dass die Kommunikation in den verschiedenen Themenbereichen und nach dem Rücktritt eines Staatssekretärs besser geworden ist.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, aber niemand reagiert darauf! Die Aufsichtsbehörden in MV werden in absehbarer Zeit beim Amt Crivitz sicherlich etwas genauer hinschauen!

16.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./288[163(38-22)]/CLA-125/66-2023

Können die Bedenken zur fristgerechten Fertigstellung der Jahresabschlüsse der Kommunen von 2018 bis 2022 von der Verwaltung weiterhin mit einem allgemeinen „Weiter so“ oder einem globalen Ignorieren beantwortet werden?

Sollten alle anderen Gemeinden diese Handhabung der Verwaltung auch noch ca. 11 Monate vor der Kommunalwahl akzeptieren?

Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden umfassend zur Geltung kommen zu lassen.

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2024! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2018 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2023 müssten weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 50 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2024/25 bis heute.

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht. Die aktuellen Haushaltspläne enthalten oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten].

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.

Es könnte sein, dass die Kommunen ohne einen aktuellen Jahresabschluss keine verlässlichen Aussagen über ihre Haushalts- und Finanzlage machen können und somit ihre Förderfähigkeit oder Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Dies könnte zu weniger oder gar keinen Fördermitteln oder Zuschüssen vom Bund, Land oder anderen Stellen führen.

Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Konsequenzen oder Sanktionen, die bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV drohen können. Diese Konsequenzen oder Sanktionen können sowohl die Kommune als juristische Person als auch ihre gesetzlichen Vertreter als natürliche Personen treffen. Sie können zu finanziellen Verlusten, Imageschäden oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Allerdings muss eine gewisse Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, welche zu eventuellen Schäden geführt hat. Das betrifft insbesondere auch die Verschleierung oder Verzögerung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Kommune. Das ist in der Praxis ein schwieriges Unterfangen und trifft auch in den meisten Fällen überhaupt nicht zu. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Ausnahme.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in diesem Jahr bis zum 16.06.2023 nur eine Sitzung abgehalten, bei der nur 4 von 17 Gemeinden des Amtes Crivitz Jahresabschlüsse geprüft wurden. Insgesamt wurden 10 Jahresabschlüsse geprüft, die sich aus den Gemeinden Camps 2018/19/20, der Gemeinde Raben Steinfeld 2018/19/20, der Gemeinde Banzkow von 2018/19 und der Gemeinde Bülow 2019/2020 ergeben. Die jeweiligen Kommunen haben inzwischen auch die Jahresabschlüsse der einzelnen Gemeinden festgestellt.  Durch diese Feststellung zeichnet sich ein völlig neues aktuelles Bild über die finanzielle Lage der Gemeinde Cambs und Bülow ab. Die zukünftige Entwicklung bleibt jedoch weiterhin bedenklich. Angesichts dessen sind aktuelle Jahresabschlüsse von entscheidender Bedeutung, zumal die Gemeinde Cambs einen Schulneubau wesentlich mitfinanzieren muss.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr!

Aber reicht das alles wirklich aus?

Was ist das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange soll dieser Zustand noch andauern?

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen. Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:

Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters

Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2024/25

Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben  

Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Mal ehrlich, jeder Bürger, der seine Jahressteuererklärung nicht pünktlich vorlegt, wird mit Sanktionen und Zinsen belegt. Wenn ein Unternehmen seiner Pflicht nicht und nicht rechtzeitig nachkommt, seine Jahresabschlüsse zu erarbeiten und offenzulegen, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren sofort gegen das Unternehmen durch. Außerdem schauen Finanzämter, Banken und Lieferanten auf das Ergebnis, welches die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Nur die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinaus ihre Jahresabschlüsse hinauszögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt.

Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden entschiedener handeln?

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Teil-3- Schulessen in Crivitz „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“?

14.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./287[163(38-22)]/CLA-124/65-2023

Seit 19 Monaten gibt es im Bildungsausschuss so viel Ungereimtes zum Thema Schulessen wie schon lange nicht mehr.

Es gibt Generationen von Eltern, die sich mit dem Schulessen ihrer Kinder beschäftigt haben, und in Crivitz ist hierzu kein Ende absehbar. Das Schulessen und der Essenanbieter sind seit 4 Jahren für die Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft [WG] CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine – ein Dauerbrenner.

Die gleiche Situation gab es bereits einmal von 2015 bis 2019 in Crivitz, aber damals führte der Ausschuss eine Ausschussvorsitzende aus der WG CWG – Crivitz, Frau Martina Torbahn, die damals selbst Lehrerin in der regionalen Schule war. Die Schulkonferenz der regionalen Schule hat sich für eine Kündigung und die Schulkonferenz der Grundschule gegen die Kündigung des Essenvertrages entschieden. Es war damals eine angespannte Stimmung, damals wurden sogar mehrere Nachrichten über WhatsApp verbreitet, in denen aufgerufen wurde, gegen den vertraglichen Essenanbieter, die Firma uwm Kulinaria, zu stimmen (die SVZ berichtete darüber 2015). Dieser Prozess dauerte bis Januar 2018.

