30-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./134/9-22
Veranstaltung war leider für die Allgemeinheit nicht zugänglich!! Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Liebe SVZ schön, dass sie uns und die Bürger informieren, aber zur Ihrer Information! Der barrierefreie Umbau der gesamten Bushaltestellen in der Stadt ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen seit 2017 und keine neue herausragende Innovation der Bürgermeisterin von Crivitz! Schade!
Die Vorstellung der Ausführungsplanung zu den zwei Bushaltestellen Große Straße+Krankenhauserfolgte leider aus einer der Allgemeinheit nicht zugänglichen Arbeitsberatung! Schade! Die Ankündigung dass die Bushaltestellen schon im Mai umgebaut werden sollen, ist schon erstaunlich, da noch nicht einmal die Ausführungsplanung beschlossen wurde im Bauausschuss und keine Ausschreibung zum Bau vollzogen wurde! Ein Haushaltsplan für 2022 existiert auch noch nicht! Schade!
Die Bushaltestellen am „Krankenhaus und Große Straße“ werden leider nur mit ca. 125Tsd.€ gefördert von den damaligen 2021 genannten Gesamtkosten ca.170 Tsd.€. Schade!
Für die Haltestellen aller drei Schulstandorte, wo die Planung bereits 2021 öffentlich beraten und beschlossen wurde ist noch keine Förderzusage erfolgt. Hier werden nur 80% von ca. 500Tsd.€ (2021), zuzügl. 9Tsd.€ Vermessungs-und 66Tsd.Planungskosten, gefördert! Schade!
Die Informationsquelle für die Berichterstattung scheint sehr einseitig und lückenhaft zu sein! Vielen Dank! Crivitz hat insgesamt 6 Haltestellen in der Stadt und 4 in den Ortsteilen!
Seltsames: Nur auf der *Facebook Seite* der Stadt Crivitz wurde im *Nachhinein* bekannt gegeben das eine Arbeitsberatung stattfand zur Ausführungsplanung, eine vorherige allgemeine öffentliche Ankündigung oder Einladungen gab es nicht. !

*“Am Freitag trafen sich eine Mitarbeiterin des Planungsbüros, eine Amtsmitarbeiterin FB Tiefbau, Bürgermeisterin und Stellvertreter und Bauausschussmitglied zur Vorstellung des barrierefreien Umbaus der beiden Bushaltestellen in der Amtsstraße und Große Straße.“*
Warum war denn diese Veranstaltung nicht öffentlich?

Barrierefreiheit ist eine *Pflichtaufgebe* der Kommunen!
*„Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-Behinderten.-rechtskonvention verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Dies impliziert eine auf Dauer angelegte planmäßige Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“
Leitlinie 3: Allgemeine Grundsätze
Abgeleitet aus Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention setzen folgende Grundsätze wesentliche Maßstäbe für die Planung, Realisierung und Auswertung von Maßnahmen und Inhalten des Maßnahmenplans: z.B. – Barrierefreiheit (baulich, sächlich, kommunikativ),
Angesichts der Vorgabe in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren getroffen werden müssen, hat die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV für das Land Mecklenburg- Vorpommern weiterhin Priorität. Verstärkt wird dieses Anliegen durch die in § 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegte Verpflichtung, mithilfe der entsprechenden Nahverkehrspläne eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen.
Mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Projekte mit einem Volumen von 15 Millionen Euro und zudem entsprechende Vorhaben mit bis zu 80 Prozent gefördert“* Drucksache 7/5845 7. Wahlperiode 23.02.2021
Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. (Nr.200 – Ministerium für Inneres und Europa | 02.11.2020 |mv.de )
- Drei Schulstandorte mit barrierefreie Bushaltestellen 2021
Ausschreibung von Planungsleistungen und Vermessungsarbeiten für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Stadt Crivitz!
07.12.2020
Die Stadt Crivitz beabsichtigt die Bushaltestellen an den 3 Schulstandorten auf barrierefreie Bushaltestellen umzubauen. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurde vom Landesförderinstitut eine Förderrichtlinie erlassen, die Fördermittel in Höhe von 80 % der Kosten inkl. Planungsleistungen gewährt.
Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 500.000,00 € Brutto Baukosten, ca. 9.000,00 € Brutto Vermessungskosten und 66.000,00 € Brutto Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 575.000,00 € Brutto. Zunächst sollen die Planungskosten nebst Vermessungsarbeiten angefragt werden.

Bauausschuss am 17.06.2021
Im Zuge des geplanten Umbaus der Bushaltestellen auf Barrierefreiheit wurden durch das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH – Architekten Ingenieure Entwürfe für folgende Standorte erstellt:
- Grundschule „Fritz Reuter“ Schulstraße
- Regionale Schule, Straße der Freundschaft
- Gymnasium, Am Sonnenbeg
Diese werden durch Herrn Dipl.-Ing. Reincke im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.


Bauausschuss am 19.08.2021
Der Bauausschuss beschloss mit Mehrheit von CWG/Linke diese Änderungen bei der Grundschule!
Frau Prieske begrüßt H.Reincke vom Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH. Herr Reincke stellt die aktualisierten Planungen für die Bushaltestellen an der Grundschule, am Gymnasium und an der Regionalen Schule noch einmal vor.
Grundschule:

Die vorliegende Überarbeitung der Planung ist das Ergebnis eines weiteren Ortstermins am 10.08.2021 mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbehörde, des Amtes Crivitz, dem Planer und dem stellvertr. Bürgermeister.
Der Fakt, dass Stellplätze in der Fritz-Reuter-Straße und in der Schulstraße entfallen, wird in die Thematik Verkehrskonzept aufgenommen. Das Thema Straßenreinigung insbesondere im Bereich der neuen Bushaltestelle in der Fritz-Reuter-Straße muss präzisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
4Ja – Stimmen 0 Nein –Stimmen 2 – Enthaltungen
2. Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz
Zum Umbau der Haltestellen gab es bis jetzt noch keine Informationen
– außer diese am: 25.10.2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung
„BV 413/21 – Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe des 2. Teils der Planungsleistungen für den Barrierefreien Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz
… bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 13.09.2021sowie ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe der Leistungsphasen 5-9 für die Haltestellen Große Straße und Amtsstraße (Am Krankenhaus) in der Stadt Crivitz an das:“
„Ingenieurbüro BAUWAS GmbH, Am Krugberg 3, 19065 Raben Steinfeld.“ Geschäftsführer : Dipl.-Ing. Ronald Radscheidt
Die Auftragssumme beträgt 11.903,34 EUR brutto.
Eine weitere Berichterstattung erfolge hierzu nur von der SVZ- am 28. Juli 2021-„Energieminister bringt 125.000 Euro für Bushaltestellen“ – am 28.Januar 2022„Bushalte-stellen werden barrierefrei ausgebaut“ eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen zu dieser Planung gab es bis jetzt *nicht*! Die Baukosten belaufen sich bis jetzt aktuell auf Grund grober Schätzung ca. 170.000 Euro zzgl. Vermessung und Planung?
Fazit: Es steht schon seit längerem im Raum dass
-Keine öffentliche Alleinauftritte mehr, die als Tribüne für die Bürgermeisterin dienen.
-Ergebnisse von Veranstaltungen, die für die Allgemeinheit nicht zugänglichen waren veröffentlichen und die öffentliche Beteiligungen von Bürgern und betroffenen Eigentümer sowie den Anwohnern.
Das auch über die Auswirkungen beim Bau und die daraus resultierenden Sperrungen, alle ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner zu informieren sind und diese mit einzubeziehen!