Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.
Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten
1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?
2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?
Wo liegt das Gebiet?
Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.
Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?
In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“
Wieso?
Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Anträge mit der Drs. Nr.: VII-17/2021/BV-09 Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz; VII-18/2021/BV-10 Errichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Crivitz und VII-19/2021/BV-11 Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz sind mit wesentliche Änderungen der Hauptsatzung verbunden. Die Errichtung und die Entschädigungen sowie die neuen Bezeichnungen im Aufgabengebiet für den Ausschuss für Bildung, Gesundheits-und Sozialwesen sind in den o.g. Anträgen beschrieben und erläutert. Es bedarf daher keinerlei weiterer Darstellungen zur Begründung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 2. Änderung der vorliegenden Hauptsatzung der Stadt Crivitz.
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13 . Juli 2011 (GVOBL MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ……………… und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………. wird wie folgt geändert:
In § 4 Nach dem Absatz 3 werden die Absätze 4,5 und 6 angefügt.
(4) „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Seniorenbeirat, der sich für die Belange der Senioren einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Crivitz.“
(5) „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Behindertenbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Crivitz.“
(6) „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Kinder- und Jugendbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt. Näheres regelt die Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Crivitz.“
In § 6 Absatz 2 werden die Worte „Seniorenförderung“ und „Jugendförderung“ wird durch das Wort „Seniorenbeirat“ und das Wort „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.
In § 8 Nach dem Absatz 9 werden die Absätze 10,11 und 12 angefügt.
(10) „Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.“
(11) „Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.“
(12) „Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich30 €.“
Erläuterung:
Seniorenbeirat
Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwands-entschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwen-dungen betragen maximal bis ca. 2.160,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 Senioren=4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.
Behindertenbeirat
Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungs-bezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.
Kinder-und Jugendbeirat
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930007 Jugendforum =4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Das Wesen der Demokratie liegt in unterschiedlichen Meinungen und der Meinungsvielfalt sowie der Toleranz andere Meinungen zu akzeptieren. Das fließt letztendlich in einen Kompromiss, als vernünftige Art, widersprüchliche Interessen auszugleichen. Der Kompromiss lebt aber auch von der Achtung der gegnerischen Positionen. Auf der Grundlage der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und der Handlungsweisen im Zusammenwirken innerhalb der Stadtvertretung der letzten zwölf Monate ergeben sich erforderliche Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Diese Begehr wurde zum Anlass genommen, weitere Änderungen vorzuschlagen:
Beschlussentwurf: Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 3. Änderung der vorliegenden Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 29.04.2021 nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen: §1
In § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Stadtvertretung wird von der Bürgermeisterin eingeladen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch alle zwei Monate“.
In § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Den Stadtvertretern ist die Ladung spätestens 10 Kalendertage vor der Sitzung unter Beifügung der zur Beratung anstehenden Vorlagen der Verwaltung und der Anträge der Fraktionen und Stadtvertretern mit Begründung zuzuleiten. Für Dringlichkeitssitzungen gilt abweichend von Satz 1 eine Ladungsfrist von mindestens vier Kalendertagen.”
In § 1 Nach dem Absatz 4 werden die Absätze 5,6 und 7 angefügt. (5) „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt spätestens am Beginn des 4. Quartals eines Jahres die Sitzungen der Stadtvertretung für das kommende Jahr im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden fest und stimmt mit den anderen Gremien einen Sitzungskalender für das kommende Jahr ab. Hinsichtlich der Sitzungen des Hauptausschusses und aller beratenden Ausschüsse wird das Einvernehmen mit den jeweils Vorsitzenden und das Benehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister hergestellt. Die Termine werden im Bürger-informationssystem veröffentlicht.“ Seite 4 von 5 (6) „Eine Angelegenheit wird auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers muss die von der Tagesordnung abgesetzte Angelegenheit in der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden.“ (7) „Anträge und Vorlagen können von der Einbringerin oder vom Einbringer bis zum Aufruf über die Abstimmung zurückgezogen werden.“
In § 4 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „ Sitzungstag“ durch das Wort „Sitzungsvortag” ersetzt.