Im Jahr 2018 hat die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz dem damaligen Essenanbieter uwm Kulinaria GmbH & Co. KG aus Demen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essensversorgung veranlasst. Es stellte sich später heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm (WG, CWG – Crivitz) mit eklatanten Mängeln behaftet waren und in der Neuausschreibung auffallend deutliche Verfahrensfehler gemacht wurden (die SVZ berichtete darüber 2018). Einzelne Verträge mit den Schulen wurden erst einmal weitergeführt und zuerst einmal neue Essenskommissionen an den Schulen gegründet, und so wurde erst 2019 mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen begonnen. Durch die neu gewählte Mehrheit der CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine wurden unmittelbar nach der Kommunalwahl für alle Einrichtungen der Stadt Crivitz mit der Firma Schwerin Menü GmbH Verträge abgeschlossen.

Die Verträge wurden von der Fa. Schwerin Menü GmbH für den Zeitraum ab 01.08.2019, mit einer Option auf Verlängerung bis zum 31.07.2023 abgeschlossen. So informierte der Bildungsausschussvorsitzende Herr Jörg Wurlich (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) im Dezember 2021 über Mängel in der Essensversorgung der Schüler, vordergründig in der qualitativen Versorgung und über bevorstehende Preiserhöhungen. Er schilderte damals, dass die Qualität des Schulessens in der Grundschule sehr nachgelassen hat. Die vereinbarten Qualitätsstandards für das Büfettessen und die Problematik Einweg/Mehrweg wurden nicht eingehalten. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man damals viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM gekündigt hatte. Eine zu späte Einsicht.

Hierzu stellte das Unternehmen bereits im Nov. 2021 an die Bürgermeisterin einen Antrag auf eine Preisanpassung ab Jan. 2022 in der Essensversorgung aller Einrichtungen. Wegen gestiegener Preise bei Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn – und Produktionskosten. Der Antrag wurde von der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm innerhalb von 10 Tagen sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann durch die Stadt Crivitz einige Gesprächstermine vereinbart für die Einrichtungen.

Im Bildungsausschuss wurde erst im März 2022 mitgeteilt, dass es sich um eine moderate Preiserhöhung handelt, wobei die Qualität nachgelassen hat und einige Vorhaben des jetzigen Essenanbieters nicht umgesetzt werden konnten. Die Preise stiegen bei den unterschiedlichen Schulessen ohne Salate von 3,20 € auf ca. 3,40 € (bei Salaten auf ca. 3,50 € und ca. 4,30 €) und bei der täglichen Kita Vollverpflegung von 5,10 €   auf ca. 5,40 €. Also beschloss man, eine anonyme Umfrage in der Grundschule durchzuführen und die Arbeit der Essenkommissionen an den Schulen zunächst wieder zu aktivieren, insbesondere durch die Neubesetzung der Mitglieder der Schulkonferenz.

Seit März 2023 hat die Entwicklung rasante Fortschritte gemacht. Plötzlich lud man den Essenslieferanten ein, und es kam zu Diskussionen und Einschätzungen der Kommunikation untereinander. Die anderen Beteiligten wurden aufmerksam, da sie erkannten, dass hier Ernst gemacht wurde und eine Neuausschreibung der Essenlieferanten bevorstand. Der Fraktionsvorsitzende der [WG] CWG – Crivitz, Herr Andreas Rüß, berichtete, dass die Elternvertretung der Kita „Uns Lütten“ mit der Essensversorgung zufrieden ist. Kleine Probleme wurden gemeinsam mit dem Essenanbieter geklärt. Laut Frau Martina Torbahn (jetzt Schulleiterin der regionalen Schule) funktioniert angeblich die Kommunikation hervorragend mit dem Essenanbieter und es gab mehrere Zusammenkünfte. Aber die größeren Schüler ab 7. Klasse essen kaum (So berichtete es Herr Balster von der Firma Schwerin Menü dem Bildungsausschuss).

Also alles mal wieder Tutti paletti und es gibt keine Probleme. Bloß keine Veränderungen so 11 Monate vor der Kommunalwahl, alles soll ruhig bleiben. Es ist erstaunlich, dass an der regionalen Schule in Crivitz von ca. 258 möglichen Essensteilnehmern nur ganze 75 das Angebot wahrnehmen, während an der Grundschule von ca. 267 möglichen Essensteilnehmern sogar 200 tatsächliche Essensempfänger vorhanden sind. Ist da wirklich alles Tutti paletti? Hätten Sie da nicht auch noch Fragen?

Die Grundschule hat sich nicht zu dem Thema geäußert. Nur der Bildungsausschussvorsitzende Herr Jörg Wurlich (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz – CWG – Fraktion) äußerte sich klar und deutlich zu dem Sachverhalt, dass eine Essenausschreibung für die beiden Schulen erfolgen muss. Wie läuft diese Ausschreibung und unter welchen Kriterien? Auftrag Amt: (SG Kita, SG Vergabe) Vorbereitung der Ausschreibung der Essensversorgung für die Grundschule und die regionale Schule Crivitz ab dem 01.08.2023.  Er beendete das Gespräch mit dieser Aussage.

Und schon war der Zoff perfekt. Jetzt werden erst einmal die Fäden wieder im Hintergrund gesponnen und streng geheim gehalten. Danach werden bestimmt wieder einige Personen auf die richtige Richtung gebracht werden. Es ist zu erwarten, dass sich die gesamte Haltung und die Situation zu diesem Thema zukünftig noch einmal verändern wird. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) beteiligt sich an diesen Hin und Her, ohne auch nur ansatzweise zu murren.

