+++++FLEDERMÄUSE erobern BUNKER!!!!++++

30-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./29/20-20

Nicht im BUNKER-  EICHENTHAL in Lindholz OT Eichenthal  sondern im BUNKER „Waldschlößchen“ bei Crivitz erobern die Fledermäuse bald das Revier zurück!!!

Durch die Lage der ehemaligen Bunkeranlage und Gebäude,  und der fehlenden bauplanerischen Voraussetzung der Stadt Crivitz (Ausweisung der Flächen als „WALD“ im Flächennutzungsplans Stadt Crivitz, kein B-Plan oder Satzung über Baurecht) sowie der Geschichte als Stasibunker soll ein neues Nutzungskonzept umgesetzt werden. Rückbau aller „waldfremden“ oberirdischen Gebäude und Anlagen sowie Optimierung und Ausbau der Bunkeranlage/ Keller als Winterquartier für Fledermäuse. Möglich wird das durch den jetzige Eigentümer “den NABU Regionalverband Parchim“ der die Beseitigung der alten Anlage geplant hat als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Bunkerwald Crivitz“ für den WINDPARK in Mirow.

Rückbau der oberirdischen Gebäude: Wohnhaus, Werkstatt / Büro, Fahrzeughalle, Bunkerlagerhalle ,Garagen, Mehrzweckhalle und Pumpenhaus. Sicherung der Kelleranlagen und Bunkeranlagen. Optimierung der Kelleranlagen  und großen Bunkeranlage für Fledermäuse und Einbau von ca. 200 Fledermaushangsteinen in die Kelleranlagen und in den Bunker. Rückbau weiterer Anlagen im Wald und Beseitigung der Zaun- und Toranlage, Beleuchtung und Betonwege. Erarbeitung und Aufbau einer Informationstafel zur Geschichte des Bunkers und der geplanten  Nutzungen. Im Anschluss an die Abriss- und Optimierungsarbeiten soll das Waldstück (Kiefernwald) völlig aus der Nutzung genommen werden. Hauptnutznießer und Hauptnutzer der Zukunft die Artengruppe der Fledermäuse sein. Mit der Bereitstellung und Optimierung der Bunkeranlage kann der Tiergruppe eine Schlafstätte angeboten werden, die geeignet ist über viele Jahrzehnte/Jahrhunderte als Quartier zu dienen. Die oben genannten Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen bilden die essenzielle Grundlage für eine Naturwaldentwicklung im gesamten Areal des ehemaligen Bunkers Crivitz. Anschließend ist im gesamten Areal auf jegliche forstwirtschaftliche Nutzung zu verzichten.

Die Entwicklung von Wirtschaftswald zu Naturwald in gelenkter oder freier Sukzession ist als Maßnahme auch auf den (zukünftig) entsiegelten Flächen innerhalb des Areals vorgesehen, so dass die Naturwaldentwicklung auf der Gesamtfläche von 15.410 m2 einsetzen kann.

EIN BUNKER DER BESONDEREN ART!!!!!!

770 Jahre Crivitz++unverdrossene Planung eines bereichsübergreifendes Stadtfest 2021

28-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./27/18-20

Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse. Der Kulturausschuss plant die 770- Jahrfeier für Crivitz in einzelne Organisationseinheiten in der gesamten Stadt zu verteilen und zu einer übergreifenden Gesamtheit zu verbinden.

„Die Grundidee ist es, das Stadtfest auf die ganze Stadt zu verteilen. D.h. von der Festwiese, zum Gymnasium, über den Seeweg, zum Gasberg, über den Markt, am Bürgerhaus, über den Rosenweg zum Bahnhofsvorplatz mit großer Bühne. Eine weitere Idee ist ein Internetradio, das dann an dem Tag und in den Wochen zuvor Musik, Geschichten über Crivitz und Infos zum Stadtfest veröffentlicht. Die Bürgermeisterin hat über die Firma Marcial Logos zum Stadtfest entwickeln lassen. Diese werden ausgeteilt.“

Wie schon besprochen, findet das Stadtfest zum Jubiläum von Freitag, d. 04.06.2021 bis Sonntag, d. 06.06.2021 statt. Die Idee von einem Umzug wird aufgegriffen. An diesem sollen sich alle Vereine, Institutionen und Firmen der Stadt beteiligen. Die Kosten könnte man mit den Kosten für den letzten Karnevalsumzug vergleichen. Laut Haushaltsplan mit Verkehrsumleitung/Kehrarbeiten usw.  ca. 5.200,00 € und das Stadtfest noch einmal obendrauf mit ca. 15.000,00 Euro ohne Kosten für die Corona-Auflagen.

