Empörung wegen Kosten der Katzenpopulation im Amtsbereich Crivitz?

30-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./189/64-22/CLA-26/26-22

Abgeordneter der Stadt Crivitz verwundert über die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2020?Dabei ist gerade in Crivitz diese Problematik seit 2019 schon lange der Bürgermeisterin bekannt, nur hier scheint man wenig bei der Sache zu sein!

Seit dem 02.07.2020 existiert die VV Fundtiere, im Abs.„2.4.2 Frei lebende Katzen sind Katzen, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen. Gleichwohl sind sie gattungsmäßig den Haustieren zuzu-ordnen und gelten als Fundtiere. Im Abs. 2.1.2. heißt es hierzu …“ Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen werden“ und nach Abs. 8.1.1..sind diese ….“ Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB)“( Quelle: landesrecht-mv.de/ AmtsBl. M-V 2020 S. 318)

Seit 2016 haben sich intensiv der Deutsche Tierschutzbund MV und Vereine im Land M-V sich dafür eingesetzt endlich Katzen als Haustiere zu zuordnen, wenngleich sie gelegentlich herumstreunen oder gar verwildern. Ja, das verursacht auch Kosten und diese sind gestiegen von ca. 7.000,0 € / 2019 auf ca. 36.000,00 € / 2022, so schreibt es die SVZ am 29.09.2022. Und nun gibt es dagegen eine Entrüstung eines Abgeordneten aus Crivitz (Alexander Gamm – von der Fraktion die LINKE)  so schreibt es die SVZ auch am 29.09.2022.

Die Aufregung des Abgeordneten ist hierzu  floskelhaft und verwundert, denn gerade in der Stadt Crivitz ist das Thema nicht neu und  haus-gemacht! Das müsste dem Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich bekannt sein!

Als größte Kommune im Amtsbereich Crivitz (4770 Einwohner) wollte sich schon im April 2019 (Vor der Kommunalwahl) ein Tierschutzverein gründen mit Hilfe von Frau Kaufmann und Jerratsch. Der Verein wollte sich speziell auch den Katzen widmen, beraten im Vorfeld und Hilfe anbieten. Auch Kastrationen an Streuner mit ansässigen Tierärzten sollten über Spenden finanziert werden. Hierzu gab es einige Gespräche unter anderem, auch mit der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm. Sie wusste, dass sich die Katzenpopulation ungehemmt vermehrt. Wenn man nicht gerade ein eingefleischter Städter ist, weiß man, wie viele Jungen im Jahr eine Katze bekommt. Das potenziert sich dann also, wenn man nichts unternimmt.

Hierzu wurde Ihr auch die Wuppertaler Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen in der Stadt Wuppertal vom 28.05.2019 vorgelegt als Muster zur Einführung.

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Wuppertal Vom 28.05.2019
Auf Grund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes ÄndG vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 212 ) und §§ 27, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Anpassung des PolizeiG und OrdnungsbehördenG vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23) wird von der Stadt Wuppertal als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 20.05.2019 folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Zahl dieser Katzen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Wuppertal zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine

  1. Katze ein männliches oder weibliches Tier der Art Hauskatze (Felis silvestris catus),
  2. gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird,
  3. Haltungsperson, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem
    Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt und das wirtschaftliche Risiko des
    Verlusts des Tieres trägt,
  4. freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird,
  5. Freigängerkatze eine gehaltene Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat,
  6. fortpflanzungsfähige Katze eine Katze, die fünf Monate oder älter ist und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist. § 3 Kennzeichnung und Registrierung (1) Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen
    Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen zu lassen.
  7. (2) Ferner ist die Katze in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das der Behörde zugänglich
    ist, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Datenschutz , einzutragen. Folgende Angaben
    werden dafür benötigt:
    a. Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
    b. Name und Anschrift der Haltungsperson,
    c. Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
    d. Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder -zeichnung.
    Die Haltungsperson ist verpflichtet, die vorgenannten Angaben aufnehmen zu lassen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Meldung zur Änderung bzw. Löschung der Daten, sobald die Voraussetzungen der Registrierung sich geändert haben bzw. weggefallen sind. Ferner hat die Haltungsperson für eine entsprechende Übermittlung der Tierdaten durch ein privat geführtes Register an die Stadt Wuppertal oder Beauftragte die im Sinne dieser Verordnung notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.
    (3) Die Daten des Registers dienen der Aufgabenerfüllung der Ordnungsbehörde.
    § 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
    Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Schutzgebietes im Sinne des § 1 Absatz 2 gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsunfähig zu machen.
    § 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
    (1) Freigängerkatzen, derer die Ordnungsbehörde oder von ihr Beauftragte innerhalb des Schutzgebiets habhaft werden, dürfen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden. Mit der Ermittlung der Haltungsperson soll unmittelbar nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden.
    (2) Ist die Haltungsperson ermittelt und die Katze noch nicht unfruchtbar gemacht, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze fortpflanzungsunfähig gemacht wurde, vorzulegen.
    (3) Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Ordnungsbehörde Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Ordnungsbehörde darüber hinaus Dritte mit der Unfruchtbarmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.
    (4) Ein von der Haltungsperson personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 3 zu dulden.
    § 6 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
    (1) Die Ordnungsbehörde oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen
    a. kennzeichnen, registrieren und
    b. unfruchtbar machen lassen
    Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist.
    (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat-oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Ordnungsbehörde oder den von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die freilebenden Katzen zu unterstützen.
    § 7 Kosten
    Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 sowie der Unfruchtbarmachung nach § 5 Absatz 3 Satz 2 trägt die Haltungsperson. Im Übrigen trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahme in Auftrag gibt. § 8 Übergangsregelung
    (1) Die Pflichten nach § 3 Absatz 1 (Kennzeichnung und Registrierung) und die Pflicht nach § 4 (Auslaufverbot) treten innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft.
    (2) Die Fristen nach Absatz 1 beginnen unabhängig von dem Zeitpunkt des Zuzuges der
    Haltungsperson in das Gebiet der Stadt Wuppertal.
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt,
  8. wer entgegen § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 eine Katze nicht kennzeichnen, registrieren oder
    kastrieren lässt.
  9. entgegen § 3 Abs. 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt
  10. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden.“ ( Quelle: Der Stadtbote Nr. 2019)

Kurzform!: Alle Katzen sind zu chippen und zu registrieren. Alle Freigänger sind ausnahmslos zu kastrieren. Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Aufgegriffene Katzen werden registriert und kastriert. Sogar Ordnungsgelder sind dort genannt! Das haben nun schon viele Städte ebenfalls übernommen, nur in Crivitz scheint man immer noch zu schlafen.

Der Tierschutzverein wurde nicht gegründet, leider war es in einer Wahlkampfzeit und andere Themen ( wie z.B. Windkraft) waren wohl wichtiger! Die Frauen engagieren sich heute im Naturschutz und anderen Vereinen. Frau Brusch Gamm strebte eine Zusammenarbeit am 20.09.2020 an mit dem Tierschutzverein „Sternberger Seenland e.v.“. Das Problem wurde aber dadurch nicht gelöst!

Egal wie man es dreht und wendet, welche Verwaltungsvorschrift zu Recht besteht oder nicht, die Kommunen und seine  Mitbürger können sich nicht der Verantwortung  für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Gemeinden entziehen. Sicher kostet das auch Geld und nicht zu wenig, welches dafür im Haushalt vorgehalten werden muss. Unsere Steuern werden für so viele Projekte und Kosten ausgegeben, da sollten diese einfach mit eingeplant werden. Wer- das sind bestimmt sehr viele – in Spanien, Italien und Griechenland, Mallorca oder den  Kanarischen Inseln in Urlaub war, wird sich mit Sicherheit und die dort frei laufenden Hunde- und Katzenrudel erinnern und erwogen haben aus Mitleid von dort Tiere mitzunehmen. Das löst sicher dort keine Probleme  und würde hier nur Neue schaffen. Soweit könnte es hier auch schnell kommen, wenn wir für Tierheime und deren Betreibung kein Geld mehr in die Haushalte einplanen würden. Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden  und die Bürger rechtzeitig aufklären, welche Verantwortung sie mit  einer Tierhaltung in Städten übernehmen. Dieses  muss rechtzeitig, schon in den Kindergärten, Schulen und auf entsprechenden Veranstaltungen durch die  Präventionsausschüsse  angestrebt werden, die ja bereits  in vielen Kommunen existieren. Das Problem löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von entsprechenden Verwaltungsvorschriften „Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren“ sondern wird wahrscheinlich  in nächster Zeit massiv in Größenordnungen auf uns zukommen. Und eine Erhöhung der Hundesteuer oder gar die Einführung einer Katzensteuer würde eher das Problem nur verstärken.

Resümee

Die Aufregung über die angefallenen Kosten für die Katzen verwundern doch sehr in der Sitzung des Amtsausschusses im Amt Crivitz, denn diese sind nur minimal im Gegensatz zu der ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, die ca. 0,9 Mio.€ Steigerung der  Sach- und Dienstleistungen und der ca. 0,2 Mio.€ Steigerung der sonstigen Aufwendungen.

