Bald ein Bürgersolarpark in Wessin!?

30-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./94/43-21

Klamme in der Stadtkasse Crivitz zwingt über Kompromisse nachzudenken! Bürger in Wessin werden eingestimmt auf einen Bürgersolarpark!

Auf der Orteilvertretersitzung am 23.06.2021 … kam erstaunen auf bei den anwesenden Bürgern nach dem Baumaßnahmen besprochen wurden kam man zum Thema Solarpark.

„Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehen dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen in Wessin denken. Ein Betrieb der hier ansässig ist. „…….…“Wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien abfinden und über eine Konstruktion nachdenken wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte.“…..„.Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter dass man es  sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK  zu machen“ Die Bürgermeisterin Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm

Ob das auch für das Thema Wind gilt?

Fazit: Ein Ausweg für den 50ha Solarpark in Wessin ist gefunden! ODER will man doch nur wieder die klamme Stadtkasse In Crivitz füllen? Man hat drei Möglichkeiten:

  1. Aufgeben
  2. Nachgeben
  3. Oder alles geben!

Für welche Lösung wird sich Wessin entscheiden?

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretersitzung am 14.06.2021!

22-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./92/41-21

Mit großer Mehrheit beschlossen  CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE

Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm

Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!

Das passt nicht zusammen!!

Der Windparkbetreiber von Kladrum III   beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.

Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.

Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:

Jährliche Stromproduktion des Windparks:                     19.875.884 kWh

Gesamte finanzielle  Beteiligung:                                      39.751,77 €

Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz :                99,38 €

Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.

Wie weit sind die neuen Anlagen von den Wohnhäusern entfernt?

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Hat Kladrum nicht schon zu viele Windräder?

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt.  300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.   

Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.

Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen!

18-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./91/40-21

„Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berück sichtigt werden.“

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/6169

ANTRAG der Fraktionen der SPD und CDU

Der Landtag möge beschließen:

  1. Der Landtag stellt fest, dass durch die Festlegung im Landesraumentwicklungsprogramm 2016 (LEP 2016) Mecklenburg-Vorpommern, Photovoltaik-Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen auf einen 110-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen zu begrenzen, Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern nur unzureichend genutzt wird. Der Landtag sieht es daher als erforderlich an, dass bis zur Fortschreibung des LEP M-V in der nächsten Legislaturperiode Zielabweichungsverfahren unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) notwendig sind, um die erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen und die Basis für eine auf diesen Energien aufbauende Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise der Wasserstoffwirtschaft und daran anschließender Wertschöpfungsketten, zu legen.
  2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich für Photovoltaik-Frei- flächenanlagen außerhalb der im LEP 2016 vorgesehenen Flächenkulisse transparente und verbindliche Anforderungen zu entwickeln (Matrix), unter welchen Maßgaben entsprechend Anlagen in einem Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden können, wenn sich sowohl Gemeinde als auch Flächennutzer bereits positiv zu dem geplanten Projekt positioniert haben (beispielsweise Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan). Die Matrix soll dabei vor allem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Formen der Beteiligung von Kommunen und/oder Bürgern sollen positiv in der Entscheidung berücksichtigt werden.

  • Ein positiver Nutzen für die Gemeinde über die Gewerbesteuer hinaus soll positiv bewertet werden.
    1. Führt die Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Schaffung oder Sicherung von regionalen Wertschöpfungsketten, so ist dies ebenfalls positiv zu berücksichtigen.
    2. Konzepte, die der Systemdienstlichkeit der Energiewende nutzen, sind positiv in die Bewertung einzubeziehen.
    3. Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berücksichtigt werden.
    4. Die Betreiberfirma soll ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
    5. Die Größe der geplanten Anlage soll 100 ha und darf 150 ha nicht überschreiten. Anlagen oberhalb 100 ha bis einschließlich 150 ha Fläche sind mit einem Malus zu versehen.
    6. Die Bodenpunktezahl der zu nutzenden Ackerfläche soll im Durchschnitt 35 und darf im Durchschnitt 40 nicht überschreiten.
    7. Flächen mit Bodenpunkten oberhalb 35 werden mit einem Malus versehen, die Nutzung landwirtschaftlich weniger geeigneter Flächen unterhalb 20 mit einem Bonus.

