Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Regeln aus einer Satzung vom 19.10.1999 wurden angewendet! Bauherr wird ausgebremst in der Tourismussregion bei Basthorst!

23-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./141/16-22

Erneut hat die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm in einer Eilentscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 entschieden, das  Gemeindliche Einvernehmen der Stadt zu einem Bauvorhaben im OT Gädebehn zu versagen. Hierbei  ging es um den Bauantrag BA 211136 für die Erweiterung der vorhandenen Pension in der Gemarkung Basthorst. Rückendeckung bekommt sie dazu von der OTV Gädebehn und dem Bauausschuss! Weil die Entscheidung über den Bauantrag bis zum  22.01.2022 zu treffen war, sonst drohte eine Fristablauf. Grundlage für die Ablehnung war die 2.Änderung der Innenbereichsatzung der damaligen Gemeinde Gädebehn vom 19.10.1999!

Begründung:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Nutzung, der Traufhöhe und der Dachneigung wird nicht zugestimmt. Laut Punkt 2.3 der 2. Änderung der Abrundungssatzung der Stadt Crivitz für den Bereich des Baugrundstücks bei Neueinordnung von Gebäuden die örtlich vorhandene Bauflucht aufzunehmen. Weiterhin sind gemäß Punkt 2.4 nur eingeschossige Gebäude zulässig. Eine Ausnahme von der Festsetzung ist nicht vorgesehen. Die Vorgabe der maximalen Traufhöhe wird um 1,78 m überschritten. Dies ist eine Überschreitung von 50 %, die die Festsetzung in übergeordnetem Maße verändern. Daher wird für das Vorhaben aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundzüge der Planung nicht der Tatbestand der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen gesehen.

Aber: „Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Dachfarbe, der Fassade, der Fenster- und Außentürfarbe wird zugestimmt.“ Merkwürdig?  Welche öffentlichen Belange – die aus dem Jahr 1999? So einfach ist das in der Stadt Crivitz!

Seltsames:

Seit Anfang Dezember ist dieser Antrag im Amt Crivitz bekannt und seit dem 05.01.2022 wird nur in nichtöffentlichen Sitzungen in der OTV – Gädebehn und im Bauausschuss darüber beraten? Warum wohl, was ist denn an diesem Antrag so geheim? Die Vorsitzende des Bauausschusses kommt aus dem Ortsteil Gädebehn! Am 17.02.2020 beschloss die Stadt Crivitz die Aufstellung der 3. Änderung der Innenbereichssatzung der Ortschaften Gädebehn, Kladow und Basthorst.

Begründung: Die Satzung umschließt auf dem Grundstück in der Schlossstraße 13 im Ortsteil Basthorst ein Wohnhaus. Die geplante Vergrößerung des Wohnhauses ist somit nicht möglich. Durch den Antragsteller wurde daher die Änderung der Satzung beantragt. Und schon ist es beschlossen? Von der 3.Änderung der Satzung hat man nie wieder etwas gehört?

Fazit:

Hier wird mit einem merkwürdigen Maß gemessen, wer weiß was hier wieder der Hintergrund ist? Baurechtliche Mängel von einer Satzung aus dem Jahr 1999 können es jedenfalls nicht sein? Man muss an dieser Stelle erinnern das die Bürgermeisterin in einer Offensive die Gestaltungssatzung aus  2005 in Crivitz im Jahr 2016 abschaffen lies, weil sie nicht mehr Zeitgemäß war, um Investitionen zu ermöglichen. Dem Bauherrn in Basthorst kann man nur Wünschen das er nicht aufgibt. Denn Sinn macht seine Investition auf jeden Fall. Was sollte also dagegen sprechen! Der Kreis wird bestimmt wieder JA sagen, und das bleibt nur zu hoffen!

Die Transparenz ist in diesem Fall schon merkwürdig und Investitionen im Tourismusbereich muss man eigentlich unterstützen!

Präventionsgruppe *eine lose Gruppe*! Bildungsausschuss der Stadt wird ausgebremst!

21-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./140/15-22

Ratlosigkeit im Bildungsausschuss!

