++BLACK FRIDAY WEEKEND 2020 for Crivitz!++

27-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./42/33-20

+Vorläufiger Jahresabschluss -1.004.600,00 EUR++

Nun ist es heraus! Das höchste negative Haushaltsdefizit seit 2014 von allen amtsangehörigen Kommunen. 

In einer Kreisvorlage LUP für den Haushalt 2021 sind ausgewählte doppische Haushaltsdaten der kreisangehörigen Gemeinden im Haushaltsjahr 2020 veröffentlicht worden. Die Stadt Crivitz schließt das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von =-1.004.600 € ab. Im Saldo der ordentlichen und außerordentliche Ein- und Auszahlungen abzgl. der Tilgung im Jahresbezogener Ausgleich des Finanzhaushaltes beträgt der Fehlbetrag -838.300 €. Nur durch einen Griff in die Rücklagenkisten (investiven Rücklagen) kann das Defizit in diesem Jahr noch beglichen werden.

Das Jahresergebnis  des Amtes Crivitz (einschl. Amt) vor Rücklagenveränderung beträgt:

 -4.071.600 €. Nach dem Zugriff auf die Rück-lagen verbleiben noch -1.974.500 €. Fast alle Kommunen des Amtes Crivitz (einschl. Amt) können den  Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen des bis zum 3.Haushaltsfolgejahres (2023) bereinigen, nachdem sie die Rücklagen verwen-den. Die Pläne dafür  sind aber vor CORONA aufgestellt worden!!! Nur Friedrichsruhe Schaft das trotzdem nicht. Dort bleiben  -490.907 €  stehen, ein  Ausgleich des Ergebnis-u. Finanzhaushalt gem.§ 16 Abs. Nr. 1u.2 GemHVO-Doppik ist nicht vorhanden.

Die gesamten Ergebnisse  basieren auf einer Kreisumlage LUP von 39%, die auch für 2021 erhalten bleiben wird, und einer Amtsumlage (Amt Crivitz) von 15% welche erst noch für 2021 bestätigt werden muss. Das ganze steht alles unter dem Deckmantel einer  sogenannten Vorläufigkeit.

Wohlweislich deshalb liegt der Haushaltsplan des Amtes Crivitz für 2021 noch nicht vor (Vorjahr am 22.10.2019), weil die Amtsumlage von 15% bei diesem Defizit schwer zu halten seien dürfte?  Darüber werden wir aber zu einem späteren Zeitpunkt noch berichten.

Fazit: Nun ist klar warum der RUF der CWG und LINKEN Fraktion in der Stadt Crivitz  immer lauter wird nach weiteren Steuererhöhungen. Denn die Anzahl der geplanten Projekte für 2021/22 wie zuletzt z.B. bei der Multifunktionalen Außenreinigungsmaschine lassen sich nicht mehr im Haushalt finanzieren. Einsparungen im Haushalt sind unerlässlich bis Ende 2021 und darüber hinaus, ansonsten drohen neue Schulden und Steuererhöhungen. Spannende Erklärungen und Debatten im Stadtparlament werden folgen.

Schwere Zeiten der Haushaltsplanung ab dem 31.12.2021/22 stehen in der Stadt Crivitz bevor!

Gemeinde Bülow+++Haushaltsplan [HPL]+++ 2020/21 auf der Grundlage des Jahresabschluss [JA] 2016!

24-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./41/32-20

Ergebnis des JA – 2016 der Gemeinde Bülow= – 113.732,16 EUR und insgesamt von 2012 bis 2021 = -235.983,04EUR!

In der festgestellten Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bülow hat zum 01.01.2012 ein Eigenkapital von 637.890,20 EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich nur noch = 486.992,54 EUR laut HPL. Das ist eine Abnahme um ca. 23,66% des Eigenkapitals in 9 Jahren. Der Bestand der liquiden Mittel wird im Planjahr 2021 nur noch 184.067,70 EUR betragen. Die Gemeinde Bülow verzeichnet ab dem Jahr 2000 eine stetige Abnahme der Bevölkerungszahl mit einer kleinen Unterbrechung im Jahr 2004. Von 2000 bis 2019 ist diese um ca. 17 % gesunken.

Das Jahresergebnis 2012= 53.549,40€; 2013= 27.503,13€; 2014 = + 34.954,25€; 2015= 36.228,74€; 2016 =-113.732€,16;2017= +376,14€; 2018 = -18.600,00€; 2019= -10.150,00€; NEU 2020=50.000€ aus HLP Kreis; 2021=850,00€?