Nach dem Ende der Photovoltaik -Nutzung muss die Nutzung der entsprechenden Flächen wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche möglich sein. Die Obergrenze für über das Zielabweichungsverfahren genehmigte Photovoltaik -Freiflächenanlagen soll bei 5 000 ha liegen.

  1. Die Landesregierung erstellt bis zum dritten Quartal 2022 eine Bedarfsprognose für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag zuzuleiten ist.

Thomas Krüger und Fraktion

Wolfgang Waldmüller und Fraktion

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Die unendliche Geschichte? Die Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin ?

12-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./89/38-21

Grundsatzentscheidung zur Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin“

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt! Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Daher sind, nicht erst im Zuge der Energiewende, auch  alternative Radverbindungen im ländlichen Raum notwendig, und für den Radtourismus erforderlich.

Bis 2010 war vom RPV – WM als „regional bedeutender Radweg“ nur der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und  Muchelwitz maßgebend für eine materiell 75% Förderung. Ab 2011 war es im Zuge des Kooperationsprojektes „Radtouristisches Netzwerk“ plötzlich möglich geworden , aus dem Radwegeplan 2009 (2.Auflage der regionalen Planungsverbandes[RPV] Westmecklenburg [WM] , eine materiell 90% Förderung für den Bau  zu beziehen, zur Forcierung des Radwegeausbaus an Bundeswasserstraßen, also bis zum Waldschlösschen.  Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit den betreffenden Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem RPV kurz vor dem Abschluss.

Dann kamen 2014 die Kommunalwahlen und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unumstritten das die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur höchste Priorität genießen und notwendig sind. Dennoch gab es auch 2016 – Ansätze von Bürgern hineingetragen in den Bauausschuss – ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt anzuregen. Das wurde aber von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und letztlich aufgrund der gebundenen materiellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen ebenfalls wieder verworfen.

Auch wurden 2017 die Verhandlungen mit den zuständigen Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wieder aufgenommen, diese scheiteten aber auf der ganzen Linie. Danach gab es 2017 Ansätze von Ersatzlösungen und Umwegen über den Moorwiesenweg, welche aber wenig Zustimmung fanden.

Seit November 2019 hat der Planungsverband eine „RAWEGEUNTERSUCHUNG  – 2020“ beschlossen, welche aktuell durchgeführt wird.

2019 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den Radverkehr zu einem von fünf Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre zu machen. Im Beschluss VV-01/19 heißt es dazu:

„In den Jahren 2019-2021 soll (…) vor allem

  1. das Land für die landesweit bedeutsamen touristischen Fernradwege und die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen stärker in die Pflicht genommen werden,
  2. ein regionales Radverkehrsnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr definiert werden, inklusive einer Verknüpfung mit dem ÖPNV und ggf. weiterer Elemente (z.B. Fahrradabstellanlagen, Orientierungstafeln, Rastmöglichkeiten usw.), das angesichts der Baukosten und verfügbaren Finanzen Chancen auf eine Realisierung bis 2030 hat, und Grundlage für die raumordnerische Festlegung im Zuge der künftigen Gesamtfortschreibung des RREP WM ist, sowie
  3. ein Beschilderungskonzept für das o.g. Netz aufgestellt werden.“

In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus. Die Beteiligung war sehr hoch. Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat Juli zu rechnen. Daraufhin wird die kommende Verbandsversammlung im Monat September den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen.

Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, im Zuge der Beteiligung  an dem regionalen Radwegekonzeptes des regionalen Planungsverband Westmecklenburg und darüber hinaus, grundsätzlich den Radweg zum Waldschlösschen entlang der B321, an die Anbindung  Pinnow/Schwerin,  darzustellen und zu vertreten.


Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge

11-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./88/37-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Auf der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 18.01.2018 und 15.02.2018  sollte über ein Parkplatzkonzept beraten werden (Vorlage: IV Cri SV 542/18 Parkplatzkonzept der Stadt Crivitz. Inhalt dieser Vorlage war aber die aktuelle Parkplatzsituation in der Innenstadt Crivitz und die Parksituation in der Neustadt. Auch in der darauffolgenden Sitzung am 15.03. 2018 zu diesem Thema ging es nur um die  Stellflächen Große Straße 2 bis 6,Fläche ehemaliger SPAR-Markt und die Stellflächen hinter der Kirche.