In § 4 Absatz 4 wird folgender Satz 3 angefügt: „Eine Angelegenheit ist dann als dringlich anzusehen, wenn eine Erörterung auf der nächsten – also der nächstfolgenden oder einer besonderen Sitzung – nicht mehr möglich wäre, mithin sich die Angelegenheit dann ohne Mitwirkung der Stadtvertretung bereits erledigt hätte oder wenn eine Verzögerung der Beratung und Entscheidung Nachteile oder Schäden für die Stadt Crivitz entstehen ließe, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.“
In § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden .Sofern um 22.00 Uhr nur noch dringende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, lässt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister darüber abstimmen, ob die Sitzung fortgesetzt werden soll. Stimmen nicht mindestens drei Viertel der anwesenden Stadtvertreter für eine Fortsetzung der Sitzung, so beendet sie oder er die Sitzung und vertagt die restlichen Tagesordnungspunkte.“
In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ein Mitglied der Stadtvertretung nach dreimaligem Ordnungsruf von der Sitzung ausschließen. Wurde ein Mitglied der Stadtvertretung von der Sitzung ausgeschlossen, so kann es in der jeweils folgenden Sitzung nach einmaligem Ordnungsruf durch die Bürgermeisterin oder Bürgermeister ausgeschlossen werden.“
In § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können innerhalb eines Monats einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Stadtvertretung beschließt nach Anhörung ohne Beratung, ob der Ausschluss gerechtfertigt war.“
Im Einzelnen:
Zu 1.: Die Stadtvertretung tagt in der Regel alle acht Wochen aber seit Beginn dieser Legislaturperiode dabei wurden die oftmals eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten besprochen, welche nicht ausreichend erörtert werden konnten auf Grund der geringen zur Verfügung stehenden Zeit. Hier gilt es ein Mindestmaß zu benennen. In größeren Städten kann es bei langen Tagesordnungen hin und wieder zu Vertagungen der Sitzungen auf den „ nächsten Sitzungstag“ kommen, wenn denn über das Sitzungsende hinaus die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden konnte.
Zu 2.: Nach § 29 Abs. 3 KV M-V sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadtvertreter ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Oftmals sind diese Vorlagen aber verspätet, so dass die Vorbereitungszeit zu gering ist um sich mit den Unterlagen umfangreich vertraut zu machen.
Vielmehr wird aus § 29 Abs. 3 Satz 3 KV M-V ein Informationsrecht des Mitglieds der Gemeindevertretung auf Zugang zu allen für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen abgeleitet (OVG Greifswald, Beschl. vom 20. 8.2004, NordÖR 2004 S. 437). Folgend aus dem Informationsrecht muss es dem Mitglied der Gemeindevertretung möglich sein, aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen, die in nachvollziehbarer Weise auf bereitet sind, die Beschlussvorlagen zu prüfen, wobei ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stehen soll (VG Schwerin, Beschl. vom 29. 6.1999, LKV 2000 S. 167 ff.). Aus den §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 29 Abs. 3 Satz 3, 38 Abs. 3 Satz 1KV M-V wird sogar ein Anspruch der Mitglieder der Gemeindevertretung dahingehend abgeleitet, dass die zur Vorbereitung der Sitzung, zur Bildung einer (vorläufigen) Meinung und gegebenenfalls zur Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen benötigten Unterlagen bereitzustellen sind (VG Schwe1in, a. a. O.; Sauthoff! Wilke, NordÖR 2000 S. 45 ff „ S. 46; VG Schwerin, Beschl. vom 12.7.2007, Der Überblick 2007 S.572 ff., S. 573).
Die Ladungsfrist soll sicherstellen, dass es den Mitgliedern der Gemeindevertretung und den Fraktionen möglich ist, sich hinreichend auf die Sitzungen der Gemeindevertretung vorzubereiten. Sie ist deshalb in der Regel so zu bemessen, dass die Möglichkeit besteht, zur Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung eine Fraktionssitzung durchzuführen und hierzu auch nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Fraktionen fristgemäß einzuladen.
Auch für die elektronische Ladung gilt, dass die Beschlussvorlagen gleichzeitig (per E-Mail) zu übersenden sind oder mit der Ladung, verbunden mit einem Download-Link in einem elektronischen Sitzungssystem bereit gestellt und heruntergeladen werden können. lm Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine elektronische Ladung zur Fristwahrung ausscheidet, wenn die Beschlussvorlagen zur Versendung auf elektronischem Wege nicht geeignet sind, soweit nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Unterlagen auch auf ein bereitgestelltes Gerät (Laptop oder Tablet) heruntergeladen werden können. Andernfalls wird es bei der schriftlichen Einladung verbleiben. Das kann gerade bei umfangreichen Vorlagen bzw. großen Planunterlagen der Fall sein, wenn diese aufgrund der Dateigrößen kaum elektronisch (per E-Mail) versandt werden können.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
– zur aktuellen Situation
Der Änderungsantrag beruht auf der nochmaligen intensiven Prüfung der Aufwendungen und Erträge im Haushaltsplan 2021 und der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz und Umgebung.