Der Karnevalsverein CCC` 84.ev  hat für das 1.Quartal 2021 alle Veranstaltungen abgesagt wegen der CORONA – Pandemie. Die Gemeinde Dobin am See teilte am 22.10.2020 ebenfalls öffentlich mit das ihr 780-Jahr-Fest ausfallen wird.

Wollen wir nur hoffen, dass der Kulturausschuss der Crivitzer Stadtvertretung  mit seinen Planungen 2021 ein besseres Glück hat!?

Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen für den Bau einer Kleinbrauerei im OT-Gädebehn, innerhalb von genau 28Tagen in Crivitz!

24-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./26/17-20

Einfach an einer Sitzung des Bauausschusses teilnehmen an dem auch die Bürgermeisterin zu Gast ist und alles geht ganz schnelll!!!

So geschehen, auf der Ortsteilvertretersitzung [OTV] in Gädebehn am 21.09.2020 und im Bauausschuss [BA] der Stadt am 15.10.2020! Wir berichten aus den öffentlichen Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

In der Einwohnerfragestunde am 21.09.2020 – “ Architekt Albers stellt das Bauvorhaben seines Sohnes zur Teilnutzungsänderung einer vorhandenen Scheune und den Einbau einer Kleinbrauerei im Anwesen Alte Försterei 1 in Gädebehn vor. Die Baugenehmigung wird im Hinblick auf Fördermittel bis 31.10.2020 benötigt. Der BA der Stadt tagt am 15.10.2020, die OTV kann vorher im Wege des Umlaufsverfahrens beschließen.“(Gäste in der Sitzung war Frau Prieske –Vors. des BA der Stadt – und Frau Brusch-Gamm).

Eine OTV kann nur Empfehlungen aussprechen laut KV-MV. Ein schriftlicher Beschluss setzt die Zustimmung aller Eigentümer zum Umlaufverfahren und zur Beschlussvorlage voraus. Gesagt, getan! Am 15.10. 2020 wurde bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Projekt ist baulich unumstritten und sicherlich eine Bereicherung für die Region.

Tja und so wurde in Windeseile die TO des BA geändert und das Vorhaben behandelt. Bestimmt wurde er aus wichtigem Grund – wegen den Fördermitteln – noch nachträglich auf die TO gesetzt, weiß natürlich bloß keiner? Auch die Öffentlichkeit konnte dieses Projekt am 15.10.2020 auf der TO nicht entdecken? 

Wir können uns ganz genau noch erinnern, an die im 8 – Monat schwangere Unternehmerin aus Basthorst (übrigens aus den OT- Gädebehn) welche bis Ende des Monats voraussichtlich über 350.000,00€ Fördermittel verlieren wird, weil man ihr gemeindliches Einvernehmen seit mehr als 3 Monaten hemmt und hinauszögert!!!!! Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Landkreis hierzu angefordert gemäß § 36 BauGB und war bis zum 29.09.2020 erforderlich! Bis heute wird Sie hingehalten!!!

Networking - Grundregeln für das berufliche Netzwerk „Beziehungen sind eben das halbe Leben – allseits bekannt ist, dass in der heutigen Zeit Beziehungen und Kontakte wesentliche Faktoren für den persönlichen Erfolg sind.“

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!

+++++++ Es ist geschafft ++++++++

18-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./24/15-20

Seit heute Abend steht nach Aussage des Landrates fest, der Vertrag wird noch in diesem Jahr, trotz schwieriger Verhandlungen, mit dem Betreiber des Crivitzer Krankenhauses unterzeichnet. Zum Jahresbeginn am 1.1.2021 soll die Übergabe in dem jetzigen Zustand erfolgen und ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.

Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Kliniken in Hagenow und Ludwigslust ist angedacht um die Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit langfristig zu sichern.

Bau von WINDRÄDER- „dient der öffentlichen SICHERHEIT“ die WELT 11.10.2020

14-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./23/14-20

Zukünftige rechtliche KONFRONTATIONEN um den Bau neuer WINDPARKS könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« zum Schweigen gebracht werden. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. BETROFFENE können sich gegen den Bau neuer Windräder künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie KLAGEN. Sogenannter Ökostrom soll einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ ERMESSENENTSCHEIDUNGEN der RICHTER einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher EINGRIFFE zu werden.