Mal ehrlich, der Sieger der Ausschreibung steht doch eigentlich schon weitestgehend fest oder glauben Sie an wirkliche Veränderungen? Aber wenn es mehr Konkurrenz gäbe, würde auch sicherlich die Qualität der Essensversorgung in Crivitz belebt werden? Oder?

Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest – steige ab! –  lautet eine uralte Weisheit der Dakota-Indianer.

Die Aussagen sind ironisch und übertrieben, enthalten jedoch einen wahren Kern. Auch Ideen, Projekte oder Ziele können sich als totes Pferd erweisen. Wenn Sie sich ehrlich zu sich selbst sind, finden Sie sicherlich einige Sättel, aus denen Sie eigentlich besser steigen sollten. Oft ist es die Angst vor möglichen Veränderungen, die uns dazu verleiten, ein totes Pferd zu reiten. Nicht wenige wollen nicht wahrhaben, dass es an der Zeit ist, sich weiterzuentwickeln und zu verändern. Stattdessen lügen sich die Betroffenen selbst in die Tasche. Die Situation wird schöngeredet. Und mit (teilweise) absurden Argumenten wird das eigene Ausharren gerechtfertigt.

Für das Schulessen gibt es in MV keine einheitlichen Preise oder Regeln. Ein Mittagessen für Kita-Kinder kostet dem Verband deutscher Schul- und Kitacaterer zufolge derzeit im Schnitt zwischen 3 und 3,50 €, ein Essen für Grundschulkinder zwischen 4 und 4,50 € und ein Essen für Kinder an weiterführenden Schulen bis zu 5 €. In manchen Kreisen in MV verlangt ein Caterer sogar 6,90 €pro Portion. Die Träger der Schulen sind dafür verantwortlich, dass eine Verpflegung für Schülerinnen und Schüler angeboten wird. Auch das Bildungsministerium in MV kennt die aktuelle Problematik, sieht sich aber nicht in der Pflicht, es sei eine Sache der Schulträger. Formal sind die Kommunen als Schulträger dafür verantwortlich, die Verpflegung zu organisieren, doch oft überlassen sie diese Aufgabe den Schulen. Wie teuer das Menü am Ende ist, entscheiden dann aber die Anbieter.

Ca. 5000 Essen werden von zehn Köchen und Beiköchen in Demen bei der uwm Kulinaria GmbH & Co. KG täglich frisch gekocht, müssen täglich pünktlich ausgeliefert werden. Und der Preis liegt derzeit zwischen 4,42 und 5,22 €. Die Preise bei UWM gestalten sich entsprechend der Teilnehmerzahl je Schule und Kita unterschiedlich. Das Kostenproblem stellt sich sehr unterschiedlich dar – hauptsächlich der ländliche Raum ist betroffen. Hier müssen kleine Schulen mit weniger Essern versorgt werden. Das ist für die Lieferanten natürlich deutlich teurer als ein Catering an großen Stadt-Schulen wie in Schwerin mit vielen Abnehmern.

Die Schwerin Menü GmbH reagierte auf Anfragen zu diesem Thema sehr zögerlich und schmallippig und gab wenig Auskunft zu diesem Thema. Man wolle eben alles mit dem Amt Crivitz direkt klären und Schluss. Also man hatte wirklich den Eindruck, dass an der Kommunikation noch Nachholbedarf besteht. Hingegen zeigte sich die uwm Kulinaria GmbH & Co. KG gegenüber den vorhandenen Preisen, Problemen und Neuerungen wirklich transparent und offen und hatte keinerlei öffentliche Berührungsängste.

Eine Monopolstellung in der Stadt Crivitz bei VERGABEN zu Essenlieferanten sollte man eigentlich vermeiden und wenn, dann sollten die individuellen Bedürfnisse in der Essensversorgung dazu durch die Teilnehmer auch Gehör finden. Oder?

Teil-3 – Der Drang, Macht und Kontrolle zu erlangen, ist groß. Sommerzeit ist Hochsaison in Crivitz – bei Vergaben hat die Bürgermeisterin immer die Nase vorn!

12.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./286[163(38-22)]/CLA-123/64-2023

Die Bürgermeisterin ist so unruhig, da sie seit 2019 die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nehmen will. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet, und lässt sich wieder einmal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Damit sie die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Die Bürgermeisterin hat sich seit 2019 in 27 Beschlüssen die Erteilung von Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen erteilen lassen.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Zur Handhabung für diese Aufgaben wurde bewusst durch die Mehrheitsfraktionen ([WG] Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) die Hauptsatzung eigens geändert, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm (WG-Fraktion CWG – Crivitz) massiv zu erweitern.

So wurde eigens dafür 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständig Entscheidungen treffen kann, bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bei Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat. Es gab seit der deutschen Wiedervereinigung keinen Bürgermeister in Crivitz, der so viel Entscheidungsgewalt besaß über finanzielle Mittel, um Aufträge ohne Kontrolle durch demokratische Gremien zu vergeben.

Erstaunlich ist natürlich auch, dass bei der Schulbuchvergabe und bei der Beschaffung von Arbeitsheften die Vergaben fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen dafür einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 5.200 €,12.700 €,7.800 € und 11.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist.

Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €. Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte.

Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass die Nachlässe für Schulbücher für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand im Rahmen einer Sammelbestellung angeschafft werden, gewährt werden müssen. Bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder weniger erhalten man einen Rabatt von 8 bis 13 % und bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder mehr einen Rabatt von 13 bis 15 %. Bei Bestellwerten von unter 25.000, 40.000 bzw. 50.000 €, ist häufig eine, auf den örtlichen Buchhandel, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Innerhalb der sogenannten „Kleinstaufträgen“ kann auf das förmliche Verfahren oft verzichtet werden, da es sich um Aufträge mit einem Wert von unter 25.000 € handelt. Es kann auch eine freihändige Vergabe erfolgen.

Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen. Auch ein mögliches „Mehr an Eignung“ darf bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Die meisten Auftraggeber der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen, das zwingend im Jahr 2023 stattfindet und durch eine Ermächtigung und eine freihändige Vergabe gekennzeichnet ist, verläuft!

Die Arroganz der Macht und die Bequemlichkeit, die von ihr ausgeht! Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 49 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben im Haushalt zu erhöhen und Rekommunalisierung durchzuführen, gab es kaum Initiativen.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 12.06.2022. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis und die Einreichung von Förderanträgen sowie die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahin gehender Eindruck, zunimmt.

240,00€ Sitzungsgeld für eine Exkursion des WiToPaK in das durstig und trockene Crivitzer Arboretum!

09.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./285[163(38-22)]/CLA-122/63-2023

Die aktuelle durstige und trockene Ansicht im Arboretum!

Der Wirtschafts-, Tourismus-, Partnerschafts- und Kulturausschuss (WiToPaK) ein Untergremium des Amtsausschusses Crivitz, hatte auf Einladung von Herrn Jürgen Heine, welcher selbst Mitglied des Ausschusses ist, seine Sitzung ins Crivitzer Arboretum verlegt. Die Einwohner waren nicht anwesend, was auch schwerfiel, da die Sitzung bereits um 17:00 Uhr an einem Donnerstag stattfand. Man wollte einmal wieder die Natur genießen. Das Amt Crivitz ließ es sich nicht nehmen, an diesem Genuss teilzunehmen.

Herr Heine zeigte den Besuchern die Vielfalt der Pflanzen und Bäume im Arboretum.  Das Arboretum Crivitz ist Eigentum der Stadt Crivitz und wird durch den Förderverein „Arboretum Crivitz“ unterstützt. Der Förderverein erhält für diese Unterstützung seit 10 Jahren eine jährliche Zahlung von ca. 10.000 € von der Stadt Crivitz vermutlich aus den Erlösen der Stadtwaldbewirtschaftung. Denn allein 2022/23 betrugen die Bruttoeinnahmen aus der kommunalen Waldwirtschaft mindestens ca. 310.000 €. 

„Das Arboretum präsentierte sich in einem gepflegten Zustand. Die Aussage eines Ausschussmitgliedes macht die Wertschätzung für diese Einrichtung deutlich: Ich habe das Arboretum und die viele ehrenamtliche Arbeit, die in diesem Naturobjekt steckt, bisher nicht wahrgenommen. Ich bin beeindruckt über die Leistung der Crivitzer und gratuliere zu dieser schönen Einrichtung“. So schrieb Herr Jürgen Heine selbst im Amtsboten vom Amt Crivitz im Anschluss zur Auswertung, im eigentlichen Protokoll des Ausschusses ist dazu nichts zu finden. Hier heißt es nur „Herr Heine führt bei seinem Rundgang durch die Vielfalt des Arboretums.“ So verschieden sind die Wahrnehmungen.

Wir waren neugierig und wollten uns selbst über den Wachstumsprozess und das Entfalten der Blütenknospen der vielen Sträucher und Bäume vor Ort informieren. Wir waren interessiert, wie die ca. 100.000,00 €, die der Förderverein „Arboretum Crivitz e. V.“ in den vergangenen 10 Jahren in den Crivitzer Stadthaushalt investiert wurden. Also, dann nichts wie hin und rein ins Arboretum!

Wir haben uns Anfang Juni 2023 über die aktuelle Lage und den sogenannten „gepflegten Zustand“ informiert.

Aufgrund der seit Langem herrschenden Wetterlage war der Boden im Arboretum völlig ausgetrocknet. Alle Pflanzen, Sträucher und Bäume benötigen dringend Wasser. Aber woher nehmen?

Eine generelle Wasserversorgung wurde erst in jüngster Vergangenheit kategorisch abgelehnt.

In der schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Danach müssen sie mit den Bedingungen, die die Natur ihnen bietet, auskommen. Eine weitere Wasserversorgung junger Bäume erfolgt über das Anbringen von Wassersäcken, wie 2022. Eine technische Ausstattung des Arboretums mit Elektrizität, Brunnen und Wasserpumpe sowie einer Schwengelpumpe wird nicht empfohlen. Die geologischen und stand örtlichen Gegebenheiten bestimmen das Wachstum der Wildkräuter, Sträucher und der Bäume. Das Arboretum muss naturbelassen bleiben. Die natürlichen Bedingungen bestimmen den Fortgang des Wachstums“. So legte Herr Jürgen Heine, Fraktion DIE LINKE/Heine selbst fest, Schluss aus und fertig!