Dazu wurde eine intensive Befragung mit Unternehmern durchgeführt seit dem 23.02.2021.Die Lage in vielen Betrieben ist dramatisch. Finanzielle Reserven seien aufgebraucht, die Liquidität einzelner Unternehmen ist gefährdet, öffentliche Hilfen sind bis jetzt nur sehr schleppend oder noch gar nicht geflossen. Es müssen schleunigst liquide Mittel in den Unternehmen wirklich ankommen, nur so lassen sich Betriebe und Beschäftigung retten. Denn gerade der Tourismus, Hotels, die Gastronomie und der Einzelhandel seien oft kleinere Unterneh-men, die jetzt in existenzielle Probleme geraten. Einige Unternehmen/ Gewerbetreibende des stationären Einzelhandels in der Stadt Crivitz denken bereits schon an eine Geschäftsaufgabe.
Existenzen seien mehr als akut gefährdet, Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Aktuelles Beispiel ist die Geschäftsaufgabe des REWE – Supermarktes mit der DHL / Post und Postbank und der Bäckerei/Konditorei H. von Allwörden GmbH am 15.05.2021. Einer der vielen betriebswirtschaftlichen Gründe für die Geschäftsaufgabe an diesem Standort ist auch die in den letzten sechs Jahren gestiegenen umlage-fähigen Mietnebenkosten, die sogenannten Betriebskosten wie z.B. auch die Grundsteuer. Durch die Anpassung der Hebesätze, wie sie im Beschlussentwurf erläutert sind, würden die Bürger und Unternehmen in diesem Jahr spürbar entlastet werden.
– zu den Änderungen
Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die jetzige Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht zumutbar. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 neu anzupassen. Eine Abwertung der Hebesätze um zwanzig Prozentpunkte ist in der aktuellen Situation und im Haushaltsjahr 2021 vertretbar. Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen. Eine Liquiditätsversorgung im Planjahr ist vorhanden. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind berechenbar, durch die geänderten Hebesätze belaufen sich die Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca.100.000,00€ bis 117.000,00€ . Durch Ersparnisse bei der Amts-umlage und Zuweisungen im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz, welche noch nicht verplant sind, kann eine vollständige Deckung/ Kompen-sation erreicht werden. Zur Deckung steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt zur Verfügung. Das auszahlungsintensive Investitionsprogramm 2021 ist somit nicht gefährdet. Ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich.
– zur Klarstellung der Sachlage
Das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist vom Landtag am 01.4.2020 beschlossen worden. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat aber bereits auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushalt 2020 beschlossen und darin neue erhöhte Hebesätzefestgesetzt, welche schon den neuen noch zu beschließenden Nivellierungshebesätze im FAG M-V bis 2023 entsprachen, aber sich noch in der Diskussion befanden.Begründet wurde dieser Schritt zu der massiven Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel für Einrichtungen wie Kita und Hort und einer angeblichen Unterfinanzierung von Grundzentren. (siehe Protokoll am 17.02.2020). Die CDU Fraktion hat diese Steuererhöhung nicht mitgetragen und gegen die Erhöhung der Hebesätze gestimmt. Daraufhin erfolgte in der darauffolgenden Stadtvertretersitzung eine Gegendarstellung zu den o.g. Aussagen.
Erläuterung:
Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt:“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem finanzielle Spielräume ausweist, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Die Änderung des Hebesätze
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 303 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 427 v.H. auf 407 v. H.
2. Gewerbesteuer von 381 v.H. auf 361 v. H
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da die geänderten Hebesätze sich die Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca. 117.100,00€ belaufenen. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.
– Im Einzelnen die Amtsumlage
Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15% am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also 608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am 24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.
– Im Weiteren die Zuweisung
Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.
Somit ergeben sich als zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca. 97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.