Das Thema löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von einer Verwaltungsvorschrift, Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden der Bürger, sondern rechtzeitig aufklären und einbeziehen, welche Verantwortung sie mit einer Tierhaltung übernehmen!

Exklusivinterview mit der Unternehmensgruppe Gollan Neustadt in Holstein über die „gebührenpflichtige Garten- und Parkabfälle“ im Werkstatthof / Annahmestelle in Crivitz!

26-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./188/63-22/CLA-25/25-22

Die Unternehmensgruppe Gollan ist in den Bereichen Recycling, Immobilien, Handwerk und Auto tätig. Ob in Neustadt/Beusloe, Lübeck, Schwerin, Johannistal oder Crivitz!

Exklusivinterview mit der GOLLAN Zentrale in Neustadt in Holstein!

Die Gollan-Firmengruppe „ist in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bausparte, Kfz-Service und Immobilien in ganz Norddeutschland tätig. Darüber hinaus wurde mit der Kulturwerft Gollan in Lübeck ein Ort für Kunst, Kultur, Feiern und Events geschaffen. Geblieben ist Beusloe bei Neustadt als Firmensitz. Heute ist die Unternehmensgruppe Gollan ein mittelständisches, inhabergeführtes und von den handelnden Personen geprägtes Unternehmen. Dahinter steht eine an langfristigem und kontrolliertem Wachstum orientierte Unternehmenskultur – und die Philosophie der Nähe zum Markt.“ ( Quelle:www.gollan.de/unternehmen)

Seit 01.01.2022 ist die neue Satzung (Abfallentsorgungssatzung) über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust – Parchim in Kraft. Diese beschreibt im Inhalt auch vor, dass im Bringe System die Garten- und Parkabfälle durch die Bürger gebührenpflichtig abzugeben in Werkstatthöfen. In Crivitz wurde das bestehende Gollan Recyclingzentrum als „Werkstatthof“ vom LK – LUP deklariert und eine Kooperation abgeschlossen mit dem Betreiber ( die GOLLAN RECYCLING GMBH).Wir wollten nun wissen, welche Erfahrungen man mit dem jetzigen System hat und wie die Resonanz der Bürger ist. Hierzu sprachen wir mit der Geschäftsführung in Neustadt!

Für wie viele Bürger sind sie Zuständig im Werkstatthof Crivitz?
Die Annahmestelle soll insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Crivitz und den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Hier können im Auftrag der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR Grünabfälle, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott abgegeben werden. Weiterhin werden gewerbliche Abfälle wie z.B. Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Wir schätzen, dass ca. 5.000 bis 7.000 Haushalte (10.000 bis 15.000) nutzen bzw. nutzen wollen.

Wie hoch war ca. die Anzahl der Anlieferungen für Grünschnitt?
„Die Anzahl der Anlieferungen wird nicht erfasst. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden ca. 245 Tonnen Grünabfälle angenommen.“

Ab wann sind sie im Jahr 2022 gestartet?
Die Gollan Recycling GmbH nimmt seit dem 01.01.2022 als Auftragnehmer der ALP AöR Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll- und Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott an. Aber auch bereits in den Jahren zuvor bestanden zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vertragliche Regelungen zur Annahme von Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Haben sie Ihre Öffnungszeiten verändert?
Die Öffnungszeiten wurden angepasst. Die Abgabe ist nun auch am Samstag möglich. Öffnungszeiten ganzjährig Mo-Fr: 08:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr“

War für sie die Einstufung als Werkstatthof mit einer Umstellung verbunden?
Es handelt sich nicht um einen Wertstoffhof, sondern um eine Annahmestelle. Eine Umstellung ergab sich aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag sowie der kostenpflichtigen Annahme von Grünabfällen.

Was meinen Sie, haben sich die Befürchtungen für eine verstärkte illegale Ablagerungen Garten- und Grünabfällen in den angrenzenden Wäldern bestätigt? Was sind ihre Erfahrungen dazu? Auch in Crivitz?
„Uns sind keine Häufungen einer illegalen Entsorgung von Grünschnitt im kreisgebiet bekannt.“

Kennen sie den neuen Leitfaden des Landkreises LUP zum Verbrennen von Abfällen! Was meinen sie dazu?
„Der Leitfaden wurde vom Fachdienst Umwelt Bereich Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde erarbeitet und mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft abgestimmt. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises wird der Leitfaden mit dem kommenden Landkreisboten zur Verfügung gestellt darüber hinaus wird dieser über die Internetseite des Landkreises als PDF-Datei abrufbar sein. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle, die Nutzung von Feuerschalen und zum Umgang mit erkrankten Pflanzen. Der Leitfaden kann damit zur Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verbrennen von Gartenabfällen wesentlich beitragen.“

Was sind ihre Erfahrungen mit der jetzigen Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis LUP?
„Als Annahmestelle von Grünabfällen haben wir keine entscheiden Veränderungen feststellen können.“

Welche Hinweise können sie zu diesen Themen den Bürgern in Crivitz geben?
Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden –Hinweis auf Leitfaden“

Welche kritischen Bemerkungen haben sie insgesamt zur Abfallentsorgung des Landkreises LUP?

„Als Anlagenbetreiber können wir an der Zusammenarbeit nichts bemängeln.“

Worauf sollte der Landkreis achten oder was muss man in der Zukunft besser machen?
„Die Abstimmung mit dem Landkreis LUP läuft ohne Probleme.“

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei der Gollan Unternehmensgruppe – zentrale Geschäftsführung Neustadt in Holstein.

Der Stadtpark von Crivitz „ein Ort für Bewegung und für frische Luft“?

24-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./187/62-22/CLA-24/24-22

Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildplanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an. So steht es formuliert vom Umweltausschussvorsitzenden Herr Jürgen Heine.

Das war für uns Anlass nach fast einem Jahr den Ort der Begegnung zu besuchen. Übrigens stammte der Ursprung dieser Idee von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade seit 10.09.2019, welche sich unermüdlich hierzu engagierte!

Es sollte eigentlich ein Standort werden für die Jugend mit vielleicht ein paar überdachte Hütten, ein Volleyballfeld, Graffitiwände zum üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz, oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten ( so die damaligen ersten Vorstellungen)

Der Umweltausschuss machte sich das Projetkt zu eigen, ab dem 15.06.2020, nach dem Rückzug von Frau Schade aus der Kommunalpolitik. Seitdem ist es die Leidenschaft neben dem ARBORETUM vom Umweltausschussvorsitzenden, welcher also nach einer Besichtigung am 17.08.2021 nun dann am 25.10.2021 einen Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz durchsetzte, mit einem finanziellen Budget für 2022 von erst einmal ca. 33.000,00 €

(Es sollte also für eine Beräumung, Fällung, Fräsen ca. 10,000 €;  4-Parkflächen ca. 2.500,00 €; Aufstellen Mobiliar wie Poller, Mülleimer, 4-Bänke ca. 10.000,00 €;Herstellen einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagen-führung ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße; ausgebaut werden und alles bis Mai 2022!)Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!! Oha, da geht’s richtig zur Sache!

Nun, also bei genauer örtlicher Betrachtung nach fast einem Jahr und die Prämissen aus dem erarbeiteten Zeitplan und den Maßnahmen ist leider noch wenig zu sehen!

– Der Mittelweg ist vom Rabahnweg aus mit einem Poller zu versehen?

– über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die sind jährlich zu betreuen?

– Die Treppe am Aufgang zur Friedensstraße ist verkehrssicher herzurichten?

– Erstellen eines Pflegeplans mit entsprechender Kostenaufstellung?

Vielleicht gibt es ja ein Konzept oder eine Übersicht für die Gestaltung, wie das alles einmal auszusehen hat, ein Architekt wurde schon einmal angefragt!

Bisher sieht es mehr nach „Stückwerk“ aus. Die Roseninsel entwickelt sich bestimmt noch zu einem tollen Blickfang im Zentrum des Parks, die rustikale Sitzecke daneben hält so unbehandelt hoffentlich recht lange. Eine alte Bank und Papierkorb passen so recht nicht dazu. Was aber überhaupt nicht passt, ist ein primitives Schild mit einem Vermerk der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, dass die „Benutzung der Laufstrecke auf eigene Gefahr ist“. Warum eigentlich überhaupt? Sollte so ein Hinweis, wenn er rechtmäßig ist, nicht an beiden Eingängen stehen? Dann müsste aber noch ein Schild an der Treppe zur Friedensstraße angebracht werden „Benutzung auf eigene Gefahr“.

An die Bürger mit Behinderungen oder Senioren hat hier noch niemand gedacht! Der Weg und auch die Treppe sind dazu völlig ungeeignet an dem Ort der Bewegung und Begegnung! Hoffen wir mal das Beste für den Stadtpark und seine zukünftige Entwicklung, dass immer genügend Geld in der Stadtkasse eingestellt wird, damit der Park seinen Namen eines Tages zu Recht trägt.

Was meinen Sie?

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022

22-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./186/61-22/CLA-23/23-22

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022 zu diesem Thema, darin waren sich alle Abgeordneten einig! Nicht umsonst verwendete der Landrat Herr Stefan Sternberg in seiner Information zum Krankenhaus Crivitz am See diese Redewendung, weil man merkte, wie sehr ihm das Thema am Herzen lag und deshalb seine Aufforderung zur Sache zu kommen, etwas anzupacken und keine halben Sachen mehr zu machen!

