30.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./281[163(38-22)]/CLA-118/59-2023

Der befristete „Hauptausschuss“ will in seiner verbleibenden Zeit den Wahlmodus für Stellvertreter im Amtsausschuss Crivitz nochmals ändern.
Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 01.06.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser gerade weitere Befugnisse im Amtsausschuss zu installieren. So soll der Wahlmodus für die Stellvertreter der Mitglieder im Amtsausschuss neugestaltet werden und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz erfolgen. Es ist die zwölfte Änderung der Hauptsatzung seit der Gründung des Amtes Crivitz (Amt der Zukunft) und die zweite Änderung innerhalb von drei Monaten.
Im Laufe seiner bisher neunjährigen Geschichte tagte der Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Büroräumen des Amtes Crivitz, zu seinem jährlichen ca. 6 öffentlichen Sitzungen jedoch bis zum Mai 2021. In der Vergangenheit war die Zahl der Einwohner als Besucher in der Sitzung sehr gering, und man kann sie an zwei Händen abzählen. So waren zum Beispiel im Jahr 2022 und bis heute waren keine Einwohner anwesend. Also war man wie immer unter sich und das Erstaunen war groß, wenn Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nehmen dann plötzlich einen völlig anderen Verlauf und eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen ist immer wieder zu spüren.
Das Reisefieber ist auch seit Juni 2021 bei der neuen Ausschussvorsitzenden (Amtsvorsteherin) angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die Reisekostenverordnung macht es möglich. Es gibt ständig Wechsel zwischen den Gemeinden Pinnow, Zapel, Friedrichsruhe und Crivitz. Auch Demen und Bülow sind neu hinzugekommen. Erstaunlich ist, dass man immer in den ehemaligen Gemeinden des alten Amtes Crivitz unterwegs ist. Vor einem Jahr war die Gemeinde Gneven die Erste aus anderen ehemaligen Ämtern, die die Sitzung austragen durfte, und nun ist es die Gemeinde Plate, dass die Ehre hat. Wie bereits erwähnt, war man bis jetzt fast immer unter sich.
Die neue Amtsausschussspitze, die im befristeten Hauptausschuss vertreten ist, bemängelt die Teilnahme der Amtsausschussmitglieder an den Sitzungen zum Amtsausschuss. Dieser tagt gewöhnlich alle zwei Monate und soll stets die vollständige Amtsausschussbesetzung bei Sitzungen anstreben. Nun, die Bürgermeister werden für den Fall ihrer Verhinderung durch ihre gewählten Stellvertreter im Amt vertreten und die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden durch die von den Gemeindevertretungen gewählten persönlichen Stellvertreter vertreten.
So weit, so gut und das funktioniert schon seit neun Jahren so laut Kommunalverfassung. Aber indessen will plötzlich der Hauptausschuss eine Neuerung, sodass auch im Falle einer Verhinderung der persönlichen Stellvertreter erneut Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.
Plötzlich will der Hauptausschuss eine Neuerung, falls die „persönlichen Stellvertreter“ der Mitglieder des Amtsausschusses auch verhindert sind, können sich „auch“ die Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.
Heißt also, dass jeder Vertreter einen Vertreter erhält, sodass jeder in der Gemeindevertretung den Amtsausschuss besuchen und immer wieder unterschiedliche Haltungen und Ansichten vertreten kann. Wunderbar machen sie das einmal in einem Aufsichtsrat eines DAX-Unternehmens, dann haben sie aber so etwas von Kursschwankungen wie sie es selten erlebt haben.
Die Kommunalaufsicht des LK LUP ist von dieser Neuheit in der Auslegung der gültigen Kommunalverfassung vom Hauptausschuss in Crivitz verständlicherweise nicht so sehr begeistert.
So stellte eben der Gesetzgeber gerade hierzu fest, dass es die Zahl und die Art der Vertretung zu bestimmen ist. Das heißt, es soll eine Art der Vertretung sein und nicht wie gewünscht eine unbestimmte Anzahl von Vertretern zur Verfügung stehen und beliebig eingesetzt werden können. Natürlich sind auch noch andere Gründe ausschlaggebend, ob die Stellvertreter dann auch in einer bestimmten Reihenfolge tätig werden oder nicht. Also muss die Reihenfolge des tatsächlichen Eintretens der verschiedenen Vertretungsarten eindeutig bestimmt werden.
Trotz dieser Aussagen und Einschätzungen wird der Hauptausschuss sein Vorhaben fortsetzen und seine Entscheidung am Ende Juni in der Sitzung des Amtsausschusses durchfechten.
Aus welchem Grund auch immer! Bürokratie als Selbstbestätigung!