Der Bau eines Brunnens wurde nicht als notwendig erachtet, da er zu teuer gewesen wäre. Die empfohlenen Pfade waren großflächig gemäht, ansonsten wirkte alles sehr naturbelassen und ungepflegt. Unserer Meinung nach hat das mit einem echten Arboretum nichts zu tun. Arboretum – Eigentlich eine *Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer Gehölze*

Bereits im November 2022 kam das erste Eingeständnis nach ca. 13 Jahren der Bewirtschaftung. So habe man jetzt schließlich feststellt, dass das optimale Wachstum eines Baumes (ausländischer Herkunft) nur auf standorttypische Bedingungen ihrer Heimat erreicht werden kann und das ist aufgrund der Trockenheit und Wassermangel der letzten Jahre im Arboretum nur bedingt möglich. Es wachsen nur gut die heimische Eiche und Buche sowie die Linde gut im Crivitzer Arboretum.

Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird zum Brett.“(unbekannt)

Die Beschilderung der Bäume und Sträucher ist teilweise zugewachsen, unlesbar oder gar nicht vorhanden. Auch einheimische Bäume leiden unter dem Wassermangel und wirken teilweise welk. Es ist dringend erforderlich, mehrere Hundetoiletten mit Standrohr, Kotbeutelspender, Abfallbehälter und 30-Liter-Behälter anzubringen. Andernfalls kann man den Hundekot einfach liegen lassen. Auch wie erwähnt alles Naturbelassen. Dann bitte aber Vorsicht auf den Pfaden!

Es ist notwendig, die Sitzmöglichkeiten zu wechseln, und die überall zusammengetragenen Totholzhaufen der abgestorbenen Bäume und Sträucher hinterlassen einen ungepflegten Eindruck.

Es gibt noch viel zu tun, damit das Arboretum seinen Namen wirklich verdienen kann!

Ein teurer Ausflug des WiToPaK für den Steuerzahler. Man gönnt sich ja sonst nichts! Verzweifelt wurde in den letzten 10 Jahren versucht, kostenintensiv dort nordamerikanische Bäume z.B. Dorn-Gleditschie, Tulpenbaum, Schwarznuß, Weymouts-Kiefer, Sitka-Fichte oder asiatische Bäume z.B. Zweilappiger Ginkgo, Nikkotann anzupflanzen jedoch, wie wir jetzt wissen, leider vergebens. Bis 2014 mobilisierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000 € für die Errichtung und Herstellung und jährliche Bewirtschaftung. So wurden auch danach ab 2014 bis 2023 allein in die fortlaufende Unterhaltung (Pflegekonzept) insgesamt ca. 81.000 € durch die Stadt Crivitz investiert. Die Finanzierung des Projekts erfolgte durch die Einnahmen aus der jährlichen Bewirtschaftung des Stadtwaldes. Zusätzlich wurde noch in die Ausstattung mithilfe von Fördermitteln investiert (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 120.000 €. So kann man zusammenfassend feststellen, dass an Institution für Forschung, Lehre und Bildung; verschiedenartiger Gehölze in den letzten 13 Jahren auf passable ca. 350.000 € aufgewendet wurden!

Wenn das Arboretum im Tourismusort Crivitz eine Touristenattraktion werden soll, muss entweder noch mehr Geld investiert werden oder man überlässt es eben der Natur selbst. Die wird schon etwas Schönes daraus machen.

Teil-VII- Taktik „Augen zu und durch“ oder ewiges Wegschieben ist die bessere Lösung. Neubestellung des Seniorenbeirates -Satzung wird aufgehoben

07.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./284[163(38-22)]/CLA-121/62-2023

 

Die Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates (SBB) wird aufgehoben, nur eine Geschäftsordnung soll es noch geben, aber dafür ein eigenes BÜRO.

Die turnusmäßige Wahl des SBB in Crivitz muss bereits in 12 Monaten wiederholt erfolgen!

Erst das Ringen um die Errichtung des SBB, die Auswahl der handverlesenen Kandidaten und das Wahlspektakel, das Hin und Her und das Durchfechten der Satzung, das Ausbremsen beim Mitreden von Umwelt- und Bauvorhaben. Und nun ist es auch die Rechtswidrigkeit innerhalb der Satzung des SBB und der Hauptsatzung, die diesen Prozess seit 26 Monaten kennzeichnen. Dieser wird von den Mehrheitsfraktionen CWG – Crivitz und die LINKE/Heine dominiert, und neuerdings auch von der Fraktion der CDU Crivitz und Umland unterstützt! Inzwischen wurde bestätigt, dass die verabschiedete Satzung des SBB im November 2022 gegenüber der Hauptsatzung Crivitz widersprüchliche Aussagen enthält.