Respekt! Oha, das war eine Überraschung, so deutlich sprach der Landrat zu diesem Thema selten! Weiterhin hatte er eine gute und eine schlechte Nachricht zu verkünden, wobei die gute Nachricht allen Hoffnung machte!

Die schlechte Nachricht war, dass es zur Umsetzung des Beschlusses vom 14.12.2021 des Kreistages zur Restrukturierung des Krankenhauses am Crivitzer See in puncto des geordneten Verfahrens zur Aushandlung eines Vertrages mit den Helios Kliniken GmbH noch keinen abschließenden Stand ergibt.

Aber nun zur guten Nachricht! Und das lässt hoffen! So berichtete er weiter, dass der Landkreis LUP inzwischen die Behandlungsphase mit dem Bieterverfahren als ausreichend und abgeschlossen betrachtet und somit wurde jetzt der Bieter zur Abgabe eines verbindlichen abschließenden Angebotes aufgefordert. Das hört sich gut an und lässt vermuten, dass man sich in den wesentlichen Punkten einig geworden ist! Na endlich!

Nun und auf dieser Grundlage des verbindlichen Angebotes, mit Inhalt und je nach Ausgestaltung soll sich dann der Kreistag damit befassen. Auf der nächsten Sitzung am 27. Okt.2022 und hierzu endgültig entscheiden. Die Ausrichtung des Krankenhauses wird vermutlich das Kernthema aller Verhandlungen und Gespräche nach wie vor ausmachen! Im Zuge der Cluster-Struktur-Bildung vom Land sollen sektorenüber-greifende Gesundheitszentren gebildet werden. Innerhalb der Cluster sind bedarfsgerecht Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) zu schaffen. Über alle diese Vorstellungen muss natürlich noch der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des Krankenhauses am Crivitzer See gGmbH beraten und entscheiden! (Quelle: Auszüge- Enquete-Kommission-Dr.7/52-landtag-mv.de)

Wie weiter zu hören war, soll auch parallel hierzu die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines sektorenübergreifenden Modellprojektes Gynäkologie und Geburtshilfe ebenfalls bis zur Kreistagssitzung ihre abschließende schriftliche Ausarbeitung vorlegen und veröffentlichen. Damit hätte dann der Landkreis seinen Arbeitsauftrag zum Thema Gynäkologie und Geburtshilfe vollständig abgearbeitet. Alles weitere liegt dann in der Hand des Landtages MV bzw. der Landesregierung! So hat die Enquete-Kommission 2021 dem Land empfohlen ein Expertengremium zu gründen und binnen 24 Monaten bis Mai 2023 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht.

(Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7 med. Versorgung /41-landtag-mv.de)

Der wachsende Mangel an Ärzten sowie Hebammen wird darüber hinaus zu weiteren Problemen bei der Versorgung der Schwangeren führen. Die Forderung nach wohnortnaher, geburtshilflicher Versorgung steht berechtigterweise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es bedarf eines Gesamtkonzeptes mit Hochleistungszentren und Kliniken, die eine adäquate Versorgung, auch bei nicht vorhersehbaren Komplikationen, gewährleisten können und bei erwarteten Risiken eine interdisziplinäre Versorgung auf höchstem Niveau sichern (Regionalisierung). Die Aspekte der Qualität und der Patientensicherheit sowie Achtung der Persönlichkeit und des Willens der werdenden Eltern müssen im Vordergrund stehen. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Landesregierung Konzepte zur bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen geburtshilflichen und pädiatrischen Versorgung zu erarbeiten, um den demografischen und arbeitsmarktrelevanten Herausforderungen der kommenden Jahre Rechnung zu tragen.

Dies sollte kooperative, sektorenübergreifende Konzepte, erweiterte Studienangebote für Hebammen, Geburtshausangebote an Gesundheitszentren und entsprechende Transportmöglichkeiten beinhalten. Ein zu berufendes Expertengremium legt binnen 24 Monaten ein entsprechendes Konzept vor, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht. Alle an der 18 geburtshilflichen Versorgung Beteiligten sind aufgerufen, diesen Prozess mit innovativen Ideen zu unterstützen und währenddessen keine strukturverändernden Maßnahmen vorwegzunehmen, die eine bedarfsgerechte geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung zukünftig verunmöglichen“ (Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7/52-Seite 17/18 landtag-mv.de)

(Quelle: Auszüge – Enquete-Kommission-Dr.7/41-landtag-mv.de)

So soll im Oktober 2022, soweit es den Kreis betrifft, alles abschießend entschieden werden! Das ist ein straffes zeitliches Programm bis zum 27. Oktober 2022 und erfordert viel Arrangement von allen Beteiligten und ist vor allem ist es eine Herausforderung für die Juristen!

Unser Landrat Herr Stefan Sternberg hat hier einen klaren Kurs und das ist gut so! Jetzt liegt der Ball so zu sagen bei der Helios Kliniken GmbH, mit der Hoffnung, dass diese auch zeitnah ein verbindliches Angebot mit guter Ausstattung vorgetragen, dem dann die Gremien auch zustimmen können und der Zeitplan auch eingehalten werden kann!

Toi toi toi!

Teil – 3 Ende im Ampelstreit! Abbau gestoppt! Kehrtwende der Ansichten! Hitzige Debatte um Lösungen! Eklat gegen Besucher!

20-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./185/60-22/CLA-22/22-22

In den gestrigen Sitzungen des beschließenden Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz wurde plötzlich und unerwartet die Tagesordnung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm erweitert um eine Beschlussvorlage – die Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage in der Weinbergstraße! Da schon am 26. 09. 2022 bereits die ersten Bauarbeiten zum Ausbau der Haltestellen am Gymnasium erfolgen und auch die Tiefbauarbeiten hierzu im Bereich der Ampelanlage betroffen sind, muss nun sofort entschieden werden, ob die Baufirma ein Ampelmast (Seeseitig) nachjustieren soll, oder die Masten entfernt werden. Auch die nächste Sitzung der Stadtvertretung ist erst am 17. 10. 2022, sodass Eile geboten war für eine Entscheidung. Öffentlich ersichtlich war diese Vorlage jedoch nur für einen Sachkundigen im Umgang mit dem ALLRIS®net, in der öffentlichen Bekanntmachung fehlte diese Information! Da unsere Reaktion diese Sachkunde besitzt, nahmen wir vorausschauend an der Sitzung natürlich teil und stellen die Beschlussvorlage vor!  

Ein Kostenvoranschlag vom 24.06.2021 wurde ebenfalls veröffentlicht?

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz für 2022 sind folgen Ausgaben eingeplant für eine Ampelanlage! Am Geld kann das Projekt nicht scheitern!

Quelle-Haushaltsplan Crivitz -ALLRIS®net)

So stand zur Beschlussfassung auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2022 zu diesem Thema:

 1. Die Ampel wird wieder in Betrieb genommen oder

2. Die Ampelanlage ist nach 16 Jahren ohne Funktion entbehrlich geworden. Sie wird im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen zurückgebaut.

Zuvor hatte der Bildungsausschuss am 12.09.2022 sich mehrheitlich für einen Rückbau der Ampel entschieden. Im vorläufigen Protokoll vom veröffentlicht am 15.09.2022 im ALLRIS®net vom Bildungsausschuss heißt es hierzu auch „Der Bauausschuss hat einen Abbau befürwortet“. Das bestreitet der Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm aufbrausend.

Wir stellen diese Aussage ( das Protokoll vom Bildungsausschuss) extra noch einmal dar (auch auf unsere Homepage), weil der amtierende Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm diese Feststellung in der Debatte bestritten hatte und das Gegenteil darstellte.

(Quelle-Beschlussvorlage-20.09.2022 ALLRIS®net)

Somit ist die Aussage des Bildungsausschusses, veröffentlicht am 15.09.2022 in seinem vorläufigen Protokoll,als maßgebend und auch glaubwürdig anzusehen, auch für jeden Bürger!

Im Gegensatz hierzu wird über das „Öffentlichkeitsprinzip“ vom Bauausschuss in seiner eigenen Protokolltätigkeit hinwegsehen. Das Protokoll vom Bauausschuss am 21.07. 2022 existiert immer noch nicht und vom 18.08.2022 ist zu diesem Thema nichts ersichtlich sowie vom 15.09.2022 ist das Protokoll ebenfalls nicht veröffentlicht!

Die Diskussion zu Thema:

Es war eine 180 Grad Drehung der CWG – Fraktion in der Debatte in ihren Ansichten zum Ampelthema. Plötzlich gab es eine verkehrstechnische Gefährdungslage an der Stellen der Ampelanlage und man befürwortete den Erhalt der Ampelanlage, trotz der Nachfolgekosten (so der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß). Nun, natürlich sind hier Nachfolgekosten für die laufende Wartung der Ampelanlage zu erwarten, aber die Sicherheit der Schüler/ Lehrer und Besucher hat nun einmal Priorität! Übrigens, das ARBORETUM verursacht schon seit 8 Jahren jährliche Nachfolgekosten (9.500€) in der Unterhaltung des Grundstückes und hierzu gibt es merkwürdigerweise keine Vorbehalte oder Anmerkungen!