Die Einschätzung des Vors. des Bildungsausschusses Herrn Jörg Wurlich in der Sitzung am 13.12.2021 in der Sitzung- per Videokonferenz- viel klar und deutlich aus, nach einem Treffen mit den Mitgliedern des Ausschusses und der Präventionsgruppe Crivitz. Der Hintergrund des Treffens war ein Antrag der Opposition seit Anfang Mai 2021, zwecks Gründung eines Präventionsrates mit einer dazugehörigen

Geschäftsordnung. Pandemiebedingt traf man sich im Spätherbst 2021. Seit 2015 gibt es in der Stadt Crivitz keinen Beschluss zur Gründung einer Präventionsgruppe oder Rat. Die jetzigen Mitglieder sind Handverlesen von der Bürgermeisterin! Demzufolge war der Oppositionsantrag nur folgerichtig ein Rat mit Verantwortlichkeiten und eigener  Ordnung einzurichten. Dem Bildungsausschuss der Stadt Crivitz ist das Thema Prävention seit 2015 zugeordnet. Dagegen sträubt man sich nun!

Es war schon einerseits sehr mutig von Herrn Jörg Wurlich aber andererseits auch erschütternd als er zum Treffen einschätzte:“ Die Präventionsgruppe eine lose Gruppe und möchte sich nach nichts richten.“Sie akzeptieren nur die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm“. Über diese Einschätzung waren alle Anwesenden erst einmal sprachlos. Als dann auch noch ein Mitglied des Bildungsausschusses Herr Rüdiger Leo *sachlich* berichtete dass bei dem Treffen ein* Ein Mangel an  Demokratieverständnis zu spüren war  von Herrn Ulrich Unger und Herrn Thomas Lemmler* wurde die Brisanz des Thema’s deutlich und zur Sprach-losigkeit kam noch Entsetzen hinzu! Im vorläufigen Protokoll steht dazu nur lapidar: „Festzuhalten ist, dass die Wortwahl und Argumentation von Herrn Unger und Herr Lemmler nicht angebracht war.“ Dieses  scharmant formulierte Statement lässt vieles erahnen! Nun war allen Anwesenden auf der Sitzung klar, dass der Bildungsausschuss der Stadt Crivitz keinerlei Einfluss mehr auf diese Gruppe hat. Die Kommunale Prävention hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger zu leisten sowie das soziale Klima mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen in der Stadt Crivitz positiv zu beeinflussen. Sie soll verhütenmindern oder – Folgen gering halten!

Fazit: Zur Ehrenrettung von Herrn Wurlich muss man sagen dass er durch das mutige Eingeständnis der tatsächlichen Situation, den richtigen Schritt eingeleitet hat. Man wolle noch einmal reden mit dieser Präventions-gruppe, so Herr Jörg Wurlich. Aber ob das noch hilft? Lobenswert ist dieser Versuch  auf jeden Fall! Eine generelle Weigerung, gerade bei dem Thema Prävention, sich keinerlei Regeln zu geben, als handelnde *Gruppe* oder *RAT*  mit einer klare Aufgabenverteilung und  Verantwortlichkeit ist unverständlich und fahrlässig.

Kommentar: Es ist eigentlich Unverständlich das bei solch einem wichtigen Thema wie Prävention – man sich nicht organisieren will und als *lose Gruppe, ohne Regeln* agieren will!

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadtkasse! Kiesabbaugebiet Nr.63 in Barnin/ Wessin  erhält Photovoltaikanlage!

14-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./139/14-22

Kiesabbaugebiet in Barnin/Wessin bis 2054/56 bewilligt! Neuartige Zwischenlösungen für  Photovoltaikanlagen bis ca. 2042 geplant!

Nach der Beendigung der Nutzung für Solar ca. 2042 wird diese Fläche wieder zum Kiesabbau genutzt bis 2054/56.!!!!

Nun muss alles es wieder ganz schnell gehen mit den Entscheidungen bis 28.02.2022!  Und die Informationen an die Bürger, in der kurzen Zeit?

Seit 28.01.2022 liegt ein Antrag vom Amt vor und seit dem 10.02.2022 ist dieser veröffentlicht worden. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Barnin/ Teilbereich Wessin. Ein *JA*zur Zu-stimmung und Aufstellung eines Bebauungsplans  gilt als gesetzt, denn MERKWÜRDIGERWEISE ist eine andere Alternative wie *NEIN* in der Beschlussvorlage gar nicht vorgesehen!?

Also alles schon wieder entschieden?

In der Gemeinde Barnin und OT Wessin existieren zwei bewilligte Abbaugebiete für Kies!

Bei den Abbaugebieten handelt es sich um Bewilligung aus dem Jahre 1996. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Mit der  Berechtigung  erhält ein Unternehmer das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Für den tatsächlichen Abbau von dem Bodenschatz benötigt ein Unternehmer einen aufgestellten  Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde.

