29.März-2023/P-headli.-cont.-red./260[163(38-22)]/CLA-97/38-2023

Crivitz verfügt weiterhin über kein Verkehrskonzept.
Vor 22 Monaten wurde eine Entscheidung getroffen und ein Versprechen abgegeben? Ist das Versprechen gebrochen? Das ist eindeutig eine Ja-Antwort. Kein Geld mehr?
Der Fraktionsvorsitzende der CWG – Crivitz Faktion Herr Andreas Rüß erklärte im Juni 2021 vollmundig, mit einer großen Schwadronade und unterstützt durch die Fraktion DIE LINKE / Heine in der Stadtvertretung: „Herr Rüß ist der Auffassung, dass nicht nur ein Parkraumkonzept erforderlich ist, sondern eine Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welches unter anderem die Parkraumsituation mit beinhalten sollte. Daher stellt er den Änderungsantrag auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welche die Parkplatzsituation im Stadtgebiet beinhalten soll.“ Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und zur Beschlussfassung erklärt. (Nr.- Cri SV 334/21).
Es ist anzunehmen, dass diese Themen seit Jahren auf der Opferliste der Investitonen stehen, weil ein schneller sichtbarer Erfolg so schnell nicht möglich ist und dieser nicht so überzeugend vermarktet werden kann wie die Lindenallee mit ihren zehn Reihenhäusern.
Die Integration des öffentlichen Personennahverkehrs stellt ein zentrales Element bei der verkehrlichen Erschließung der Innenstadt und des Marktplatzes dar. Ferner ist eine Führung des Busverkehrs über die „Große Straße“ aufgrund ihres baulichen Charakters und der zur Verfügung stehenden „Fahrbahnbreite“ sehr konfliktträchtig. Einerseits mit den Fahrgästen und im Begegnungsfall mit den Zufußgehenden und andererseits mit den vorbeifahrenden Kfz und den gegenüberliegenden Parktaschen.
Überdies erschweren die Sichtbeziehungen viele Kfz-Fahrer an der Kurve der „Großen Straße“ in der Stadt Crivitz durch linksseitige Parkplätze und die rechtsseitigen Bushaltestellen im Konflikt mit der Fahrbahnbreite ein zügiges Einbiegen in die Straße zum Marktplatz.

Die dann anhaltenden Fahrzeuge beeinträchtigen den reibungslosen Verkehr aufgrund der bestehenden verkehrlichen Situationen und verursachen Verzögerungen im Betriebsablauf. Es besteht ein Konfliktpotenzial durch die hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h in der Kurve und in der Weiterführung der großen Straße zum Marktplatz durch weitere linksseitige Parkflächen sowie einbiegenden Kfz aus dem Marktplatz.
Es gibt ähnliche Situationen in der Fritz-Reuter-Straße, wo die Fahrbahnbreite 4,60 m beträgt, zu der Kurve in die Schulstraße und so könnte man noch weitere Beispiele nennen.

Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes könnte die vorhandenen funktionalen Schwächen und Mängel der verkehrlichen Infrastruktur für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und den ruhenden Verkehr aufzeigen. Auf Grundlage dieser Kenntnisse kann ein stimmiges und zielführendes Maßnahmenkonzept zur Beseitigung der Defizite und zur Steigerung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit für die Innenstadt erarbeitet werden.
Leider ist dieser Schwerpunkt nicht erkennbar. Wenn man diesen nicht erkennt, wird er auch in Zukunft nicht erkennbar sein. Ein solches Schicksal droht auch einer Aktualisierung der Flächennutzungsplanung nach 17 Jahren, um endlich den Ortsteil Wessin planerisch in das Stadtgebiet zu integrieren. Übrigens wurde dieser Beschluss bereits am 28.08.2014 gefasst (Beschluss Nr.: 09-02-2014)
Das Recht aller Menschen auf Teilhabe am öffentlichen Leben begründet den Anspruch auf eine barrierefreie Straßenraumgestaltung mit stufenlosen Wegen, sicheren, taktil und visuell gut wahrnehmbaren Funktionsbereichen, rollbaren, ebenen und rutschhemmenden Bodenbelägen. Ein Beispiel hierfür sind unter anderem die Parchimer Straße, Rathausstraße, Fritz-Reuter-Straße, Große Straße und die Rudolf-Breitscheid-Straße und in der Neustadt, in der Gehwegbreiten, Bodenbelege, Unebenheiten in Gehwegen unzureichend sind und fehlende Querungsmöglichkeiten auch für sehbehinderte Menschen fehlen.
Stattdessen setzten die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die LINKE/Heine in den vergangenen Jahren auf eine generelle verkehrsberuhigte Zone ( 30 Km/h) im Vogelviertel, der Stadtrandsiedlung, der Lindenallee, der Neustadt und jüngst in der Parchimer Straße.
Der Beschluss SV 497/22 zur Parchimer Straße besagt, dass Bürger den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in der Parchimer Straße geäußert hatten.

Diese Gelegenheit wurde genutzt und die Ausweisung auf eine Tempo 30-Zone für den Bereich der Gartenstraße und Mauerstraße (im Abschnitt Fritz-Reuter-Straße bis Parchimer Straße) zu erweitern. Der Verkehrsfluss innerhalb dieser Straßen und aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der fehlenden Gehwege und der jeweils parkenden Fahrzeuge in diesen Straßen wurde dadurch nicht gelöst oder nur annähernd gerecht.
Es reicht nicht aus, nur sporadisch Tempo 30-Zonen auszuweisen, ohne ein Parkraumkonzept für den ruhenden Verkehr in der gesamten Innenstadt zu schaffen. Dies kann nicht zur Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit beitragen. Es gibt guten Grund, warum solche Angelegenheiten einer intensiven Untersuchung ( Verkehrskonzept) bedürfen und normalerweise von einem Fachmann erledigt werden sollten. Diese Aufgaben erfordern Fachwissen und gehen oft mit einigen Risiken bzw. Gefahren einher.
Verplant, verpeilt, verpennt oder besser gesagt „Ich bin nicht zuständig und nicht verantwortlich!“. Es bedarf der Gemeinschaft, darüber nachzudenken und zu verändern. Oft hat man den Eindruck, dass der Bürger zu viel mit sich machen lässt und so kann nur zum Meinungsaustausch appellieren.