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 – Beratung zum Parkplatzkonzept in der Innenstadt der Stadt Crivitz stellte die Stadtvertretung fest:

„Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine durchgeführte Bürger-/Kundenbefragung ergeben hat, dass ein Großteil der Befragten sich eine Parkzeit von mehr als einer Stunde (2 Stunden) für die Parkplätze in der Großen Straße wünscht. Sie stellt die ursprünglichen Vorschläge des Amtes für die Parkplätze in der Innenstadt vor (Parkplätze um den Markt 2 Stunden, Große Straße eine halbe Stunde).“

Mit folgen dem Beschluss: „Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018, dass die Parkzeit für die Parkflächen in der Großen Straße in Crivitz auf 2 Stunden begrenzt wird“

Ein handgreifliches bezeichnetes Parkraumkonzept (Untersuchungsbereich für die Parkraumehebungen, Ausweichplätze, Lage und Bewirtschaftungsformen, Aussagen zur Auslastung und Nachfrage der Parkplätze im Untersuchungsraum, Erhebungen zum ruhenden Verkehr, Nutzerbefragungen für Anwohner, Arbeitspendler/Beschäftigte sowie Schüler/Bedienstete von Schulen, Einkaufsbesucher bzw. Kunden/Besucher der Innenstadt sowie Freizeitbesucher etc., Zukünftige Veränderungen des Parkraumangebotes) lag nicht vor. Lediglich eine festgestellte Parkplatzsituation und die Begrenzung der Parkzeit. Der Grundgedanke „Parkplatzkonzept“ ist aber geblieben. Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Parkplatzkonzept“nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz.

Die Parkplatzsituation und Parkzeit hat sich seit 2018  in der Stadt Crivitz verändert. Auch die festgelegte Parkzeit in der Großen Straße hat sich verändert, so sind mehr Dauerparkplätze entstanden als angedacht waren.

Daher ist es geboten eine neues Parkraumkonzept umfassend  zu erarbeiten und Festlegungen mittelfristig zu treffen für die Entwicklung der Stadt Crivitz.

Ziel des Parkraumkonzeptes soll es im übergeordneten Sinne sein,  die Schaffung eines Ausgleichs zwischen Parknutzung und den konkurrierenden verkehrlichen bzw. städtebaulichen Ansprüchen. Daher sollte im Rahmen eines Parkraumkonzepts integrierte Handlungsansätze und Lösungsvorschläge entwickelt werden, um im Rahmen der Stadtentwicklung eine bedarfsgerechte und wirksame Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gestalteten.

Bei allen zukünftigen Planungen gilt es, eine verträgliche Lösung zu finden, die sowohl städtebaulich als auch verkehrlich tragbar ist und positive Effekte auf die Entwicklung der Innenstadt hervorbringt. Auch zukünftig soll die Innenstadt weiter gut mit dem Auto erreichbar sein und Besuchern, Beschäftigten und Anwohnern ausreichend attraktive Parkmöglichkeiten geboten werden.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge für die Umsetzung.“


3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz – Herstellung der Öffentlichkeit im Haupt-und Finanzausschuss

10-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./87/36-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Vorab ist festzustellen, dass Sitzungen der Gemeindevertretungen nach § 29 Absatz 5 Satz 1 KV M-V grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Eine Ausnahme von diesem Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zulässig, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Interessen Einzelner rechtfertigen einen Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. dann, wenn eine öffentliche Behandlung Rückschlüsse auf Geschäftsabsichten oder Vermögensverhältnisse des Vertragspartners der Gemeinde bzw. eines privaten Verfahrensbeteiligten zulassen würde.

Mit dem Begriff „grundsätzlich“ in § 29 Absatz 5 Satz 1 KV regelt der Gesetzgeber, dass (nur) im begründeten Ausnahmefall die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Die Öffentlichkeit muss zugelassen werden, wenn im Einzelfall keine das öffentliche Informationsinteresse überwiegenden Belange im Sinne des § 29 Absatz 5 KV M-V bestehen. Gemäß § 5 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz tagt der Haupt- und Finanz-ausschuss (immer) nicht öffentlich. So kommt es regelmäßig vor, dass eigentlich öffentliche Themen im Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich besprochen werden, obwohl sie nach der KV M-V eigentlich öffentlich zu beraten sind ( wie z.B. über die Annahme von Spenden, Beratung zum Entwurf der Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, Beratung zu Festlegungen der Erheblichkeitsgrenzen und Geringfügigkeitsgrenzen in der Haushaltswirtschaft, Anträge zu einem Ehrenkodex, Brandschutzbedarfsplan, Organisation von Veranstaltungen).