Die Gemeinde plant Aufwendungen in 2020 =490.200EUR  und Einnahmen= 440.200 EUR Erträge. Der Bürgermeister senkt seine Repräs-entationskosten von 4.000,00 EUR  in 2020 gegenüber 2021 auf 1.500,00 EUR herab. Die politischen Gremien verbrauchen ca.: 22.800,00 EUR pro Jahr für 2020/2021.Das Vermögen der Gemeinde Bülow besteht zu 84,54 % aus Anlage-vermögen bzw. zu 77,70 % aus Infrastrukturvermögen. Somit ist der überwiegende Teil des gemeindlichen Vermögens in Grundstücken, Gebäuden und Straßen, Wege, Flächen gebunden. Dies ist für den öffentlichen Bereich nicht unüblich.

Fazit: Da aber trotzdem in Bülow keine positiven Ergebnisse erwartet werden können, ist die Gemeinde nicht in der Lage die negativen Ergebnisvorträge aus eigener Kraft abzubauen. Das Eigenkapital wird weiter verzehrt. Man muss aber an dieser Stellen auch sagen das die Gemeinde  noch immer schuldenfrei ist und sie besitz noch eine kleine Rücklage, die bald auf-gebraucht ist. Es ist auch festzustellen, dass das  Feuerwehrhaus ohne jeden fremden Euro in Eigenleistung instandgesetzt wurde. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungskonzeptes ist trotzdem unerlässlich. Die Leistungsfähigkeit von  Bülow ist als dauerhaft weggefallen zu betrachten. Bülow braucht zusätzliche Einnahmen über die Corona Folgen hinaus, da helfen auch keine höheren FAG – Mittel mehr! Sonst droht auch Bülow  eine eventuelle Fusion mit einer anderen Kommune. Ob Bülow vielleicht von ansässigen Investorenkonzepten oder Windrädern profitieren könnte?

++DEWIG – DEMEN´s – Wirtschafts Gewissen !!!!!!!!!!

22-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./40/31-20

+++Packstrecke für Blumenerde!!!!!!!!!! 

Die neuste Investition im Gewerbegebiet von DEMEN ist eine Verpackungsanlage für Blumenerde. Die Aus der Kompostieranlage stammenden Produkte werden mit Torf und anderen Erdprodukten gemischt und dann zu verschiedenen Erden verpackt. Diese finden wir dann wieder in Bau- und Supermärkten. Es sollen jährlich 8 Monate im Jahr in die Millionen gehende Säcke auf 4 Verpackungsstrecken produziert werden. Das ist schon mal eine Hausnummer die dann aus Demen kommt. Gebaut wird die Anlage übrigens von einer holländischen Firma. 

Die Demener Wirtschafts Interessen-gemeinschaft –DEWIG-  ist ein Gremium von Unternehmern die sich in der Region des Amtes Crivitz austauschen und organisieren. Der Austausch findet vor allen Dingen über die Fragen der kommunal-politischen Interessen und Entwicklungen der Region statt. Mit diesem Potenzial könne die Gemeinden, im Interesse eines jeden Bürgers, bei Zusammenarbeit mit Unternehmen eine Menge erreichen. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu mach-en und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist nicht Gott gegeben. Es hängt von den Fähigkeiten der einzelnen Unternehmen und von den geschaffenen Rahmenbedin-gungen in der Gemeinden ab.

Fazit: Die DEWIG eine innovative Unternehmer Vereinigung mit Liquidität und  Engagement. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu machen und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Auf kommunaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Bestandspflege.

Viele Standortfaktoren sind zumindest teilweise beeinflussbar. Neben der „Hardware“, wie z.B. Gewerbeflächen oder Infrastrukturanbindung spielen insbesondere die weichen Standortfaktoren, wie Innovationskraft, positives Klima, Servicierung, Lebensqualität, etc. ..eine große Rolle; man sollte es als Gemeinde auch so handhaben.

+ Die „ROTE LINIE“ ist überschritten; die Stadt Crivitz  muss mögliche Prüfungen durch den Landesrechnungshof [LRH] M-V für 2021 einkalkulieren!

19-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./39/30-20

Aufgrund der Rückforderungen von 87.531,46 €. Fördergelder durch eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz, wird diese nun, in der Prüfplanung 2021 des LRH M-V berücksichtigt.

Wir erinnern uns! Was ist geschehen?

Es wurde eine vertiefte Prüfung  des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ laut des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018 durchgeführt. Dieser wurde   geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. g. Projektvorhaben. Dieser Förderbescheid vom 04.06. 2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und  wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag,  gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes M-V (VwVfG M-V) wurde  in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und musste bis zum spätestens jedoch zum 26.08. 2020 zurück gezahlt werden.

