Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.

Ablehnung der Herabsetzung der Hebesätze für das Haushaltjahr 2021

26-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./53/2-21

Der Antrag Herabsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A,B und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahre 2021 der Stadt Crivitz“ wurde abgelehnt.

Die Opposition hatte gehofft das mit der Annahme dieses Antrags finanzielle Erleichterungen für alle Bürger einhergehen und zur finanziellen Entlastung der privaten und geschäftlichen Haushalte beigetragen wird.

Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushaltssatzung 2020 beschlossen. In dieser Satzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern so hoch festgesetzt, dass diese 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Haushaltsvorvorjahr lagen. Damit erfüllt die Stadt Crivitz die Forderungen des Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 9. April 2020, bis zum Jahr 2023. Begründet wurde diese massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel.(siehe Protokoll der Sitzung).

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz.

Erläuterung:
Die Änderung des Hebesätze

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 427 v.H. auf 400 v. H.
  2. Gewerbesteuer von 381 v.H. auf 350 v. H im Haushaltsjahr 2021, erweckten gesamte Mehrerträge im zurückliegenden Haushaltsjahr 2020. Diese beliefen sich insgesamt auf 132.736,00 €. Davon entfallen auf die Grundsteuer A = 2.434,00€, auf die
    Grundsteuer B= 38.070,00 € und auf die Gewerbesteuer = 92.232,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser Verluste sind im Haushaltsjahr (Haushalt) 2021 die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften in der von Höhe 250.000,00 € heranzuziehen sowie 21.900,00€ aus dem Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken, oder/und 97.800,00€ aus den Einnahmen von dem pauschaler Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, oder/und 23.600,00€ aus den Einnahmen der WEMAG-Dividende, oder/und die Einnahmen in der Höhe von 171.500,00€ der Übergangszuweisung zu verwenden.