– Gesamt
Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca. 97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Noch immer ist das Corona Virus allgegenwärtig und in weiten Teilen unseres Landes. Auch in unserer Stadt Crivitz sind bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Einige Unternehmer und Gewerbetreibende tragen sich mit dem Gedanken ihr Unternehmen aufzugeben. Das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III ist erst ab 15.03.2021 angelaufen. Erst ab diesem Datum können die Bundesländer mit den Prüfungen der Anträge beginnen. Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Ende März 2021 ( in Teilbescheiden) und wird sich noch insgesamt bis Ende April/Mai hinziehen, bis dahin sind viele unserer Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angekommen und in ihrer Liquidität gefährdet.
Durch diese verzögernde Bearbeitung der Anträge und Auszahlung von den zuständigen Stellen, ist eine Unterstützung für besonders betroffene Wirtschaftszweige durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine übermäßige Anzahl von Insolvenzen ab den 30.04.2021 in der Stadt Crivitz zu vermeiden. Die Dringlichkeit des schnellen Handelns in dieser Sachlage ist nach wie vor gegeben, auch vor dem Hintergrund eines erneuten Lock down bis Ende April laut Corona-LVO M-V. Die Auswirkungen der anhaltenden Schließungen sowie die Folgen der Corona-Pandemie werden tiefe Spuren in der lokalen Wirtschaft hinterlassen. Um die wirtschaftlichen Folgen für die besonders betroffene Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Die Stadtpolitik müsse nun schnell, umfassend und zielgerichtet helfen. Soforthilfe ist das Gebot der Stunde – und absolut wörtlich zu nehmen
Die §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ermöglich auch hierzu eine Grundlage zum Handeln. Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern und den durch die Schließung besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch die Zahlung einer Unterstützungshilfe direkt hilft. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Unterstützungshilfe soll den besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Schließungen stark berührt werden eine Unterstützung sein, um ihre laufenden Kostenzu kompensieren. Ausdrücklich werden unterstützt Gaststätten, Friseure, Kosmetikstudios, Hotel, Pensionen und der stationäre Einzelhandel.
Beschlussentwurf:
Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung nachfolgender Beschluss gefasst:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[vom 28. November 2020 [gültig ab 01.12.2020 bis: 18.04.2021, GVOBl. M-V 2020,1158, Gliederungs-Nr: B 2126-13-31; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27.März 2021 (GVOBl. M-V S. 284)Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.03.2021 bis 18.04.2021]durch die Schließung besonders betroffen sind und waren eine Unterstützunghilfe zu zahlen. Die Unterstützungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Antragsberechtigt sind betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende, wie Gaststätten im Sinne des § 1(1)des Gaststättengesetzes und die Betreibern von Beherbergungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Beherbergungsstättenverordnung MV, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, Kosmetikstudios, der Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Textilien und Schuhen (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Spielwaren (in Verkaufsräumen), welcheim Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind und einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 und Januar, Februar, März, sowie April 2021 von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum erzielt haben. Dazu zählt nicht der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten bzw. der Versand- und Interneteinzelhandel.
Im Härtefall können auch noch andere Bereiche des Einzelhandels (in Verkaufsräumen) einen Antrag stellen. Die Antragstellung im Härtefall erfolgt grundsätzlich nur über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihre Tätigkeit von ihren Hauptsitz in der Stadt Crivitz ausführen.
Die Unternehmen müssen bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
Die gedachte Unterstützungshilfe beträgt maximal 400,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat. (ein nicht vollständiger Monat wird als ganzer Monat bewertet)
Erläuterung:
Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit, über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem Spielräume für Zuschüsse an private Unternehmen sich ergeben, die im Haushalts-plan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da es sich hierbei nur um einige zahlenmäßige beschränkte Anzahl von betroffenen Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 55.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.
– Im Einzelnen die Amtsumlage
Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15% am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also 608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/ Kontogr.40, Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am 24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.
– Im Weiteren Zuweisung
Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant. Somit ergeben sich als zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca. 97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.
– Gesamt
Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca. 97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.
Auch ohne den Amtsbonus der Bürgermeisterin Britta Brusch – Gamm der Stadt Crivitz in der medialen Berichterstattung (SVZ) bleibt festzustellen, dass der Weg zur neuen Postfiliale, vom Zentrum der Stadt Crivitz ca. 1200 – 1500 m BERGAUF beträgt. Und eine sog. Paketstation existiert bereits seit 5 Jahren, sie ist also keine Neuheit oder alternative neue Serviceleistung der deutschen Post! Tatsache bleibt aber: das der Weg für viele Ältere (ob nun mit oder ohne Gehilfe) beschwerlicher wird!