Die CDU-Fraktion vom Gemeindeverband Crivitz und Umland enthielt sich jeglicher Position zu diesem Thema, einfach durch Abwesenheit an der Sitzung. Das war mehr als nur peinlich!

Der Fraktionsvorsitzende der LINKE Alexander Gamm befürwortete ebenfalls jetzt den Erhalt der Ampel. Der Zebrastreifen und die 30Km/h Zone ist nun plötzlich auch vom Tisch an dieser Stelle!

Und so wurde der Beschluss gefasst, mit 4 Ja Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Ampelanlage wieder in Bertrieb genommen wird! In der Abstimmung selbst zum Thema Ampel enthielt sich der Vorsitzende des Bildungsausschuss Herr Jörg Wurlich, merkwürdigerweise? Für die CWG sitzen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm (Ausschussvorsitzende), Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß und Herr Jörg Wurlich. Fur die LINKE Herr Alexander Gamm und für die CDU Fraktion ( Crivitz und Umland ) Herr Jens Reinke und Frau Beate Werner.

Der Eklat

In Verlauf der Debatte jedoch, wie zu hören war, verfiel der Fraktionsvorsitzenden der LINKE, Alexander Gamm, zum wiederholten Male (erstmalig nach der Sommerpause in diesem Jahr 2022, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.08.2022 und jetzt auch auf dieser Sitzung in der HuFA 19.09.2022), in die alte Kluft zurück und verteilte wieder öffentliche persönliche verbale Attacken gegen Besucher auf der Veranstaltung.

Die Bemessungsgrenze zu so einem Verhalten eines linken Abgeordneten, all die Jahre seit 2019, ist laut Kommunalverfassung und BGB schon lange überschritten! Die Einwohner unterliegen dem Ordnungsrecht der Versammlungsleitung (Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) während der Sitzung gemäß der Kommunalverfassung M-V (sowie dem Hausrecht) und müssen schweigen. Innerhalb der Debatte sollen sie es aber dulden, wenn ein Abgeordneter sie persönlich verbal verunglimpft, nur weil er der Ehrenmann der Bürgermeisterin ist! Ist das wirklich angemessen und weiterhin akzeptabel?

Es ist kein Wunder, dass seit den letzten 12 Monaten kein Einwohner von Crivitz an den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz teilnahm. Wer will sich schon als Besucher verunglimpfen lassen!!

Das Resümee

Die vollständige Inbetriebnahme der Ampel erfolgt 2023 und die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2023 geplant. Auch wenn Autofahrer 2023 vielleicht stöhnen werden, aber es geht um die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen (Lehrer und Besucher)!

In eigener Sache: Wenn unsere Berichterstattung im Vorfeld zu diesem Thema vielleicht auch einen kleinen Beitrag zum Umdenken der Haltungen unserer Abgeordneten geführt haben sollte, würden wir uns freuen!  Danke an alle User und Leser, aufgrund der vielen Rückmeldungen und Hinweise ( auch per Email) haben wir uns für dieses Thema starkgemacht!

Das Sterben in Crivitz soll deutlich teurer werden! Die Friedhofsgebühren werden nach 2012, 2017 und nun 2022 zum dritten Mal erhöht innerhalb von 10 Jahren!

17-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./184/59-22/CLA-21/21-22

Ein günstiger Zeitpunkt? Oder besser, wir passen unsere Preise an die Inflation an!

Ausgedehnte Grünanlagen, alte Bäume und Sträucher – Der Friedhof in Crivitz ist nicht nur ein Ort stiller Trauer und Besinnung, sondern sollte auch einladen zu entspannenden Spaziergängen, aber er ist leider auch Durchgangsverbindung vom Mühlenberg zur Stadt. Doch Pflege, Erhalt und Nutzung der Anlagen kosten Geld, viel mehr, als durch Gebühren wieder hereinkommt. Die Stadt begründete die Steigerung mit gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege. Da Sie erhebliche Investitionen in Form der Wegsanierung, Eingangsbereich und Neuanlage der Platzgestaltung getätigt hat und die Kostenentwicklung der Betriebs – und Personalkosten gestiegen sind.  Deshalb und aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) wurden die Kosten und Gebühren neu kalkuliert. Gemäß § 6 Kommunales Abgabengesetz ist die Kalkulation für die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten (ca. 4 Jahre).

Und so einfach geht es! Bereits am Montag, dem 19.9.2022 entscheidet der beschließende Hauptausschuss unter Leitung von Frau Brusch-Gamm über die Gebührenerhöhung und 30 Tage soll dann diese bereits beschlossen werden in der Stadtvertretung. Eine kurze Absprache vorher direkt mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Jürgen Heine genügte, welche seine Mitglieder kurz informierte und erst später darüber mit Ihnen berät. Das nennt man dann kurze Verwaltungswege, denn wer sollte schon etwas dagegen haben!

Einnahmen- Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

Im Zuge einer vorbeugenden Haushaltskonsolidierung des gesamten Haushalts 2023/24 will man hier sicherlich die Notbremse ziehen und eine Gebührenerhöhung durchführen. Diese Mehrkosten werden nun voll auf die Bürger umgelegt. Kann man den Bürgern diese Kostensteigerungen zumuten? Früher hat die Stadt einen großen Anteil der Grünpflege und Personalkosten auf dem Friedhof als städtische Kosten verbucht und nicht auf die Gebührenzahler abgewälzt.

Ausgaben – Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

So kostet z.B. jetzt neu – ein Wahlbaumurnengrab Wäldchen zweistellig ca. 3.000,00€ und ein Wahlbaumurnengrab Einzelbaum zweistellig ca.2.500,00€. Ein Wahlsarggrab inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 600€ auf 1.700€. Eine Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 1.200€ auf 3.400€. Verlängerungsgebühren/Jahr nach Ablauf der Ruhezeit: -Wahlmehrfachsarggrab-stelle Doppel von 48,0€ pro Jahr auf 136,00€.

Beschlussvorlage- Friedhofsgebührensatzung Crivitz ALLRIS®net

Es dauert bestimmt nicht mehr lange und die Steuern werden ebenfalls erhöht! Bei dieser Haushaltslage in Crivitz!

Seltsam? Die Gebührensatzung der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ist 13 Jahre alt und müsste alle 3 Jahre angepasst werden, laut Kommunalabgabengesetz! Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht? Zu Unpopulär? Oder weil sie vielleicht als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Die Sportstättensatzung ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren erhöht werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht!Zu unpopulär? Oder weil sie eventuell als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Warum sollen also nur die Friedhofskosten wirtschaftlich betrachtet werden und die Kosten auf den Bürger voll umgelegt werden? Sind es womöglich politische Gründe? Wissen Sie es?

Fazit: Die Stadt Crivitz scheint in finanzieller Nöten zu sein und sucht nach Einnahmen, um ihre Investitionsprojekte und den Haushalt 2023/24 nicht zu gefährden? Der finanzielle Schub aus Wind, Solar und dem Friedhof fließt noch nicht! Die zweckgebundene und allgemeine Kapitalrücklage ist fast aufgeraucht, die Liquidität ist stark gesunken und die Schulden gestiegen auf 2.1 Mio. €. Schließlich und endlich betragen die gesamten Personalkosten der Stadt Criuvitz im Jahr 2022 fast 50 % der regulären Einnahmen (4,3Mio.€).

Wie lange wird das noch gut gehen?

B-Plan Nr.13 – SO „Einzelhandel“ Aufstellung 2019 beschlossen! Seitdem streng geheim gehalten!

15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22

Öffentlich beschlossen 2019! Seitdem streng geheim gehalten! Aufgestellt und das war es dann seit 3 Jahren!

Im Feb.2019 wurde der Bebauungsplan „Einzelhandel“ am Mühlenberg – einstimmig vor der Kommunalwahl beschlossen von SPD, CDU und CWG! (18.02.2019)! Seit diesem Tage sind keinerlei Informationen hierzu öffentlich bekannt gemacht worden!

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Mühlenberg“ der Stadt Crivitz  (18.02.2019)

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beraten. Es soll ein Planungskonzept erstellt werden. Die Stadt hat Planungshoheit.

Beschluss:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Wohn-, Misch und Sondergebiet Einzelhandel „Auf dem Mühlenberg“ gem. § 2 (1) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/4, 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,36 ha.
Zeichnung aus ALLRIS®net

Planungsziel ist die Prüfung und die Entwicklung eines Sondergebietes für zwei Einzelhandelsmärkte, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und die Sicherung und Neuordnung des Gebäudebestandes in einem Mischgebiet sowie die Erschließung der jeweiligen Gebiete, durch eine Bauleitplanung gem. § 30 BauGB.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Nach der Vorlage des Vorentwurfs wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschossen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz erfolgt im Parallelverfahren. Zum Änderungsverfahren wird eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen. (Quelle: ALLRIS®net)

Es ist weder eine Änderung des Flächennutzungsplans bis jetzt erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung vorgelegt worden in Ausschüssen oder der Stadtvertretung! Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eine Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber in Crivitz ständig auf die Probe gestellt! 