Selbst im Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagt der Hauptausschuss seit 7 Jahren erfolgreich öffentlich. Da sich bei dem Zusammenschluss und Gründung des Amtes Crivitz alle beteiligten Kommunen einig waren, die Dienstleistung für den Bürger zu verbessern und eine ausgeprägte Bürgernähe auch in den Ausschüssen darzustellen.

Im Sinne einer kommunalen Transparenz und Bürgernähe ist es geboten, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz öffentlich tagt, damit die Öffentlichkeit, so wie im Hauptausschuss des Amtes Crivitz, an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses als Regelfall bedeutet auch eine bessere Kontrolle durch Bürger und Presse und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Ausschusses.

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………………..…. wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Absatz 7 im Satz 1  wird das Wort „nicht“ gestrichen.
  • In § 5 Absatz 7 wird nach dem Satz 1 der folgender Satz 2 angefügt: „ § 4 Abs. 2 gilt entsprechend“.

Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz

09-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./86/35-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das digitale Zeitalter schreitet voran und die Medienlandschaft verändert sich weiter. Google, Facebook und Co. werden immer wichtiger als Kontakthersteller zu professionellen journalistisch-redaktionellen Inhalten. Es bedarf bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten, um nicht von den Medien bestimmt zu werden und sich in der Informations-Gesellschaft zurechtzufinden. Da sich die Medienlandschaft ständig verändert und erweitert, muss der Umgang mit Medien erlernt werden. Die Entwicklung von Medienkompetenz durch Medienbildung ist ein lebensbegleitender Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Stadt Crivitz betreibt eine eigene Internetseite und eigenes Facebook – Profil in welchem unterschiedlichen Artikel und Aktionen ständig veröffentlicht werden. Die Arbeit der Ausschüsse und der Stadtvertretung sollen auf diesen Plattformen dargestellt werden.

Die Inhaltliche Darstellung und Veröffentlichungen liegen ausschließlich der in der Verantwortung der Stadtvertretung.

Mit der Einsetzung eines Medienbeauftragten von der Stadtvertretung soll eine wesentliche Verbesserung für alle Gremien geschaffen werden und Einflussnahme. Der Medienbeauftrage wird von der Stadtvertretung beauftragt sich um den Bereich der Massenmedien (Internet/ Facebook/ Presse) um deren Belange und den direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) zu halten.

Da in der Stellenbeschreibung für die Bürgerhauskoordinatorin diese Aufgaben nicht vorgesehen sind werden diese nun in den Bereich des Medienbeauftragten umfassend zusammengefast.

Der oder die Medienbeauftragte(in) soll eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 80,00 € (so wie in anderen Gemeinden in unserem Amtsbereich) für seine ehrenamtliche Tätigkeit soll angestrebt werden. Der ehrenamtliche Medienbeauftragte Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz ist nicht zu verwechseln mit einem Medienkoordinator. Denn der Medienkoordinator ist eine förderbare Stelle vorrangig im öffentlichen Bereich und für Schulträger ( Grund- und regionale Schule / Gymnasium)  die ein Medienkonzept erarbeiten und weiterentwickeln für den pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.

Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben des Medienbeauftragten:

– Bei der Auswahl und Nutzung von neuen Medien beraten.

– Die Internetseite der Stadt Crivitz und das Facebook Profil gestalten und pflegen.

– Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten.

– Mediengestaltungen verstehen und bewerten.

– Presseartikel und Veröffentlichungen im Auftrag der Stadt Crivitz und deren Gremien erarbeiten und in den Medien darstellen oder zur Veröffentlichung weiterleiten.

– Den Kontakt zu der Presse (Printmedien) pflegen.

– Ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der Didaktik anbieten

– Die technischen Probleme und Fragen mit Fachleuten diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz.

– Einfache technische Überprüfungen durchführen.

– Ein sicherer Umgang mit Standardsoftware und erweiterbarer Software und ihre Anwendung darlegen.

– Datenschutz – und rechtliche Bestimmungen erkennen und darstellen können

– Schulungen für den Seniorenbeirat/Behindertenbeirat sowie Kinder und Jugendrat im Umgang mit den neuen Medien anbieten.