Ende September 2020 haben sich furchtlose Bürger aus Crivitz an den  LRH M-V gewandt mit der Bitte um Prüfung / Verantwortlichkeit und Aufnahme der Stadt  Crivitz in den Kommunalfinanzbericht [KFB]  des LRH für 2020. Dieser hat nun reagiert und mitgeteilt, dass er die Anliegen / Vorgang an den LANDRAT des Landkreises LUP zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat, denn dieser hat die Rechtaufsicht. Gleichzeitig teilte er mit, dass er im KFB 2020 die Stadt Crivitz nicht mehr aufnehmen kann da die Prüfungen abgeschlossen sind. Man kann darüber hinaus aber sicher sein das der LRH diese Prüfanreg-ungen im Rahmen seiner personellen Ausstattung und rechtlichen Möglichkeiten nachgehen und bei seinem Beschluss über die Prüfungspla-nung 2021 berücksichtigen wird. Das soll nun heißen, dass auf der Liste des LRH für Prüfungen 2021 nun auch Crivitz vorkommen kann.

Fazit: Nun nimmt der LRH die Stadt Crivitz genauer unter die LUPE und wird in der Zukunft hier genauer in der Stadt genauer hinschauen, im Umgang mit den Steuergeldern. Die beharrliche Fahndung der Bürgermeisterin  nach SCHULDIGEN, bei solchen Miseren innerhalb des Amtes Crivitz immer zu finden, ist völlig fehl am Platze. Man sollte zuerst seine eigene fiskalische Tätigkeit kritisch hinterfragen, bevor man einzelne Mitarbeiter des Amtes Crivitz  bloßstellt oder sog. Versicherungen in Anspruch nehmen will.

Das macht das GANZE für die Zukunft auch nicht GLAUBWÜRDIGER und ACHTBARER!!

Die Stadt Crivitz für  2021 plant zweite epochale  Steuererhöhung innerhalb eines Jahres in der Grundsteuer B sowie Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren!

17-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./38/29-20

Worum geht es?

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz fordert eine Steuererhöhungen für 2021 in der Grund-steuer B weiter über den Novellierungshebesatz des Landes und die Straßenreinigungsgebühren drastisch zu erhöhen, wegen der Anschaffung einer Citymasters! Und der Hauptausschuss stimmt mit ein!

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die Multifunktionale Au-ßenreinigungsmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetz-bar und unverzichtbar!

Um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhal-tungskosten (42.300,00 €) belasten zusätzlich  den Finanzhaushalt der Stadt. Im Ergebnishaus-halt entsteht ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.00,00 € Abschreibung u. Pesonal-kosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter. Dazu soll ein Behinderter Arbeit-splatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Kombination mit der Technik.  Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbesch-reibung des HAKO -1650 gar nicht beschrieben? 

Welche Begründung gibt es für die Steuer-und Gebührenerhöhung?

Diese Anschaffungs- und Folgekosten der näch-sten Jahre ergeben gewichtige Mehrkosten im Haushalt, die durch keine zusätzlichen Einnah-men gedeckt sind. Darum will man die anfal-lenden Kosten, auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt, durch zusätzliche Ein-nahmen aufbessern. Wie? Durch neue Gebü-hren für die Straßenreinigung  die dann auf die  Anwohner (Eigentümer / Mieter)  umleget werden. Hinzu kommt noch eine erneute deftige  Erhöhung der Grundsteuer B. Also eine  dop-pelte Belastung für die Anwohner der Straßen! Die letzte drastische Steuererhöhung wurde ge-rade erst am 17.02.2020 beschlossen; Grund-steuer B von Hebesatz 400(v.H.) auf 427(V.H)!

FAZIT: Diese Anschaffung ist durch Einsparungen innerhalb des Haushalts zu finanzieren, so wie es bei der Sanierung der Amtsstraße auch geschah und nicht durch Steuer-und Gebührenerhöhungen!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in 3 Km um den Standort Geldbeträge zahlen!

15-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./36/27-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++++WIND+++++

§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“. (1) Betreiber von Wind-energieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind. >>SV-Sitzung am 10.12.2018 CRIVTZ >>>> “Wenn die WEA tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“

Nun, 2021 ist das nun möglich Frau Brusch – Gamm!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in drei Kilometer um den Standort Geldbeträge zahlen!!!!!!<

12-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./33/24-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++WIND+++§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“.++

Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“

Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!

(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!

Widersprüche oder Klagen von Anwohnern gegen Zulassung von Windenergieanlagen haben zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr ?