Seit bekannt ist, dass mit dem REWE-Markt auch die Postfiliale in der Crivitzer Innenstadt ihren Standort schließt, regt sich Ärger in der Kleinstadt. Kritik kommt aber auch aus einer anderen Richtung „Von der Einstellung des Bankgeschäftes sind nicht nur die Bewohner der Stadt Crivitz selbst, sondern auch die Bevölkerung des weitreichenden Crivitzer Umlandes erheblich betroffen. Gerade der Großteil der älteren Mitmenschen, wickelt seine Bankgeschäfte in der Postbank-Filiale vor Ort ab“. Dabei ist noch eine Alternative auf dem Tisch, die zumindest ein Angebot für Crivitzer in der Innenstadt vorhält. Und unsere Stadtspitze hält sich zu diesem Thema äußerst bedeckt, es ist wahrscheinlich nicht so populär wie andere Themen, dabei geht es nun mal nur um Ältere!
Nun ist es endgültig klar der REWE – Markt in der Gartenstraße/Amtsstraße schließt am 15.05.2021 für seine Kunden. Eine ganz klare Schließung aufgrund der Geschäftsaufgabe für diesen Standort. Natürlich sind in diesem Zusammenhang auch die Konzessionäre wie die Filiale der Mecklenburger Backstuben betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Die Filiale der Mecklenburger Backstuben GmbH schließt ebenfalls für seine Kunden am 15.05.2021 und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet. Nach dem 15.05.2021 beginnt für alle Mitarbeiter ein Rückbau der Einrichtung und die Übergabe an den Eigentümer.
Ein herber Schlag in Corona Zeiten für den Einzelhandelsstandort Crivitz. Zum sich gerade dieser Bereich erst als Zentrum für alle Einrichtungen entwickelt hatte in den letzten Jahren. So ist sind hier zahlreiche neue Geschäftseröffnungen entstanden in unmittelbarer Nähe wie, Facharztpraxis Frau dr. Scholz, Zahnarztpraxis Herr…………….., Allianz – Generalvertretung, Anlage beratung , Döner ……………, Handy …………………….., Apotheke ………………………….., Logopadie ……………………, Burobedarf…………………, Friseur………………. die Filiale der Mecklenburger Backstuben betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Demnächst sollte sogar noch weiter kleine Textileinzellhändler hinzukommen. Man kann fast von einer Zentrumverlagerung innerhalb der Stadt crivitz sprechen. Natürlich sind hier auch entsprechende Parkplätze vorhanden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerüchte so berichteten Mitarbeiter das die Stadt eine Ausweichmöglichkeit für den REWE – Markt schaffen wollte oben beim …….. Aldi – Markt und das beruhigte die Mitarbeiter. Nun stellte sich aber heraus dass dazu nie eine Anfrage an die REWE – Zentrale oder Vorlagen in der Stadtvertretung vorhanden waren. Es bleibt nun einmal ein Gerücht! Wo her auch immer ?
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Die WEMAG Netz GmbH hat am 13.11.2018 den Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der 3,5 Kilometer langen zweisystemigen Freileitung 110-kV Anschluss Wessin beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestellt. Durch die Leitung soll der Netzverknüpfungspunkt Wessin an das bestehende 110-kV Verteilnetz der WEMAG Netz GmbH angeschlossen werden. Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)[zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 3.12.2020 I 2694-Änderung durch Art. 6 G v. 25.2.2021 I 306 (Nr. 9)].
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amt Crivitz vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019.
Die Stadt Crivitz hat auf ihrer Sitzung der Stadtvertretung am 08.04.2019 (BV Cri SV 801/19) den Beschluss gefasst: „ eine Stellungnahme zur Nutzung der gemeindlichen Flurstücke durch eine Überspannung mit einer 110 kV Freileitung abzugeben“. Und eine Empfehlung: „Der Errichtung der 100 KV-Leitung wird zugestimmtunter der Voraussetzung, dass das letzte Drittel der Leitung unterirdisch verlegt wird und statt einer Bepflanzung des Zapeler Weges eine Wegesanierung erfolgt.“
Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 03.05.2019 (BV Cri SV 871/19), Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von einer 110-kV Hochspannungsfreileitung zum Anschluss des Umspannwerks Wessin, wurde der Beschluss gefasst:“ Hinweise und Anregungen im Rahmen des Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.“ Gleichzeitig wurde aber klar und deutlich festgestellt.“ Es wird kritisiert, dass der Text der geplanten Stellungnahme nicht vorliegt.“
Seit dem 03.05.2019, also seit zwei Jahren, erfolgten zu diesen wichtigen geplanten Vorhaben keinerlei Auskünften zum Verfahrensstand und aktuellen Stand. Die Planrechtfertigung fordert eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Vorhabens im Allgemeinwohlinteresse erforderlich erscheint, welches in den öffentlichen Interessen Steht.