– Eine sich aufbauende Netzwerkarbeit mit anderen Beauftragten in Kommunen des Amts- und Kreises unterstützen und Austauschen.

– Fortbildungen innerhalb der Stadtvertretung anbieten.

– Medienkonzepte für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz erarbeiten und ständig verbessern.

– An Schulungen und Fortbildungen teilnehmen im Landkreis.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz und deren Darstellung auf der Internetseite und dem Facebook Profil.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen im Gebiet der Stadt Crivitz

08-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./85/34-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.06.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Ab dem 1. Januar 2021 haben sich aufgrund der Änderungen im EEG 2021 gerade bei der Photovoltaik einige Spielregeln für neue Anlagen geändert. Zukünftig dürfen Freiflächenanlagen bis zu 20 MWp groß sein und an Autobahn- und Eisenbahn-Rändern einen Randstreifen von statt bislang 110 m von bis zu 200 m Breite nutzen.

Bevorzugte Standorte sind:

1. Versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung,[ Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden],

2. Abfalldeponien und Altlastenflächen, außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.

3. Möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen,

4. Im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen.

Da in der Stadt Crivitz viele Flächen des Ortsteiles „Wessin“ noch nicht in die Flächennutzungsplanung integriert wurden, ist hieraus ein unverzüglicher Handlungsbedarf abzuleiten. Zum anderen sind viele bundesweite Unternehmen (sog. Photovoltaik Direktinvestments) und Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.

Seit 2013 gilt das Gewerbesteuersplitting für Solarparks. Damit gilt der Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG. Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft nicht in der Standortkommune, erhält diese 70% der Gewerbesteuereinnahmen. Gründet der Betreiber eigens eine Gesellschaft zum Betrieb der Anlagen mit Standort in der Kommune oder verlegt seinen Gesellschaftssitz dorthin, so erhält die Gemeinde 100% der Gewerbesteuereinnahmen für die Anlagen im Gemeindegebiet. Mittels hoher Abschreibungen und anschließendem Verkauf der Anlagen werden Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinden teilweise umgangen. Zurzeit liegt beim Amt Crivitz noch kein Antrag auf Errichtung eines  Bebauungsplans „Photovoltaik“  und Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz vor. Es besteht lediglich eine Absichtserklärung der Firma „SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ eine PV-FFA bis zu 50 ha zwischen Wessin und Radepohl zu errichten. Hier hat die Stadt Crivitz die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PV-FFA errichtet wurde. Eine Pflicht Flächen auszuweisen besteht nicht. PV-FFA können je nach Standortsensibilität, Dimensionierung und baulicher Gestaltung erheblich unterschiedliche Raumwirkungen haben.

Vielmehr sollten nicht einfach die Standorte festgelegt werden, sondern Leitlinien für Kriterien eines Standortes erfolgen. Wird das Gebiet der  Stadt Crivitz mit mehreren Projektideen für PV-FFA konfrontiert, ob nun innerhalb eines Flächennutzungsplans oder nur im Außenbereich [ siehe Wessin], sollten schon grundsätzliche kommunale Anforderungen für die Errichtung einer PV-FFA in einer Leitlinie formuliert sein und ein Kriterienkatalog vorliegen, um Kontroversen mit Investoren und Eigentümern zu vermeiden. Aus den Leitlinien lässt sich für unser Plangebiet (Stadt Crivitz) der spezifische Kriterienkatalog für die Identifizierung von konfliktarmen und geeigneten Flächen für PV-FFA Nutzung herleiten. Nicht alle individuellen kommunalen Bedingungen lassen sich mit räumlich relevanten Planungskriterien abbilden. Die Leitlinie sowie der beschlossene Kriterienkatalog dienen der Verwaltung im Amt Crivitz  als Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Stadt Crivitz stehen.  Anhand dieser Kriterien und Leitlinien werden Projektanträge geprüft. Grundsätzlich sollen diese Kriterien verhältnismäßig und begründbar sein.

Eine grundsätzliche Versagung für den Bau von Photovoltaikanlagen für Freiflächen [PV-FFA] im Stadtgebiet (Plangebiet), sollte hierbei ausgeschlossen werden.


Beschlussentwurf:  

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung  beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet   zuzulassen. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beauftragt das Amt Crivitz gemeinsam mit der Stadt Crivitz Leitlinien und ein Kriterienkatalog zu erarbeiten mit denen Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen herausgearbeitet werden.