(1). Gebiet in „Barnin  Hof“ [KS 63] und mit ca. 16 ha Bestand in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das Planfeststellungsverfahren [PFV] bereits 1996 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2054. Der Hauptbetriebsplan[HBP] wurde hierzu 2012 endgültig festgestellt. Dieser kann alle zwei Jahre verlängert werden. Derzeit ist dieser noch bis zum 31.05.2022 *gültig* für ein großes Unternehmen aus dem Recycling Branche. Darüber sprach auch der Bürgermeister aus Barnin Siegfried Zimmermann auf einer Einwohnerversammlung in Wessin 2020.

(2.) Gebiet in  „Barnin“ [KS 64] und einem kleinen Bereich in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das PFV bereits 2006 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2056. Der HBP wurde hierzu 2006 *nicht* verlängert und  für ein brandenburgisches Unternehmen.

Warum wurde noch kein Kiesabbau abgebaut?

Es gibt Auflagen! Eine Straße muss gebaut werden über die alle Abbaugebiete erreichbar zu sein haben,  damit die Transporte  nicht durch das Dorf Barnin verlaufen. Beginn der Straße ist vor dem Ortseingang Barnin Hof aus Richtung der B392 und erfolgt direkt zu den Abbaugebieten. Eine Einigung zwischen den Berechtigten Unternehmen kam bis jetzt nicht zustande!

Neue Planungen für SOLAR als Alternativlösungen!

Im Teilbereich –Wessin sollen auf dem planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) bebaut werden. Eine Unternehmens- oder Finanzbeteiligung der Stadt Crivitz und/oder von Bürgern werden mit dem Projekt (Anwohner – Anlagenteile als Sachkauf, Stadt – Gewerbesteuer und Anteil am Stromverkauf) seitens des Antragstellers verfolgt!

Fazit:

Das ist eine gute Alternativlösung um das alte Kiesabbaugebiet zu nutzen! In einigen alten Abbaugebieten (Bergbauberechtigungen) in MV werden diese Gebiete zurzeit verstärkt mit Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen (ca.20 Jahre) überplant und gebaut, durch die jeweiligen Berechtigten und Flächeneigentümer. Bei der *prekären* Haushaltslage der Stadt Crivitz dürfte das ein verlockendes Angebot sein, für Einnahmen und vor allem sollte man jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren und einbinden und nicht wieder übereilt entscheiden! Hierzu wäre es auch notwendig, dass man alle Beteiligten an einen Tisch holen sollte!

Gnadenfrist für den*Energiepark* der Stadt Crivitz in Wessin bis 31.12.2022!

11-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./138/13-22

So wurde der Vorentwurf für den Energiepark Wessin auf gemeinsamen Sitzungen am 20.01.2022 beschlossen und die Ergebnisse der Fachbeiträgen /Gutachten müssen nun bis zum 31.12.2022 vorliegen beim Landesamt für Umwelt und Natur. Hinzu kommt noch das die verhängte Veränderungssperre durch die Stadt, für die Planungen von 20 Windrädern in Wessin auf die Planungen des Windpark-investors „Kloss Energie“ 2019, nun aber schon seit Oktober 2021 ein Fall für das Gericht sind! Der Investor wehrt sich!

Gerade ebend diese veranlasste Veränderungssperre, durch die Stadt Crivitz, muss nun gerechtfertigt werden durch Ergebnisse in der Planung und Gutachten im Gebiet, sonst wird es sehr sehr teuer für die alle beteiligten Kommunen! Dazu wurde inzwischen durch die Stadt Crivitz ein Planungsbüro aus Schwerin mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan beauftragt und beschlossen. Mit dem Ziel das nun wieder die Planungshoheit für die WIND-RÄDER auf die beteiligten Gemeinden übergehen!

Das bleibt wohl eher ein Wunsch, als das es Realität wird!

Das Dilemma ist nur, das der Vorentwurf des Energieparks  noch keine Gutachten über die vorhandene Kulisse der Natur und Umwelt in Wessin enthält! Diese wären ohnehin bis zum Jahresende nur eine kurze Momentaufnahme von dem Gebiet, jedoch kein Nachweis über langfristige Darstellungen über Veränderungen in der Kulisse im Planungsgebiet.

Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes oder sogar zum Ausschluss von Windrädern führen, werden die Pläne des Investors unmissverständlich ab 2023 voll umfänglich umgesetzt! Da hilft auch keine Klageandrohung von Crivitz mehr! Ein Tanz auf der Rasierklinge!

Fazit:

Insgesamt sind für 2022 über 168.500Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen  Zapel und Barnin für Sachverständigen-, und Gerichtskosten eingeplant. Crivitz beschließt erst ab 28.02.2022 – den Haushalt, aber da kommt sicherlich noch ein Brocken hinzu! Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtlichen Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen und wird noch für den Steuerzahler teuer werden!

Fertiggestelltes *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschuss Crivitz in Wessin, sorgt für Unmut!

07-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./137/12-22

Eine ca. 6m² versiegelte Fläche, mit Platten und schmalen Fugen, sowie Gartenbank in einer Baumreihe, ca. 300m nördlich vom Ortsausgang Wessin/Dorfkirche in Richtung Bülow?

(Zu den stark versiegelten Flächen (0,6) gehören Rasenfugenpflaster, H-Steine, Platten und Pflaster mit schmalen Fugen bzw. ohne feste Verfugung. In die Rubrik voll versiegelte Flächen (1) fallen zumeist Asphalt-, Bitumen- oder Beton- flächen bzw. Platten mit Fugenvollverguss (Straßen, Wege etc.), Dachflächen.)

Das jüngste fertiggestellte *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschusses Crivitz nördlich von Wessin sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin. Die Frage die alle bewegt: Wer hat das wo und wann entschieden, dort so zubauen? Nicht nur die Platten auch die zusätzlichen angepflanzten Bäume in ihrer Art und die Blickrichtung (Strommasten- 380 KV- Leitung) der Bank (eine sehr hochwertige Bank) passen nicht ins Landschaftsbild sie sind auch ökologisch an dem Standort nicht nachhaltig!

Und so gibt es nur noch ein Kopfschütteln bei vielen  Bürgern im Ort. Auch der Aufwand für die Pflege diese hochwertige, festverankerte Bank und des Standortes, steht im Gespräch!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Herr Daniel Itze,  der vermutlich wieder mal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzenden  des Umweltausschuss entschieden hat? ? In den Sitzungen beider Gremien ist davon leider nichts zu lesen!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Daniel Itze, der wahrscheinlich wieder einmal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzen des Umweltausschuss  Herrn Heine entschieden hat? In den Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin ist darüber nichts zu lesen! Kein Wunder wenn man nur  alle 4 Monate tagt in der OTV  in Wessin! In den Sitzungsprotokollen 2021 findet dieses nachhaltige Thema ebenfalls nicht!

Diese kurzen Absprachewegen wurde schon oft in Wessin genutzt, so auch bei anderen Projekten wie  z.B. beim das Anlegen der „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020 oder  „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020 usw…..usw…..! 18.02.2020 TOP 11 Umweltausschuss, wo wieder alles ganz schnell gehen musste : Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden.“ „Diese muss noch beräumt werden. Kostenvoranschlag liegt zw. 2.300,- und 2.800,- €, durch Kreativ GaLaBau Wessin eingereicht.“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei den Anfragen oder der Berichterstattung des Vorsitzenden  Daniel Itze!!   (Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin Geschäftsführer Herr Daniel Itze)

Im Folgenden notwendige Vorarbeiten für die Pflanzfläche:

In Wessin in der Gartenanlage sind mehrere Gärten unbearbeitet. Eine zusammenhängende Fläche von etwa 50 x 50 m = 2500 m² bietet sich dafür an. Diese Fläche ist natürlich noch mit einigen Sträuchern, Gras und auch einzelnen Bäumen bewachsen. Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden. An Kosten dafür würden in etwa 2500,- € anfallen. KREATIVBAU Wessin könnte diese Arbeiten in der übernächsten Woche übernehmen. Finanziert werden könnten die Arbeiten aus dem Waldfonds. Ein Nutzungsartenwechsel ist langfristig zu beantragen.

Die Grenze von der Fläche zum Weg hin muss mit einem Zaun, wegen der Kühe die da immer ausbrechen, abgesichert werden. Den Zaun haben wir auf Lager und er kann vom Stadtbauhof aufgestellt werden. Muttererde muss dann noch von Gollan gekauft werden, ca. 10m3 x 18,- € = 180,- €.

Zur Pflanzung im Herbst brauchen wir dann das Pflanzmaterial. Alle 3m2 muss eine größere Pflanze in den Boden und ringsherum dann noch die kleinen Wuchsbeschleuniger. Die Pflanzen kosten dann auch noch Geld.