Hiermit stellt die Fraktion der CDU den Antrag gemäß §34 Abs. 2 KV M-V zur öffentlichen Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der gesamtem Stadtvertretung den aktuellen Stand zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– TeilbereichWessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.
Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.
Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.
Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.
Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.
Warum kann man denn nicht in einer Stadt von ca. 5000 Einwohner und einem Grundzentrum der Entwicklung im ländlichen Bereich seine Filiale belassen?
Die Partnerfiliale der Deutschen Post am Standort Breite Str. 1, neben dem Rewe-Markt, im Stadtzentrum wird ab dem 15.05.2021 schließen. Ab 19. Mai wird bereits die neue Partnerfiliale in dem Getränkemarkt an der Parchimer Straße 64 eröffnet. Doch ist der Standort wirklich geeignet?
Die Wege werden länger für viele Crivitzer. Mal eben ein Päckchen aufgeben zu Weihnachten oder ein paar Briefmarken holen oder eine Sendung abholen: In Crivitz wird das momentan mit deutlichem Aufwand für Jung und Alt verbunden sein. Der Grund: Die Deutsche Post DHL Group hat mal ebenso beschlossen, ohne Engagement einer Befragung der eventuellen Nachmieter am Standort oder einem vorausgesetzten öffentlichen Interesse auf Grund der Demographie Entwicklung in Crivitz, die Post-Filiale im Zentrum von Crivitz zu schließen.
Allerdings: Die Post hat einen Versorgungsauftrag. Der ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Gesetzlich gesichert .
Denn klar ist auch: Die Deutsche Post hat, aufgrund des Versorgungsauftrags nach der Postdienstleistungsverordnung, binnen drei Monate nach Schließung, in einer Gemeinde mit mehr als 2000 Einwohner, eine neue Filiale zu eröffnen. Notfalls wäre die Deutsche Post sogar gesetzlich gezwungen gewesen, ab Juni 2021 den Postbetrieb in Crivitz in Eigenverantwortung zu betreiben. Doch das scheint nun wohl vom Tisch zu sein.
Crivitz hat immer hin 4853 Einwohner und im Umland befinden sich ca. 8560 Einwohner und im 10 km Bereich sogar ca. 13000 Einwohner. Ca. 40% der Einwohner in Crivitz sind über 60 Jahre alt und von der Nähe der Postfiliale im Zentrum in Crivitz abhängig und sind nun gezwungen lange Wege in Kauf zu nehmen!
Das Aus der Postagentur in der Ortsmitte kam, das muss fairerweise gesagt sein, für die Post (ganz korrekt die Deutsche Post DHL Group) überraschend. Der REWE Markt für am Standort der Breite Straße 1, im Stadtzentrum in dem die Partner-Filiale der Deutschen Post seit Jahren beheimatet war, macht dicht. Nicht ganz von heute auf morgen, aber doch innerhalb von gerade einmal zwei Monaten.
Seitdem wurde noch nicht einmal versucht, seitens der Post, nach Lösungen zu suchen für diesen Standort. Schon im Monat März war nach einer kurzen Begehung klar dass der Standort aufgegeben wird. Anstrengungen oder Gespräche mit dem anstehenden Nachmieter wurden erst gar nicht unternommen. Dies sei schließlich keine hinnehmbare Situation und könne natürlich kein Dauerzustand werden.
Warum wird nicht die Filiale in der Breite Straße weiter betrieben? Wenn der Eigentümer und der neue Betreiber stets sein Interesse bekundet haben, die Filiale im Zentrum von Crivitz zu erhalten, welches Interesse verfolgt dann die Deutsche Post?