Ausgeschlossen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in folgenden Bereichen:

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz-, FFH-Gebiete, Schutzbereichen von Boden, Wasser, Klima, Luft und Kulturgütern, Wald-und Abstandsflächen, Siedlungsbereich.

(siehe Erläuterungen der Ausschlusskriterien für PV-FFA- Anlage 1)

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen  im Stadtgebiet nicht zuzulassen.

Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche

07-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./84/33-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Gemäß der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.02.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

Fläche ehemaliger SPAR-Markt:-Prüfen ob ohne größere Investition eine Parkfläche geschaffen werden kann, der zuständige Sachbereich äußert hier seine Bedenken. Solange bis ein Investor gefunden ist sollte die Fläche als provisorischer Parkplatz hergerichtet werden, die Verkehrssicherheit muss natürlich hergestellt werden. Ggf. ist über Parkgebühren nachzudenken. Hierzu soll eine Kalkulation erstellt werden, Fläche, Zufahrt, Abgrenzung und Schranke, dann ist erneut zu beraten.

Herr Gottschalk gibt zu bedenken, dass diese Fläche eine Baufläche ist und so schnell wie möglich veräußert werden sollte, die Vermarktung ist voranzutreiben. 

=> Abstimmung zur Nutzung als provisorischen Parkplatz: 5 Ja-Stimmen/0/1 Nein-Stimme“

Darauf folgte die Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.03.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

„ Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung empfohlen die Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes als provisorische Parkfläche herzustellen bis ein Investor für die Fläche gefunden ist. Für die Herstellung als Parkfläche liegt ein Angebot der FA Stephan & Henry Freitag in Höhe von 11.900,00 € vor. Herr Karl informiert sich hier über den Preis von provisorischen Leitplanken (wie auf Autobahn benutzt). Für die Nutzung der Fläche sind mehrere Varianten vorstellbar:

1. Freies Parken für alle.

2. Parkfläche mit Schranke und Gebühr für Dauerparker.

3. Parkfläche wird mit Bügeln ausgestattet.

Für die Nutzung eines „Bügelparkplatzes“ wird eine Spende entrichtet.“

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 stellte die Stadtvertretung fest.

 „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden. Hierzu erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden. Es wird nach einer kostengünstigen Variante für Parkplatzbegrenzungen gesucht.

Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Fläche ehemaliger SPAR-Markt“ nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz. Diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche würde wesentliche Entlastung schaffen bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz im Jahr 2021.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die bauliche Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sind für zusätzliche kleine bauliche Investitionen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Neue Windeignungsgebiete – 26.05.2021

06-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./83/32-21

„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Chef der Gesch.-Stelle Regionalen Planungsverband WM!

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen

Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.

Aus Windeignungsgebiet wird WEG- 45/18 wird WEG- 48/21 (Wessin) ! NEU hinzugekommen ist ein Windeignungsgebiet bei RUNOW (Bülow) WEG-52/21.!! und ein Potentialsuchraum bei Goldenbow (Friedrichsruhe) und Bülow.

Warum ist die 48/21 noch so enthalten?

Weil !

1. Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark-Wessin) sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz –Barnin und Zapel ist keine offizielle Plananzeige angezeigt worden.

Der Aufstellungsbeschluss ist insgesamt nicht als verfestigter Planungsstand zu bewerten. Er wird deshalb nicht berücksichtigt.

2. Es sind keine Belange bekannt, die auf Ebene der Regionalplanung der Ausweisung als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen. Mögliche Prüferfordernisse im Genehmigungsverfahren sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

STEUERSENKUNGEN für Unternehmen- Abgelehnt!

05-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./82/31-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Hilfen in Form von Steuersenkungen für Bürger und Eigentümer in der Coronapandemie 2021 wurden in der Stadt Crivitz am 17.05.2021 von der CWG im VERBUND mit der LINKEN ABGELEHNT !!

Hauprovokateur bei der Gegenwehr auf der Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 war die LINKE und die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) fügte sich, wie immer!