Wir erinnern uns:

Schon bei der Entscheidung der Satzung für den SBB kam es zu einer ähnlichen Eskalation.  Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) äußerte sich schon mal deutlich anders als die Mehrheitsfraktionen. Es war ein seltener Meilenstein in der heutigen Oppositionsarbeit. In diesem Zusammenhang ging es um die Beachtung der Parität, genauer gesagt um die prozentuale Besetzung von Mitgliedern als Senioren und Behinderten. Wie viele Vertreter von Senioren und Menschen mit Behinderung sollen im Beirat vertreten sein? Damals war man der Meinung, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommen könnte. Eine Antwort auf die Frage, wann man als Senior gelten und mitarbeiten kann, wurde nicht gegeben. Die Fragen wurden dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE / Heine, Herrn Alexander Gamm immer wieder blockiert. Er meinte, dass man nicht alles zu stark reglementieren sollte und froh war, überhaupt 10 gefunden zu haben, die das tun. Diese Tatsache ist schon bemerkenswert, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE wollte es anders machen.

Diese Argumentationsmethode der Fraktion DIE LINKE/Heine ist nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren praktiziert wird und bei einer 72-prozentigen Mehrheit mit der Wählergemeinschaft Crivitz (WG Crivitz) immer Erfolg verspricht. Umso mehr verwundert es, dass der Beirat schon am 30. März 2023 eine Sitzung abgehalten hat.

Jetzt also die Kehrtwende!

Da die Satzung des SBB – Wahl und Hauptsatzung von Crivitz Widersprüche aufweist, hebt man nun die Satzung des SBB komplett auf und will nur eine Geschäftsordnung machen. Auch die Hauptsatzung der Stadt Crivitz muss geändert werden, weil auch hier Formulierungen enthalten sind, die über das übliche Maß hinausgehen gehen könnten, zu der Rede und Anhörungsrecht des Beirates.

Bereits vor den gesamten Veranstaltungen hätte man in die Kommunalverfassung schauen können, da nach § 41a KV M-V die Mitglieder dieses Beirates durch Beschlussfassung zu bestellen sind. Es wurde behauptet, dass man alles vorher sorgfältig geprüft hatte, so wurde es verkündet. Es ist nur zu klären, wer die Prüfung durchgeführt hat und aus welchem Blickwinkel sie erfolgt ist.

Der Senioren – und Behindertenbeirat sollte nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch grundsätzlich in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Kurz gesagt: Die Arbeit des SBB ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die alle kommunalen Ressorts wie Stadt-, Verkehrs-, Bau-, Kultur-, Finanz-, Natur- und Umwelt, Wirtschafts- und Freiraumplanung einbezieht. Nicht nur Stolpersteine sind ein Thema, sondern auch praktische Lösungen für die Barrierefreiheit insgesamt in der Stadt Crivitz und besonders im Park der Begegnungen (Stadtpark)!

Die Fraktion von LINKE und CWG hört nicht auf, das Prinzip des Versuches und Irrtums zu praktizieren. Bis zur nächsten Wahl in zwölf Monaten! Bis jetzt ist das alles ein absoluter Reinfall!

Es ist nicht immer ratsam, seinen Willen ohne Rücksicht auf den Anderen durchzusetzen, besonders nicht, wenn man in fünf Monaten den Wahlkampf für das Jahr 2024 beginnen will.  Besonders bei den jüngsten Wahlen in Schwerin zeigte sich, dass eine große Anzahl von Wählern nicht zur Wahl ging und die verbleibenden plötzlich anders wählten als geplant. Das Thema Senioren- und Behindertenbeirat sollte kein politischer Prozess werden, aber er ist schon seit Langem und wird durch das dominante Vorgehen der Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und DIE LINKE/HEINE) vorangetrieben. Es ist erstaunlich, was sich die Mehrheitsfraktionen seit mehr als 26 Monaten für ein Spektakel leisten, um ein so wichtiges Thema zu besprechen. Wer schon Wahlen durchführen oder Satzungen erarbeiten möchte, sollte sich vorher zumindest einmal in die Kommunalverfassung M-V einlesen und eine umfassende rechtliche Prüfung durchführen lassen.

Und so wurde bereits am internationalen Tag des Multilateralismus und der Diplomatie für Frieden 2023 (Sitzung der Stadtvertretung) dazu ein Beschluss gefasst.  Diplomatie sollte sich auf der Sitzung so anfühlen, dass man sich wohlfühlt. Das war aber schwer zu merken. Da halfen auch keine tröstenden Blumen an beteiligte Dritte mehr, die ihre Initiativen eingestellt hatten. Mit derselben handverlesenen Mannschaft wurde die SBB-Neubestellung durchgeführt. Die CDU-Fraktion hat ihre Bedenken inzwischen fallen gelassen und unterstützt nun auch die Mehrheitsfraktionen. Diese Einigkeit ist bemerkenswert.

Der SBB sollte in Crivitz sich nicht als rein parteipolitisch oder konfessionell ausgerichtet erweisen, sondern als unabhängiges Organ für alle Senioren und Bürger mit Behinderungen kräftig agieren. Der SBB in Crivitz ist der einzige im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP, der keine eigene Satzung besitzt, sondern lediglich eine Geschäftsordnung. Um es mit den Worten des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE/Heine zu sagen: Man sollte nicht zu stark reglementieren. Merkwürdigerweise wird in dem Bauausschuss der Stadt Crivitz, in dem er selbst den Vorsitz ausübt, genau das Gegenteil gemacht: Überregulierung mit Geheimqualitäten. In etwa 11 Monaten kann man dazu noch einmal einen Neuanfang machen, mit einer Vielzahl von verschiedenen Parteien und Initiativen, die sich mit dieser Problematik übergreifend und vor allem gemeinsam beschäftigen. Ein gutes Gelingen.