09-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./32/23-20

>>>Investitionbeschleunigungsgesetz im Bundestag beschlossen. 05.11.2020<<<< Artikel 3- Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes- „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung“.

 §63-„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“ Hierdurch wird eine Verfahrensbescheunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist.

Wenn betroffene Anwohner gegen eine Windanlage Klage erheben, hat die Klage zwar aufschiebende Wirkung, stoppt den Bau also formal. Jedoch beantragt der Projektierer umgehend die „sofortige Vollziehung“ der Baugenehmigung, die durch die Genehmigungsbehörde erfahrungsgemäß zu annähernd 100% in der Regel nach einem oder zwei Tagen erteilt wird. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Klage faktisch beendet, bevor sie begonnen hat. Der Rechtsweg in Eilverfahren vor Gerichten hiergegen, zwecks Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Nachbarn, ist zu mindestens 90 Prozent erfolglos.

In § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf Streitigkeiten über die Errichtung ausdehnt werden.

Fazit: Nun muss das Gesetz erst einmal im  Bundesrat diskutiert und beschlossen werden. Es sieht massive Eingriffe in die Rechtsordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das UVP Gesetz, und des Bundesnaturschutz-Gesetzes (BNatSchG) vor.  Es stellt auf jeden Fall  einen schweren Eingriff in das in sich abgewogene und austarierte Rechtsstaatssystem dar und verringert die rechtsdemokratische Teilhabe eines großen Teils der unmittelbar betroffenen Bevölkerung.

Teil2- Jahresabschluss 2017- Fridrichsruhe

08-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./31/22-20

Antwort auf eine Anfrage! Nur der lieben Ordnung halber Herr Sturm – für 2019 ist das Jahresergebnis prognostiziert mit -123.600,00 EUR. Steht übrigens in Ihrem Jahresabschluss mit der entsprechenden Vorausschau und am verzehrten Eigenkapital bis 2022 ändert das gar nichts !!!! wir stellen ihnen einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung !!!

Teil-1 +++Jahresabschluss 2017- Friedrichsruhe = -35.107,56€

07-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./30/21-20

+++Prognose 2012 bis 2022 Verlust= -684.416,81 € Eigenkapital bis 2041 = vollständig aufgebraucht  !!!

Andreas Sturm, Kreisfraktionsvorsitzer der Linke, ist als Bürgermeister von Friedrichsruhe auch oberster Chef der Gemeindekita und muss sich wie alle anderen auch mit den Problemen durch die Corona-Regeln kämpfen.

Die Gemeinde Friedrichsruhe schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 35.107,56 € ab. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren erhöht sich der vorzutragende Fehlbetrag auf – 251.182,22 €. Der Kassenkredit der Gemeinde steigt somit von – 62.760,67 € auf – 78.662,52. Auch in den Folgejahren 2018 bis 2022 wird kein positiver Finanzhaushalt ausgewiesen. Der Kassenkredit steigt bis zum 31.12.2022 auf voraussichtlich 160.000,00€. Die Gemeinde Friedrichsruhe kann seit dem Jahre 2016 ihre Liquidität nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten sichern.

Die Gemeinde Friedrichsruhe verfügte bei Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2012 über ein Eigenkapital in Höhe von 2.252.107,46 €. Bis Ende 2017 nahm  um -291.216,81 € bzw. 12,93 % ab. Bis Ende 2022 nimmt es um insgesamt -684.416,81 € bzw. 30,39 % ab, im Vergleich zum 01.01.2012. Sollte diese Entwicklung anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Friedrichsruhe im Jahre 2041 ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt hat.

Chancen !!!

Auf dem Gemeindegebiet werden zahlreiche Windkraftanlagen und zwei Biogasanlagen betrieben. Erfahrungsgemäß werfen diese Anlagen in den ersten Jahren nach ihrer Inbetriebnahme keine Gewinne und somit keine Steuern ab. Die Anlagen werden diese Anfangsphase aber bald überwinden und es kann in den nächsten Jahren mit Gewerbesteuern von diesen gerechnet werden. Die möglichen Mehrerträge können allerdings noch nicht beziffert werden.

Fazit: Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Friedrichsruhe ist kurz und langfristig als weggefallen zu betrachten. Die Gemeinde ist nicht in der Lage ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auszugleichen und verzehrt ihr Eigenkapital. Bei dieser anhaltenden Finanzpolitischen-Strategie ist eine  Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Stadt wahrscheinlich  in den nächsten Jahren oder Legislaturperiode   unvermeidbar!!! Eine Aufgabe für die nächste Generation???