Vor allem im Bauausschuss ist diese Herangehensweise zu beobachten (seit Dez. 2021 ist dieser unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm). Angeblich soll alles sehr schön werden und die Planungen sollen bald abgeschlossen sein? Diese Informationen erlangten wir aber erst aufgrund unserer Umfrage „Was braucht die Neustadt“? Wo sich Herr Alexander Gamm (Klarname) unter dem Aliasnamen „Paul Hermann“ hierzu auf dem Medium äußerte und unter diesem Aliasnamen Bürger einlud zu der Sitzung des Bauausschusses!

Offiziell oder öffentlich bzw. protokollarisch sind keinerlei Informationen hierzu bekannt. Bis zum heutigen Zeitpunkt (ca. 3-Jahre) agierte der Bauausschuss zu diesem Thema im Dunkeln! Das Öffentlichkeitsprinzip sollte vom Ausschuss in der Zukunft mehr Beachtung finden! Vielleicht ändert sich ja hierzu jetzt etwas!

Aber schön, dass Interventionen von Bürgern und wir Erfolg haben, damit endlich Informationen veröffentlicht werden!

Alle Vorhersagen bzw. Aussagen welche getätigt werden über angebliche beginnende Bautätigkeiten im Jahr 2023 muss man bei den anstehenden und zukünftigen Preisen (auch im Bau), wie einen Blick in die Glaskugel behandeln und auch bewerten. Dasselbe gilt auch für die Vorlage für Plänen zur Bebauung. Auch Großkonzerne halten sich in der jetzigen Zeit mit Aussagen in der Regel über zukünftige Investitionen zurück!

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Der Verkauf zweier großer Teilflächen ist schon längst vollzogen!

14-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./182/57-22/CLA-19/19-22

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Teilverkauf der Flächen! Schon lange abgewickelt! Nach Monaten endlich ein Eingeständnis und die öffentliche Bekanntmachung!

Streng geheim gehalten vom Bauausschuss fast    4 Monate und die Informationspflicht *Öffentlichkeitsprinzip*als Bringschuld gegenüber den Bürgern vermutlich verletzt! (Ob nun ein schuldhaftes Zögern oder „keine“ vorliegt, ist nicht geklärt!)

Im Febr./März 2022 tauchten schon erste Gerüchte auf über einen bevorstehenden Verkauf des Geländes. Eine öffentliche Anfrage von Bürgern im April 2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese Sachlage von der Stadtspitze noch vehement dementiert! Aber schon lange hinter verschlossenen Türen verhandelt!

Am 19. Mai befasste sich der Bauausschuss, unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm, mit diesem Thema ganz konkret, natürlich nicht öffentlich. Eine Berichterstattung über die gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse erfolgte dann im Juni 2022 nicht, weil das Protokoll angeblich noch nicht bestätigt war, das sollte dann im Juli passieren.  Vom Monat Juli 2022 gibt es bis heute (14.09.2022-Stand 14:30 Uhr) kein öffentliches Protokoll, obwohl es beschlossen wurde und so wurde die gesamte Sachlage auf den Monat August verschoben. In der Tagung im Monat August erfolgte dann die Bekanntmachung und das öffentliche Protokoll wurde hierzu erstaunlicherweise am 06. September 2022 veröffentlicht……und da stand es dann endlich, aus dem Beschluss im Monat Mai-„Zustimmung zum Verkauf-19.05.2022“!

So streng geheim agiert der Bauausschuss in der Stadt Crivitz, dabei wurde die Verhandlungen zum Verkauf anscheinend bereits Ende Mai abgeschlossen und sollten keine Verwirrung stiften in der Arbeitsgruppe Marktplatz! Voraussichtlich wegen einer fehlenden zusätzlichen Parkplatzmöglichkeit in der Innenstadt – die man ja seit 2018 vorhatte!

Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Vor allem aus dem Bauausschuss ist diese Herangehensweise seit Jahresanfang 2022 zu beobachten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eigentlich Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (Wellmann/Willmer, in Schröder / Willner u.a., Kommunalverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2018, § 31 Anm. 4). Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Auch im Ortsteil Wessin wird das Öffentlichkeitsprinzip ständig auf die Probe gestellt, wenn man sich die kümmerliche Aussagekraft der Protokolle anschaut ( nach 3- Monaten)! So plant z.B. der OTV- Vorsitzende Herr Daniel Itze jetzt keine Einwohnerversammlung zum Thema: Photovoltaik rund um Wessin, sondern nur eine Informationsveranstaltung. Was ist denn dann mit den Fragen/ Hinweisen oder Kritiken von den Bürgern?

Immer wieder ist zu beobachten, dass öffentliche Tagesordnungspunkte im Bauausschuss unverzüglich in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden ( zB. Anträge zur Errichtung von Funkmasten oder Fotovoltaikanlagen oder die Ausarbeitung des B-Plan-Nr.13- Sondergebiet Handel..usw.. ) unter sehr halbherzigen Begründungen!

Der Bauausschuss wird im Jahr 2022/ 23 noch wichtige Entscheidungen zu verantworten und zu vertreten haben, wie den Energieparkausbau und den aufzustellenden Funkmasten in Wessin; den umfassenden Photovoltaikausbau in den Ortsteilen der Stadt Crivitz; die Planung der 110 KV – Leitung in der Nähe des südl. neuen Eigenheimbaugebietes sowie das Bergwerkeigentum in Basthorst, da bleibt es spannend wie sich die Informationspflicht in dem Bauausschuss in Zukunft gestalten wird!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch und Verkauft! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Das Grundstück bzw. die Teilfächen wurden für angeblich 55,00€ pro m² verkauft, so die Aussage der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm auf der Stadtvertretersitzung am 29.08.2022!

Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden! Diese Fläche steht jetz also nicht mehr zur Verfügung für eine Parkfläche, also nur noch der Marktplatz als Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) Es ist nun einmal schon lange Überfällig seit 2018 ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept für die Satdt Crivitz!

Also, nun endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

Was braucht die Crivitzer Innenstadt? City neu denken? Was meinen Sie?                                          

12-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./181/56-22/CLA-18/18-22

Was braucht die „City“ von Crivitz? Einen Parkplatz als Marktplatz?

Wieder einmal geht es um die „Altstadt“ und so ergeben sich viele Fragen:

Wo ist das Leitbild der Stadt Crivitz? Wo ist der „Arbeitskreis“ Marktplatz seit 2018? Wo ist die Gruppe „Ideenschmiede“ seit 2017? Warum existiert immer noch ein alter Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006? Was ist mit dem sog. Umbau des Marktplatzes? Wo ist das versprochene Verkehrsraumkonzept und Parkkonzept seit 2019 für die Innenstadt? Dieselben offenen Fragen seit 2014 und die Umgehungsstraße wird immer als Problem dargestellt, als Ursachen allen Übels für die Innenstadt! Für alle angedachten Zukunftsentwürfen für die Innenstadt von Crivitz fehlt es leider an einer wichtigen Grundlage für die Umsetzung, nämlich an den finanziellen Rücklagen bzw. der entsprechenden Liquidität der Stadt für zukünftige Investitionen! Wo ist diese denn geblieben? Allein aus Fördertöpfen lassen sich solche Projekte nicht finanzieren! Vielleicht wäre es auch erst einmal hilfreich den Flächennutzungsplan für die Innenstadt und Ortsteile aus dem Jahr 2006 zu aktualisieren !

Parteien und Wählergemeinschaften müssen immer schauen, dass sie wiedergewählt werden und da eignet sich dieses Thema besonders in seiner Darstellung, da es sich hier um Zukunftsbilder handelt. Also ist es nicht verwunderlich, dass man in den Vorzeiten zu den anstehenden Kommunalwahlkämpfen (2023/24) frühzeitig glaubhaft darstellt, dass man ständig an bestimmten Themen arbeitet! Ja, wer soll’s denn auch machen? Jedoch zu siegessicher sollte man sich hierzu nie fühlen, bei allen Visionen für die Zukunft! Denn diese sind nur ein subjektives bildhaftes Erleben von etwas sinnlich nicht wahrnehmbarem, die Realität kann einen manchmal schnell einholen!

Ziel des Projektes „Lebendige Innenstädte“ in Crivitz soll es sein!

„Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden. Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen.„( Quelle:www.stadt-crivitz.de[Auf der Spur der Fische])

Das Zentrum von Crivitz – der Marktplatz von Crivitz – ( der Umbau und Brunnen!)

Im Oktober 1993 begannen die Arbeiten zum Ausbau des Marktes in Crivitz. Daran können sich sicherlich auch CWG – Abgeordnete erinnern ( Herr Michael Renker ), denn Sie haben damals auch schon daran federführend mitgewirkt! ( Herr Gernot Seelig – damals Bauamtsleiter im Amt Crivitz) hat die damalige Situation für die Nachfahren sehr anschaulich beschrieben!)