Weg vom Kostendruck, hin zur besseren Versorgung!Krankenhausreform 2023.

04.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./283[163(38-22)]/CLA-120/61-2023

„Wir stehen am Beginn eines unkontrollierten Krankenhaussterbens“, sagte der Gesundheitsminister gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung. „Ohne die Reform würden wohl 25 Prozent der Krankenhäuser sterben“, so der Minister.

Das Ziel ist klar: Zuerst die Finanzierung neu aufstellen und die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Zweitens soll eine Umstrukturierung die Qualität deutlich verbessern. Die Krankenhäuser sollen zukünftig nicht mehr alles können, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das Wissen soll gebündelt werden, um eine bessere Finanzierung zu ermöglichen. Krankenhäuser sollen nicht mehr nur anhand von Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck soll verringert werden.

Die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll zu 60 Prozent durch Vorhaltepauschalen gewährleistet werden. Die übrigen Kosten könnten dann in Abhängigkeit von der Fallmenge finanziert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte. Spezialisierung wird das Schlüsselwort der Zukunft sein. Die gesamten Vorschläge sind zwar sinnvoll und richtig, aber politisch nicht leicht zu verkaufen.

Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die geplante Einteilung des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung, von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Hierzu sind natürlich auch einheitliche Qualitätskriterien vorgesehen, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können. Im Rahmen dieses Prozesses wollte der BUND die Oberhand haben.

Und schon begann der Streit mit den Ländern, denn diese beharrten auf ihrem Grundsatz, Krankenhausplanung sei Ländersache wie bei der Bildung. So stellte man ihnen eine Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände in Aussicht.  Und letztlich ist es so, dass jeder tun kann, was er möchte.

Die Streitigkeiten mit den Ländern wurden vorerst beigelegt, da diese bereits über eine eigene Krankenhausplanung verfügten. Daher einigte man sich vorerst auf einige Grundsätze.

Demnach sollen die Kliniken wie folgt unterteilt werden in:

  • Level -1-Häuser der Grund- und Regelversorgung wohnortnah – 
  • Level-2-Fachkliniken mit Schwerpunkten
  • Level-3-Maximalversorger mit mehr als 600 Betten.

Es sollen keine Strukturvorgaben für die Länder geben. Der Bund wird sich um die Finanzierung der Krankenhäuser kümmern. Außerdem war zu hören, dass auch kleine Krankenhäuser eine Geburtsstation behalten können, wenn sie es wollen. Die Geburtshilfe kann bereits auch im Level – 1- enthalten sein. In der Frage der Transparenz des bundeseinheitlichen Leistungsniveaus in den einzelnen Leveln (einheitliche Qualitätskriterien) von Kliniken konnten Bund und Länder keine Einigung erreichen. Sie einigten sich darauf, dass der Bund hierzu die Initiative ergreift.

Einige Einwohner von Crivitz, die sich schon länger mit dem Thema Geburtenhilfe befassen, dürften vielleicht aufmerksamer zugehört haben als sonst. 1997 wurde das Klinikum Crivitz privatisiert und am 01. Okt. 2001 erwarb die MediClin AG bereits 69 % der Anteile aus der kommunalen Trägerschaft. Im Kontext des Baues des Krankenhauses in Crivitz hat die Stadt Crivitz der MediClin Krankenhaus am Crivitzer See GmbH ein Darlehen gewährt. Zum 31. Dezember 2011 betrug der Wert der Verbindlichkeiten noch 283.050,21 €. Im Jahr 2012 veräußerte die Stadt Crivitz die restlichen Geschäftsanteile des MediClin Krankenhauses in Höhe von 125.732,64 € vollständig.

Sieben Jahre nach der Entscheidung, die Geschäftsanteile an die MediClin Krankenhaus zu verkaufen, stellte sich heraus, dass dies einer der größten Fehler war, den die Stadt in ihrer Entscheidungsfindung begangen hat. Die kommunale Daseinsvorsorge, zu der auch das Krankenhaus Crivitz gehört, ist für die Grundversorgung der Menschen notwendig und sollte stets in kommunaler Hand bleiben.

Am 30. Juni 2020 wurde die gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses Crivitz geschlossen, ohne die Absprachen aus dem Jahre 2019 einzuhalten. Die kommunalen Vertreter der Stadt Crivitz hatten auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr.

Das Krankenhaus schrieb, seit Längerem rote Zahlen und so wollte Asklepios die verlustträchtigen Bereiche abbauen und zum Schluss sogar das gesamte Krankenhaus gänzlich aufgeben. Die Proteste der Bevölkerung gegen die Schließung und die mutige und entschlossene Haltung des Landrates Stefan Sternberg, der von Anfang an in allen Gremien den Gedanken der Rekommunalisierung vertrat, gelang das Unmögliche. Er hatte schon damals die Vision, das Krankenhaus Crivitz in einem Verbund mit den Kliniken in Ludwigslust und Hagenow zu vereinen, was ihm auch gelang. Um die Rekommunalisierung zu unterstützen, beschloss die Landesregierung, 6 Mio. Euro für den Kauf des Krankenhauses bereitzustellen. Seit dem 01.01.2021 ist der Landkreis LUP Träger das Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH. Die Maßnahmen waren notwendig, um den Bestand des Krankenhauses insgesamt zu sichern und um den Standort in der Stadt Crivitz überhaupt zu erhalten.