Kostenplan: 180,- € für 1m große Pflanzen (Roterle 1,10, Rotbuche 1,55 Sandbirke 1,15, Eberesche 1,95, Linde 1,75) Lieferung von der Baumschule Devwinkel. Ein Multicar Muttererde von Gollan (2m3) = 30,- E 10 L Behälter Effektive Mikroorganismen =  26,- €   S = 3.036,- €“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei Anfragen oder der Berichterstattung!!

(Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin GF Herr Daniel Itze)

Fest steht nur, das im Monat August 2021 der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine auf der Sitzung der Stadtvertretung ankündigte dass die Sparkasse zu ihren 200 Geburtstag eine Aktion macht( Baumpflanzaktion an ihren Standorten  mit Gartenbank als Ruhestation) und das wollte man nutzen, genaues ist aber noch nicht bekannt. In den Sitzungen des Umweltausschusses ist davon auch nichts zu lesen? Das Projekt ist ebend kein Tagungsgrund! In Wessin ist aber gar kein Standort der Sparkasse?

Aber hier nun die Erklärung- um welche Aktion es sich handelt:

PRESSEMITTEILUNG Schwerin, 27. Mai 2021 „Sparkasse begeht 200-jähriges Jubiläum“

 „Höhepunkte im Jubiläumsjahr – Feierlichkeiten in der Warteschleife „Groß feiern können wir zu Pandemiezeiten leider nicht. Wir werden aber im kommenden Jahr einige geplante Feierlichkeiten und Ausstellungen nachholen“, erklärt Lorenzen und verweist auf mehrere Höhepunkte, die trotzdem im Jubiläumsjahr stattfinden können.“

Die Nutzenstiftung für die Region zeigt sich auch im Förderengagement der Sparkasse und ihrer drei großen Stiftungen. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro werden kontinuierlich gemeinnützige Vereine und Institutionen in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Jugend und Umwelt unterstützt. „Das vielfältige Angebot in unserer Region profitiert ganz maßgeblich von diesem Engagement der Sparkasse und ihrer Stiftungen. So entsteht aus dem Vertrauen unserer Kunden in die Leistungsfähigkeit ihrer Sparkasse eine nachhaltige Stärkung der Region Westmecklenburg“, so Lorenzen.“

„Dazu gehört zum einen die Baumpflanzaktion als Nachhaltigkeitsprojekt. Gleich 28 Mal wird es heißen: „Die Bäume sollen wachsen, für ein gesundes Klima.“ Mehr als 50 einheimische Bäume werden bis zum Herbst an den 28 Filial-Standorten der Sparkasse gepflanzt. An mehr als 20 Standorten kommt eine Bank dazu, die als Ruhestation dienen kann. Die Aktion wird mit Unterstützung der Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin umgesetzt.“ 27.05.2021“

Im Monat November 2021 stand dann plötzlich die Bank, fein säuberlich einbetoniert mit zwei Bäumen in der Baumreihe, seit dem rätselt man?

Fazit:

Nachhaltige ökologische Umweltprojekte sehen anders aus! Keine Alleingänge und formale Ankündigungen in der Presse vom  Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Heine bei der Umsetzung von nachhaltigen Umweltprojekten!!!….Wie z.B. „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020, „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020, Vision zur klimafreundlichen Energieversorgung in der Lindenstraße 2020, „1000 Bäume für Crivitz“ als symbolische Aktion2021, Aufbau eines Stadtparkes mit einer Breite von 50m und einer Länge von 180m am Rabahnweg zur Friedensstraße, Radwegebau bis zum des Waldschlösschen usw. usw……………,

Mehr die Einbeziehung der Bürger vor Ort in die Entscheidungsfindung auf Bürgerforen oder auf einer Darbietung. Mal einfach den Bürger vor Ort fragen und Sie mit einbeziehen (auch die Ortsteilvertreter) und  nicht nur einfach eine Ankündigung und Ausarbeiten einer Verwaltungsvorlage machen, Steuergelder finden und zu binden, sofort selbst entscheiden, und dann durchfechten mit Mehrheit der CWG und LINKE, als *Leuchtturm Projekte*!