Die Ausbauarbeiten am Markt wurden in den ersten Monaten des Jahres 1994 beendet. Im April erfolgte die offizielle Einweihung , wozu an einem Sonnabend eine öffentliche Veranstaltung mit Spielmannszug, Feldküche und anderen gastronomischen Einrichtungen organisiert war. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Marktplatzes wurden auch die Lindenstraße und die Rosenstraße ausgebaut, ein­ schließlich der Neuverlegung der Abwasserleitungen. Der Ausbau des Marktplatzes hat insgesamt 1,3 Mio. DM gekostet. Da er ein Teil des Stadt-Sanierungsprogrammes ist, hat die Stadt nur 27 % der Kosten tragen müssen . Während der Ausbauarbeiten des Marktplatzes wurde vom Autor dieses Beitrages der Stadtvertretung der Vorschlag unterbreitet , als Erinnerung an die letzte öffentliche Handpumpe auf dem Marktplatz an etwa der selben Stelle einen Brunnen zu errichten. Dem Vorschlag wurde gefolgt und die dazu notwendigen Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen verlegt.

Am 19. Oktober 1994 kündigte die Schweriner Volkszeitung an, dass die Stadt den Bau eines Brunnens auf dem Markt beschlossen hat und dass sie dafür einen Wettbewerb unter Künstlern Mecklenburg-Vorpommerns ausschreiben will.

Die Jury, deren Vorsitzender der Abteilungsleiter Städtebauförderung des Bauministeriums M/V, Herr Kutzki , war, konnte sich aber für kein vorgestelltes Modell entscheiden . Bei einer erneuten Ausschrei­bung unter Federführung des Kunstvereins M/V hatte sich die Jury für ein Modell des Metallgestalters Albert aus Willigrad entschieden. Für die Realisierung wollte das Bauministerium 60 TDM Städtebau­ Fördermittel bewilligen. Außerhalb der o.g. Wettbewerbe stellte der Crivitzer Freizeitkünstler A. Fürstenberg einen Brunnen vor, der von einer Bürgerinitiative und einem Teil der Crivitzer Bürger favorisiert wurde.

In einer Beratung mit Vertretern der Bürgerinitiative, dem Bürgermeister und „mir“ machte „ich“ den Vorschlag, für beide Brunnenmodelle einen geeigneten Standort zu suchen, schon deshalb, weil für das Modell aus dem Wettbewerb die Finanzierung durch das Land erheblich unterstützt würde. Bürgermeister Güßmann gab aber zu verstehen, dass das Modell von Herrn Fürstenberg errichtet wird oder keines.(Stadt Crivitz, 2001 © Gernot Seelig)

Und so kam es nun, dass kein Brunnen errichtet wurde. Seit dem sind fast 30 Jahre vergangen, wie sich die Zeiten doch gleichen! Demokratie ist eben ein langer Prozess.

Erfolgsraum Altstadt

So heißt ein Wettbewerb der IHK eine Initiative für die Zukunft unserer Innenstädte und ihrer Geschäfte in Westmecklenburg. Vielfalt gemeinsam erhalten! und soll die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Ortszentren lenken. Ziel ist es, in Erinnerung zu rufen, welchen Stellenwert die Innenstädte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben haben. Dabei gab es drei Kategorien, für die Unternehmen sich bewerben konnten: Neugründung, Geschäftskonzept und Geschäftsentwicklung. Nächster Wettbewerb 2023 …. das wird nun auch auf der Veranstaltung am 14.09.2022 dargestellt werden!

Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

Hierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben. Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €. Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein. Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000€. Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €( 11.01.2022 veröffentlicht nach der Kulturausschusssitzung).

Versuchter Lösungsansatz!

Großtönende Ziele setzt man sich: für die Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung; und seit Juni 2022 zu guter Letzt soll Crivitz „Tourismusort“ werden! Das hört sich alles ganz toll an und kann man auch gut vermarkten!!!!!……. Aber eine umfassende Plangrundlage ist das nicht! Wir hatten es schon einmal erwähnt, es wäre wirklich hilfreich in kleinen Schritten mit dem machbaren zu beginnen und einen „Externer Rat“ für eine sachverständige Stadtplanung zu beauftragen!

Es fehlt in der City an einem ORT der BEGENUNG für *Jung* und *Alt,* auch für * Besucher*, ein Raum oder Treffpunkt, der wenig Zugangsbeschränkungen mit sich bringt, wo die Bürger das Zentrum erleben können und miteinander ins Gespräch kommen! Der Marktplatz jedoch ist jetzt Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) – also könnte man hier ansetzen! Hierzu ist nun einmal insgesamt ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept nötig! Also, jetzt endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

Der zukünftige sog. Crivitzer Stadtpark als zentraler „Ort für Bewegung“ und „für frische Luft“ ,wie es vom Umweltausschussvorsitzenden dargestellt wird, eignet sich nur bedingt für diese Zwecke, da er nicht im Zentrum liegt, sondern eher am Rande und auch nicht barrierefrei ist. Es ist eher ein saisonaler Treffpunkt von einzelnen Spaziergängern! Übrigens sollen auch 4 Parkplätze 2.500 € errichtet werden und eine Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung ca. 10.000 € zur Friedensstraße. Der Aufbau des Stadtparkes wird sich über zwei Jahre hin in mehreren Zeitabschnitten erstrecken. (Fertigstellung ca. 2024?-BV Cri SV 416/21  25.10.2021)

Auch wenn die Umsetzung der vielen Ideen die gewählten Kommunalvertreter scheinbar überfordern, was augenscheinlich der Fall ist, so sollte man die vorhandenen Initiativen bündeln zu einer großen Stadtinitiative und die Aufgaben innerhalb verteilen (Auf keinen Fall wieder einen neuen Arbeitskreis[17] ). Die Akteure sollten nicht wieder unter Aufsicht gestellt werden (oder zu einer Profilierung dienen), sondern man sollte den Beteiligten einen großen Spielraum bieten um eine Umsetzung zu gewährleisten! Die Verwaltung sollte nicht als Obrigkeit sich darstellen sondern mehr als Dienstleister – vielleicht auch mithelfen! Dabei kann jeder seinen Beitrag leisten – und so könnten verschiedene Gruppen mit der Lösung von anstehenden Fragen beauftragt werden! Was kann die Wirtschaft beitragen, für die Projekte? Wie können sich unsere Unternehmen einbringen? Was kann aus dem kommunalen Etat überhaupt noch finanziert werden? Wer kann Spenden akquirieren? Wie kann man Sachleistungen des Handwerks über Sponsorenverträge ermöglichen? Wo können noch Fördergelder oder kleine Zuschüsse im Landkreis oder Ministerien beantragt werden? Bürger, die Experten für Marketing und Onlinevermarktung sind, leben in der Stadt und der Umgebung, das Potenzial ist vorhanden, sie müssen nur für diese Stadtinitiative begeistert werden! Aus diesen Ansätzen könnte vielleicht ein guter Weg gestaltet werden und Ideen wachsen!

Was meine Sie? 

Über die „Altstadt“ von Crivitz spricht jeder. Die Crivitzer „Neustadt“ mit ihren Plattenbauten vergisst jeder!?

10-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./180/55-22/CLA-17/17-22

„Ein Plattenbau ist ein Plattenbau ist ein Plattenbau“- in die Benennung eines Faktes solle nicht zu viel hineininterpretiert werden.“( SVZ Chefredakteur Herr Micheal Seidel- auf dem Treffen mit dem Ostbeauftragten – 26.08.2022).

Ja, und genau dazu hat er wohlweislich recht. Während in den „Plattenbauten“ in der Neustadt in Crivitz weit über 1/3 von den 4770 Einwohner leben, diese an Leerstand leiden, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an barrierefreien Zugängen überall fehlt, werden nun Veranstaltungen arrangiert und in dem man sich selbst inszeniert (zukünftige Wahlkampfthemen für 2023/24?) vorrangig für die „Altstadtbelebung“ und beharrlich nach Förderprogrammen sucht, weil keine eigene Investitionskraft an finanziellen Mitteln mehr in der Stadtkasse hierfür vorhanden ist und es in naher Zukunftuns fehlen wird! Warum wohl?

Für die „Altstadt“ existiert sogar extra eine Citymanagerin bis zum 31.12.2023 (Lohnkosten werden von der Stadt und dem Wirtschaftsministerium gefördert) mit der Aufgabe, die Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung, durchzuführen. Hierzu gibt es zusätzlich ein Budget von – Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€; – Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€;- Werbebudget für Flyer = 3.500,00€;- Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€;- Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€;- jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00;– die Finanzierung/Kauf der Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, „Crivitzer Fischregen“= 15.000€.

Entdecken Sie hier irgendwo den Gedanken an die „Neustadt“ (Plattenbauten)? Doch ein Projekt haben wir entdeckt, es wurde am 11.01.2022 im Kulturausschuss bzw. im Nachgang auf der Internetseite der Stadt Crivitz beschrieben: Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung. (Quelle: www.stadt-crivitz.de [Auf der Spur der Fische])

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft hätte schon längst ein Thema für die Stadtvertretung seit 2014 sein müssen. Dieser Aspekt wurde aber bisher von allen Fraktionen ( SPD,CDU,CWG und die LINKE) seit 2015 verdrängt, die Crivitzer Altstadt und das Baugebiet in der Trammerstraße ( sog. Vogelviertel-von den insgesamt 125.000,- m² Nettobauland gehörten 38% der Evangelisch – Lutherischen Kirche sowie einem privatem Bauträger und 62% der Stadt Crivitz) “- standen und stehen immer im Mittelpunkt! Schaut man sich heute einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen und deren Nachfolger  in den letzten Jahren hier sehr nachgelassen haben!