Die Bundesregierung bestätigte, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen“. 11.10.2020 – WELT AM SONNTAG

Fazit für den Standort Wessin: Wenn der Text im Gesetzgebungsverfahren bis zum Schluss Stand hält, dann hat der B- Plan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz in der Crivitzer Mordkuhle, ab dem 17.02.2021 keine Existenzberechtigung mehr. Bestand haben dann nur noch die naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien (ARTENSCHUTZ), die sich der Gesetzgeber sich selber gegeben hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die Umweltverbände und Naturschutzvereine, diese naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien für diese Gebiet, durch Gutachten beweisen und verteidigen, um NOCH Einschränkungen zu erreichen!

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

13-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./22/13-20

Es geht wieder mal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten  Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun ?

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung  also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichen Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, das das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und  übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppen/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!! Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

++++Die Rote Linie überschritten++++

10-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./21/12-20

Teil-2

Erstaunlich offen empfahl der Prüfer:“ eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Turnhalle am Geschwister-Scholl-Platz. Die aktuelle Kalkulation stammt aus dem Jahr 2012 und kann damit nicht auf belastbaren doppischen Haushaltszahlen beruhen.“ Also eine Gebührenerhöhung? Ach ja, wir erinnern uns, seit 2014 wurden in fast allen Satzungen der Stadt die Gebühren erhöht, außer in zwei Satzungen nicht und Satzung für die Turnhalle ist eine davon. Warum wird denn darüber nicht geredet, muss man darüber nicht reden?

Bereits im öffentlichen Bericht zum Jahresabschluss 2015 (am 08.04.2019) wurden drauf hingewiesen, dass Beschaffungen im Rahmen ordentlicher Auftragsvergaben erfolgen müssen. Es sind Vergleichsangebote nach den gesetzlichen Vorgaben einzuholen. Auch beim Bauhof soll eine interne Leistungsverrechnung angestrebt werden. Durch die Umlegung der Kosten des Bauhofes auf die ursächlichen Leistungsempfänger könnten die Aufwendungen (Löhne, Abschreibungen, etc.) zumindest teilweise refinanziert werden. Und im Jahresbericht 2016 (am 29.06.2020) wurde klar gesagt, dass das Jahresergebnis 2016 in der Höhe von 458.173,21 EUR um 334.854, 33 EUR zu hoch aus.

So stimmte die Opposition dem Jahresabschluss 2016 ebenfalls am 29.06.2020 nicht zu, weil man sich auch hier einer sachlichen Diskussion nicht stellen wollte!! Bereits im Jahresabschluss 2014 (am 5.10.2018) und 2016 (am 29.06.2020) testierte der Rechnungsprüfer der Stadt Crivitz nur einen „eingeschränkten Prüfvermerk“.

Jeder Interessierte fragt sich doch, was schlummert denn hier alles noch im UNTERGRUND seit Jahren?

Und so soll am 12.10.2020 auf der Stadtvertretersitzung um die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahr 2017 besprochen werden und eine nachträgliche Bestätigung für die Bürgermeisterin erfolgen wegen der Rückzahlung von 87.531,46 € Fördergelder, aufgrund mehrerer eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz.

Das klingt alles sehr spannend für eine Diskussion, die aber wahrscheinlich wieder von der Fraktion der CWG und LINKE umgangen wird, aufgrund ihrer übermächtigen Mehrheit, weil Sie diese heiklen Themen vom Tisch haben will!!

Die „Rote Linie“ ist überschritten, folgt nun ein Untersuchungsausschuss 2020! Entlastung der Bürgermeisterin zu 2017 fraglich!

09-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./20/11-20

Erneute Unzulänglichkeiten in den Vergaben der Stadt Crivitz im Jahresabschluss 2017 durch den Rechnungsprüfer im öffentlichen Prüfvermerk diagnostiziert und vieles mehr!!!!

Nun wurden erneut in öffentlichen Vorlagen des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2017 Unzulänglichkeiten in Vergaben der Stadt Crivitz aufgespürt. Auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 sollte diese Angelegenheit eigentlich besprochen werden, aber dazu kam es gar nicht. Eine ausführliche Diskussion zu Thema im öffentlichen Teil der Sitzung fand nicht statt, man wollte einfach auf das Thema nicht eingehen.

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Die Opposition stimmte  dem Jahresabschluss 2017 nicht zu? Warum?