Das gilt insbesondere auch  für den *Stadtpark*. Die Idee hierzu  wurde im Umweltausschuss geboren am 15.06.2021 und bereits am 25.10.2021 erfolgte die Grundsatzbeschlussfassung in der Stadtvertretung mit einer Steuermittelbindung von ca. 25Tsd.€. Die Umsetzung erfolgte unmittelbar danach mit dem „Ziel bis  Mai 2022 fertiggestellt zu übergeben“-so laut dem 18.01.2022.

Und wo sind hier die Bürgerforen  und Darbietungen vorher? Im März 2022 sollen interessierte Bürger eingeladen werden?  Alles im Nachhinein?

Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan 2022!*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!

04-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./136/11-22

*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt von 2018 vor für die Haushaltsplanung 2022?? Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan. Kommt der ’Reinfall’ oder die Pleite ab 2024?

Für die Gemeinde Zapel liegen die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 geprüft und von der Gemeinde-vertretung beschlossen vor. Der Jahresabschluss 2019 soll angeblich aufgestellt sein, die Prüfung steht jedoch noch aus.  Also liegt er nicht vor? Für die  Darstellung der Entwicklung von Zapel basieren die Daten (2019-2020)  auf kumulierten Rechnungsergebnissen, für alle weiteren (2021-2022) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen?

Seltsames: 2021! Einschätzung im Haushalt! „Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um einen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes darzustellen.“

2022!Einschätzung im Haushalt!

„Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten um einen Haushaltsausgleich im Planjahr darzustellen, jedoch nicht bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.“

Die schnelle Änderung dieser Einschätzungen beruht darauf dass plötzlich die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 vorgelegt wurden. Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdeckten, oder eben nicht, wie in diesem Fall!

Auch hier gilt wieder! Das ist gesetzwidrig laut KV-MV.! Lt. Kommunalverfassung § 60 Abs. 4 Ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen!  Die tatsächlichen Verhältnisse 2022 können ganz andere sein!

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus! Der Ergebnishaushalt 2022 beträgt: (-)109.100€.

Kann der  Ergebnishaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch Entnahme aus Rücklagen und  aller kumulierten  Ergebnisvorträgen!    Ab 31.12.2023 ist* KEIN* Haushaltsausgleich möglich!  

Die zweckgebundene Kapitalrücklage ist ab 31.12.2024 vollständig aufgebraucht! Die allgemeine Kapitalrücklage ist  ab 31.12.2022 vollständig aufgebraucht!

Die Investitionen:

Der Finanzhaushalt 2022 beträgt (-) 161.000€.

Kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch die noch vorhandene liquiden Mittel bis zum 31.12.2022! Danach nicht mehr! Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes weist jedes der Haushaltsjahre einen Fehlbetrag der laufenden Ein- und Auszahlungen (liquide Mittel) aus, bis zum 31.12.2025 wird sich voraussichtlich auf (-) 150.881,68 € belaufen.

Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Aufgrund der geplanten negativen Ergebnisse wird das Eigenkapital zukünftig jährlich sinken. Das Eigenkapital sinkt von 2020 1,143Mio.€ auf 0,78Mio.€ bis 2025.

Unterhaltungsaufwendungen!

Zusätzlich leistet sich Zapel Ausgaben  für Sachverständigen-, Gerichtskosten einen Betrag von ca 75.500,00€!

Ist das etwa alles für den Energiepark?

Zapel liegt mit ihrem Hebesatz bei der Grundsteuer *B* unterhalb Landesdurchschnitts des Jahres 2020 von *38*Prozentpunkte und unterhalb der Nivellierungshebesätze für die Jahre 2020 bis 2023 mit  *87*Prozentpunkte. Das wird sich sicherlich bald ändern, bei dieser Einschätzung der Leistungsfähigkeit!

Fazit:

Ein erschütterndes Ergebnis! Leistungseinschätzung ->* Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit!* Steuern und Gebührenerhöhungen werden die Folge sein! Und die Suche nach anderen Einnahmen. Es ist nicht verwunderlich das sich Zapel um Erträgen aus Windrädern beim geplanten Energiepark engagiert, profitieren wird sie daraus wenig, bei einem Windrad!

Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen! Der Jahresabschluss 2018 reicht dazu nicht aus! Man kann allerdings beobachten das Zapel förmlich den Teppich ausrollt für mehrere Solarparkinteressenten für Flächen im Dorf und bei Zapel – Ausbau. Diese Bemühungen sind ganz allein der Tatsache geschuldet das ab 2024 eine finanzielle schwierige Lage entsteht, außer in den Jahresabschlüssen der Folgejahre sind noch finazielle Mittel überschüssig!

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.