Zu diesem Standort gibt es ein öffentliches Interesse. Der Versorgungsauftrag der Deutschen Post nach dem Gesetz, besteht für den Bürger und nicht für die Interessen anderer!
Viele Crivitzer sind „Bedrückt“ UND unsere Stadtspitze schweigt zu diesem Thema! Welche Interessen sind da im Hintergrund berührt?
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
In unserer Stadt sind 495 Kinder bis 12 Jahre und 235 Jugendliche 14-17 Jahre ansässig, also insgesamt also 730 Kinder und Jugendliche das sind 15% der gesamten Bevölkerung der Stadt Crivitz. Wenn man die 200 Heranwachsenden 18-21 (mögl. in Ausbildung oder Lehre/Studium) hinzurechnet sind es insgesamt: 930Kinder –und Jugendliche zusammen als 19%. Betrachtet man die demographische Zusammensetzung so macht dieser Teil der Bevölkerung fast ein Viertel aus, welcher noch nicht repräsentativ in die Stadtentwicklung mit eingebunden ist.
Es ist also notwendig ein Mitbestimmungsgremium für alle jungen Crivitzer*innen 12 und 21 zu schaffen, in den gesprochen wird wie man Crivitz jugendfreundlicher gestalten und warum was in der Stadtpolitik wie geregelt wird. Junge Menschen sind als Teil der politischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland aktuell eingebunden u. a. in Auseinandersetzungen über die gesellschaftliche Pluralität, den Erhalt demokratischer Strukturen und den Fortbestand von Bürgerrechten. Dabei werden sie in verschiedenen Rollen und Teilhabeformen selbst zu politischen Akteuren. Vor diesem Hintergrund steht für uns die Frage, wie Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt werden kann, dass es sich lohnt, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, insbesondere wenn dies Fragen sind, die sie selbst unmittelbar betreffen.
Die CDU- Fraktion setzt sich für einen Kinder und Jugendbeirat in der Stadt Crivitz ein. Wir wollen dazu betragen dass in diesem Sommer 2021 endlich ein Kinder –und Jugendbeirat 2021 gründet wird und seine Arbeit aufnimmt. Er ist in der jetzigen Zeit (Corona – Pandemie) wichtig um die Belange der Jungen Generation in den Entwicklungsprozess der Stadt Crivitz einzubeziehen und mitzugestalten.
Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Kinder – und Jugendbeirat der Stadt Crivitz.
Satzung
des Kinder – und Jugendbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
Präambel
Die Kinder und Jugendlichen der Stadt Crivitz sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer Stadt einzubringen und es mitzugestalten. Zu diesem Zweck wird ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet. Auf ihrem Weg in eine demokratische und soziale Gesellschaft soll dieser Beirat Hilfe und Übungsplatz sein, denn er wird von Kindern und Jugendlichen geführt und arbeitet überparteilich und konfessionell ungebunden. Er handelt nach demokratischen Grundsätzen, gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und setzt sich für einen freien Meinungsaustausch zwischen allen Generationen ein. Besonders die Stadtvertretung der Stadt Crivitz verpflichtet sich, gemeinschaftlich die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats tatkräftig und nachhaltig zu unterstützen.
§ 1 Ziele und Aufgaben
Zweck des Kinder- und Jugendbeirates ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Crivitz zu vertreten und deren Ausschüsse sowie die Verwaltung bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt mitzuwirken und junge Menschen für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind Ansprechpartner _innen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in der Stadt Crivitz und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen aller Crivitzer Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen oder Konfessionen.
Der Kinder- und Jugendbeirat ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Auswahl seiner Aufgaben und Themen frei.
§ 2 Organe und Gliederung
(1) Die Organe des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Crivitz sind
– der Kinder- und Jugendbeirat (§3)
– die Sprecher_innen (§4)
– das offene Kinder- und Jugendforum (§5)
Finanzielle Auswirkungen:JA mit Erläuterungen
Erläuterung:
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendun-gen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930007 Jugendforum=4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.
Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise– so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Crivitz. Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet „Behinderungen“ als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen einer Person und der physischen und sozialen Umwelt (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Daraus erwächst eine gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren in allen Teilbereichen so weit wie möglich zu reduzieren und die Gesellschaft insgesamt inklusiv zu gestalten.
