Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz (Stiefelgeld)“

19-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./107/56-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In § 4 (1) der Feuerwehrentschädigung-VO (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 besteht für die oberste Dienstbehörde (hier: Stadtvertretung) die Möglichkeit, von den Aufwandsentschädigungen entsprechend der VO in Ausnahmefällen abzuweichen. Gründe für diese Ausnahme sind für die Feuerwehren der Stadt Crivitz:

-Einsatzhäufigkeit ( steigend seit den letzten Jahren)
-höhere Anforderungen an die Ausstattung und Technik
-FFW Crivitz = Schwerpunktfeuerwehr mit überregionalen Aufgaben und Anfahrwegen Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz übernehmen enorm wichtige Aufgaben und sind daher für den Brandschutz unbedingt erforderlich. Die Feuerwehrmänner und -frauen riskieren bei Ihren Einsätzen regelmäßig ihr Leben (so auch Anfang des Jahres 2021 bei einem Hausbrand in Crivitz). Auf Grundlage der beschlossen FwAufwEntschSatzung der Stadt Crivitz vom 14.10.2019, erhalten unsere ehrenamtlichen Kameraden von Crivitz und den Ortsteilen eine kleine Entschädigung in Form des Stiefelgeldes. Seit 01.01.2020 beträgt das Stiefelgeld 10,00 € pro Einsatz. Dieser Betrag ist schon lange nicht mehr ausreichend, aufgrund der o.g. Gründe. Auch auf Grund der gestiegenen Inflationsrate voraussichtlich 3,8% Deutschlandweit (Juli 2021) ist eine Anpassung der Entschädigung notwendig. Mit der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % (vorher 16 %), der Einführung des nationalen CO2-Preises für Verkehr und Heizen stiegen die Preise für Benzin und Diesel im bisherigen Jahresverlauf 2021 schon um knapp 18 Prozent. Unsere Feuerwehrmänner und – frauen fahren bei Alarmierung bis zum Feuerwehrstützpunkt mit dem eigenen PKW.
Die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner der Stadt Crivitz erhalten pro Sitzung 40,00 € Sitzungsgeld!

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Zahlung eines Auslagenersatzes (Stiefelgeld), dass für jeden Einsatz gezahlt wird, von 10,00 EUR auf 25,00 EUR ab dem 01.10.2021 zu erhöhen. Als Teilnahme gelten der tatsächliche Einsatz des Kameraden, sowie die Bereitstellung im Gerätehaus.
Finanzielle Auswirkungen:

Ja (mit Erläuterung)

Erläuterung:
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar. Der finanzielle Aufwand beträgt zusätzlichDer finanzielle Aufwand beträgt zusätzlich 13.500,00€ pro Jahr. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sindfür zusätzliche Aufwandsentschädigungen, die im Haushaltsplan in dieser Höhe nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Errichtung eines Frauenbeirates der Stadt Crivitz!

16-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./106/55-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In der Gesellschaft gibt es immer noch Vorbehalte, Frauen die gleichen Chancen wie Männern zuzugestehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Gerade in der Pandemie müsse zur Entlastung der Frauen beigetragen sowie besserer Schutz vor häuslicher Gewalt geboten, gendergerechte Stadtplanung vorangetrieben und die politische Teilhabe von Frauen gestärkt werden. –
Beispielsweise im Frauenbeirat durch mit Behinderung oder Migrationsgeschichte lebende Frauen. Frauen in Altersarmut – ist ein wichtiges Thema sowie der Bereich Partizipation in Bezug zur Stadtentwicklung. Das weibliche Gesellschaftsbild verändere sich immer weiter. Stärke und Emanzipation könne nur verdeutlicht werden, indem sich Frauen und Mädchen zu Wort melden und sich im Frauenbeirat engagieren.
Weitere Themen für den Frauenbeirat sind auch aktuell „coronagemacht“, warum Homeschooling meist Müttersache ist? Aber auch der Anstieg häuslicher Gewalt.
An dieser Stelle soll nicht wieder auf die demografische Struktur der Stadt Crivitz eingegangen werden, aber über die Hälfte aller Einwohner der Stadt Crivitz sind Frauen und diese sollen sich auch organisieren und engagieren können. Die Bürgerinnen wollen sich direkt an der Politik der Stadt Crivitz beteiligen, sie selbst gestalten, sich persönlich engagieren. Themenfelder dazu gibt es also mehr als genug. Und wenn der
Frauenbeirat auch in der Stadt Crivitz gegründet wird, dann ist das eine wesentliche Bereicherung in der Partizipation von Bürgerinnen an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadtvertretung Crivitz mitzuwirken.


Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Frauenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Frauenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden
Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung
beschlossen.
§ 1 Grundsätze

  1. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz arbeitet in der Stadt Crivitz ein „Frauenbeirat der Stadt Crivitz“.
  2. Der Frauenbeirat nimmt sich der Themen und Fragestellungen an, die sich speziell für Frauen in allen Bereichen der Stadt Crivitz und deren Ortsteile ergeben. Er fördert darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

    § 2 Rechte und Pflichten
  3. Der Frauenbeirat hat das Recht und die Aufgabe, sich eigenständig mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich der Gleichstellung betreffender Themen von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft in der Stadt Crivitz zu befassen und
    diese an die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung sowie deren Gremien heranzutragen und zu beraten.
  4. Der Frauenbeirat soll von der Verwaltung des Amtes Crivitz und der Stadtvertretung über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen, im Vorfeld informiert und ggf. zur Beratung herangezogen werden.

Senkung der Hebesätze kaputtreden?

11-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./105/54-21

Begründet wurde die letzte STEUERERHÖHUNG am 17.02.2020, seitens der PARTEI der LINKEN und CWG, durch die massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landeswegen der Vergabe von Fördermittel (siehe Protokoll der Sitzung), die es nie so gegeben hat und was auch in der darauffolgenden Sitzung völlig Widerlegt wurde.( siehe Protokoll). Blieb jedoch ohne Gegenwehr und unbeantwortet bis heute von beiden Fraktionen.

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungs-zuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Dringlichkeitsantrag – Zuschuss als fiktiver Unternehmerlohn für Gewerbetreibende der Stadt Crivitz“.   

09-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./104/53-21

Gemäß § 4 Absatz 4. der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz zuletzt geändert am 12.12.2019 stellt die Opposition folgenden Dringlichkeitsantrag.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

In weiten Teilen unseres Landes und auch in unserer Stadt Crivitz sind durch das Coronavirus bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Neben den Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung (bspw. Überbrückungshilfen II und III und der Marktpräsensprämie) will auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen für Gewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Crivitz  , um die wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen. Die Dringlichkeit in der Sache  ist durch die heutige Beschluss-fassung über den Haushalt und der noch immer anhaltenden bestehenden Schließung  von bestimmten Unternehmen laut Corona- LVO MV gegeben.

Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V) vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92) und den durch die Schließung betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden wie ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch einen fiktiven Unternehmerlohn  direkt unterstützt. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang. Da auch die Anträge für die Überbrückungshilfe III , für die Gewerbetreibenden, schleppend bearbeitet werden und die Auszahlung zum Teil nur in Teilbescheiden erst vom Dezember 2020 erfolgen von den zuständigen Stellen, ist einen Hilfe durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine Insolvenzwelle ab den 30.04.2021 zu vermieden.  Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Mitte bis Ende  März 2021 bis dahin könnten viele Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und in der Liquidität gefährdet sein.

Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.

Antragsberechtigt sind die Inhaber der Unternehmungen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Anträge auf Auszahlung sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[(vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92)] durch Schließung betroffen einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen.

  1. Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen (die im Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind) sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben.
  2. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen.
  3. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.
  4. Der Nachweis des coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückganges von mindestens 40% seit dem 15.12.2020 ist, durch den zuständigen Steuerberater zu bestätigen oder in glaubhafter Form (bspw. durch Unterlagen der Betriebswirtschaftliche Auswertung -BWA) vorzulegen und die  Versicherung an Eides statt, das alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden.

Erläuterung:

Die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar da es sich hierbei nur um eine zahlenmäßige geringe Anzahl der Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal ca. 30.000,00€ bis 45.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen wird die Einsparung in der Amtsumlage verwendet.

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist die Amtsumlage berechnet in der Höhe von 15% also mit ca. 760.400,00€ an Aufwendungen. Im Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz (welcher am 24.02.2021 beschlossen wird) ist eine generelle Amtsumlage mit 12% für alle Amt angehörigen Gemeinden vorgesehen und beschlussreif. Durch die Herabsetzung der Amtsumlage von 15% auf 12% (ca. 608.301,00 € / laut Haushaltsentwurf des Amtes)  ergibt sich eine Erstattung bzw. Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 85.868,00€ (laut aktuell veröffentlichten Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz).   Diese o.g. Erstattung bzw. Ersparnis ist im heutigen Haushaltsplan der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung des fiktiven Unternehmerlohnes herangezogen werden.

Aus ein Parkraumkonzept wird ein Verkehrskonzept?

02-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./103/52-21

CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!

Aus Äpfeln werden Birnen!

Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!

Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung. Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“ Umweltbundesamt

OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??

Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ? Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse,  ODER?