Die Entwicklung der Crivitzer Neustadt

„Erhebliches wurde in der DDR auf dem Gebiet des Wohnungsbaus geleistet. Am 20. Juli 1958 gründete sich in Crivitz die Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft (AWG). Im Oktober des gleichen Jahres erhielt die AWG ihre staatliche Anerkennung. Sie begann, ebenfalls noch in den 60er Jahren, die oben geschilderten Elemente einer Crivitz entsprechenden kleinstädtischen Bebauung fortzusetzen. Wohngebäude nach Möglichkeit mit nur zwei Vollgeschossen zu errichten und mit Ziegel gedeckten Spitzdächern zu versehen, wurde mit dem weiteren Bauen in der Neustadt Ende der 60er Jahre vollständig aufgegeben.  An der Errichtung von Wohnungen in der Neustadt hat die AWG einen erheblichen Anteil. Die ersten 12 Wohnungen wurden 1960 bezogen. Im gleichen Jahr begann die AWG noch mit dem Bau weiterer 32 Wohnungen. 1966 kamen 66 Wohnungen und 1974 36 Wohnungen dazu. Ein weiterer Block wurde im Jahre 1975 errichtet. Nach dem in der Neustadt der Wohnungsbau 1958 in der Friedensstraße begonnen hatte und sich dann mit Unterbrechungen fortgesetzt hat, gab es ab 1971 Wohnungsbau in erheblichem Umfang. In der Zeit von 1958 bis 1990 wurden insgesamt 510 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, meistens in Form von Wohnblöcken, gebaut. Davon entfielen auf den staatlichen Wohnungsbau 255 Wohnungen; 222 Wohnungen wurden durch den genossenschaftlichen Wohnungsbau (AWG) errichtet und 33 Wohnungen erstellten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Zwischen­ genossenschaftliche Bauorganisation (ZBO) und die Zwischenbetriebliche Einrichtung (ZBE) Melioration. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, wie sich die Wohnbebauung in der Neustadt von Beginn bis 1989 entwickelt hat:

-Friedensstr. 2- 30 ab 1958 in verschiedenen Jahren;

-Straße der Freundschaft, 5 Wohnblöcke mit Spitzdach (1963/66);

-Straße der Freundschaft Nr. 20-23, Block mit 32 Wohnungen und Nr. 24-26, Block mit 36 Wohnungen (1971/73);

-Str. der Freundschaft Nr. 27-32, 72 Wohnungen (1973/75);

-Str. der Freundschaft Nr. 33-38, 72 Wohnungen (1979/84);

– Mühlenbergstr. 1-8, 80 Wohnungen (1987/89)

Im Oktober 1993 feierte die Neue Lübecker Wohnungsbau-Genossenschaft n der Mühlenbergstraße Richtfest für das erste Wohngebäude (30 Wohnungen) in der Neustadt nach der Wende.“ Im Mai 1994 begannen die umfassenden Sarnierungsmaßnahmen der Wohnblöcke in der Neustadt.

In der Neustadt waren die Firmen Züplin AG ( 6 Häuser), Claas Bauträgergesellschaft (6Häuser) und Neue Lübecker Baugesellschaft (1 Haus) mit der Errichtung von Wohnhäusern beschäftigt,wodurch mehr als 100 Wohnungen entstanden im Jahr 1996/97. (Quelle: Stadt Crivitz,©2001)

Es ist schon seltsam, auf der einen Seite sollen schicke neue Häuser 2023/24 gebaut werden an der Umgehungsstraße und gegenüber in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände verschlechtern sich, weil Instandsetzungen oder Modernisierungen fehlen! Und die öffentliche Infrastruktur stiefmütterlich behandelt wird!

Reihenhäuser Planung genüber der Neustadt

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden. Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten. 15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache. Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.(SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz).

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet. Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018) . Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt. Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die zukünftigen Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe! So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauenWir brauchen mehr neue Wohnungen und mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht in der jetzigen Zeit, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt.

Mieten

„In den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte konnten sich keine Mieterhöhungen durchsetzen. In der Mecklenburgischen Seenplatte wurden in MV die niedrigsten Wohnungsmieten berechnet – 5,50 Euro je Quadratmeter. Der Landkreis gehört damit zu den 21 Regionen in den neuen Ländern mit dem niedrigsten Mietniveau. Nach Corona-Pause steigen Mieten.Denn aufgrund der seit Anfang des Jahres gestiegenen Bauzinsen ist der Immobilienkauf für viele Menschen nicht mehr realisierbar. Die Nachfrage konzentriert sich folglich noch stärker auf den Mietmarkt, was sich weiter preistreibend auswirken dürfte“, prognostizieren sie. Auch in MV geht der Mietzins nach oben: Die sozialen Wohnungsgesellschaften haben vor Kurzem angekündigt, nach einer Corona-Pause die Mieten wieder zu erhöhen – in moderaten Schritten. (Quelle SVZ vom 06.09.2022)

Angesichts der jetzigen Situation in der Preisentwicklung zum Strom und Gas dürften sich die Situation zu den Mietnebenkostenabrechnungen sich bald spürbarer bemerkbar machen!

Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen und nochmals für eine intensive Kostensteigerung sorgen!

Es sollte eine Zweiteilung der Stadt in den wohlhabenden Alt,-See -und Randgebieten gegenüber der Crivitzer Neustadt vermieden werden, für die Zukunft!  Auch die Crivitzer “ Neustadt“ bedarf kräftiger Investitionen in Spielplätze, barrierefreie Gehwege, Straßen oder Grünanlagen! Ein Verständnis für diese Dringlichkeiten mit Mehrheiten in der Stadtvertretung muss aber hierfür erst einmal entwickelt werden! Vielleicht gibt es auch irgendwann mal ein Forum mit Experten, wo die „Neustadtentwicklung“ mit ihren Plattenbauten im Vordergrund steht und im besten Fall sogar einen zukünftigen Neustadtmanager! Jedoch für die Durchsetzung von später praktischen Bauplänen fehlt es am wichtigsten, nämlich am Geld; an einer mittelfristigen finanziellen Grundlage aus RÜCKLAGEN und LIQUIDITÄT der Stadt für Investitionen. Das ist aber leider nicht in Sicht! Auch nicht mittelfristg – bis zu drei Jahren – Ob da eine verzweifelte Suche nach Fördertöpfen hilft? Externer Rat von sachverständigen Architekten und geigneten Stadtplanern wäre dringend anzuraten!

Was meinen Sie? Was braucht die Crivitzer Neustadt? Weswegen ist es wichtig in der Neustadt zu investieren?

Das HIN und HER mit der AMPEL am Crivitzer Gymnasium! Alle Jahre wieder, seit ca. 16 – Jahren abgeschaltet und was NUN?

08-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./179/54-22/CLA-16/16-22

Zu unterschiedlich sind die Auffassungen der einzelnen Fraktionen von CDU und die CWG/LINKE in der Stadtvertretung bei diesem Thema! Das Problem ist eigentlich gar kein Problem, warum wird es aber zu einem gemacht? Am Geld kann es nun wirklich nicht scheitern, wie Sie gleich erfahren werden! Aber zu vor die Einleitung!

Es ist eine lange, ja eine „unendliche Geschichte“!

Seit 2016 und dann wieder ab 2020 doktert man an diesem Thema herum! Warum ist die Ampel am Gymnasium eigentlich abgeschaltet? Sollte der Straßenübergang für die Schüler/Lehrer/ Besucher an dieser Stelle nicht tatsächlich sicherer gemacht werden? JA, das sollte er wirklich!

In der Sitzung der Stadtvertretung am 29. August 2022 wurden die verschiedenen Meinungen dargelegt.

Die CWG – Fraktion plädiert für einen Abbau der Lichtanlage. Die Kosten für den Abbau würden ca. 10.000,00 € betragen.

Die CDU-Fraktion meint – dass die Ampel wieder eingeschaltet werden sollte und auf eine Bedarfsfunktion. Das bedeutet, die Ampel würde nur auf Wunsch leuchten. Kosten hierfür ca. 9.000,00 

Die LINKE – Fraktion will das alles nicht und setzt sich gleich für eine 30 Km/h Zone in der gesamten Innenstadt ein – damit wäre das Problem für sie gelöst!

Im der Vergangenheit hierzu waren in den Diskussionen auf Sitzungen von der CDU sowie CWG und LINKE seit ca. 2016 zu erfahren, das dann aber ein Ersatz an dieser Stelle zu schaffen wäre. Ein Zebrastreifen sollte den Übergang markieren. Das wurde aber schnell wieder verworfen, weil angeblich die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angeblich nicht gegeben sind. Ungefähr 200 Fahrzeuge pro Stunde müssten die Straße passieren, dann würden die Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten seien auch zu hoch?