Die zentralen Schwerpunkte wurden im Landkreis Ludwigslust-Parchim im vorigen Monat beschlossen und sind im folgenden Punkten benannt: „ DieAusführungen zu inklusiver Förderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, wie sie die Vertreterinnen der Eingliederungshilfe vorgestellt haben, gliedern sich im Wesentlichen auf Bereiche, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Desgleichen den Stand der Barrierefreiheit von Wohnungen und Wohnumfeld, aber auch von öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen.“
Was möchte der Behindertenbeirat für betroffene Bürger erreichen?
Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Stadt Crivitz
Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
Mehr Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Förderung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände untereinander
Beratung der Stadt – und Amtsverwaltung zu behindertenpolitischen Problemen
Welchen Aufgaben stellt sich der Behindertenbeirat mit seiner Tätigkeit? Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen; Verbesserung deren Lebensverhältnisse; Anregen von inklusivem Denken im Landkreis; Aufgreifen aktueller Themen der Behindertenpolitik; Beratung des Landkreises zu behindertenpolitischen Fragen. Nach § 41 a (Behindertenbeiräte) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)“ tragen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.“
Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 41a i.V. mit §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)
Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.
Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (soziales Modell von Behinderung).
Finanzielle Auswirkungen:JA mit Erläuterungen!
Erläuterung:
Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Allestimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 Senioren (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.
Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise– so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung: Insbesondere für ältere Menschen ist in der Corona-Pandemie aktuell wichtig, zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte stark zu begrenzen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Gruppenaktivitäten wie Singen im Chor, Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise können nicht stattfinden. Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Daher ist es für viele ältere Menschen schwierig, über das Internet oder Smartphone mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Gerade darum ist es notwendig, sich in Seniorenbeiräten in unserer Stadt mit ihren Ortsteilen zu organisieren, um die Probleme der Seniorinnen und Senioren an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter heranzutragen, um auch politisch mitzuwirken und zu beraten. Seniorinnen und Senioren haben so die Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der Stadt einzumischen, von denen sie betroffen sind. Das ist auch erforderlich, denn in Zeiten des demografischen Wandels müssen Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern zunehmend mehr in den Fokus der politischen Gestaltungsprozesse rücken.
Im Vordergrund der Arbeit des Seniorenbeirates steht, die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren zu vertreten. Dabei ist weiterhin das gesamte Altersspektrum der Bevölkerung im Blick zu behalten. Im Seite 2 von 5 Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demo-kratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Darum ist der Seniorenberat ein wichtiger Interessensvertreter. Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, parteilos und konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten ihre Mitgliedsdauer alle drei Jahre neu wählen. Vielen der Mitglieder anderer Seniorenbeiräte ist der Zeitraum von fünf Jahren zu lang. Das wird wurde immer wieder deutlich, dass einige Mitglieder aufgrund von Erkrankungen nicht mehr aktiv dabei sein konnten bzw. sogar ganz ausscheiden mussten. Erfahrungsgemäß kann die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme aufgrund von Erkrankungen oder Mobilitätseinschränkungen im fortgeschrittenen Alter abnehmen.
Drei Jahre ist für viele Seniorinnen und Senioren ein gut überschaubarer und planbarer Zeitraum, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Gremium zu erklären. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt die Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend. Für die Einbindung des Seniorenbeirates sind insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend. Daneben würde eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen überschreiten und wäre somit nicht zulässig. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 (GVOBl. MV Nr. 14 vom 13.08.2010 S. 422; 13.11.2015 S. 463) Gl.-Nr.: 860-14) sind alle Personen, die in MecklenburgVorpommern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die das 60. Lebensjahr vollendet haben Seniorinnen und Senioren. An dieser Altersgrenze sollte sich die Stadt Crivitz orientieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Menschen im Alter von 60 Jahren selbst noch nicht als Seniorinnen und Senioren verstehen. Der Satzungsentwurf geht daher davon aus, dass die Mitglieder des Seniorenbeirats Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz und deren Ortsteile sein müssen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sollen sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein sollen.
Beschlussentwurf: Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz. Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV MV) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen. § 1 Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat nimmt die besonderen Belange und Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz wahr und ist die gewählte Vertretung aller Seniorinnen und Senioren der Stadt.
Unter Seniorinnen und Senioren sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Der Seniorenbeirat berät und unterstützt die Stadtvertretung und Verwaltung des Amtes bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der älteren Einwohnenden und wirkt zu deren Wohle mit.
Er nimmt seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr. Der Seniorenbeirat ist an Weisungen nicht gebunden und entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.