Hier nur einige der bekannten Auszüge:

……„Auf den 2. Blick wird man sich die Frage stellen müssen, welche Auswirkungen diese Steuersenkung auf das Gemeinwohl haben wird. Das CDU geführte Innenministerium schreibt dies vor! Um gerechte Schlüsselzuweisungen zu erhalten haben sich die Gemeinden an einem konkreten Durchschnitt zu orientieren, sonst gibt es kein Geld! Diese Vorgaben bedeuten eine stetige Steuerspirale, die seit Jahren ohne Erfolg kritisiert wird. Bei dieser Kritik war die CDU Crivitz offensichtlich nicht dabei bzw. sehr leise. Vernommen wurde sie nicht.“……….

Die Antwort:

FALSCH, seit 7 Jahren immer dieselbe Demagogie um STEUERERHÖHUNGEN in Crivitz zu rechtfertigen und Senkungen dagegen abzuschmettern. Nur um ca.  2,5Mio€ Schulden aufzunehmen, die Rücklagen und Kassenbestände aufzubrauchen !! Das Hebesatzrecht der Gemeinden ist ein zentrales Element der kommunalen Finanzautonomie. Es bleibt ausschließlich den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unbenommen, im Interesse einer schnelleren Haushaltskonsolidierung höhere Hebesätze festzusetzen, soweit diese nach den Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde zumutbar erscheinen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die eine Gemeinde vom Land erhält, richtet sich nach ihrer Finanzkraft und ihrem Finanzbedarf im Verhältnis zu anderen Gemeinden. Um den Schlüssel festzulegen, wird für jede Kommune die tatsächliche Steuerkraft ermittelt und mit einem (fiktiven) Finanzbedarf verglichen. Liegt die Steuerkraft unter dem Bedarf, so wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz (Ausgleichsgrad oder Ausgleichsquote genannt) durch das Land aufgefüllt. Falls umgekehrt die Steuerkraft der Gemeinde über dem Bedarf liegt, erhält sie vom Land nichts.

So weisen die Schlüsselzuweisungen der Stadt Crivitz  im Haushaltsplan 2021 Mindererträge in Höhe von ca. 419.800,00 € aus.Dies ist der stark gestiegenen Steuerkraft 2019 geschuldet (Also den hohen Steuersätzen!! ).Die Steuerkraft betrug 2018: 2.876.402,99 € für den Haushalt 2020; Steuerkraft 2019: 3.407.225,27 € für den Haushalt 2021. So ist es auch beschrieben im Haushaltsplan 2021 vom 23.02.2021.

……..…….„Unsere Regionale Schule muss gemacht werden. Unser Hort muss erweitert werden. Das Kreativhaus für unsere Kinder und Jugendlichen muss her. In die Zukunft unserer Kinder muss ohne Wenn und Aber investiert werden. Zu lange blieb vieles einfach liegen und die Mängel sind uns gerade in der vorhandenen Krise deutlich aufgezeigt worden. Wir brauchen moderne, helle Häuser für ein schönes Crivitz mit allen Ortsteilen. Und auch in unseren Ortsteilen muss und soll weiter investiert werden.“…………

Die Antwort:

Niemand bestreitet das notwendige Investitionen anstehen, aber finanziell seit den Letzen 7 Jahren haben das die Bürger und Unternehmen der Stadt Crivitz mitgetragen durch stetige massive Steuererhöhungen. Und jetzt, in der Pandemie, wo man einen Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt 2021 zur Verfügung hat, um auch einmal die  Bürger und Unternehmen entlasten könnte, verweigern das die LINKE und CWG mit „ohne Wenn und Aber“. Seit 7 Jahren immer die dieselbe Agitation Früher war alles schlecht – und wir machen alles besser“ und die sogenannte „Täter und Opferrolle“. Hier wird stetig einiges umgekehrt.

Zur Erinnerung:

2014 stand die Genehmigung des Fördermittelbescheides für die Sanierung der  Grundschule kurz vor seiner Genehmigung. Dann kam die Kommunalwahl und so wurde am 24.11.2014 der Beschluss gefasst einen KITA – NEUBAU für 2,3Mio.€ durchzuführen. Die Sanierung kostet 1,6Mio.€ und der Neubau 2,3Mio.€ . Das bedeutete  also zwei Großprojekte von ca. 5,5 Mio.€ gleichzeitig. Ende 2014 begab man sich in ein finanzielles Haushaltssicherungskonzept bis Anfang 2016. Am 06.10.2015 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz aber verkündete in der Einwohnerfragestunde  vor Bürgern öffentlich Alexander Gamm von der LINKEN ganz vollmundig „ Der Fördermittelbescheid der Grundschule ist schon gedruckt, die Tinte ist nur noch nicht trocken“, was sich wie immer als  leeres Gerede im Nachhinein herausstellte. Am 29.Mai 2017 wurde dann beschlossen die „Abänderung des Beschlusses vom November 2014 den Neubau der Krippe als Anbau an das Bestandsgebäude der Kita -Uns Lütten und den Umbau und die Sanierung des Selbigen“ Die Kosten für die Sanierung würden 3.548.000,00 € betragen und NEU BAU – 4.332.000,00 € betragen. Die Kosten für den Eigen-anteil der Stadt Crivitz wurde damals für die Sanierung der Kindertagesstätte und der Grundschule in Höhe von 3,540.000 € geschätzt. Und genau seit Mai 2017, erst nach diesem Beschluss, wurden Fördermittel für die Grundschule bewilligt und später auch für die Sanierung der KITA. So dass nur ca. 2,5 Mio.€ Schulden für die Stadt übrig blieben.

Also seit vier Jahren, werden 2 Großprojekte und immer durchschnittlich 10 pro Jahr weitere Investitionen GLEICHZEITIG durchgeführt.

Fazit:

Muss man denn alles auf einmal „ohne Wenn und Aber“ und dass auch noch gleichzeitig und dann noch  weitere 10 Investitionen gleichzeitig tätigen? Muss man sich maßlos überschulden mit ca. 2,5 Mio.€ und seine Rücklagen und Kassenlage ausnahmslos aufzehren? Es gibt keine Rücklagen mehr, die Liquidität ist am Limit, unsere Bürger zahlen den höchsten Steuersatz. Trotzdem steigen die Ausgaben. Durch die Corona Pandemie werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen für Jahre sinken. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und aufgenommener Kredite wirtschaftet die Stadt Crivitz über seit Jahren über ihre finanziellen Verhältnisse. Das wird unsere Bürger, unsere junge Generation und Unternehmen zukünftig belasten.

……….„Möglicherweise stünden dann auch die Zuschüsse an unsere Vereine, Verbände und die Kirche auf der Kippe. Die ehrenamtlichen, die uns in vielen Belangen so hervorragend durch die Krise geführt haben. Das ist vernünftig und gerecht.……….

Die Antwort:

Seit 7 Jahren benutzt man immer die dieselben versteckten Warnungen um Steuersenkungen abzuwehren und verweist auf eventuelle Kürzungen für die Vereine und ehrenamtlichen. Tatsache ist aber, das sich die Ausgaben für „ehrenamtlichen Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner“ im Jahr 2014 wo sie noch  61.000€ betrugen, jetzt im Jahr 2021 auf 117.000,00€ angewachsen sind und zusätzlich 2021 etwa 18.000,00 € für Tabletts für die Stadtvertreter/OT-Vertreter ausgegeben werden. (laut Haushaltsplan). Soviel Klartext nur zu angeblichen Kürzungen. Die Vereine und VERBÄNDE haben seit 7 Jahren immer ihre finanziell beantragten Mittel erhalten, dass tragen wir auch weiterhin mit. Aber als Drohwort „ stünden die Zuschüsse auf der Kippe“ immer wieder jedes Jahr aus der Kiste zu holen, ist reiner Populismus.

Das ist kommunale Transparenz !

02-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./81/30-21

So sieht Bürgernähe in der Gemeinde Zapel aus, etwas ganz anderes in Crivitz. In der vergangene Woche, als in der Gemeinde Wessin, zu einen ähnlichen Thema, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde⁉

Präsentation Solarpark der Projektentwicklungsgesellschaft Unigea Solar Projects GmbH

„Herr Wandschneider übergibt Herrn Oliver Frank das Wort und betont deutlich, dass sich es sich heute um eine Präsentation und um keine Beschlussfassung handelt. Herr Frank stellt seine Firma Unigea Solar Projects GmbH und das Projekt in Zapel Dorf vor. Hierzu verteilt er auch einen Prospekt. Nach einer 15 minütigen Präsentation erhalten die anwesenden Einwohner die Möglichkeit Fragen an Herrn Frank zu richten. Dies wird rege angenommen.“ Aus dem Protokoll vom 08.06.2021