Wir berichten aus der öffentlichen Vorlage BV Cri SV 180/20 vom 28.09.2020 –
Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Neubaus eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ der Stadt Crivitz – für die Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) am 12.10.2020. 87.531,46 € Fördergelder müssen aus der Stadtkasse wegen mehrerer eklatante Vergabefehler zurückgezahlt werden.
Worum geht es?
Um eine vertiefte Prüfung des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ gemäß des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018. Dieser wurde zuletzt geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. a. Projektvorhaben.
Was ist das Ergebnis?
Dieser Förderbescheid vom 04.06.2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag, gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in Verbindung mit Artikel 35, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014 wird nun in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und muss bis zum spätestens jedoch bis zum 26.08.2020 zurück gezahlt werden.
Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreters ( Andreas Sturm-BÜ – Friedrichsruhe ), die Wahl des 2. Stellvertreters der Amtsausschussvorsitzenden ( Heinrich-Herrmann Behr –BÜ Tramm) Wahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss (Wolfried Pätzold BÜ-Langen Brütz) auf der Amtsausschusssitzung vom 28.08.2020 für rechtswidrig und setzte kurzer Hand vorrübergehend einen Beauftragten ein.
War es Unwissenheit, übereilter Gehorsam, Verfahrensfehler oder politisches Kalkül das dahin führte? Obwohl alle Amtsleiter des Amtes Crivitz anwesend waren erkannte keiner die Mängel, man war sich wohl in der Sache viel zu sicher!!
Eine junge Unternehmerin möchte im Außenbereich der Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) über 1,5 Mio Euro investieren in der Landwirtschaftlichen BIO Betrieb. Dazu will Sie die alten vorhandenen Gebäude umbauen zu einem Mutterkuhstall und ein Mehrzweckgebäude neu bauen mit Sozialbereich und einen Hofladen einrichten. Seit dem 31.07.2020 wird Sie von mehreren Seiten gehemmt. Einmal vom zu ständigen Bauamt, welches sich von nicht auf das baurechtliche Verfahren konzentriert, sondern irgendwelche Untersuchungen zusätzlich einfordert, und den Bestandschutz grundsätzlich in Frage stellt. Zu anderen tauchen jetzt plötzlich von der Nachbarschaft Bedenken wegen auftretenden Lärmes, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose auf.
Wie sehen die Einwendungen genau aus?
Vom Bauamt!
1.- Von dem vorhandenen Stallgebäude sind nur noch einige Außenwände vorhanden, sodass der Bestandschutz des Gebäudes erloschen ist und das Vorhaben einem Neubau gleichgestellt werden müsste.
2.-Durch den geringen Abstand zur Wohnbebauung von 65m ist von einer Belastung des Schutzgutes Mensch (insbesondere der direkten Nachbarschaft) durch auftretenden Lärm, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose / Keime auszugehen. Daher wird die Ermittlung der Immissionsbelastungen gefordert.
Ebenso ist der knapp oberhalb des nach Waldgesetz festgeschriebene Abstand zu dem empfindlichen Ökosystem Wald und die direkte Lage des Baugrundstücks im Schutzgebiet Naturpark Sternberger Seenland hinsichtlich der Belastung der Tiere und Pflanzen hinsichtlich Ammoniakes und Stickstoffeinträge zu beleuchten.
Das gemeindliche Einvernehmen will die Stadt Crivitz und die Orteilvertretung in Gädebehn versagen.
Zur Sache:
Das Verfahren im Bauamt zu diesem Vorgang darf eigentlich nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt erfolgen und nicht nach anderen Kriterien, denn der Bestandsschutz ist hier vorhanden für diese Anlagen.
Zu 1.) Was heißt eigentlich Bestandschutz!
Der Bestandsschutz für Gebäude hat keinen eigenen Gesetzestext, sondern ergibt sich aus Artikel 14 Grundgesetz (GG). Dreh- und Angelpunkt des Bestandsschutzes ist die früher erteilte Baugenehmigung. Dieser Schutz besteht für alle Gebäude und deren Nutzung, die ursprünglich legal oder mit Erteilung einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet worden sind.
Zusammengefasst muss ein Gebäude drei Voraussetzungen erfüllen, um unter den Bestandsschutz zu fallen:
legal: Es lag eine Baugenehmigung vor; es handelt sich also nicht um Schwarzbauten.
funktional: Das Gebäude kann entsprechend seiner geplanten Funktion genutzt weiter genutzt werden.
aktiv genutzt: Leerstand wird nicht geschützt.
Da die Nutzungsänderungen des Vorhabens (Mutterkuhstall) sowie vorher waren, wird die Qualität und die Quantität der baulichen Anlage nicht verändert und ist der Bestandschutz vorherrschend.
Zu 2.) Was ist mit Abstand, Geruch, Immission?
Es muss vielmehr zumindest die aus der Privilegierung der Landwirtschaft sich ergebenden, für den Außenbereich typischen Immissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs in gleicher Weise hinnehmen, wie dies auch für die Bewohner eines Dorfgebiets gilt. Denn im grundsätzlich landwirtschaftlich genutzten Außenbereich muss mit Gerüchen, die durch Tierhaltung oder Düngung üblicherweise entstehen, gerechnet werden (BayVGH, Beschl. v. 22.11.1994 – 20 CS 94.2535 – BayVBl 1995, 344 m.w.N.). Der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung wird eingehalten. Im Übrigen liegt hier bereits für ein Nebengebäude eine aktuelle Genehmigung vor !!!!!!
Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ist überhaupt nicht Gegenstand bei diesen Verfahren denn diese erfolgt extra und ein BIMSCH – Verfahren findet hier überhaupt keine Anwendung.
Zu3.) Was ist mit dem Waldgesetz und Schutzgebiet?
Das Waldgesetz findet auch hierfür keinen Bestandteil einer Anwendung. Der Naturpark Sternberger Seenland liegt im Raum der Seengebiete Warin-Neukloster, der Sternberger Seenlandschaft und des mittleren Warnow Tals in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Er liegt östlich des Schweriner Sees in der Region von Sternberg, Brüel, Güstrow, Bützow, Warin und Neukloster.
Eine direkte Einflussgröße auf die Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) erschließt sich nicht und ist nicht ersichtlich.
Das Fazit!
Es hat den Anschein, dass hier irgendwelche Argumente gesucht werden um diese Investition/ Vorhaben zu abwehren. Hierbei wird nicht mit sachlichen Maßstäben geurteilt, sondern nach persönlichem Anhaltspunkt. Man kann den Eindruck gewinnen das die Erbitterung sich nicht gegen die Sachlage richtet, sondern gegen die Person. Es muss an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden, dass die Unternehmerin auch eine Steuerzahlerin ist in der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für die Stadt Crivitz.
In Corona zu investieren und einen Landwirtschaftlichen BIO Betrieb zu errichten mit Mehrzweckgebäude für Übernachtungen und einen Hofladen würde das nicht eine tolle Bereicherung für die Bürger im Ortsteil, für das Landschaftsbild, und für Stadt Crivitz sein?
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes. In diesem Rahmen ist neben einer Bestandserfassung der Radwege auch ein Beteiligungsprozess für die Bevölkerung vorgesehen. Dieser wird jetzt mit dem Wegedetektiv umgesetzt. Über www.wegedetektiv.de/westmecklenburgkönnen die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes machen. Dem Wegedetektiv ist eine Karte hinterlegt, die verschiedene Markierungen ermöglicht:
– Kennzeichnen eines Punktes oder einer Strecke in der Karte
– Hochladen eines Fotos der örtlichen Gegebenheiten
– Hinterlassen einer Beschreibung oder eines Verbesserungsvorschlags im Kommentarfeld.
Der Wegedetektiv lässt sich über Computer und mobile Endgeräte nutzen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 online sein. Die Bürgerbeteiligung über den Wegedetektiv läuft parallel zu den Erhebungen vor Ort und macht sich die Ortskenntnis der Bewohnerinnen und Bewohner zunutze. Die Hinweise sollen Aufschluss geben über:
– den tatsächlichen Wegebedarf und Lücken im Radwegenetz
– Sicherheitsmängel und Gefahrenstellen
– fehlende oder unzureichende Radverkehrsinfrastruktur im ländlichen und städtischen Raum.
Mit der Erfassung stehen 5 landesweit touristisch bedeutsame Radfernwege, viele überregionale und regionale Radrouten sowie zahlreiche Verbindungen für den Alltagsradverkehr auf dem Prüfstand. Entsprechend zielt die Abfrage gleichermaßen auf Verbindungen für den Alltagsradverkehr wie die radtouristische Infrastruktur ab. Die Hinweise fließen – zusammen mit den Ergebnissen der Erhebungen vor Ort – in die Erstellung des Radwegekonzeptes ein.
Mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Rahmenbedingungen für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld geschaffen und der Radverkehr nachhaltig gefördert werden kann. Das beinhaltet die Festlegung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Zielnetzes für den Alltags- und Freizeitradverkehr. Es ist vorgesehen, das Netz in einem späteren Schritt durch ein entsprechendes Beschilderungskonzept zu ergänzen. Verantwortlich für das Projekt ist der Regionale Planungsverband Westmecklenburg, zu dem die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwiglust-Parchim, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Städte Wismar, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust und Parchim gehören.
Und Sie, die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs, können dabei helfen!Sie wissen, wo Radverbindungen zwischen den Gemeinden fehlen. Sie wissen, wo Radwege im Nichts enden, Sie kennen die gefährlichen Strecken und die unübersichtlichen Kreuzungen. Machen Sie mit!
Volles Haus auf der gestrigen Kreistagssitzung im „Golchener Hof“ . Eine umfangreiche Tagesordnung war von den Mitgliedern abzuarbeiten. In der Bürgerfragestunde ging es auch um unser Krankenhaus und den aktuellen Stand der Verhandlungen.
Zu einem Eklat kam es, als sich Landrat Stefan Sternberg, mit Blick auf die Empore an Frau Brusch-Gamm von der CWG und Frau Annett Mehlitz-Albat , beide Sprecherinnen für die Bürgerinitiative “ Orga- und Arbeitsgruppe Krankenhaus Crivitz“ zum Erhalt des Krankenhauses wandte und sich das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen bei den Foren und die damit verbundenen Erpressungsversuche und das unautorisierte Veröffentlichen zu unterlassen.
Was war davor passiert – während einer gemeinsamen Beratung am 24.6.2020 wurden heimlichen Gespräche mit- geschnitten der Inhalt dann später der Presse zugespielt. Welches sicherlich noch weiter reichende Folgen haben wird!