Für das Crivitzer Krankenhaus am Crivitzer See bedeutet das auf jeden Fall (LEVEL- 1-) die Übernahme der Grund- bzw. Regelversorgung für die ländliche Region und die Möglichkeit aufgrund ihrer Größe und Lage sich zu einem Regionalen/Integrierten Gesundheitszentrum zu entwickeln. Patientinnen und Patienten im Landkreis LUP sollten grundsätzlich dort behandelt werden, wo es für sie am sinnvollsten ist und wo es die beste Qualität zu wirtschaftlichen Bedingungen für die Beitragszahlenden gibt. So formulierte es auch die Arbeitsgruppe Modellprojekt Gynäkologie/Geburtshilfe des LK – LUP.

Schon im März 2023 verkündetet der Landrat auf der Sitzung des Kreistages, dass wir uns bei der Etablierung eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz im Modul „0“ befinden, womit er wieder einmal Recht behält. Derzeit wird die ärztlich-ambulante gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung für Crivitz und Umgebung durch eine niedergelassene Gynäkologin, Frau Dr. Ermisch, sichergestellt, deren Praxis am Krankenhausstandort eingemietet ist. Ziel ist es, dieses ambulante Versorgungsangebot für das Modellprojekt einzubinden und so die Standortversorgung auch zukünftig zu gewährleisten und gleichzeitig eine Keimzelle am Standort im Rahmen eines künftigen integrierten Versorgungszentrums zu bilden.

Um das Modul 1 und 2 im Crivitz einzuführen, ist die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Keimzelle für mindestens zwei Vertragsarztsitze und die mögliche Integration der vorhandenen Einzelpraxis erforderlich.

Der Weg für diese Umsetzung wird noch lang werden, denn zunächst muss die Krankenhausreform 2023 umgesetzt werden. Dann muss der Status des Krankenhauses geklärt und finanziert werden. Erst nach dieser Etablierung des Standortes können dann Ärzte und Krankenschwestern für das attraktive Crivitz gewonnen werden.

Die Aufgabe wird sicherlich nicht einfach sein. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt!

Nicht nur schnacken, sondern endlich handeln!

Es ist höchste Zeit für eine Krankenhausreform, um die Existenz kleinerer Krankenhäuser zu sichern. Alle Beteiligte sind sich einig, dass endlich etwas getan werden muss und stimmen überein das es dringend einer Krankenhausreform bedarf. Was für ein seltener Glücksfall in der jetzigen Zeit für diese große REFORM! Diese Übereinstimmung sollte so auch wirklich umfassend und zeitnah genutzt werden. Die Krankenhausreform vom Gesundheitsminister hat eine Unterstützung verdient. Die heißen Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab. Kluge Reden sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Ideen in die Realität erfordert Mut, Durchhaltevermögen und auch die Fähigkeit, Rückschläge zu verkraften.

Man kann es nicht allen recht machen!

Natürlich bedeutet das im ländlichen Raum, dass Patienten möglicherweise eine längere Anfahrt für eine Knie- oder Hüftoperation haben, dafür aber von Spezialisten behandelt werden. Nun, Patienten würden dann wahrscheinlich 50 bis 70 Kilometer entfernt von einem Arzt operiert werden, aber dann durch einen Arzt, der sich auskennt. Während dann aber eine akute ortsnahe / stadtnahe Versorgung in Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen erfolgen muss und auch erfolgen wird. Da sich dort Spezialgeräte und Know-how befinden, kann dies die Kosten senken und dem Patienten den Weg in andere Praxen ersparen. Das alte DDR-Gesundheitssystem war unter diesem Blickwinkel durchaus nicht schlecht. Ob der Druck und der mediale Wirbel der Länder jedoch Sinn ergeben, bleibt abzuwarten. Denn unbeteiligte Dritte, also rechnende Experten, könnten in diesem Fall die besseren Argumente haben als die Interessenvertreter vor Ort, seien sie Chefärztin oder Träger, Bürgermeister oder Beschäftigte. Der bereits festgelegte Einigungsinhalt ist indessen eingearbeitet.

Entscheidend ist, was am Ende herauskommt! Schauen wir uns das einmal an!

Aber auch der Minister steht besonders unter dem Druck des Finanzministers, welcher der Hüter der Schuldenbremse ist. Wenn sich etwas ändern soll, muss man auch etwas dafür tun, indem man Geld in die Hand nimmt, um den Kostendruck für die Kliniken zu beseitigen und eine bessere Versorgung für die Bürger zu erreichen. Das sollten auch die Grünen und die FDP verstehen, die in 26 Monaten schließlich nicht abgewählt werden wollen. Aber je länger man redet, desto mehr kann man alles kaputt reden oder so manche Klinikstandorte in die Insolvenz treiben! Der Gesundheitsminister weiß auf jeden Fall, was Insolvenz ist und was sie bedeutet, im Gegensatz zu seinem Kollegen im Wirtschaftsministerium.

Denn Krankenhäuser und Universitätskliniken können nicht aufhören, zu produzieren.