Fragen seitens der Opposition wurden nicht beantwortet, diskutieren über das Thema wollte die CWG und Linke Fraktion schon gar nicht. So verwies dann immer wieder die Versammlungsleiterin auf die Nicht Öffentlichkeit, obwohl doch die öffentlichen festgestellten Unzulänglichkeiten des Prüfers für genügend Brennmaterial in dieser Angelegenheit gesorgt haben, und nach einer Diskussion verlangten.  Die CWG- und Linke Fraktion wollte nur schnell abstimmen um das peinliche Thema vom Tisch zu haben!

Warum eigentlich, denn der öffentliche Prüfvermerk warf genügend Fragen auf!!  Wieso diese ununterbrochene Abwehrhaltung der CWG und Linken?

Nun, so stellte der Prüfer folgendes fest: „ Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich auf die Ausführungen im Prüfvermerk zu den Auftragsvergaben im Haushaltsjahr  2017 hin. Der Ausschuss weist die Stadtvertretung darauf hin, dass Verstöße gegen Vorgaben des Vergaberechts ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko darstellen. Dies gilt sowohl für geförderte Maßnahmen als auch für Beschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln.“

Hier stellt man sich die Frage was schlummert denn hier alles im Verborgenen bei den Vergaben?

Oder folgende Aussage: „Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“ Auch hier wundert sich jeder aufmerksame Beobachter und fragt sich, war denn die Transparenz nicht gegeben und wurde nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt?

Besonders Anmutig ist die Ausführung des Prüfers dass „die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen ist (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum).“ Was wurde denn hier alles hin und her geschoben?

DER STREIT IM AMTSAUSSCHUSS GEHT WEITER

01-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./19/10-20

Nun gibt es doch Streit zwischen den Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP aber nur zum Teil! Worum geht es eigentlich den Kommunalpolitikern im Amtsausschuss Crivitz? Fortsetzung des Berichtes vom 27.09.2020 – Amtsausschuss Crivitz

Ursache ist ein unbestimmter Rechtsbegriff die „besondere Dringlichkeit“. Dabei geht es um den §29 Abs.4 KV M-V der die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung vorsieht, wegen einer besonderen Dringlichkeit. Auch wenn dadurch den Gemeindevertretern die Möglichkeit einer eingehenden Vorbereitung genommen wird und wenn dies der Öffentlichkeit nicht vor der Sitzung bekannt gemacht wird. Als Beweggrund für die Anwendung des o.g. Paragrafen gilt das eine „materielle Voraussetzungen“ vorhanden sein muss, also soll eine derartige Eilbedürftigkeit vorhanden sein (sog. Gefahr im Verzug), dass eine unverzügliche Behandlung durch die Gemeindevertreter notwendig ist, um ein Schaden für die Gemeinde zu verhindern. Tja und dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ebbend gerichtlich voll nachprüfbar. Und den will man jetzt im Amtsausschuss Crivitz durch einen Widerspruch für sich erstreiten!!! Ob das gelingt, da ist man sich selber nicht sicher!

Die restlichen Wahlen will man wohl alle nachholen, aber zu dem eingesetzten Beauftragten möchte man in den Widerspruch gehen!

Fazit: Die Aussicht auf Erfolg in diesem Rechtsstreit, für den Amtssauschuss Crivitz, ist hier gering. Frage, muss dieser Streit sein? Zumal doch der jetzige bestellte Beauftragte des LK – LUP (Herrn Andreas Sturm ) auch gleichzeitig der vorher gewählte ist?

Natürlich fordert der Art. 20 Abs. 3 GG das Gebot einer hinreichenden Bestimmtheit die Gesetze vom Rechtsstaatsprinzip aufzustellen. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Sachverhalt mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit mancher Lebenssachverhalte ist die Benutzung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe oftmals unvermeidbar. Die Legislative kann nicht alles REGELN, deshalb gibt es auch ein Ermessen in den Entscheidungen und besagende Einzelfallprüfungen.

Eigentlich haben doch unsere Kommunalpolitiker in der jetzigen Zeit viel dringende Fragen zu klären, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity verändern unsere Märkte sowie Unternehmen und auch den öffentlichen Raum. Oder geht es hierbei um Grundsatzansichten, dass ebbend die Kommunalaufsicht des LK zu sehr eingreife in die Rechte des Amtsausschusses von Crivitz?

Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon ähnliche Rechtstreitigkeiten im Landkreis LUP mit einem Ministerium, wie z.B. bei der Wahl eines Beigeordneten!!!