19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21
Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:
“ Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.“
Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung.
Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!
Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.
Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise– so wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!
Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.
Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).
Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.
Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020, bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.
Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.
So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.
Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.
Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.
Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation- und Wirtschaftlichkeitsanalyse zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.