Kurios! Eine genaue Verkehrszählung hat man hierzu seit 2017 nie in Auftrag gegeben oder durchgeführt und auch nie angestrebt! Man bezweifelte schlicht und einfach, von Anfang an, dass dort so viele Fahrzeuge tatsächlich fahren, wegen der Umgehungsstraße. (Diese Auffassung haben alle Fraktionen vertreten,auch die CDU!) Darüber hinaus waren es auch zu wenig Fußgänger in der Stunde (angeblich 100 pro Stunde), die den bestreiften Übergang überqueren müssen. Die Ballungszeiten wären sowie so nur morgens und nachmittags! Eine Bedarfsregelung für eine Ampelschaltung wäre dagegen etwas kostspielig!

Merkwürdig? Für einen Abbau wurden die Kosten auf 9.000,00 € geschätzt, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.August 2022. Eine Bedarfsreglung wurde dagegen mit ca. 10.000,00 € angesetzt! Eine Kostenschätzung für einen Zebrastreifen hatte man gleich verworfen!

Im Haushalt der stadt crivitz für 2020 -standen ca. 2.000 € für die Unterhaltung Ampelanlagen (Umprogrammierung, evtl. LED-Leuchten)bereit, für 2021 – waren es 17.000,00 EUR für Unterhaltung und Umrüstung Ampelanlage und aktuell im Haushalt 2022 sind es ca. 10.500,00 EUR Unterhaltung und Umrüstung Ampel Gymnasium !

Also das Geld ist doch da! ODER? Oder ist es umgeschichtet worden auf andere Projekte? Notfalls könnte man den Betrag auch aufbringen aus dem Programm- *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen man angekündigt hatte am Anfang des Jahres den Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Eine Ampellösung wäre da viel besser! Oder?

Resümee

Zu unterschiedlich sind die Meinungen der Fraktionen und gehen weit auseinander bei dieser Problematik. Auch wenn die CDU – Fraktion meint, ab sofort wieder mit anderen Fraktionen zusammenarbeiten zu wollen, wenn es um die Sache und zum Wohl der Stadt geht, so dürfte es eher ein Wunsch bleiben als, dass es wahrhaftig wird, bei den jetzigen übermächtigen Mehrheitsverhältnissen von CWG und die LINKE ( 72%)! Daran kann auch die CDU-Fraktion nichts ändern!

Also wird es sicherlich bei diesem Thema nur um eine Lösung gehen, entweder Abbau der Ampel oder 30 Km/h Zone für die Innenstadt!

Was es aber zur Lösung hierzu wirklich braucht, ist einerseits ein starker Bürgerwille zu diesem Thema und eines Kandidaten, welcher in der Lage ist unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren und diese zu einer Lösung zusammenführen kann. Das wagt jetzt der Vorsitzende des Bildungs- und Gesundheitsausschuss Herr Jörg Wurlich als Erster wieder und hat den Mut das Thema auf die Tagesordnung zu setzen! Respekt!

Wohlweislich, weil er bekannt dafür ist, dass er unterschiedliche Meinungen versucht zu respektieren und immer eine gemeinsame Lösung anstrebt in der Sache. Oftmals scheiterte aber gerade diese Vorgehensweise jedoch nicht an ihm, sondern an der mehrheitlichen Auffassung seiner eigenen Fraktion (CWG) und der Fraktion die LINKE. Aber immerhin Herr Wurlich, es ist auf jeden Fall ein gelungener Ansatz! Viel Glück!

Der Bauausschuss hingegen umhüllt sich merkwürdigerweise zu diesem Thema seit Jahren in Schweigen, weil dieser wahrscheinlich damit bezweckt erst einmal abwarten, wie sich die Stimmungslage entwickelt!

Am Geld kann dieses Problem auf keinem Fall scheitern, denn im Haushalt 2022 stehen ca. 10.500,00 EUR für die Umrüstung -Ampel Gymnasium bereit! ODER?

WAS MEINEN SIE ZU diesem THEMA!

Schreiben sie uns auf Facebook oder unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de

*Klausurtagung* im Amt Crivitz! Zu viele Anträge-zu wenig Räumlichkeiten- viel zu wenig Mitarbeiter!?

06-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./178/53-22/CLA-15/15-22

Bürgermeisterberatung des Amtes Crivitz im zweiter Anlauf am 07.09.2022!

Im zweiten Anlauf soll es nun gelingen, zuvor war im Monat Mai 2022 die Veranstaltung abgesagt worden, wie die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker in ihrem Bericht vom 18.05.2022 berichtet, mangels Beteiligung! Oben drüber steht, wie schon dargestellt die Problematik: Personal-Organisation -Personal, welches uns schon seit 14- Monaten begleitet! Es gibt viel zu besprechen!

Nach den Monaten in Corona ist man seit Mai 2022 froh im Amt, dass jetzt die Mitarbeiter wieder im Hause sind und man inzwischen Erfahrungen sammelt im Desksharing (Schreibtische Teilung – mangels zur Verfügung stehender Arbeitsplätze). Die Raumsituation ist angespannt und ein erweitertes Homeoffice für die Mitarbeiter steht zur Diskussion. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (sie gilt übrigens vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023) sieht nämlich vor, dass Arbeitgeber im Rahmen der von Ihnen zu erstellenden Hygienekonzepte zwingend prüfen müssen, ob Gefahren durch Corona durch Home-Office-Angebote nicht abgewendet werden können. Also, wird das Amt aufgrund der vorhandenen Raumsituation bald wieder minimal besetzt sein und es sicherlich wieder Anmeldungen für einen Termin ab 01.10.2022 geben! Ab August wolle man die Einführung der Online-Terminvergabe organisieren, wenn denn die Software-Plattform VOIS (fachamtsübergreifenden Aufgaben) eingerichtet ist! Schauen wir mal! Die Software für CC-ECM(für die E-Akte, digitale Vorgangsbearbeitung und Archivierung) sollte schon eigentlich planmäßig funktionieren?

Aber das Hauptproblem liegt im Bereich der Bauleitplanung und dem Tiefbau. Das Problem ist ganz einfach erklärt: Es sind zu viele Bauverfahren (jetzt ca. über 50) anhängig für   Kommunen, aber zu wenig Mitarbeiter und Arbeitsplätze vorhanden. Demzufolge können zurzeit nur die Hälfte der Bauverfahren bearbeitet werden! Also entschied man sich, einen Verteilerschlüssel einzuführen und nach Dringlichkeit/Bedeutung zu agieren!  Um zu einem Verteilungsschlüssel zu kommen, wollte man die anteilige Amtsumlage (Stunden der MA je Gemeinde) als Grundlage hierfür verwenden!

„Dass Investitionen zu 50 % für Gemeinden nicht umsetzbar sind. In der Klausur wurde gefragt, wie viele Mitarbeiter das Bauamt benötigt. Wenn es jetzt heißt, dass das Bauamt unterbesetzt ist, versteht er es nicht.“ (Herr Alexander Gamm – Abgeordneter die LINKE der Stadt Crivitz/als Mitglied des Amtsausschuss – laut Protokoll vom 22.06.2022 ALLRIS®net)

Oje! Da kann man schon mal den Unmut einiger Bürgermeister verstehen! Es scheint bald so, dass man zum Jahresende wieder mehr Mitarbeiter einstellen muss, obwohl doch im Amt Crivitz eine Prozessoptimierung seit ca. 6 Monaten durchführt wird!?

Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro. Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Personalkosten im Amt Crivitz : 2013=3.856.600EUR auf 2022=6.790.000 EUR; die Grundlage der Planungsdaten sind für 2023 = 6.921.400 [ohne Tarifabschluss 2023!];(Die Personalkosten lassen sich nach den durch Besoldungsrecht oder Tarifverträge festgelegten Bezügen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Stelleninhabers (Besoldungs-/Entgeltgruppe, Dienstaltersstufe) ermitteln. ( Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Anfang 2023 starten die TVöD-Tarifverhandlungen,im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, die in schwierigen Zeiten stattfinden: Hohe Inflation, Energiekrise, die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine fordern den öffentlichen Dienst personell und organisatorisch. Um welche Themen geht es in der TVöD-Tarifrunde 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung, Sonderzahlung? Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten.(Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/)

Eine Raumsituation im Amtsgebäude und die vielen Projekte in den Gemeinden können dafür keine Ursache sein! Warum erkannte man diese Situation nicht schon früher? Warum gibt es nicht seit Jahresanfangeine Prioritätenliste? Was sollen die Bauherren/Investoren machen, welche Verträge haben und bauen wollen? Wie soll denn so der Ausbau der erneuerbaren Energien im Amtsbereich vorankommen? Was ist mit dem Schulneubau in Camps? Oje, das wird eine spannende Diskussion!

Lange Beratungen hierzu kann man sich nicht leisten, denn sonst steigt der Unmut. Abgesehen von den bevorstehenden Haushaltsberatungen und den noch zu absolvierten Jahresabschlüssen für die Kommunen, muss hierzu der Bürgerservice immer an erster Stelle stehen!

Die Bediensteten der Verwaltung müssen sich als Dienstleister am Bürger verstehen – der Bürger steht im Mittelpunkt- für eine bürgernahe und leistungsstarke Amtsverwaltung

Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.